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   LG Hannover, 06.07.2020 - 30 Qs 31/20   

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LG Hannover, 06.07.2020 - 30 Qs 31/20 (https://dejure.org/2020,35946)
LG Hannover, Entscheidung vom 06.07.2020 - 30 Qs 31/20 (https://dejure.org/2020,35946)
LG Hannover, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 30 Qs 31/20 (https://dejure.org/2020,35946)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 30765
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Flensburg, 09.12.2020 - II Qs 43/20

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nach Tateinstellung

    Es entspricht daher auch dem Sinn und Zweck der (inzwischen neu gefassten) §§ 140 ff. StPO entsprechend der Rechtsprechung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe in zivilrechtlichen Streitigkeiten zumindest dann eine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung zuzulassen, wenn die Voraussetzungen für eine Beiordnung schon zu dem früheren Zeitpunkt vorlagen, eine entsprechende Beiordnung beantragt worden war und aus von dem Antragsteller nicht zu vertretenden Umständen über sein Begehren nicht entschieden worden ist (vgl. LG Hannover Beschl. v. 6.7.2020 - 30 Qs 31/20, BeckRS 2020, 30765 Rn. 17-20, beck-online; im Ergebnis auch LG Mannheim Beschl. v. 26.3.2020 - 7 Qs 11/20, BeckRS 2020, 4792 Rn. 4, beck-online).
  • LG Konstanz, 10.09.2022 - 3 Qs 68/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    ber 2020 - Ws 120/20; LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21, BeckRS 2021, 40620 Rn. 13, beck-online; LG Magdeburg, Beschluss vom 20.02.2020 - 29 Qs 2/20; LG Halle, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Qs 41/20 m.w.N.; LG Hannover Beschluss vorn 6.7.2020 - 30 Qs 31/20, BeckRS 2020, .30765 Rn. 17-20, beck-online; im Ergebnis auch LG Mannheim Beschluss vom 26.3.2020 - 7 Qs 11/20, BeckRS 2020, 4792 Rn. 4, beck-online; LG Flensburg Beschl. v.
  • LG Flensburg, 05.10.2021 - II Qs 45/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Unverzüglichkeit,

    Es entspricht daher auch dem Sinn und Zweck der (inzwischen neu gefassten) §§ 140 ff. StPO entsprechend der Rechtsprechung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe in zivilrechtlichen Streitigkeiten zumindest dann eine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung zuzulassen, wenn die Voraussetzungen für eine Beiordnung schon zu dem früheren Zeitpunkt vorlagen, eine entsprechende Beiordnung beantragt worden war und aus von dem Antragsteller nicht zu vertretenden Umständen über sein Begehren nicht entschieden worden ist (vgl. LG Hannover Beschl. v. 6.7.2020 - 30 Qs 31/20, BeckRS 2020, 30765 Rn. 17-20, beck-online; im Ergebnis auch LG Mannheim Beschl. v. 26.3.2020 - 7 Qs 11/20, BeckRS 2020, 4792 Rn. 4, beck-online).
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