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   BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20   

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https://dejure.org/2020,41685
BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20 (https://dejure.org/2020,41685)
BayObLG, Entscheidung vom 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20 (https://dejure.org/2020,41685)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 201 ObOWi 1517/20 (https://dejure.org/2020,41685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 137; StPO § 228 Abs. 2; OWiG § 71 Abs. 1; OWiG § 46 Abs. 1
    Recht des Betroffenen, sich auch im Bußgeldverfahren durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen; fehlerhafte Ablehnung einer Terminsverlegung

  • IWW

    Art. 20 Abs. 3 GG, § 137 StPO, § 228 Abs 2 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG, § 46 Abs. 1 OWiG
    GG, StPO, OWiG

  • rewis.io

    Gegen gerichtliche Fürsorgepflicht verstoßende Ablehnung beantragter Terminsverlegung im Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren; Verfahrensbeschleunigung; Verteidigung; Verteidiger; Verteidigungsinteresse; fair; Fürsorgepflicht; Termin; Terminierung; Ablehnung; Terminsverlegung; Verhinderung; Geschäftsbelastung; Ermessen; Ermessensfehler

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Geschäftsbelastung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 35554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11

    Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20
    Es kann dahinstehen, ob diese Erwägung bereits deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil die Geschäftslage des erkennenden Gerichts - mag sie auch noch so besorgniserregend sein - eine etwaige Abweichung vom Grundsatz des fairen Verfahrens schon unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2012 - Ss [OWiZ] 206/11 bei juris).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 1 ObOWi 433/01
    Auszug aus BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20
    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines von Art. 20 Abs. 3 GG geschützten Anspruchs auf ein faires Verfahren (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 1 Ss [OWi] 82B/05 bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2004 - 8 Ss-OWi 48/04 bei juris; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001 - 1 ObOWi 433/01 bei juris).
  • OLG Bamberg, 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20
    Der Vorsitzende ist aber gehalten, über Terminsverlegungsanträge nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 bei juris).
  • OLG Köln, 22.10.2004 - 8 Ss OWi 48/04

    Recht auf Verteidigung im Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs wegen

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20
    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines von Art. 20 Abs. 3 GG geschützten Anspruchs auf ein faires Verfahren (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 1 Ss [OWi] 82B/05 bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2004 - 8 Ss-OWi 48/04 bei juris; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001 - 1 ObOWi 433/01 bei juris).
  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

    Auszug aus BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1517/20
    Das Verteidigungsinteresse hat im Zweifel Vorrang (BayObLGSt 2001, 111, 114).
  • LG Wuppertal, 11.11.2022 - 26 Qs 230/22

    Anwalt des Vertrauens, Bußgeldverfahren, Terminsverlegung

    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines von Art. 20 Abs. 3 GG geschützten Anspruchs auf ein faires Verfahren (BayObLG, BeckRS 2020, 35554; OLG Brandenburg, BeckRS 2020, 35233; OLG Köln, BeckRS 2005, 13580; BayObLG, BeckRS 2001, 8950).

    Die Vorsitzende ist aber gehalten, über Terminsverlegungsanträge nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BayObLG, BeckRS 2020, 35554; OLG Brandenburg, BeckRS 2020, 35233; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011, Az. 2 Ss OWi 209/11).

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