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   LG Aachen, 08.07.2020 - 62 Qs 41/20, 62 Qs 111 Js 146/20 - 41/20   

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https://dejure.org/2020,40927
LG Aachen, 08.07.2020 - 62 Qs 41/20, 62 Qs 111 Js 146/20 - 41/20 (https://dejure.org/2020,40927)
LG Aachen, Entscheidung vom 08.07.2020 - 62 Qs 41/20, 62 Qs 111 Js 146/20 - 41/20 (https://dejure.org/2020,40927)
LG Aachen, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 62 Qs 41/20, 62 Qs 111 Js 146/20 - 41/20 (https://dejure.org/2020,40927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 33074
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21

    Pflichtverteidiger, schwierige Beweislage, Sachverständigengutachten

    Eine Schwierigkeit der Sachlage ist gegeben (vgl. LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris).

    Dazu benötigt er mangels eigener Sachkunde im vorliegenden Fall einen Verteidiger, weil der Angeklagte ohne Beistand nicht in der Lage wäre, sich sachgerecht mit dem molekulargenetischen Sachbeweis auseinanderzusetzen; dies gilt zumindest dann, wenn es sich - wie vorliegend - bei der detektierten Spur lediglich um eine DNA-Mischspur handelt, sodass gegebenenfalls auch Fragen betreffend die "Wahrscheinlichkeit" der festgestellten Merkmalskombination bei einer weiteren Person virulent werden könnten (hierzu: BGH, Urteil vom 06. Februar 2019 - 1 StR 499/18 -, juris; eine Beiordnung bei Vorliegen eines molekulargenetischen Sachbeweises ebenfalls bejahend: LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris; vgl. auch LG Osnabrück, Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Qs 63/18 = BeckRS 2018, 31440, beck-online).

  • LG Amberg, 04.02.2021 - 51 Qs 1/21

    Notwendige Verteidigung bei DNA-Gutachten im Jugendstrafverfahren

    Aufgrund der aufgezeigten Problematik hinsichtlich des Tatnachweises, wobei ein derartiges Gutachten für einen juristischen Laien nicht leicht verständlich ist, und des noch jungen Alters des Beschuldigten ist daher bezogen auf den vorliegenden Einzelfall die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich (vgl. Auch LG Aachen Beschl. v. 8.7.2020 - 62 Qs-111 Js 146/20-41/20, BeckRS 2020, 33074).
  • AG Eilenburg, 19.10.2022 - 9 Ds 647 Js 1866/22

    Pflichtverteieidiger, JGG-Verfahren, gemeinschaftlicher Tatbegehung mit einem

    Das Erfordernis einer solchen Prüfung erschwert die Sachlage in besonderer Weise, deren Erforderlichkeiten gerade ein selbst betroffener Jugendlicher nicht übersehen kann (vgl. dazu am Rande LG Amberg, Beschluss v. 4.2.2021, 51 Qs 1/21; LG Aachen Beschluss v. 8.7.2020 - 62 Qs-111 Js 146/20-41/20, BeckRS 2020, 33074 und umfassend Spahn, Guido, StraFo 2004, 82ff.).
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