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   VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868   

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https://dejure.org/2020,41802
VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868 (https://dejure.org/2020,41802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2020 - 20 CE 20.2868 (https://dejure.org/2020,41802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 20 CE 20.2868 (https://dejure.org/2020,41802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    10. BayIfSMV § 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; VwGO § 123 Abs. 3
    Einzelfall der Befreiung eines Schülers von der "Maskenpflicht"

  • rewis.io

    Klage gegen Maskenpflicht in der Schule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf vorläufige Feststellung der Befreiung von der Maskenpflicht auf einem Schulgelände aus gesundheitlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 35627
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 20 CE 20.2185

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Anforderungen an ärztliche Atteste

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868
    Der Senat hat bereits zur 7. BayIfSMV erkannt, dass für die Glaubhaftmachung bei gesundheitlichen Gründen regelmäßig die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich ist, die nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthalten müsse (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 18 f.).

    In derartigen Konstellationen muss die Verwaltung bzw. das Gericht, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbständig zu prüfen (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 19; vgl. auch OVG NW, B.v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 12).

    Hinzu kommt, dass auch § 2 Nr. 2 Halbsatz 2 10. BayIfSMV (nur) eine Glaubhaftmachung, d.h. eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen Befreiungsgrund voraussetzt (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 19).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868
    Das erforderliche Maß der richterlichen Überzeugung ist damit auf eine nur überwiegende Wahrscheinlichkeit festgelegt (vgl. BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95 - juris Rn. 16; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 B 1368/20

    Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule erfordert Vorlage einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868
    In derartigen Konstellationen muss die Verwaltung bzw. das Gericht, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbständig zu prüfen (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 19; vgl. auch OVG NW, B.v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868
    c) Die vorliegend verbleibenden Unstimmigkeiten bei der Glaubhaftmachung des Befreiungsgrundes dürfen auch im Rahmen einer Folgenabwägung (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 7; B.v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 59 - juris Rn. 26) nicht zulasten des Antragstellers gehen.
  • BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868
    c) Die vorliegend verbleibenden Unstimmigkeiten bei der Glaubhaftmachung des Befreiungsgrundes dürfen auch im Rahmen einer Folgenabwägung (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 7; B.v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 59 - juris Rn. 26) nicht zulasten des Antragstellers gehen.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2022 - 2 Rb 37 Ss 25/22

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der

    Bei der Befreiung vom Schulbesuch wegen Krankheit sind die inhaltlichen Anforderungen an ein ärztliches Attest nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geringere als bei der Befreiung von der Maskenpflicht, was damit begründet wird, dass bei der Befreiung von der Maskenpflicht auch Grundrechtspositionen insbesondere anderer Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals - das Recht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - betroffen sind, für die die Schule eine besondere Verantwortung trage (vgl. VGH München, Beschluss vom 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 -, juris; VGH München, Beschluss vom 10.12.2020 - 20 CE 20.2868 -, BeckRS 2020, 35627).
  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 20 CE 20.2985

    Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auf dem

    Im Hinblick auf die Anforderungen, die sich daraus ergeben, wird umfassend Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2020 (20 CE 20.2868 - juris Rn. 12 ff.).

    Sofern aber die Anforderungen, die der Verordnungsgeber mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 11. BayIfSMV an die Glaubhaftmachung der Befreiungsgründe stellt, erfüllt sind, besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen Befreiungsgrund (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 CE 20.2868 - juris Rn. 16; B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 19).

  • VG München, 22.03.2021 - M 30 E 21.1308

    Verwaltungsgerichte, Sitzungspolizeiliche Anordnungen, Sitzungspolizeiliche

    Das Gericht hat sich insoweit der bestehenden (obergerichtlichen) Rechtsprechung angeschlossen (VG München, B.v. 3.3.2021 - M 30 E 21.1138 n.v.), die zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung mit nachvollziehbaren Befundtatsachen sowie einer Diagnose bejaht (zur 7. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 CE 20.2868 - juris Rn. 12; B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 18 f.).
  • VG Regensburg, 26.02.2021 - RN 5 E 21.287

    Befreiung von der Maskenpflicht auf dem Schulgelände aus gesundheitlichen Gründen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Beschluss vom 26.11.2020 fort, dass - sofern die Anforderungen, die der Verordnungsgeber mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 der 11. BayIfSMV an die Glaubhaftmachung der Befreiungsgründe stelle, erfüllt seien - eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen Befreiungsgrund bestehe (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 CE 20.2868 - juris, Rn. 16; B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris, Rn. 19).
  • VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186

    Maskenpflicht beim Besuch öffentlicher Sitzungen des Stadtrats bzw. der

    Entsprechende Attestierungen dürften durchaus gängig sein und Befreiungen konnten in der Vergangenheit im Einzelfall auch gerichtlich durchgesetzt werden (z.B. BayVGH, B.v. 8.12.20 - 20 CE 20.2868 - juris).
  • VG Ansbach, 23.12.2020 - AN 18 S 20.02849

    Coronabedingte Schließung eines EMS-Mikro-Studios

    Im Übrigen handelt es sich bei der Problematik, welche Beschwerden im Einzelnen in medizinisch ausreichender Weise durch das hier streitgegenständliche EMS-Training behandelt werden können, um eine medizinische Fachfrage, die einer abschließenden Klärung im Eilverfahren nicht zugänglich ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 CE 20.2868 - BeckRS 2020, 35627 Rn. 15).
  • VG München, 03.03.2021 - M 30 E 21.1138

    Hausrecht, Bayerischer Landtag, SARS-CoV-2, Glaubhaftmachung, (Befreiung von der)

    Das Gericht schließt sich insoweit der bestehenden (obergerichtlichen) Rechtsprechung an, die zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung mit nachvollziehbaren Befundtatsachen sowie einer Diagnose bejaht (zur 7. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 20 CE 20.2868 - juris Rn. 12; B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 18 f.).
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