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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21   

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https://dejure.org/2022,1719
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21 (https://dejure.org/2022,1719)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2022 - 1 B 1756/21 (https://dejure.org/2022,1719)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 1 B 1756/21 (https://dejure.org/2022,1719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    SG § 55 Abs. 5; SG § 17 Abs. 2; SG § 8; StGB § 263; StGB § 267; EMRK Art.6 Abs. 2
    Fristlose Entlassung Wohlverhaltenspflicht außerdienstliches Verhalten ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung Nachahmungsgefahr Gruppenchat Messenger Bilder rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Inhalts Thumbnail Cache-Datei gefälschtes Rezept Betrug ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 55 Abs. 5
    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten aufgrund der Teilnahme an rassistischen Chats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 1160
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Sofortvollzugs der Entlassungsverfügung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2006 - 1 B 1843/05 -, juris, Rn. 23.
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21
    BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 -, juris, Rn. 11 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 1 B 1640/19

    Streit um die Entlassung eines Soldaten nach Betäubungsmittelkonsum;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21
    Zu Letzterem vgl. den Senatsbeschluss vom 13. Januar 2020 - 1 B 1640/19 -, juris, Rn. 22 f., m. w. N.
  • VGH Bayern, 28.11.2018 - 6 C 18.2347

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verschweigens von Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28. November 2018 - 6 C 18.2347 -, juris, Rn. 14.
  • VG Köln, 14.09.2022 - 23 K 4118/21
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21
    Das Beschwerdevorbringen des Antragstellers, auf dessen Prüfung der Senat im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt nicht, die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuändern und dem Antrag des Antragstellers stattzugeben, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Entlassungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3. Mai 2021 - 23 K 4118/21 - in Gestalt des Beschwerdebescheides vom 2. Juli 2021 anzuordnen.
  • VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21

    Fristlose Entlassung eines SaZ; Veröffentlichung eines Links zu Webseiten einer

    Die Durchführung eines Disziplinarverfahrens genügt ungeachtet dessen, dass Disziplinarverfahren und Entlassungsverfahren unterschiedlichen Zwecken dienen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 B 1756/21 -, juris Rn. 27), jedoch vorliegend nicht, um der Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hinreichend zu begegnen.

    Der nach diesen Maßgaben zu bestimmende Jahresbetrag ist, da die Beendigung eines Dienstverhältnis auf Zeit streitgegenständlich ist, zunächst gemäß § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG um die Hälfte zu reduzieren und sodann, da nur eine vorläufige Regelung begehrt wird, die die Hauptsache nicht vorwegnimmt, noch einmal zu halbieren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 B 1756/21 -, juris Rn. 31).

  • VG Köln, 14.09.2022 - 23 K 4118/21
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW mit Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 B 1756/21 - zurück.

    Soweit der Kläger im Beschwerdeverfahren den Annahmen der Kammer entgegengetreten ist, wird ergänzend auf den Beschluss des OVG NRW vom 27. Januar 2022 - 1 B 1756/21 - verwiesen.

  • VG Freiburg, 01.08.2023 - 3 K 1600/23

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beteiligung der

    Mithin beträgt der Streitwert in der Hauptsache 14.905,68 EUR, der im Hinblick darauf, dass ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Rede steht, zu halbieren ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.01.2023 - 6 CS 22.2380 -, juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 B 1756/21 -, juris Rn. 31; VG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2022 a. a. O. Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - 1 B 1076/23
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 B 1756/21 -, juris, Rn. 9 zum Verhältnis eines Strafverfahrens zum Entlassungsverfahren nach § 55 Abs. 5 SG.
  • VG München, 20.07.2023 - M 21a S 23.2376

    Soldatenrecht, Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Eindringens in Labor der

    Anzusetzen ist demnach ein Viertel des Jahresbetrags der Bezüge, die dem jeweiligen Antragsteller nach Maßgabe des im Zeitpunkt der Einleitung der jeweiligen Instanz (hier: Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO) bekannt gemachten, für Soldatinnen und Soldaten des Bundes geltenden Besoldungsrechts unter Zugrundelegung der jeweiligen Erfahrungsstufe fiktiv für das innegehabte Amt im Kalenderjahr der Einleitung der Instanz zu zahlen sind (OVG NW, B.v. 27.1.2022 - 1 B 1756/21 - juris Rn. 31).
  • VG Würzburg, 16.09.2022 - W 1 S 22.1374

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Verdacht von Straftaten gegen die sexuelle

    Die Entlassung stellt sich daher nicht als Sanktion gegen den betroffenen Soldaten auf Zeit dar, sondern als Mittel zur Abwendung einer drohenden ernstlichen Gefahr für die Bundeswehr (OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 27.01.2022 - 1 B 1756/21 - juris Rn. 9).
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