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   BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B   

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https://dejure.org/2020,5160
BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B (https://dejure.org/2020,5160)
BSG, Entscheidung vom 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B (https://dejure.org/2020,5160)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - B 3 P 9/19 B (https://dejure.org/2020,5160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB XI a.F. § 45b ; SGG § 160 Abs. 2 Nr.
    Gewährung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 3406
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Der Vortrag, es liege eine Divergenz zum Urteil des BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - vor, wonach der Prüfungsmaßstab für medizinische Gutachten der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand sein müsse und das LSG davon abgewichen sei, weil es mit seiner Entscheidung einem Sachverständigen gefolgt sei, der den aus Sicht der Klägerin aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht berücksichtigt habe, genügt den aufgezeigten Darlegungserfordernissen nicht.
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B

    Befragung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG , § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 - juris RdNr 11; vgl auch BSG vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nämlich nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B

    Verpflichtung der Krankenkasse zur Informationsweitergabe; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Eine solche Argumentation erfüllt nicht die Darlegungsanforderungen für eine Rechtsprechungsabweichung iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG (stRspr, vgl nur BSG Beschluss vom 17.6.2009 - B 6 KA 6/09 B - juris RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die oberstgerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, vgl zum Ganzen: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Insbesondere muss ein Beschwerdeführer aufgrund des Charakters einer Gehörsrüge auch alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (vgl allgemein zu dieser Voraussetzung: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG , § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 - juris RdNr 11; vgl auch BSG vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Aussagekraft einer

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet nicht, dass das Gericht der Entscheidung allein den von einem Beteiligten vorgetragenen Sachverhalt zugrunde legen oder sich seiner rechtlichen Bewertung anschließen müsste (vgl BSG Beschluss vom 17.9.2015 - B 13 R 290/15 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - juris RdNr 9, jeweils mwN).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Insbesondere muss ein Beschwerdeführer aufgrund des Charakters einer Gehörsrüge auch alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (vgl allgemein zu dieser Voraussetzung: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 09.05.2011 - B 13 R 112/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 04.02.2020 - B 3 P 9/19 B
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet nicht, dass das Gericht der Entscheidung allein den von einem Beteiligten vorgetragenen Sachverhalt zugrunde legen oder sich seiner rechtlichen Bewertung anschließen müsste (vgl BSG Beschluss vom 17.9.2015 - B 13 R 290/15 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - juris RdNr 9, jeweils mwN).
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.12.2020 - 2 O 4499/20

    (Kein) Versicherungsschutz in Betriebsschließungsversicherung bei SARS-CoV-2

    - LG Köln Urt. v. 2.12.2020 - 20 O 139/20, BeckRS 2020, 3406,.

    Zum anderen würden derartige Erwägungen einen mehr als überdurchschnittlichen Versicherungsnehmer erfordern, der der über vertiefte Kenntnisse medizinischer oder rechtlicher Art im Zusammenhang mit dem Inhalt des IfSG verfügt (LG Köln Urt. v. 2.12.2020 - 20 O 139/20, BeckRS 2020, 3406; vgl. auch LG München I, Urt. v. 01.12.2020 - 12 O 5895/20, r+s 2020, 618).

    Insbesondere liegt es fern, anzunehmen, der Zweck der Betriebsschließungsversicherung liefe beim fehlenden Einschluss einer bestimmten Krankheit bzw. eines bestimmten Krankheitserregers leer, sodass der Vertragszweck insgesamt gefährdet sei (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB; z.B. LG Köln Urt. v. 2.12.2020 - 20 O 139/20, BeckRS 2020, 3406).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.12.2020 - 2 O 5654/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

    - LG Köln Urt. v. 2.12.2020 - 20 O 139/20, BeckRS 2020, 3406,.

    Zum anderen würden derartige Erwägungen einen mehr als überdurchschnittlichen Versicherungsnehmer erfordern, der der über vertiefte Kenntnisse medizinischer oder rechtlicher Art im Zusammenhang mit dem Inhalt des IfSG verfügt (LG Köln Urt. v. 2.12.2020 - 20 O 139/20, BeckRS 2020, 3406; vgl. auch LG München I, Urt. v. 01.12.2020 - 12 O 5895/20, r+s 2020, 618).

    Insbesondere liegt es fern anzunehmen, der Zweck der Betriebsschließungsversicherung liefe beim fehlenden Einschluss einer bestimmten Krankheit/bestimmten Krankheitsträgers leer, sodass der Vertragszweck insgesamt gefährdet sei (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB; z.B. LG Köln Urt. v. 2.12.2020 - 20 O 139/20, BeckRS 2020, 3406).

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