Rechtsprechung
BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 u Art 20 Abs 3 durch Beschränkung der Anwendbarkeit des VStG auf bis zum 1996-12-31 verwirklichte Steuertatbestände
- Simons & Moll-Simons
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Veranlagung zur Vermögenssteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember 1996 ergangenen Vermögensteuerbescheid
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember 1996 ergangenen Vermögensteuerbescheid
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vermögenssteuerstreit beendet
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Erhebung der Vermögenssteuer nach dem 31.12.1996; Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz; Fristsetzung und ihre Auswirkung auf die Anwendung von Gesetzen
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.08.1997 - 3 V 4881/97
- BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1854
- WM 1998, 994
- WM 1999, 994
- BB 1998, 1044
- DB 1998, 862
- BStBl II 1998, 422
- BStBl II 1998, 4229
- BStBl II 1998, 455
- NZG 1998, 436
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97
Zur Begründung trägt er im wesentlichen vor: Das Finanzgericht habe gegen seine Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) verstoßen, weil es den mit Gesetzeskraft versehenen Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 -, BVerfGE 93, 121 ff., nicht beachtet habe.Der Beschluß des Finanzgerichts beachtet die Bindungswirkung der Entscheidungsformel zu Ziffer 2 Satz 2 des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 -, BVerfGE 93, 121 , der nach § 31 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 13 Nr. 8 a BVerfGG Gesetzeskraft zukommt.
Der Gleichheitssatz verpflichtet den Gesetzgeber, die Vermögensteuerpflichtigen im jeweiligen Veranlagungsjahr gleichmäßig zu belasten (BVerfGE 93, 121 ).
- FG Münster, 14.08.1997 - 3 V 4881/97
Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97
den Beschluß des Finanzgerichts Münster vom 14. August 1997 - 3 V 4881/97 VSt -. - BFH, 18.06.1997 - II B 33/97
Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten …
Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97
Zur Begründung seiner Entscheidung bezog sich das Finanzgericht ausdrücklich auf den BFH-Beschluß vom 18. Juni 1997 (II B 30/97), BStBl II 1997, S. 515 ff., in welchem der Bundesfinanzhof ausgeführt hat, das Vermögensteuergesetz sei auch nach dem 31. Dezember 1996 auf alle bis zu diesem Zeitpunkt verwirklichten Tatbestände weiterhin anwendbar.
- BFH, 10.03.1999 - II B 70/98
Wiederaufnahme eines ausgesetzten Verfahrens
Das Finanzgericht (FG) hat --mit Einverständnis der Beteiligten-- das Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt.Nachdem das BVerfG in dem Verfahren 1 BvR 1831/97 entschieden hatte (vgl. Beschluß vom 30. März 1998, Der Betrieb 1998, 862), beschloß das FG am 14. Mai 1998, das Klageverfahren unter neuem Aktenzeichen wiederaufzunehmen und fortzuführen.
Mit dieser macht er geltend, die Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 sei lediglich in einem Verfahren betreffend vorläufigen Rechtsschutz, demnach in einem summarischen Verfahren ergangen.
Diese Voraussetzungen hat das FG zutreffend im Hinblick auf das seinerzeit vor dem BVerfG noch anhängige Verfahren 1 BvR 1831/97 als gegeben angesehen.
Die Aussetzung des Klageverfahrens war demnach bereits mit der Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 beendet.
b) Das FG hatte das Klageverfahren bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 ausgesetzt.
Da das BVerfG am 30. März 1998 in dem Verfahren 1 BvR 1831/97 endgültig entschieden hat, hat die angeordnete Aussetzung des Verfahrens --ohne daß es eines Antrags der Beteiligten bedurft hätte-- ihr Ende gefunden.
Mit dem Beschluß vom 30. März 1998 in dem Verfahren 1 BvR 1831/97 hat das BVerfG klargestellt, daß auch nach dem 31. Dezember 1996 das VStG auf alle bis zu diesem Zeitpunkt verwirklichten Tatbestände weiterhin anwendbar ist.
- BFH, 06.05.2021 - II R 1/19
Keine Erbschaftsteuerpause
Bei einer derartigen im Tenor der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ausdrücklich getroffenen Anordnung steht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der weiteren Anwendung der betreffenden Rechtsnorm --im vom Verfassungsgericht angeordneten Umfang-- als solche außer Frage (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97, BStBl II 1998, 422;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.10.2000 - II B 157/99, BFH/NV 2001, 498). - BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer …
Dabei bewirkt die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich angeordnete Weitergeltung des Vermögensteuergesetzes, daß die Vermögensteuer für die Veranlagungszeiträume vor 1997 auch weiterhin zu erheben ist (vgl. BFH NJW 1997, 2007; 1998, 3592; BVerfG - 3. Kammer des Ersten Senats - NJW 1998, 1854) und die Steuerpflichtigen infolgedessen entsprechende Vermögensteuererklärungen abzugeben haben.
- BFH, 24.05.2000 - II R 25/99
Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
Sie besagt, dass die Vermögensbesteuerung für Zeiträume vor 1997 zulässig geblieben ist (vgl. Beschluss vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97, BStBl II 1998, 422).Indem es die befristete Anordnung der weiteren Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensbesteuerung nicht nur mit dem Erfordernis verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung, sondern gleichrangig mit der Notwendigkeit eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung begründet und dies durch den Kammerbeschluss in BStBl II 1998, 422 dahin erläutert hat, dass auf diese Weise die Gleichheit in der Zeit durch eine Besteuerung aller Vermögensteuerpflichtigen zu den gleichen vermögensteuerlichen Stichtagen gewährleistet werden soll, hat es seiner Entscheidung auch aus Gründen materieller Gerechtigkeit nur Wirkung für die Zukunft beigemessen.
- FG Düsseldorf, 23.10.1997 - 14 K 7034/97
Anordnung des Ruhens des finanzgerichtlichen Verfahrens; Abwarten einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 23.10.1997 - 14 K 4704/97 hilfsweise, das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Verfahren 1 BvR 1831/97 anzuordnen.
Dem Antrag der Klägerin, das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 anzuordnen, war nicht zu entsprechen.
Die unter dem Az. 1 BvR 1831/97 anhängige Verfassungsbeschwerde stellt keinen wichtigen Grund i. S. dieser Vorschrift dar.
Im Verfahren 1 BvR 1831/97 ist dementsprechend ebenfalls nicht mit einer abschließenden Beurteilung, ob die in den BFH-Entscheidungen in BStBl II 1997, 515 und DStR 1997, 1484 [BFH 30.07.1997 - II R 9/95] vertretene Rechtsauffassung zutreffend ist, zu rechnen.
- FG Saarland, 27.10.2000 - 2 K 324/97
Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, obwohl das Einspruchsverfahren …
Sie sind im Wesentlichen der Auffassung, dass der Beklagte die Einspruchsentscheidung nicht hätte erlassen dürfen, da das Verfahren zu jenem Zeitpunkt wegen der beim BVerfG unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 1831/97 anhängigen Verfassungsbeschwerde § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes geruht habe.Das Verfassungsbeschwerdeverfahren, auf das sich die Kläger bezögen, sei zum Zeitpunkt der Einspruchserhebung nicht anhängig gewesen, da selbst in der Liste der anhängigen Verfahren vom 31. Dezember 1997 (Beilage Nr. 4/97 Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II - 1997 Nr. 22) die entscheidungserhebliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1831/97 nicht bezeichnet worden sei.
Es ist nicht etwa deshalb entfallen, weil das BVerfG in seinem Beschluss vom 30. März 1998 (1 BvR 1831/97, BStBl. II 1998, 422) die gegen einen Beschluss des Finanzgerichtes - FG - Münster (Beschluss vom 14. August 1997 3 V 4881/97 VSt) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.
2.1 Zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung war beim BVerfG unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 1831/97 eine Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG -) anhängig.
- FG Saarland, 27.10.2000 - 2 K 313/97
Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, obwohl das Einspruchsverfahren …
Sie ist im Wesentlichen der Auffassung, dass der Beklagte die Einspruchsentscheidung nicht hätte erlassen dürfen, da das Verfahren zu jenem Zeitpunkt wegen der beim BVerfG unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 1831/97 anhängigen Verfassungsbeschwerde gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes geruht habe.Das Verfassungsbeschwerdeverfahren, auf das sich die Klägerin beziehe, sei zum Zeitpunkt der Einspruchserhebung nicht anhängig gewesen, da selbst in der Liste der anhängigen Verfahren vom 31. Dezember 1997 (Beilage Nr. 4/97 Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II - 1997 Nr. 22) die entscheidungserhebliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1831/97 nicht bezeichnet worden sei.
Es ist nicht etwa deshalb entfallen, weil das BVerfG in seinem Beschluss vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97, BStBl. II 1998, 422, die gegen einen Beschluss des Finanzgerichtes - FG - Münster (Beschluss vom 14. August 1997 3 V 4881/97 VSt) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.
2.1 Zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung war beim BVerfG unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 1831/97 eine Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG -) anhängig.
- BFH, 21.07.2004 - X R 72/01
Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK
Sie bedeutet vorliegend, dass die steuerliche Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für Zeiträume vor 2000 geltendes Recht geblieben ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97, BStBl II 1998, 422;… BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2000 II B 157/99, BFH/NV 2001, 498, juris STRE200051313; vom 18. Oktober 1994 VII R 20/94, BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42). - BFH, 29.07.1998 - II R 88/97
Vermögensteuerfestsetzungen nach dem 31.12.1996
Diese Rechtsauffassung wurde durch den Beschluß des BVerfG vom 30.3.1998 1 BvR 1831/97 (BStBl II 1998, 422) bestätigt.Da der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1998, 422 (= SIS 98 10 07) davon ausgeht, daß das bisherige Vermögensteuerrecht trotz seiner Unvereinbarkeit mit Art. 3 GG weiterhin auf alle bis zum 31.12.1996 verwirklichten Tatbestände ohne Verfassungsverstoß anzuwenden ist, entfällt die von der Klägerin angeregte Vorlage an das BVerfG (§ 80 BVerfGG i.V.m. Art. 100 GG).
- BFH, 30.09.1998 - II R 47/97
Sonstiges Vermögen; Kapitalwert eines Erbbauzinsanspruchs
- FG Münster, 21.02.2002 - 3 K 8159/98
Fortsetzunge des Einspruchsverfahrens - Ruhen des Finanzgerichtsverfahrens - …
- FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
Erhebung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
- FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12
Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des …
- BFH, 24.06.1998 - II R 104/97
Vermögensteuerfestsetzungen bis einschließlich 1996
- FG Niedersachsen, 02.03.1999 - I 36/98
Feststellung der Erledigung der Hauptsache; Eintritt eines außerprozessualen …
- FG Münster, 28.06.2005 - 2 K 3890/01
Höhe der Zinsen gem. § 237 AO bei Aussetzung der Vollziehung
- FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
Kostentragung bei Fortsetzung eines gesetzlich ruhenden Einspruchsverfahrens …
- FG Hamburg, 08.12.1999 - I 245/98
Aussetzung des Verfahrens, wenn das Finanzgericht eine Verfassungsbeschwerde in …
- FG München, 11.11.1998 - 9 K 4903/97
- BFH, 23.10.2000 - II B 157/99
Weitergeltung der Vermögensteuer bis 31.12.1996; Halbteilungsgrundsatz
- BFH, 19.05.1998 - II B 14/98
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes …
- BFH, 06.08.1998 - II B 53/98
Substanzbesteuerung - Vermögensteuer - Gewerbesteuer - Gewerbekapitalsteuer - …
- BFH, 15.11.2004 - VIII B 184/04
Greifbare Gesetzwidrigkeit: Übertragung auf den Einzelrichter
- FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Steuerhinterziehung bei geschätzten Einkünften
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94
"Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94
Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern
- BFH, 15.07.1998 - II R 24/96
Vereinbarungen in Sozietätsvertrag - Recht auf wiederkehrende Leistungen - …
- BFH, 29.07.1998 - II R 103/97
Vermögensteuer - Neuveranlagung - Verfassungswidrigkeit - Zeitliche Befristung …
- FG München, 02.10.1998 - 4 V 1889/98
Einordnung der Aufhebung einer vollzogenen Grundstücksübertragung als freigebige …
- BFH, 19.05.1998 - II B 98/97
Vermögensteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Weiteranwendung des …
- BFH, 14.02.2002 - VII B 68/01
Vermögenssteuererklärung - Zwangsgeld - Veranlagungszeitraum - …
- BFH, 01.03.2000 - II B 71/99
VSt für natürliche Personen
- BFH, 27.01.1999 - II B 80/98
NZB; Begründungserfordernis
- FG Köln, 26.01.2000 - 4 K 507/97
Einkommensteuerbelastung 1991 verstößt nicht gegen Art. 14 GG
- FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
Steuerhinterziehung; Ausländische Kapitaleinkünfte; Festsetzungsverjährung; …
- FG Hamburg, 20.06.2000 - V 71/00
Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
- FG Düsseldorf, 30.05.2000 - 12 K 6356/96
Festsetzung der Höhe von Hinterziehungszinsen; Vermögensteuerhinterziehung trotz …
- FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 999/96
Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; …
- FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; …
- FG Niedersachsen, 02.06.2003 - 1 K 59/02
Kenntnis um das Bestehen einer vermögensteuerlichen Verpflichtung; …
- FG Saarland, 16.05.2003 - 2 K 269/98
Pauschale Streitwertfestsetzung bei Rechtsstreitigkeiten über den Einheitswert …
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2002 - 1 V 48/01
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.07.2000 - 3 K 2661/98
Zur Zurechnung von Wertpapieren bei behauptetem Nießbrauch
- FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 1 K 355/99
Zulässigkeit von Vermögensteuerfestsetzungen vor dem Stichtag des 01.01.1997
- FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14
Erlass von Vermögensteuer
- FG Münster, 17.03.2000 - 4 K 5045/98
Halbteilungsgrundsatz gilt nicht bei der Einkommensteuer; Posten der …
- FG Hamburg, 23.11.2006 - 2 K 298/04
Verlängerung der Festsetzungsfrist infolge Steuerhinterziehung
- FG Köln, 11.04.2000 - 14 K 4393/97
Hinterziehungszinsen auf Vermögensteuer für Stichtage vor dem 01.01.1997
- FG Baden-Württemberg, 03.01.2000 - 13 V 20/99
Zulässigkeit der Festetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer auch noch …
- FG München, 08.10.1998 - 4 V 1954/98
Abzug der sog. Auktionsmarge vom gutachtlich geschätzten Wert eines Bildes
- FG München, 20.09.2006 - 5 K 4604/06
Verfassungsgemäßheit der Kumulation von an sich verfassungsmäßig festgesetzten …
- FG München, 06.11.2003 - 5 K 2785/99
Stichtagsprinzip bei der Vermögensteuer; Bindungswirkung von …
- FG München, 03.11.2000 - 4 V 2594/00
Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 2a ErbStG
- FG Düsseldorf, 23.05.2000 - 10 V 938/00
Vermögensteuer; Zinseinkünfte vor 1993; Steuerhinterziehung; …
- FG Bremen, 03.11.1998 - 298215K 2
Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund vorsätzlicher Steuerhinterziehung; …
- FG München, 29.07.2003 - 13 K 206/99
Erlass der Vermögensteuer; Erlass von Vermögensteuer 1993-1996
- FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4801/98
Festsetzungsfrist für Vermögensteuer
- FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 5738/96
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides; Begrenzung …
- FG Baden-Württemberg, 24.03.1999 - 2 K 255/97
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung ertraglosen Vermögens; Verstoß gegen das …
- FG München, 19.10.1998 - 4 V 4974/97
Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) 1997 …
- FG Niedersachsen, 20.08.1998 - I 76/98
- FG Nürnberg, 01.02.2001 - IV 491/00
Wiederholte Festsetzung von Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Steuererklärung
- FG München, 03.11.2000 - 4 K 2594/00
Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 2a ErbStG
- FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 6176/96
Zeitliche Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes; Abzinsung des Wertes …
- FG Hamburg, 15.12.1997 - I 161/97
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes ; …
- FG Niedersachsen, 09.12.1997 - I 421/97