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   VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452   

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https://dejure.org/2020,32272
VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452 (https://dejure.org/2020,32272)
VG München, Entscheidung vom 09.10.2020 - M 7 S 20.4452 (https://dejure.org/2020,32272)
VG München, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - M 7 S 20.4452 (https://dejure.org/2020,32272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 21; VwGO § 80 Abs. 5, § 166; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, 121 Abs. 2; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1
    Hausverbot wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht (COVID-19), hier: Stadtbibliothek

  • rewis.io

    Verstoß gegen die Maskenpflicht (COVID-19)

  • bibliotheksurteile.de

    Hausverbot wegen Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 27798
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 B 1368/20

    Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule erfordert Vorlage einer

    Auszug aus VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452
    Um dem Hausrechtsinhaber eine sachgerechte Entscheidung über die Befreiung von der sog. Maskenpflicht aus medizinischen Gründen zu ermöglichen, bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss (vgl. OVG NRW, B.v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 11).

    Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (vgl. OVG NRW, B.v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 11, 13 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 16.09.2020 - W 8 E 20.1301

    Befreiung von der Maskenpflicht: Ärztliches Attest muss Diagnose enthalten

    Auszug aus VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452
    Ein derartiges Attest ist nicht hinreichend aussagekräftig und zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen könnten, nicht ausreichend (so auch VG Würzburg, B.v. 16.9.2020 - W 8 E 20.1301 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CS 17.2083

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf der Zuweisung eines Verkaufsstandes auf

    Auszug aus VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452
    Hierzu gehört auch das Recht, in der Benutzungssatzung Beendigungstatbestände für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung vorzusehen, etwa bestimmte Widerrufsgründe bei Nichteinhaltung der Benutzungsbedingungen oder bei einrichtungsbezogenen Verstößen von einem gewissen Gewicht zu normieren (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CS 17.2083 - juris Rn. 16).
  • VG München, 06.07.2015 - M 10 S 15.1683

    Zur Rechtmäßigkeit eines Hausverbots für eine öffentliche Einrichtung

    Auszug aus VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452
    Da ein Hausverbot eine grundrechtseinschränkende Maßnahme darstellt, die präventiven Charakter hat, indem sie darauf abzielt, zukünftige Störungen des Betriebsablaufs in einer behördlichen Einrichtung zu vermeiden, bedarf es entsprechend Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG zunächst der vorherigen (mündlichen oder schriftlichen) Anhörung des Betroffenen (vgl. VG München, B.v. 6.7.2015 - M 10 S 15.1683 - juris Rn. 19 ff.).
  • VGH Bayern, 11.09.1981 - 4 CE 81 A.1921

    Zulassung eines Fahrgeschäfts zum Oktoberfest

    Auszug aus VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452
    Der Zulassungsanspruch wird umgrenzt durch den Zweck der Einrichtung (Widmung) und deren Funktionsfähigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.1981 - 4 CE 81 A.1921 - NVwZ 1982, 120).
  • VG München, 24.05.2006 - M 22 S 06.1955

    Rechtmäßigkeit eines gegen einen Besucher eines gemeindlichen Volksfests

    Auszug aus VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452
    Der Zulassungsanspruch kann auch nachträglich durch widmungs- und funktionswidriges Verhalten entfallen (vgl. VG München, B.v. 24.5.2006 - M 22 S 06.1955 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17

    Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4452
    Demnach kann ein Ausschluss des Nutzers zulässig sein, wenn dieser die Aufgabenwahrnehmung, d.h. den Widmungs- bzw. Nutzungszweck stört (vgl. auch VG Mainz, U.v. 13.4.2018 - 4 K 762/17.MZ - juris Rn. 82).
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