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   BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95   

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BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95 (https://dejure.org/1996,502)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95 (https://dejure.org/1996,502)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 2 BvR 3027/95 (https://dejure.org/1996,502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die steuerrechtliche Nichtanerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses - Anerkennung des an Arbeitnehmerehegatten gezahlten Entgelts als Betriebsausgaben - Erfordernis eines eindeutigen und ernstlich vereinbarten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 6
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erneute Entscheidung des BVerfG zum Oderkonto bei Ehegattenarbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wichtiges Urteil zum Ehegattenarbeitsverhältnis

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4
    Ehegatten-Arbeitsverhältnis; Oder-Konto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1531
  • WM 1996, 2174
  • DB 1996, 2470
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Dies habe der Große Senat des Bundesfinanzhofs durch Beschluß vom 27. November 1989 (BFHE 158, 563 = BStBl II 1990 S. 160) entschieden.

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen bei Überweisung des Arbeitslohns auf ein sog. "Oderkonto" findet im Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1989 (GrS 1/88, BFHE 158, 563) ihren vorläufigen Abschluß.

    Ob eine Vermögenszuwendung zwischen Ehegatten auf einem Leistungsaustauschverhältnis und damit auf betrieblicher Veranlassung beruht, oder ob diese in familiären Beziehungen ihren Grund hat, ist, wie der Bundesfinanzhof zu Recht bemerkt (BFH, Beschluß vom 27. November 1989 - GrS 1/88 -, BFHE 158, 563 unter C.III.2.), als innere Tatsache häufig nicht zweifelsfrei feststellbar; dies rechtfertigt es, "äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien)" (BFH, a.a.O., C.III.3.) heranzuziehen.

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 86, 59 ).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 86, 59 ) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 86, 59 ).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 86, 59 ) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ).

    Dies gilt nicht nur für vom Gesetzgeber zu normierende Tatbestände sondern auch für ihre Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvR 232/60]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Das Bundesverfassungsgericht habe auch ausdrücklich einen Fremdvergleich für sachgemäß erachtet (vgl. BVerfGE 13, 290 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ).

  • BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Der Antrag auf Zulassung des Steuerberaters M. als Beistand war zurückzuweisen, da dies nicht sachdienlich erschien; denn im Anschluß an die bereits ergangenen Beschlüsse zu der Frage der steuerlichen Anerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses anläßlich der Überweisung der Gehaltszahlung auf ein "Oderkonto" (2 BvR 802/90; 2 BvR 1293/90; u.a.) wirft die vorliegende Verfassungsbeschwerde keine Fragen mehr auf, die eine Beiordnung eines Steuerberaters erforderte.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Der Antrag auf Zulassung des Steuerberaters M. als Beistand war zurückzuweisen, da dies nicht sachdienlich erschien; denn im Anschluß an die bereits ergangenen Beschlüsse zu der Frage der steuerlichen Anerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses anläßlich der Überweisung der Gehaltszahlung auf ein "Oderkonto" (2 BvR 802/90; 2 BvR 1293/90; u.a.) wirft die vorliegende Verfassungsbeschwerde keine Fragen mehr auf, die eine Beiordnung eines Steuerberaters erforderte.
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ).
  • BFH, 15.03.1993 - V R 109/89

    Umsatzsteuerliche Anerkennung einer Bürovermietung zwischen Ehegatten bei

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 23.01.1962 - 2 BvR 293/61

    Keine Nichterhebung der verhängten Mißbrauchsgebühr

  • BFH, 30.11.1990 - III R 37/87

    Voraussetzungen hinsichtlich einer einkommenssteuerrechtlichen Berücksichtigung

  • BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56

    Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung

  • BFH, 27.02.2019 - I R 73/16

    Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk

    Nach der zu Verträgen zwischen Angehörigen ergangenen Rechtsprechung ist die Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Veranlassung im Anschluss an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995  2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34, unter B.I.2.) und vom 15. August 1996  2 BvR 3027/95 anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten mit der Maßgabe vorzunehmen, dass nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Fremdüblichen im Sinne eines absolut wirkenden Tatbestandsmerkmals die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt.
  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Der erkennende Senat hat seit seinem Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 (BFHE 181, 328) seine Rechtsprechung zur vGA gegenüber beherrschenden Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen in Anlehnung an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34) und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Der Betrieb 1996, 2470) fortentwickelt.
  • BFH, 13.01.2022 - I R 15/21

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer

    Hierbei ist nach der zu Verträgen zwischen Angehörigen ergangenen Rechtsprechung die Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Veranlassung im Anschluss an die BVerfG-Beschlüsse vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34, unter B.I.2.) und vom 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95 (Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1996, 2174) anhand der Gesamtheit der objektiven Verhältnisse mit der Maßgabe vorzunehmen, dass nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Fremdüblichen im Sinne eines absolut wirkenden Tatbestandsmerkmals die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt.
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