Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.06.2020 - 2 Ss (OWi) 158/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16590
OLG Oldenburg, 23.06.2020 - 2 Ss (OWi) 158/20 (https://dejure.org/2020,16590)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.06.2020 - 2 Ss (OWi) 158/20 (https://dejure.org/2020,16590)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 2 Ss (OWi) 158/20 (https://dejure.org/2020,16590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • beck-blog

    ProViDa modular "Auto2"-Messung "analog" (?)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zutreffende Messung mit ProViDa 2000; Berücksichtigung von Toleranzen bei Abstandsmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Messung mit Provida, knappe Urteilsfeststellungen reichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 13856
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 1 RBs 30/17

    Bußgeldverfahren; Geschwindigkeitsverstoß; Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.06.2020 - 2 Ss OWi 158/20
    Zu den erforderlichen Angaben bei der nachträglichen Auswertung einer Messung mit dem System ProViDa 2000 modular, analog einer auto 2 Messung (Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 22.6.2017, 1 RBs 30/17, juris).

    Diese Angaben sind beim Messverfahren ProViDa modular ausreichend, da hier nicht die vom OLG Hamm (Beschluss vom 22.6.2017, 1 RBs 30/17, juris) als nicht standardisiert eingestufte Fest- oder Fixpunktmessung - zunächst Ermittlung der Zeitspanne, die das Tatfahrzeug für das Durchfahren der durch zwei Fixpunkte festgelegten Strecke benötigt hat und hiervon getrennte Ermittlung der Länge dieser Strecke mittels des Wegstreckenzählers des Polizeifahrzeuges - zum Tragen gekommen ist, sondern eine Auswertung analog der auto 2 Messung - Ermittlung der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges und Übertragung auf das Tatfahrzeug - nur bezogen auf eine nachträglich manuell festgelegte Strecke (der Beamte führt also quasi eine Automatikmessung durch: Beck/Löhle-Reuß, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 12. Aufl., § 15 RN 25, 26).

    Diese Angaben sind beim Messverfahren ProViDa 2000 modular ausreichend, da hier nicht die vom OLG Hamm (Beschluss vom 22.6.2017, 1 RBs 30/17, juris) als nicht standardisiert eingestufte Fest- oder Fixpunktmessung - zunächst Ermittlung der Zeitspanne, die das Tatfahrzeug für das Durchfahren der durch zwei Fixpunkte festgelegten Strecke benötigt hat und hiervon getrennte Ermittlung der Länge dieser Strecke mittels des Wegstreckenzählers des Polizeifahrzeuges - zum Tragen gekommen ist, sondern eine Auswertung analog der auto 2 Messung - Ermittlung der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges und Übertragung auf das Tatfahrzeug - nur bezogen auf eine nachträglich manuell festgelegte Strecke (der Beamte führt also quasi eine Automatikmessung durch: Beck/Löhle-Reuß, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 12. Aufl., § 15 RN 25, 26).

  • AG Landstuhl, 05.02.2022 - 2 OWi 4211 Js 8338/21

    Abstandsmessung mit Messsystem Provida 2000 als standardisiertes Messverfahren

    Mehr als die aufgeführten Angaben und Abzüge sind für die hier vorgenommene nachträgliche Bestimmung der Geschwindigkeit nicht erforderlich (OLG Oldenburg Beschl. v. 23.6.2020 - 2 Ss (OWi) 158/20, BeckRS 2020, 13856).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht