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   VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20   

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https://dejure.org/2020,10354
VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20 (https://dejure.org/2020,10354)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20 (https://dejure.org/2020,10354)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - VerfGH 64 A/20 (https://dejure.org/2020,10354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 CoronaVV BE 3 vom 28.04.2020, § 2 Abs 2 CoronaVV BE 3 vom 28.04.2020, § 2 Abs 3 CoronaVV BE 3 vom 28.04.2020, § 3 CoronaVV BE 3 vom 28.04.2020, § 4 CoronaVV BE 3 vom 28.04.2020
    Erfolgloser Eilantrag eines Rechtsanwaltes gegen Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlin (juris: CoronaVV BE 3) in der Fassung vom 28.04.2020

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erfolgloser Eilantrag eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 8314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 50/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Eindämmungsmaßnahmenverordnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20
    Er beantragt, die §§ 1, 2, 3, 4, 8 und 24 SARS-CoV-2-EindmaßnV bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über seine bereits erhobene Rechtssatzverfassungsbeschwerde (Aktenzeichen VerfGH 50/20) außer Kraft zu setzen.
  • BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvR 943/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Vorschlagsliste

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20
    Für einen zulässigen Antrag nach § 31 Abs. 1 VerfGHG ist erforderlich, dass der Subsidiaritätsgrundsatz dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, juris Rn. 6) und die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind.
  • BVerfG, 08.08.2019 - 1 BvQ 63/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung in einem sorgerechtlichem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20
    Es bedarf regelmäßig insbesondere Ausführungen dazu, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht und dass die zugehörige Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2017 - 1 BvR 1780/17 -, juris Rn. 4, und vom 8. August 2019 - 1 BvQ 63/19 -, juris Rn. 2 f.).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20
    Erginge die beantragte einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde Erfolg, wären diese Beschränkungen mit ihren erheblichen und voraussichtlich teilweise auch irreversiblen Folgen zu Unrecht verfügt und etwaige Verstöße gegen sie auch zu Unrecht geahndet worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 9).Soweit der Antragsteller allerdings geltend macht, die Folgen im Falle einer Ablehnung des Antrags wären für ihn existenziell, fehlt es an jedweden konkreten Angaben, die dies belegen könnten.
  • BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20
    Es bedarf regelmäßig insbesondere Ausführungen dazu, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht und dass die zugehörige Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2017 - 1 BvR 1780/17 -, juris Rn. 4, und vom 8. August 2019 - 1 BvQ 63/19 -, juris Rn. 2 f.).
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