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Rechtsprechung
   EuGH, 08.11.1990 - C-231/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,170
EuGH, 08.11.1990 - C-231/89 (https://dejure.org/1990,170)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.1990 - C-231/89 (https://dejure.org/1990,170)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 1990 - C-231/89 (https://dejure.org/1990,170)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1 . Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Fiktiver Rechtsstreit oder Ersuchen um Auslegung von im Ausgangsverfahren unanwendbaren Vorschriften des Gemeinschaftsrechts - Auslegungsersuchen aufgrund der sich aus einem Verweis im ...

  • EU-Kommission

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichtshofes gemäß Art. 177 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ( EWG-Vertrag); Auslegung der Tarifposition 8306 "andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen" des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; GZT Position 9701; ; GZT Position 9703; ; GZT Position 8306

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung nationalen Rechts durch den EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Fiktiver Rechtsstreit oder Ersuchen um Auslegung von im Ausgangsverfahren unanwendbaren Vorschriften des Gemeinschaftsrechts - Auslegungsersuchen aufgrund der sich aus einem Verweis im ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    1. Tarifierung von Kunstgegenständen - Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Verweis in nationalen Rechtsvorschriften auf Gemeinschaftsbestimmungen - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen 8306, 9701 und 9703 - Tarifierung eines Kunstwerks.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1470
  • DB 1992, 121
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.05.1985 - 155/84

    Onnasch / Hauptzollamt Berlin-Packhof

    Auszug aus EuGH, 08.11.1990 - C-231/89
    9 Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts ist zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 155/84, Onnasch, Slg. 1985, 1449 ) der Begriff "Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst" der Position 9703 des GZT weit auszulegen, um auf diese Weise alle dreidimensionalen künstlerischen Produktionen ungeachtet des verwendeten Materials und der angewandten Technik zu erfassen.
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    35 Betreffen daher die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 20, Leclerc-Siplec, Randnr. 11, vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10, und Inspire Art, Randnr. 44).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung das in Artikel 234 EG vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, in dem der Gerichtshof diesen die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 33, vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 18, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 22, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-413/99, Baumbast und R, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Das in Artikel 234 EG vorgesehene Verfahren ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, in dem der Gerichtshof diejenigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auslegt, die die Gerichte zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 18).

    Wenn die von den nationalen Gerichten gestellten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (u. a. Urteil Gmurzynska-Bscher, Randnrn.

    Im Rahmen der in Artikel 234 EG vorgesehenen Verteilung der richterlichen Aufgaben zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof entscheidet dieser daher im Wege der Vorabentscheidung, ohne dass er grundsätzlich nach den Umständen fragen müsste, die die nationalen Gerichte zu ihren Vorlagefragen veranlassen und unter denen sie die gemeinschaftsrechtliche Vorschrift, um deren Auslegung sie den Gerichtshof ersuchen, anwenden wollen (Urteil Gmurzynska-Bscher, Randnr. 22).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn feststünde, dass das Verfahren des Artikels 234 EG zweckwidrig angewendet wurde und der Gerichtshof in Wirklichkeit ohne Vorliegen eines echten Rechtsstreits zu einer Entscheidung veranlasst werden soll, oder wenn offensichtlich wäre, dass die Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, die dem Gerichtshof zur Auslegung vorgelegt worden ist, im Ausgangsverfahren weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar ist (in diesem Sinne Urteile Gmurzynska-Bscher, Randnr. 23, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 22).

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Rechtsprechung
   EuGH, 04.12.1990 - C-186/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,554
EuGH, 04.12.1990 - C-186/89 (https://dejure.org/1990,554)
EuGH, Entscheidung vom 04.12.1990 - C-186/89 (https://dejure.org/1990,554)
EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - C-186/89 (https://dejure.org/1990,554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 4 Absatz 2
    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Einräumung eines Erbbaurechts an einer unbeweglichen Sache

  • EU-Kommission

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Einräumung eines Erbbaurechts durch den Eigentümer einer unbeweglichen Sache an diesen als wirtschaftliche Tätigkeit; Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit; Einräumung eines Erbbaurechts an einer unbeweglichen Sache als "Nutzung" dieser Sache ; Behandlung ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 Art. 4 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 Art. 5 Abs. 3 Buchst. b

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 77/388 Art. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1992, 121
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.03.1987 - 235/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 04.12.1990 - C-186/89
    17 Hierzu ist erstens zu bemerken, daß Artikel 4 der Sechsten Richtlinie der Mehrwertsteuer einen sehr weiten Anwendungsbereich zuerkennt, der sämtliche Stadien der Erzeugung, des Handels und der Erbringung von Dienstleistungen umfasst (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 7, und vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvöring Financiële Acties/Staatssecretaris van Financiën, Slg. 1989, 1737, Randnr. 10).
  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 04.12.1990 - C-186/89
    17 Hierzu ist erstens zu bemerken, daß Artikel 4 der Sechsten Richtlinie der Mehrwertsteuer einen sehr weiten Anwendungsbereich zuerkennt, der sämtliche Stadien der Erzeugung, des Handels und der Erbringung von Dienstleistungen umfasst (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 7, und vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvöring Financiële Acties/Staatssecretaris van Financiën, Slg. 1989, 1737, Randnr. 10).
  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer einen sehr breiten Anwendungsbereich zuweist (EuGH-Urteile vom 4. Dezember 1990 C-186/89, Van Tiem, Slg. 1990, I-4363 Rdnr. 17; vom 29. April 2004 C-77/01, EDM, Slg. 2004, I-4295 Rdnr. 47).
  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer einen sehr breiten Anwendungsbereich zuweist (EuGH-Urteile Van Tiem vom 4. Dezember 1990 C-186/89, EU:C:1990:429, Der Betrieb 1992, 121, Rz 17; EDM vom 29. April 2004 C-77/01, EU:C:2004:243, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 292, Rz 47).
  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    4 der Sechsten Richtlinie weist der Mehrwertsteuer damit einen sehr weiten Anwendungsbereich zu (vgl. Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Niederlande, 235/85, Slg. 1987, 1471, Randnr. 7, und vom 4. Dezember 1990, van Tiem, C-186/89, Slg. 1990, I-4363, Randnr. 17).
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Rechtsprechung
   EuGH, 06.12.1990 - 367/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3912
EuGH, 06.12.1990 - 367/88 (https://dejure.org/1990,3912)
EuGH, Entscheidung vom 06.12.1990 - 367/88 (https://dejure.org/1990,3912)
EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 367/88 (https://dejure.org/1990,3912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Richtlinie 69/169 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    Steuerrecht - Harmonisierung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Restzuständigkeit der Mitgliedstaaten - Umfang - Einführung einer mengenmässigen Begrenzung für Bier - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch mengenmäßige Begrenzung der Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzueberschreitenden Reiseverkehr; Begriff der Wareneinfuhr ohne kommerziellen Charakter

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 69/169/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 69/169/EWG Art. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Steuerrecht - Harmonisierung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Restzuständigkeit der Mitgliedstaaten - Umfang - Einführung einer mengenmässigen Begrenzung für Bier - Unzulässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 69/169/EWG des Rates - Gemeinschaftsrechtswidrige Verwaltungsanweisungen.

Papierfundstellen

  • DB 1992, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.06.1990 - 158/88

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 06.12.1990 - 367/88
    7 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88, Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7) haben die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet nur die ihnen in den fraglichen Richtlinien selbst eingeräumte begrenzte Zuständigkeit behalten.
  • EuGH, 06.12.1990 - 208/88

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 06.12.1990 - 367/88
    9 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88 (Kommission/Dänemark) entschieden hat, daß eine unwiderlegbare Vermutung für den kommerziellen Charakter der Einfuhr, die eingreift, wenn diese eine bestimmte Anzahl von Litern Bier übersteigt, darauf hinausläuft, daß dem Wortlaut des Artikels 4 der Richtlinie eine Ware hinzugefügt wird, die darin nicht genannt ist.
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Rechtsprechung
   EuGH, 06.12.1990 - 208/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2799
EuGH, 06.12.1990 - 208/88 (https://dejure.org/1990,2799)
EuGH, Entscheidung vom 06.12.1990 - 208/88 (https://dejure.org/1990,2799)
EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 208/88 (https://dejure.org/1990,2799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Denmark

    Richtlinie 69/169 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    Steuerrecht - Harmonisierung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Restzuständigkeit der Mitgliedstaaten - Umfang - Einführung einer mengenmässigen Begrenzung für Bier - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Denmark

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch mengenmäßige Begrenzung der Befreiung von Umsatzsteuern und Sonderverbrauchssteuern bei Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr; Begriff der Wareneinfuhr ohne kommerziellen Charakter

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 69/169/EWG Art. 3 Abs. 2; ; Richtlinie 69/169/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Steuerrecht - Harmonisierung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Restzuständigkeit der Mitgliedstaaten - Umfang - Einführung einer mengenmässigen Begrenzung für Bier - Unzulässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 69/169/EWG des Rates - Gemeinschaftsrechtswidrige nationale Rechtsvorschriften.

Papierfundstellen

  • DB 1992, 121
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.06.1990 - 158/88

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 06.12.1990 - 208/88
    7 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88, Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7) haben die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet nur die ihnen in den fraglichen Richtlinien selbst eingeräumte begrenzte Zuständigkeit behalten.
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Sie stützt sich dabei auf die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4445), wonach Artikel 45 der Verordnung Nr. 918/83 die Mitgliedstaaten nicht berechtige, den kommerziellen Charakter einer Einfuhr dann unwiderlegbar zu vermuten, wenn die im persönlichen Gepäck eines Reisenden mitgeführten Waren eine bestimmte Menge überschritten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-100/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    (22) Schlussanträge in den Rechtssachen C-208/88 (Urteil vom 6. Dezember 1990, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4445) und C-367/88 (Urteil vom 6. Dezember 1990, Kommission/Irland, Slg. 1990, I-4465).

    (23) Urteile vom 6. Dezember 1990, a. a. O., jeweils Randnr. 7; Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88 (Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7).

    (24) Urteile vom 6. Dezember 1990, a. a. O., Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Artikel 3 der Richtlinie enthält bezüglich der "Einfuhren, die keinen kommerziellen Charakter haben", dieselbe Definition wie Artikel 45 der Verordnung Nr. 918/83.29: - Urteil vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4445).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-96/91

    Kommission / Spanien

    10 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verbleibt den Mitgliedstaaten in dem von der Richtlinie 69/169 erfassten Bereich nur die ihnen in der Richtlinie und in den sie ändernden Richtlinien selbst eingeräumte begrenzte Zuständigkeit (Urteile vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805, Randnr. 36, vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 278/82, Rewe, Slg. 1984, 721, Randnr. 31, vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88, Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7, und vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4445, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-177/99

    Ampafrance

    58: - Urteile vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4445) und in der Rechtssache C-367/88 (Kommission/Irland, Slg. 1990, I-4465).
  • EuGH, 06.12.1990 - 367/88

    Kommission / Irland

    9 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88 (Kommission/Dänemark) entschieden hat, daß eine unwiderlegbare Vermutung für den kommerziellen Charakter der Einfuhr, die eingreift, wenn diese eine bestimmte Anzahl von Litern Bier übersteigt, darauf hinausläuft, daß dem Wortlaut des Artikels 4 der Richtlinie eine Ware hinzugefügt wird, die darin nicht genannt ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-181/99

    Sanofi

    58: - Urteile vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4445) und in der Rechtssache C-367/88 (Kommission/Irland, Slg. 1990, I-4465).
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