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   EuGH, 23.04.2020 - C-28/19   

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https://dejure.org/2020,8014
EuGH, 23.04.2020 - C-28/19 (https://dejure.org/2020,8014)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2020 - C-28/19 (https://dejure.org/2020,8014)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2020 - C-28/19 (https://dejure.org/2020,8014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ryanair

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Luftverkehrsdienste - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Art. 23 Abs. 1 - Auszuweisender Endpreis - Gebühren für den Online-Check-in - Mehrwertsteuer - Verwaltungsgebühren für mit einer anderen als der vom Luftfahrtunternehmen ...

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen zur Angabe der Gebühren für Kreditkartenzahlung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 / Check-in-Gebühren / Zusatzkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Wettbewerbsrecht: Ryanair u. a./Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust u. a.

  • datenbank.nwb.de

    Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen zur Angabe der Gebühren für Kreditkartenzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Luftfahrtunternehmen müssen ab der Veröffentlichung ihrer Preisangebote im Internet die Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie die Gebühren für Kreditkartenzahlung angeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unvermeidbaren und vorhersehbaren Preisbestandteile von online angebotenen Flugpreisen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ryanair: Flugpreise müssen transparent sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Flugpreise: was muss angegeben werden?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Notwendige Angaben bei Preisangeboten der Luftfahrtunternehmen im Internet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen zur Angabe der Gebühren für Kreditkartenzahlung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Luftfahrtunternehmen müssen Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie die Gebühren für Kreditkartenzahlung angeben

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Endpreis für Flugbuchungen muss alle notwendigen Gebühren enthalten

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Flugpreise mit Transparenz für Kosten von Kreditkarte und Check-in

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1793
  • GRUR 2020, 995
  • EuZW 2020, 439
  • MMR 2020, 752
  • BeckRS 2020, 6402
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-28/19
    Aus Rn. 35 des Urteils vom 15. Januar 2015, Air Berlin (C-573/13, EU:C:2015:11), geht ferner hervor, dass die verschiedenen Bestandteile des zu zahlenden Endpreises im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008 bereits bei der erstmaligen Angabe des Preises für Flugdienste auszuweisen sind.

    Durch die Verordnung Nr. 1008/2008 soll nämlich der Verbraucher individuell geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2015, Air Berlin, C-573/13, EU:C:2015:11, Rn. 33).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-28/19
    Aus Rn. 14 des Urteils vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland (C-112/11, EU:C:2012:487), geht insoweit hervor, dass "fakultative Zusatzkosten" solche sind, die anders als die in Art. 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Verordnung Nr. 1008/2008 genannten Bestandteile des Endpreises nicht unvermeidbar sind und somit Dienste betreffen, die den Luftverkehrsdienst als solchen ergänzen, aber für die Beförderung der Fluggäste weder obligatorisch noch unerlässlich sind, so dass der Kunde die Wahl hat, sie anzunehmen oder abzulehnen.

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Zusatzkosten für eine Reiserücktrittsversicherung oder für die Beförderung aufgegebenen Gepäcks als fakultativ im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung Nr. 1008/2008 anzusehen sind (Urteile vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 20, und vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 39).

  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-28/19
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Zusatzkosten für eine Reiserücktrittsversicherung oder für die Beförderung aufgegebenen Gepäcks als fakultativ im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung Nr. 1008/2008 anzusehen sind (Urteile vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 20, und vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 39).
  • EuGH, 06.07.2017 - C-290/16

    Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-28/19
    Hierzu hat der Gerichtshof klargestellt, dass die in Art. 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Verordnung Nr. 1008/2008 genannten Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte nicht in den Flugpreis einbezogen werden dürfen, sondern gesondert auszuweisen sind (Urteil vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 36).
  • BGH, 24.08.2021 - X ZR 23/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

    Einzuhalten sind aber die Vorgaben für fakultative Zusatzkosten in Art. 23 Abs. 1 Satz 4 LuftverkehrsdiensteVO (EuGH, Urteil vom 23. April 2020 - C-28/19, GRUR 2020, 995 Rn. 20 - Ryanair).
  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2021 - 6 O 7/20

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 23 Luftverkehrsdienste-VO wenn bei

    Die streitgegenständlichen Check-In-Gebühren für ein Einchecken am Schalter im Flughafen sind fakultative Zusatzkosten im Sinne von Art. 23 Abs. 1 S. 4 der Luftverkehrsdienste-VO (EuGH, Urteil vom 23.4.2020, Az. C-28/19, BeckRS 2020, 6402, Tz. 32).
  • KG, 25.02.2022 - 5 U 1027/20

    Lauterkeitsrecht: Preisangabe bei der Buchung eines Flugtickets im Internet

    Aus der Rechtsprechung des EuGH geht hervor, dass fakultative Zusatzkosten im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 LVO solche sind, die anders als die in Art. 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 LVO genannten Bestandteile des Endpreises nicht unvermeidbar sind und somit Dienste betreffen, die den Luftverkehrsdienst als solchen ergänzen, aber für die Beförderung der Fluggäste weder obligatorisch noch unerlässlich sind, so dass der Kunde die Wahl hat, sie anzunehmen oder abzulehnen (EuGH, Urteil vom 23. April 2020 - C-28/19 -, Rn. 20, juris - Ryanair Ltd/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust).

    Dieses Ziel wird nach den oben ausgeführten Grundsätzen dadurch erreicht, dass im Endpreis grundsätzlich alles enthalten sein muss, was für die Durchführung des Fluges vorhersehbar und unvermeidbar ist, wie beispielsweise der Umstand, dass der Fluggast einchecken muss (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2020 - C-28/19 -, Rn. 23, juris - Ryanair Ltd/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust) oder dass er einen Sitzplatz haben muss (vgl. KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2015 - 5 U 45/14 -, Rn. 35, juris - Sitzplatzreservierung) und auch dass er ein Handgepäck für Reiseunterlagen, Schlüssel etc. kostenfrei mit sich führen können muss.

  • KG, 03.09.2020 - 23 U 34/16

    Airline muss Steuern und Gebühren separat ausweisen

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 23.04.2020 klargestellt und ausgeführt, dass nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 VO das Angebot die einzelnen Bestandteile enthalten müsse (- C-28/19-, Rn. 17 f.; Herv.d.d.Senat).
  • AG Düsseldorf, 14.09.2021 - 47 C 129/21

    Rückerstattung an Flughafenschalter erhobener Check-In-Gebühr

    Check-In-Gebühren, deren Zahlung durch den Rückgriff auf eine kostenfreie Art des Check-Ins vermieden werden kann, sind fakultative Zusatzkosten i.S.d. Art. 23 Abs. 1 S. 4 der Luftverkehrsdienste-VO und müssen daher auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden (vgl. EuGH Urt. v. 23.4.2020 - C-28/19, BeckRS 2020, 6402 Rn. 32).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 206/19

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Die von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, hinsichtlich derer ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV angeregt worden ist, sind durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 23. April 2020 (C-28/19, GRUR 2020, 995 - Ryanair) inzwischen geklärt, soweit sie entscheidungserheblich sind.
  • AG Nürnberg, 01.12.2021 - 35 C 4177/21

    Keine Erstattung der Kosten der Reiserücktrittsversicherung bei Flugannullierung

    In diesem Fall ging es um die Check-in-Gebühren, welche der Beklagten dem Flugunternehmen bekannt sind und dementsprechend als Teil der Flugscheinkosten auszuweisen sind (EuGH (7. Kammer), Urteil vom 23.4.2020 - C-28/19, NJW 2020, 1793).
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