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   LG Bamberg, 02.10.2020 - 3 S 44/20   

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https://dejure.org/2020,37216
LG Bamberg, 02.10.2020 - 3 S 44/20 (https://dejure.org/2020,37216)
LG Bamberg, Entscheidung vom 02.10.2020 - 3 S 44/20 (https://dejure.org/2020,37216)
LG Bamberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 3 S 44/20 (https://dejure.org/2020,37216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 249, § 387, § 823, § 826
    Kein deliktischer Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber, der nicht Fahrzeughersteller ist.

  • rewis.io

    Kein deliktischer Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber, der nicht Fahrzeughersteller ist - sog. Abgasskandal

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatzanspruch eines Leasingnehmers gegen den Leasinggeber wegen der Überlassung eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgaseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 31835
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 17 U 2/19

    Abgasskandal: Berechnung der anzurechnenden Nutzungsvorteile bei einem

    Auszug aus LG Bamberg, 02.10.2020 - 3 S 44/20
    Diese Nutzungsvorteile erweisen sich indes als genauso hoch wie die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber erbrachten Leasingraten (vgl. dazu im Einzelnen OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19 - 116 ff. bis 134 m.w.N., beckonline und juris = DAR 2020, 455 ff. und MDR 2020, 672 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 - Rn. 15, beckonline und juris = NJW 2020, 2796, wonach ein Schadensersatzanspruch wegen des sog. Abgasskandals durch die im Wege des Vorteilsausgleichs erfolgte Anrechung gezogener Nutzungen vollständig aufgezehrt werden kann.).

    Soweit in der Rechtsprechung Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers wegen vom Dieselskandal tangierter Fahrzeuge erwogen werden, betrifft dies - soweit ersichtlich - allein gegen den Fahrzeughersteller gerichtete Ansprüche (vgl. dazu etwa das vom Beklagtenvertreter in der Berufungsbegründung zitierte Urteil des LG Frankfurt vom 28.03.2019 - 2-01 O 121/16 - Rn. 2, 54 ff., beckonline und juris, wobei das LG Frankfurt deliktische Ansprüche selbst gegen den Fahrzeughändler explizit ablehnt, vgl. Rn. 30 ff., juris; sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19 - 2 ff., beckonline und juris = DAR 2020, 455 ff. und MDR 2020, 672 f.), nicht jedoch gegen den Leasinggeber gerichtete Ansprüche.

    Denn diese hatte für den Beklagten während der Gebrauchsdauer keine Einschränkung der Nutzbarkeit des Fahrzeugs zur Folge (vgl. dazu im Einzelnen OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19 - 116 ff. bis 134 m.w.N., beckonline und juris = DAR 2020, 455 ff. und MDR 2020, 672 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 - Rn. 15, beckonline und juris = NJW 2020, 2796, wonach ein Schadensersatzanspruch wegen des sog. Abgasskandals durch die im Wege des Vorteilsausgleichs erfolgte Anrechung gezogener Nutzungen vollständig aufgezehrt werden kann).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus LG Bamberg, 02.10.2020 - 3 S 44/20
    Diese Nutzungsvorteile erweisen sich indes als genauso hoch wie die vom Leasingnehmer an den Leasinggeber erbrachten Leasingraten (vgl. dazu im Einzelnen OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19 - 116 ff. bis 134 m.w.N., beckonline und juris = DAR 2020, 455 ff. und MDR 2020, 672 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 - Rn. 15, beckonline und juris = NJW 2020, 2796, wonach ein Schadensersatzanspruch wegen des sog. Abgasskandals durch die im Wege des Vorteilsausgleichs erfolgte Anrechung gezogener Nutzungen vollständig aufgezehrt werden kann.).

    Denn diese hatte für den Beklagten während der Gebrauchsdauer keine Einschränkung der Nutzbarkeit des Fahrzeugs zur Folge (vgl. dazu im Einzelnen OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19 - 116 ff. bis 134 m.w.N., beckonline und juris = DAR 2020, 455 ff. und MDR 2020, 672 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19 - Rn. 15, beckonline und juris = NJW 2020, 2796, wonach ein Schadensersatzanspruch wegen des sog. Abgasskandals durch die im Wege des Vorteilsausgleichs erfolgte Anrechung gezogener Nutzungen vollständig aufgezehrt werden kann).

  • BGH, 30.09.1987 - VIII ZR 226/86

    Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers; Abwälzen der Sach- und

    Auszug aus LG Bamberg, 02.10.2020 - 3 S 44/20
    Beim Leasingvertrag hat der Leasinggeber dem Leasingnehmer als Hauptverpflichtung den Gebrauch der Leasingsache für die Vertragszeit zu verschaffen (BGH, Urt. v. 30.09.1987, VIII ZR 226/86, Rn. 19, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2019 - 1 O 121/16

    Der Hersteller eines mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestatteten

    Auszug aus LG Bamberg, 02.10.2020 - 3 S 44/20
    Soweit in der Rechtsprechung Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers wegen vom Dieselskandal tangierter Fahrzeuge erwogen werden, betrifft dies - soweit ersichtlich - allein gegen den Fahrzeughersteller gerichtete Ansprüche (vgl. dazu etwa das vom Beklagtenvertreter in der Berufungsbegründung zitierte Urteil des LG Frankfurt vom 28.03.2019 - 2-01 O 121/16 - Rn. 2, 54 ff., beckonline und juris, wobei das LG Frankfurt deliktische Ansprüche selbst gegen den Fahrzeughändler explizit ablehnt, vgl. Rn. 30 ff., juris; sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19 - 2 ff., beckonline und juris = DAR 2020, 455 ff. und MDR 2020, 672 f.), nicht jedoch gegen den Leasinggeber gerichtete Ansprüche.
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Bamberg, 02.10.2020 - 3 S 44/20
    Deshalb kann jemand auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass er durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, Urt. v. 28.10.2014, VI ZR 15/14, Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 84/20

    Leasing

    aa) Soweit es um die gezahlten Leasingraten geht, wird teilweise die Nutzungsentschädigung im Rahmen des § 287 ZPO bei einer uneingeschränkten Nutzung des Fahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags sogar anhand der vereinbarten und dann auch nicht wegen eines sog. verdeckten Mangels gekürzten Leasingraten bemessen (vgl. etwa OLG Bamberg v. 19.10.2020 - 3 U 321/19, BeckRS 2020, 31889 Rn. 11 ff.; bei - wie hier - späterem Ankauf auch OLG Karlsruhe v. 21.01.2020 - 17 U 2/19, BeckRS 2020, 519 Rn. 114 ff.; siehe auch LG Bamberg v. 02.10.2020 - 3 S 44/20, BeckRS 2020, 31835 Rn. 13 ff.) - was zur Folge hat, dass der Ersatzanspruch immer auf Null zurückzufallen droht.
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