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   FG Münster, 09.08.1990 - VII 6903/86 E   

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FG Münster, 09.08.1990 - VII 6903/86 E (https://dejure.org/1990,28326)
FG Münster, Entscheidung vom 09.08.1990 - VII 6903/86 E (https://dejure.org/1990,28326)
FG Münster, Entscheidung vom 09. August 1990 - VII 6903/86 E (https://dejure.org/1990,28326)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1991, 1494
  • EFG 1991, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus FG Münster, 09.08.1990 - VII 6903/86
    In den Urt. v. 30.10.1987 - VI R 76/84 (BStBl 1988 II 358) und v. 22.9.1988 - VI R 14/86 (BStBl 1989 II 94) hat der BFH zum Ausdruck gebracht, daß ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und dem späteren Umzug an den Beschäftigungsort bei Beibehaltung der bisherigen Familienwohnung auf eine private Veranlassung schließen lasse, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 14/86

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus FG Münster, 09.08.1990 - VII 6903/86
    In den Urt. v. 30.10.1987 - VI R 76/84 (BStBl 1988 II 358) und v. 22.9.1988 - VI R 14/86 (BStBl 1989 II 94) hat der BFH zum Ausdruck gebracht, daß ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und dem späteren Umzug an den Beschäftigungsort bei Beibehaltung der bisherigen Familienwohnung auf eine private Veranlassung schließen lasse, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 339/98

    Doppelte Haushaltsführung; Wegzug; Zweitwohnsitz

    Diese Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige durch Verlegung seines Familienwohnsitzes die Entfernung zum Beschäftigungsort erheblich erhöht und erst dieser Umzug die Veranlassung für die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort gibt ( FG Münster, Urteil vom 09.08.1990, VII 6903/86 E, EFG 1991, 316; bestätigt durch BFH, Beschluss vom 22.11.1994, VI R 105/90 n.v. ...; ebenso FG München, Urteil vom 21.03.2002, 8 K 1186/98 , EFG 2002, 902 ).
  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IX 579/91
    Der hier unterstellten Nutzungsdauer von 100 Jahren habe sich auch die Finanzverwaltung angeschlossen und dies durch einen Erlaß der OFD Cottbus (Verfügung vom 11.06.1991 - S2253-1-St.11 -, Der Betrieb 1991, 1494) geregelt.
  • FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98

    Keine berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung trotz erheblicher

    Denn die in den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und BStBl II 1989, 94 niedergelegten Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige durch Verlegung seines Familienwohnsitzes die Entfernung zum Beschäftigungsort erheblich erhöht und erst dieser Umzug die Veranlassung für die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort gibt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 9. August 1990 VII 6903/86 E; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VI R 105/90 - n.v. -).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.1996 - 3 K 1798/94
    Damit erweist sich die private Veranlassung des Umzugs nach C. als maßgeblich dafür, daß zusätzlich zu dem außerhalb des Beschäftigungsorts liegenden Haushalt in den Streitjahren ein weiterer Haushalt am Beschäftigungsort bestand (ebenso FG Münster vom 9. August 1990 VII 6903/86 E, EFG 1991, 316, bestätigt durch BFH-Beschluß vom 22. November 1994 VI R 105/90, EFG M 1995, 353).
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