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   LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2020 - 6 Sa 102/20   

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https://dejure.org/2020,13047
LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2020 - 6 Sa 102/20 (https://dejure.org/2020,13047)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.03.2020 - 6 Sa 102/20 (https://dejure.org/2020,13047)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. März 2020 - 6 Sa 102/20 (https://dejure.org/2020,13047)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 46g ArbGG, Art 24 Abs 2 ERNPflV SH vom 13.12.2019, Art 26 Abs 7 ERNPflV SH vom 13.12.2019
    Elektronische Einreichung - Rechtsmittel - Schleswig-Holstein

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungseinlegung, Elektronische Einreichung, Rechtsmittelbelehrung

  • IWW
  • JurPC

    Pflicht zur elektronischen Einreichung eines Rechtsmittels in Schleswig-Holstein

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einlegung der Berufung per Fax ist unwirksam

  • Betriebs-Berater

    Berufungseinlegung per Fax wegen e-Akte unzulässig

  • BRAK-Mitteilungen

    Aktive Nutzungspflicht bei den schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de

    Elektronischer Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine formgerecht eingelegte Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs - Berufungseinlegung per Fax beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ist unwirksam

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Im echten Norden wird nicht mehr gefaxt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronischer Rechtsverkehr in Schleswig-Holstein - und unzulässige Berufungseinlegung per Fax

  • lto.de (Kurzinformation)

    Elektronischer Rechtsverkehr in Schleswig-Holstein: Berufung per Fax einlegen geht nicht mehr

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 46 ArbGG, § 233 ZPO
    Aktive beA-Pflicht vor den Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein

  • datev.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs - Berufungseinlegung per Fax beim LAG Schleswig-Holstein ist unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur elektronischen Schriftsatzeinreichung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 46 ArbGG, § 233 ZPO
    Aktive beA-Pflicht vor den Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2020, 492
  • BeckRS 2020, 10446
  • NZA-RR 2020, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2020 - 6 Sa 102/20
    Die Klägerin hat nicht ausreichend dargelegt, dass die nicht fristgerechte Einlegung der Berufung nicht auf einem Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht, das ihr zuzurechnen ist (vgl. BGH 12.06.2001 - XI ZR 161/01).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2020 - 6 Sa 102/20
    Der Beschluss des BAG von 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - steht diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen.
  • LG Frankfurt/Main, 19.01.2022 - 13 O 60/21

    Elektronisches Dokument, aktive Nutzungspflicht, beA, ZPO

    Die Einschränkung auf die Übermittlung als elektronisches Dokument hat zur Folge, dass auf anderem Wege eingereichte Klagen oder Berufungen als unzulässig abzuweisen bzw. zu verwerfen sind (BT-Drs. 17/12634, 27; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 130d ZPO, Rn. 1; Siegmund NJW 2021, 3617 (3618); BeckRA-HdB, § 69 Rn. 54; zur Parallelvorschrift des § 46 g ArbGG siehe LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 25.3.2020 - 6 Sa 102/20, BeckRS 2020, 10446).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht

    Denn dort ist vorgesehen, dass die Landesregierungen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung bestimmen können, dass die in Art. 26 Abs. 7 ERVFöG genannten Vorschriften ganz oder teilweise bereits am 1.1.2020 oder am 1.1.2021 in Kraft treten (vgl. LAG Schleswig-Holstein 25.3.2020 - 6 Sa 102/20 - Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - 4 MB 78/21

    Aktive Nutzungspflicht der elektronischen Form nach § 55d Satz 1 VwGO;

    Die aktive Nutzungspflicht der elektronischen Form ist nicht von einem weiteren Umsetzungsakt abhängig und gilt ab sofort für sämtliche Verfahren, entsprechend auch für Schriftsätze, die in Verfahren eingereicht werden, die - wie hier - bereits vor dem 1. Januar 2022 anhängig gemachten wurden (Müller, NJW 2021, 3281 Rn. 1; vgl. auch LAG Kiel, Beschluss vom 25. März 2020 - 6 Sa 102/20 -, juris Rn. 13 zur Parallelvorschrift des § 46g ArbGG).
  • ArbG Lübeck, 01.10.2020 - 1 Ca 572/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Elektronische Dokumente, Übermittlung,

    Das LAG Schleswig-Holstein hat die Verfassungsmäßigkeit des § 46g ArbGG in seiner Entscheidung vom 25.3.2020 (Az.: 6 Sa 102/20) nicht in Zweifel gezogen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.07.2021 - 5 Sa 8/21

    Elektronischer Rechtsverkehr, ERV-Nutzungspflicht, Elektronische Einreichung,

    Der dort festgelegte Termin zur Nutzungspflicht für Rechtsanwälte kann von den Ländern gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 ERVFöG vorgezogen werden, denn dort ist bestimmt, dass die Landesregierungen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung bestimmen können, dass die in Art. 26 Abs. 7 ERVFöG genannten Vorschriften ganz oder teilweise bereits am 01.01.2020 oder am 01.01.2021 in Kraft treten (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25.03.2020 - 6 Sa 102/20 -, Rn. 13 - 15, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 19.01.2022 - 12 O 60/21

    Elektronisches Dokument, aktive Nutzungspflicht, beA, ZPO

    Die Einschränkung auf die Übermittlung als elektronisches Dokument hat zur Folge, dass auf anderem Wege eingereichte Klagen oder Berufungen als unzulässig abzuweisen bzw. zu verwerfen sind (BT-Drs. 17/12634, 27; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 130d ZPO, Rn. 1; Siegmund NJW 2021, 3617 (3618); BeckRA-HdB, § 69 Rn. 54; zur Parallelvorschrift des § 46 g ArbGG siehe LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 25.3.2020 - 6 Sa 102/20, BeckRS 2020, 10446).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2021 - 1 Sa 135/21

    Schadensersatzanspruch, Herausgabeanspruch, Arbeitsmaterialien, Schadensersatz

    Unerheblich ist, dass die Klägerin die Berufung mit Schriftsatz vom 16.06.2021 bereits einmal schriftlich und damit formunwirksam (§ 46 g ArbGG i. V. m. der Landesverordnung über die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 13.12.2019, GVOBl 2019, Seite 782; vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 25.03.2020 - 6 Sa 102/20) eingereicht hat.
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