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   LG Dortmund, 07.02.2020 - 35 Qs 254 Js 2036/19 3/20   

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https://dejure.org/2020,2804
LG Dortmund, 07.02.2020 - 35 Qs 254 Js 2036/19 3/20 (https://dejure.org/2020,2804)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.02.2020 - 35 Qs 254 Js 2036/19 3/20 (https://dejure.org/2020,2804)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. Februar 2020 - 35 Qs 254 Js 2036/19 3/20 (https://dejure.org/2020,2804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • strafrechtsiegen.de

    Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt mit gemieteten E-Scooter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Betrunkene Nutzung von E-Roller / eScooter rechtfertigt nicht Führerscheinentzug

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 3435
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei alkoholisierter Fahrt mit E-Scooter

    Zudem sah das Landgericht Dortmund die konkrete Gefährlichkeit der Benutzung eines E-Scooters in fahruntüchtigem Zustand bei den zwei Beschwerdesachen zugrundeliegenden Sachverhalten als deutlich herabgesetzt an (LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, juris Rn. 17: Tatzeit gegen 01:10 Uhr an einem Werktag; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 35 Qs 3/20, BeckRS 2020, 3435: kurze Fahrtstrecke von 2, 5 Metern).

    Schließlich bestehe eine niedrigere Hemmschwelle für das Führen eines E-Scooters in fahruntüchtigem Zustand, als dies bei einem Pkw der Fall sei (LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 35 Qs 3/20, aaO).

  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    Die wohl überwiegende Rechtsprechung verneint demgegenüber ein derart bestimmenden Einfluss auf die Indizwirkung des Regelbeispiels (vgl. ebenfalls zum Anwendungsbereich des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB: im konkreten Fall das Regelfall bejahend: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, juris (bei einer Strecke von 300 Metern); LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20, juris Rn. 20 (nachts Personenverkehr zu erwarten); LG München I, Beschluss vom 29. November 2019 - 26 Qs 51/19 -, juris); Regelfall verneinend: LG Dortmund, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 35 Qs 3/20 - juris (nur wenige Meter Fahrtstrecke); AG Dortmund, Urteil vom 21. Januar 2020 - 729 Ds - 060 Js 513/19 - 349/19, juris Rn. 23 (nachts zur verkehrsarmen Zeit auf einer Verkehrsfläche ohne jeden Bezug zum fließenden Straßenverkehr)).
  • AG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - 976 Cs 661 Js 59155/19

    E-Scooter - Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei

    Vorausgesetzt ist die positive Feststellung von Anhaltspunkten, dass ein Ausnahmefall gegeben ist und die Tat Ausnahmecharakter im Hinblick auf die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 07.02.2020 - 35 Qs 3/20, Fischer, StGB, 67. Aufl. 2019, § 69 Rn. 22).
  • LG Stuttgart, 27.07.2020 - 9 Qs 35/20

    Trunkenheitsfahrt & E-Scooter: Fahrerlaubnis-Entziehung

    Zudem sah das Landgericht Dortmund die konkrete Gefährlichkeit der Benutzung eines E-Scooters in fahruntüchtigem Zustand in zwei Beschwerdesachen deutlich herabgesetzt (LG Dortmund, a.a.O. Rn. 17: Tatzeit gegen 01.10 Uhr an einem Wochentag; LG Dortmund, Beschluss v. 07.02.2020 - 35 Qs 3/20, BeckRS 2020, 3435 Rn. 8: kurze Fahrtstrecke von 2, 5 Metern).

    Schließlich bestehe eine niedrigere Hemmschwelle für das Führen eines E-Scooters in fahruntüchtigem Zustand, als dies bei einem Pkw der Fall wäre (LG Dortmund, Beschluss v. 07.02.2020 - 35 Qs 3/20, BeckRS 2020, 3435 Rn. 8).

  • LG Berlin, 05.08.2020 - 510 Qs 68/20

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des dringenden Verdachts einer

    Die Kammer ist dennoch davon überzeugt, dass von E-Scootern ein vergleichsweise höheres Gefährlichkeitspotential ausgeht, welches eher mit dem eines Mofas zu vergleichen ist und gegen eine generelle Ausnahme von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB spricht (so auch LG München, a.a.O.; LG Dortmund, Beschluss vom 11. Februar 2020, a.a.O.; a.A. u.a. LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020, a.a.O.).

    Ebenso wenig beendete der Beschuldigte die Fahrt etwa nach kurzer Zeit aus dem Grund, dass er die Gefährlichkeit des eigenen Handelns erkannte (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 35 Qs 3/20 -), sondern allein deswegen, weil er von Polizeibeamten - den Zeugen POM'in xxxx und PM xxxx- zum Anhalten aufgefordert wurde.

  • LG Berlin, 08.08.2020 - 510 Qs 68/20
    Die Kammer ist dennoch davon überzeugt, dass von E-Scootern ein vergleichsweise höheres Gefährlichkeitspotential ausgeht, welches eher mit dem eines Mofas zu vergleichen ist und gegen eine generelle Ausnahme von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB spricht (so auch LG München, a.a.O.; LG Dortmund, Beschluss vom 11. Februar 2020, a.a.O.; a.A. u.a. LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020, a.a.O.).

    Ebenso wenig beendete der Beschuldigte die Fahrt etwa nach kurzer Zeit aus dem Grund, dass er die Gefährlichkeit des eigenen Handelns erkannte (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 35 Qs 3/20 -), sondern allein deswegen, weil er von Polizeibeamten - den Zeugen POM'in xxxx und PM xxxx- zum Anhalten aufgefordert wurde.

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