Rechtsprechung
   KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19 - 161 AR 282/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45655
KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19 - 161 AR 282/19 (https://dejure.org/2020,45655)
KG, Entscheidung vom 04.09.2020 - 5 Ws 217/19 - 161 AR 282/19 (https://dejure.org/2020,45655)
KG, Entscheidung vom 04. September 2020 - 5 Ws 217/19 - 161 AR 282/19 (https://dejure.org/2020,45655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,45655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 303 S 1 StPO, § 329 Abs 1 S 1 StPO, § 329 Abs 1 S 4 StPO, § 329 Abs 5 S 2 StPO, § 458 Abs 1 StPO
    Zustimmungsfreie Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Berufung nach Aussetzung von Berufungshauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 39483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rspr.; siehe Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine derartige Weisung ist auch ohne nähere - über die Mitteilung der gesetzlichen Grundlage hinausgehende - Begründung rechtmäßig, sofern sich nicht Anhaltspunkte für ihre Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit oder sonstige Ermessensfehler ergeben (vgl. KG, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BGH, 16.06.1970 - 5 StR 602/69

    Zurücknahme der Berufung ohne Zustimmung des Gegners bei unterbrochener

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Diese Beschränkung tritt mit Beginn der ersten Hauptverhandlung ungeachtet zwischenzeitlicher Aussetzungen endgültig für das gesamte Verfahren ein (BGH, Beschluss vom 16. Juni 1970 - 5 StR 602/69 - juris Rn. 9, BGHSt 23, 277).

    Dieser Wertung steht auch nicht die zu § 303 StPO ergangene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1970 (5 StR 602/69 - juris, BGHSt 23, 277) entgegen.

  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Denn es ist anerkannt, dass bei Fehlen einer Abhilfeentscheidung im Sinne von § 306 Abs. 2 StPO das über die Beschwerde befindende Gericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Sache nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden hat, ob es selbst entscheiden oder dem Erstbeschwerdegericht Gelegenheit geben will, eine unterlassene Entscheidung über die Abhilfe ordnungsgemäß nachzuholen (KG, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 2 Ws 202-203/19 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11

    Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Feststellung des Bestehens der

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Diese Entscheidung wohnt vorliegend indes der Feststellung über den Eintritt der Führungsaufsicht inne, da die Strafvollstreckungskammer eine Negativentscheidung gemäß § 68f Abs. 2 StGB ausweislich der Beschlussgründe tatsächlich treffen wollte (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 9. Mai 1977 - Ws 80/77 - juris Rn. 6; ferner [im konkreten Fall verneinend] OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011 - I Ws 39/11 - juris Rn. 9).
  • OLG München, 24.09.2007 - 2 Ws 890/07
    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Das OLG München (Beschluss vom 24. September 2007, 2 Ws 890/07 K - juris), dem sich - soweit ersichtlich - die überwiegende Kommentarliteratur angeschlossen hat (vgl. Quentin in: Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 329 Rn. 86; Paul in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 329 Rn. 17; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 329 Rn. 38), vertritt hierzu eine restriktive Auffassung, wobei es im Wesentlichen darauf verweist, dass Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (OLG München, a.a.O., Rn. 12).
  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 2 Ws 118/09

    Zulässigkeit der Strafvollstreckung bei Zweifeln an der Zustellung des die

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Zwar sind Zweifel an der Rechtskraft eines als Vollstreckungsgrundlage dienenden Urteils grundsätzlich in dem nach § 458 Abs. 1 StPO vorgesehenen Verfahren zu klären, das Vorrang vor einer nur inzident erfolgenden Prüfung der Vollstreckungszulässigkeit im Beschwerdeverfahren zu sonstigen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer, wie etwa der Reststrafenaussetzung, hat (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20. Juni 2009 - 2 Ws 118/09 - juris; vgl. auch KG, Beschluss vom 15. Juni 2007 - 2 Ws 360, 373-377, 381/07 - juris, StraFo 2007, 432-434).
  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Einerseits soll dem nach Verbüßung einer langen Haftstrafe Entlassenen geholfen werden, sich in der Freiheit zurechtzufinden, andererseits verdeutlicht die vollständige Vollstreckung der in § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB genannten Freiheitsstrafen die fortdauernde Gefährlichkeit des Täters (KG, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 Ws 198/15 - juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 73-75/17 -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.09.2017 - 2 Ws 603/17

    Ausnahmecharakter des Entfallens von Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (std. Rspr., siehe OLG Köln, Beschluss vom 22. September 2017 - 2 Ws 603/17 - juris Rn. 8; KG, a.a.O., juris Rn. 14; Senat, Beschlüsse vom 28. Mai 2019 - 5 Ws 86/19 -, 30. Juni 2017 - 5 Ws 161/17 - und 17. März 2017, - a.a.O.-, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 09.05.1977 - Ws 80/77
    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Diese Entscheidung wohnt vorliegend indes der Feststellung über den Eintritt der Führungsaufsicht inne, da die Strafvollstreckungskammer eine Negativentscheidung gemäß § 68f Abs. 2 StGB ausweislich der Beschlussgründe tatsächlich treffen wollte (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 9. Mai 1977 - Ws 80/77 - juris Rn. 6; ferner [im konkreten Fall verneinend] OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011 - I Ws 39/11 - juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Auszug aus KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
    Denn mit dem Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in der Hauptsache ist auch der in erster Instanz verfolgte und vom Landgericht Berlin abgelehnte Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers gegenstandslos geworden, da eine rückwirkende Bestellung ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 2 Ws 162/17 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

  • OLG Hamm, 11.10.2022 - 5 Ws 270/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Vorsitzender; Kollegialgericht; Zuständigkeit

    Die Frage kann hier aber (s. o.) offenbleiben (für Unzulässigkeit weiterhin die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. (alle juris): OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 Ws 28/22 (S); OLG Braunschweig, Beschluss vom 02. März 2021 - 1 Ws 12/21; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. September 2020 - 1 Ws 120/20; KG Berlin, Beschluss vom 04. September 2020 - 5 Ws 217/19; für Zulässigkeit bei rechtzeitiger Antragstellung und offensichtlicher Begründetheit unter Bezugnahme auf das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) in Umsetzung der sog. "PKH-Richtlinie" (Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016) z.B.: OLG Bamberg, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. November 2020 - Ws 962/20; LG Stuttgart, Beschluss vom 14, Juli 2022 - 18 Qs 36/22; LG Frankfurt, Beschluss vom 30. Mai 2022 - 24 Qs 36/22; LG Bochum, Beschluss vom 18. September 2020 - 10 Qs 6/20; ausdrücklich offengelassen BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2022 - 2 Ws 103/22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht