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   BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18   

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https://dejure.org/2019,8317
BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18 (https://dejure.org/2019,8317)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18 (https://dejure.org/2019,8317)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2019 - 1 BvR 1903/18 (https://dejure.org/2019,8317)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 7 BeratHiG
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis des Rechtssuchenden bzgl der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe - Erfordernis der Rechtswegerschöpfung gebietet Einlegung der Erinnerung gem § 7 BeratHiG, soweit mangelnder ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der anwaltlichen Vergütung bei einer Inanspruchnahme von Beratungshilfe; Rüge eines mangelnden Umfangs der Beratungshilfegewährung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der anwaltlichen Vergütung bei einer Inanspruchnahme von Beratungshilfe; Rüge eines mangelnden Umfangs der Beratungshilfegewährung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis des Rechtssuchenden bzgl der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe - Erfordernis der Rechtswegerschöpfung gebietet Einlegung der Erinnerung gem § 7 BeratHiG, soweit mangelnder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Festsetzung der anwaltlichen Vergütung bei einer Inanspruchnahme von Beratungshilfe; Rüge eines mangelnden Umfangs der Beratungshilfegewährung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis des Rechtssuchenden bzgl der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe - Erfordernis der Rechtswegerschöpfung gebietet Einlegung der Erinnerung gem § 7 BeratHiG, soweit mangelnder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 5273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18
    An dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung der Beschwerdeführerin zu 2) gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 RVG ist die Beschwerdeführerin zu 1) als durch die Beratungshilfe begünstigte Partei nicht beteiligt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B -, juris, Rn. 31 m.w.N.; Kießling, in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 56 Rn. 6).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 130, 1 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18
    Aus dem Vortrag eines Beschwerdeführers muss sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ).
  • BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01

    Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18
    Es mangelt bereits an einer Berücksichtigung vorhandener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Fachgerichten bei der Beurteilung, ob es sich vergütungsrechtlich um eine oder mehrere Angelegenheiten handelt, verfassungsrechtlich einen Spielraum einräumt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2001 - 1 BvR 1720/01 -, juris, Rn. 1).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19

    Vorlage des Beratungshilfe-Berechtigungsscheins im Original bei einer

    Der Rechtsuchende als durch die Beratungshilfebewilligung Begünstigter ist an dem Verfahren zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gemäß § 55 RVG nicht beteiligt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2019 - 1 BvR 1903/18, BeckRS 2019, 5273 Rn. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B, BeckRS 2018, 9957 Rn. 19; Mayer/Kroiß/Kießling, RVG, 7. Aufl., § 56 Rn. 6; Lissner, AGS 2019, 445, 447 f.).
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