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   OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss-OWi 72/20, 1 Ss OWi 72/20   

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https://dejure.org/2020,46289
OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss-OWi 72/20, 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46289)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2020 - 1 Ss-OWi 72/20, 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46289)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2020 - 1 Ss-OWi 72/20, 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Absehen von Fahrverbot bei Rotlichtverstoß in Ausnahmefall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 41395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Die zur Verhängung des Fahrverbots führende grobe Pflichtverletzung ist in objektiver und subjektiver Hinsicht indiziert (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, BeckRS 2010, 26343 m.w.N.).

    Der Handlungsunwert kann durch ein sogenanntes Augenblicksversagen gemindert sein (vgl. zu allem OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, BeckRS 2010, 26343 m.w.N.).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117).

    Allerdings ist das Amtsgericht zutreffend von einem Ausnahmefall ausgegangen und hat dafür eine auf Tatsachen gestützte Begründung gegeben (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NJW 1992, 117 [120]).

  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 245/90

    Einwand fehlender Vertretungsmacht des Ausstellers gegenüber jedem Scheckinhaber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Allerdings ist das Amtsgericht zutreffend von einem Ausnahmefall ausgegangen und hat dafür eine auf Tatsachen gestützte Begründung gegeben (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NJW 1992, 117 [120]).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22

    Regelmäßiges Fahrverbot bei Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV,

    Die Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV , Nr. 132.3 BKat indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG , weshalb es regelmäßig eines Fahrverbots bedarf; ein Ausnahmefall ist nur dann gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt ist (Anschluss an BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117 ; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20).

    Entgegen der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers muss daher nicht gesondert geprüft werde, ob ein grober Verstoß im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG vorliegt, sondern allein, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles ein Ausnahmefall gegeben ist, der atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NZV 1992, 117, 119; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 7).

    Somit lässt eine auch nur abstrakte Gefährdung den indizierten Erfolgsunwert eines Rotlichtverstoßes noch nicht entfallen (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.7.2004 - 1 Ob- OWi 310/04, NZV 2005, 433 ; KG , Beschl. v. 14.4.2020 - 3 Ws (B) 46/20 - 122 Ss 18/20, BeckRS 2020, 6531 Tz 21 f.; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 11 f.).

    Der Handlungsunwert kann insbesondere durch ein sog. Augenblicksversagen sowie durch den sog. Mitzieheffekt gemindert sein (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 8.12.2004 - 2 Ss- OWi 411/04, BeckRS 2004, 151752 Tz. 9; Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 9 ff.).

  • OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21

    Eine Ordnungswidrigkeit des Überfahrens des Rotlichts der Linksabbiegerspur bei

    Dabei ist hinsichtlich des zu Grunde liegenden Handlungsunwertes der Tat auch zu berücksichtigen, dass der Rotlichtverstoß ausweislich der getroffenen Feststellungen nicht auf eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit der Betroffenen zurückzuführen ist (vgl. hierzu beispielsweise OLG Frankfurt, Beschl. v. 11. März 2020 - 1 Ss-OWi 72/20, zit. nach Juris), sondern auf einem vorsätzlichen Verhalten und vermeidbaren Verbotsirrtum beruhte.
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