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   VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 81 A/20   

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https://dejure.org/2020,11850
VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 81 A/20 (https://dejure.org/2020,11850)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.05.2020 - VerfGH 81 A/20 (https://dejure.org/2020,11850)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - VerfGH 81 A/20 (https://dejure.org/2020,11850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Eilantrag gegen Vorschriften der Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22.03.2020 idF vom 19.05.2020 (SARS-CoV-2-EindmaßnV ) teilweise erfolgreich - Bußgeldbewehrung teils nicht hinreichend bestimmt - Eilantrag iÜ teils unzulässig, teils unbegründet - ...

  • RA Kotz

    Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Corona-Bußgeldvorschrift ... - Corona-Virus

  • br.de (Pressemeldung, 26.05.2020)

    Mehrere Corona-Bußgelder gekippt

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 9726
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 81 A/20
    Erginge die beantragte einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde Erfolg, wären diese Beschränkungen mit ihren erheblichen und voraussichtlich teilweise auch irreversiblen Folgen zu Unrecht verfügt und etwaige Verstöße gegen sie auch zu Unrecht geahndet worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 9).Soweit der Antragsteller allerdings geltend macht, die Folgen im Falle einer Ablehnung des Antrags wären für ihn existenziell, fehlt es an jedweden konkreten Angaben, die dies belegen könnten.
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 81 A/20
    Zu deren Schutz vor Infektionen ist der Staat aber wegen seiner nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG begründeten Schutzpflicht grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8).
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