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   OLG Jena, 18.03.2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19   

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https://dejure.org/2019,12990
OLG Jena, 18.03.2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19 (https://dejure.org/2019,12990)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.03.2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19 (https://dejure.org/2019,12990)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. März 2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19 (https://dejure.org/2019,12990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Straßenverkehrsgefährdung, Überholen, Gegenverkehr

  • IWW
  • strafrechtsiegen.de

    Überholen wenn Gegenverkehr kommt - fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Überholen bei sichtbarem Gegenverkehr

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Überholen bei sichtbarem Gegenverkehr: Straßenverkehrsgefährdung?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Falsches Überholen im Sinne des § 315c StGB

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Straßenverkehrsgefährdung wegen Überholens bei sichtbarem Gegenverkehr?

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 7473
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20

    Begriff der Rücksichtslosigkeit im Sinne von § 315c StGB

    Führt die Revision des Angeklagten unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Rückverweisung der Sache an eine andere Berufungskammer, kann das Revisionsgericht in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 3 StPO die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO aufheben und den Führerschein an den Angeklagten herausgeben, wenn eine die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB tragenden Verurteilung nach Neuverhandlung der Sache eher fernliegt (Abgrenzung zu OLG Jena, Beschluss vom 18. März 2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19, BeckRS 2019, 7473).(Rn.27).

    der Urteilsgründe eher fernliegt, für geboten, in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 3 StPO die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO aufzuheben (ebenso OLG Jena Beschl. v. 18.03.2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19, BeckRS 2019, 7473, wenn eine Fahrerlaubnisentziehung unter keinen Umständen mehr in Betracht kommt).

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