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   AG Zeitz, 24.01.2022 - 5 M 195/06   

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https://dejure.org/2022,2286
AG Zeitz, 24.01.2022 - 5 M 195/06 (https://dejure.org/2022,2286)
AG Zeitz, Entscheidung vom 24.01.2022 - 5 M 195/06 (https://dejure.org/2022,2286)
AG Zeitz, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 5 M 195/06 (https://dejure.org/2022,2286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Corona-Sonderzahlung auf dem P-Konto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 1610
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07

    Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen

    Auszug aus AG Zeitz, 24.01.2022 - 5 M 195/06
    Es ist daher unter Anwendung der besonderen Schuldnerschutzvorschrift des § 765a ZPO auf Schuldnerantrag die Unpfändbarkeit dieser Corona-Sonderzahlungen durch das Vollstreckungsgericht festzustellen (vgl. zur individuellen Ergänzungsfunktion des § 765a ZPO auch BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07 -, juris).
  • BGH, 24.01.2018 - VII ZB 27/17

    Pfändungsschutz bei der Festsetzung eines pfändungsfreien Betrags; Nachzahlung

    Auszug aus AG Zeitz, 24.01.2022 - 5 M 195/06
    Um sicherzustellen, dass dem Schuldner dieser pfändungsfreie Betrag der Corona-Sonderzahlung tatsächlich zugutekommt, war anzuordnen, dass der Schuldner über den zusätzlich pfandfrei gestellten Betrag in Höhe von 600, 00 ? bis Ende des Kalendermonats der Rechtskraft der Entscheidung verfügen darf und eine Übertragung des nicht verbrauchten Teils in die drei darauffolgenden Monate entsprechend § 899 Abs. 2 ZPO erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - VII ZB 27/17 -, Rn. 28, juris).
  • LG Lübeck, 28.11.2022 - 7 T 365/22

    Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung an Beamte und Richter

    Ob und unter welchen Voraussetzungen Corona-Sonderzahlungen als Einkommen pfändbar sind, ist unter den Arbeitsgerichten und den Vollstreckungsgerichten sowie der Literatur umstritten (vgl. nur LG Lüneburg NZI 2022, 751; LG Hannover NZI 2022, 867; LAG Berlin-Brandenburg BeckRS 2022, 8258; LAG Niedersachsen NZI 2022, 130 [nachfolgend BAG vom 25.08.2022 - 8 AZR 14/22, Entscheidungsgründe noch unveröffentlicht, vgl. PM 31/22]; LG Dresden BeckRS 2021, 4151; AG Zeitz BeckRS 2022, 1610; Ahrens NZA 2022, 152; Risse, NJW-Spezial 2021, 754; Grapatin, VIA 2022, 68).

    Eine unzumutbare Härte ergibt sich aber nicht daraus, dass der Gesetzgeber die Steuerfreiheit und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit der Sonderzahlung anerkannt und damit zum Ausdruck gebracht haben könnte, dass dem Beschäftigten mit der Sonderzahlung eine ungekürzte Anerkennung seiner Leistungen während der Coronapandemie zukommen soll (so aber AG Zeitz BeckRS 2022, 1610).

  • LG Lübeck, 18.05.2022 - 7 T 155/22

    Pfändbarkeit von Corona-Sonderzahlung an Beamte und Richter nach dem

    Ob und unter welchen Voraussetzungen Corona-Sonderzahlungen als Arbeitseinkommen pfändbar sind, ist unter den Arbeitsgerichten und den Vollstreckungsgerichten sowie der Literatur umstritten (vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg BeckRS 2022, 8258; LAG Niedersachsen NZI 2022, 130; LG Dresden BeckRS 2021, 4151; AG Zeitz BeckRS 2022, 1610; Ahrens NZA 2022, 152; Risse, NJW-Spezial 2021, 754).

    Eine unzumutbare Härte ergibt sich aber nicht daraus, dass der Gesetzgeber die Steuerfreiheit und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit der Sonderzahlung anerkannt und damit zum Ausdruck gebracht haben könnte, dass dem Beschäftigten mit der Sonderzahlung eine ungekürzte Anerkennung seiner Leistungen während der Coronapandemie zukommen soll (so aber AG Zeitz BeckRS 2022, 1610).

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