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   BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97   

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BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97 (https://dejure.org/1999,44)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1999 - X ZR 101/97 (https://dejure.org/1999,44)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - X ZR 101/97 (https://dejure.org/1999,44)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilurteil, Unzulässigkeit eines -s bei negativer Feststellungswiderklage, Zulässigkeit eines -s; VOL/A, handgemachte Vergabekriterien nach § 25 Abs. 3 -; Aufteilung eines Auftrags nach § 5 -; Vergaberecht, öffentliches -; Ausschreibung, öffentliche -; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOL/A § 25 Nr. 3 Abs. 3; ; VOL/A § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 25 Nr. 3 Abs. 3, § 5
    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden Anforderungsliste

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOL/A und VOB/A haben Rechtssatzqualität; Vergabe nur nach genannten Kriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist die Aufteilung eines VOL-Auftrages in Lose vorzunehmen? (IBR 1999, 194)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Kriterien sind für eine Vergabe nach VOL/A maßgebend? (IBR 1999, 195)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 137
  • MDR 1999, 1379
  • NVwZ 2000, 232 (Ls.)
  • WM 1999, 1027
  • DB 1999, 1055
  • BauR 1999, 736
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    a) Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, kann sich nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch für Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung auch daraus ergeben, daß der öffentliche Auftraggeber im Verlauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts nicht einhält (BGHZ 120, 281, 284; Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, NJW 1998, 3636 = MDR 1998, 1408, 1409).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der übergangene Bewerber bei Verstößen gegen das Vergaberecht von dem Ausschreibenden Ersatz seines Schadens einschließlich des hier geltend gemachten entgangenen Gewinns verlangen, wenn er den Auftrag ohne den Rechtsverstoß hätte erhalten müssen und ein Zuschlag tatsächlich erteilt worden ist (Urt. v. 22.11.1992 - VIII ZR 170/91, BB 1993, 27 = MDR 1993, 119 = NJW 1993, 520; Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, NJW 1998, 3636 = BB 1998, 2259).

    Wie der Senat für die Ausschreibung nach der VOB entschieden hat, muß die Regelung über die Aufhebung einer Ausschreibung nach ihrem Sinn und Zweck eng ausgelegt werden (vgl. Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, NJW 1998, 3636, 3637 = BB 1998, 2259).

    Das schließt eine Aufhebung der Ausschreibung wegen ihrer unterbliebenen Berücksichtigung bei der Ausschreibung selbst aus (vgl. dazu Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, NJW 1998, 3636, 3637 f. = BB 1998, 2259, 2260).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    Die Entscheidung nach § 25 Abs. 3 VOL/A kann ebenso wie die nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind (im Anschluß an Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, NJW 1998, 3644).

    Das hat der Senat bereits für Ausschreibungen nach der VOB/A entschieden (vgl. u.a. Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, BB 1998, 2180 = MDR 1998, 1047 u. X ZR 99/96, BB 1998, 2181 = MDR 1998, 1408).

    Ebenso wie bei der Vergabeentscheidung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A (vgl. dazu Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, NJW 1998, 3644, 3646) ist daher auch bei der Entscheidung nach § 25 Abs. 3 VOL/A in der hier maßgeblichen Fassung unabdingbar, daß diese Entscheidung nur auf solche Kriterien gestützt wird, die vorher, das heißt bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe, bekannt gemacht worden sind.

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    a) Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, kann sich nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch für Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung auch daraus ergeben, daß der öffentliche Auftraggeber im Verlauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts nicht einhält (BGHZ 120, 281, 284; Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, NJW 1998, 3636 = MDR 1998, 1408, 1409).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der übergangene Bewerber bei Verstößen gegen das Vergaberecht von dem Ausschreibenden Ersatz seines Schadens einschließlich des hier geltend gemachten entgangenen Gewinns verlangen, wenn er den Auftrag ohne den Rechtsverstoß hätte erhalten müssen und ein Zuschlag tatsächlich erteilt worden ist (Urt. v. 22.11.1992 - VIII ZR 170/91, BB 1993, 27 = MDR 1993, 119 = NJW 1993, 520; Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, NJW 1998, 3636 = BB 1998, 2259).

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, daß die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, Urt. v. 13.2.1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080), wobei für die Annahme einer den Erlaß eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).

    Über einen Teil eines einheitlichen prozessualen Anspruchs kann durch Grundurteil daher nur entschieden werden, wenn damit der gesamte Anspruchsgrund in der Instanz erledigt wird (vgl. BGHZ 107, 236, 242; BGH, Urt. v. 8.11.1995 - VIII ZR 269/94, NJW 1996, 395 = MDR 1996, 304; Urt. v. 12.1.1999 - VI ZR 77/98, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Urt. v. 20.9.1960 - I ZR 45/59, GRUR 1961, 79, 81 - Behälterspritzkopf).

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    Über einen Teil eines einheitlichen prozessualen Anspruchs kann durch Grundurteil daher nur entschieden werden, wenn damit der gesamte Anspruchsgrund in der Instanz erledigt wird (vgl. BGHZ 107, 236, 242; BGH, Urt. v. 8.11.1995 - VIII ZR 269/94, NJW 1996, 395 = MDR 1996, 304; Urt. v. 12.1.1999 - VI ZR 77/98, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Urt. v. 20.9.1960 - I ZR 45/59, GRUR 1961, 79, 81 - Behälterspritzkopf).

    Der gegebene Verfahrensmangel hätte auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden können (BGH, Urt. v. 12.1.1999, aaO [Umdruck S. 4]).

  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    Von der grundsätzlich eröffneten Möglichkeit, den in dem gleichwohl ergangenen Teilurteil liegenden Verfahrensfehler dadurch zu heilen, daß es den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche an sich zieht (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, Beschl. v. 12.3.1992 - I ZR 296/91, GRUR 1992, 562 = NJW 1992, 1021), hat das Berufungsgericht nach dem Inhalt seiner Entscheidungsgründe ausdrücklich abgesehen.
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91

    Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    Von der grundsätzlich eröffneten Möglichkeit, den in dem gleichwohl ergangenen Teilurteil liegenden Verfahrensfehler dadurch zu heilen, daß es den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche an sich zieht (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, Beschl. v. 12.3.1992 - I ZR 296/91, GRUR 1992, 562 = NJW 1992, 1021), hat das Berufungsgericht nach dem Inhalt seiner Entscheidungsgründe ausdrücklich abgesehen.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    Das hat der Senat bereits für Ausschreibungen nach der VOB/A entschieden (vgl. u.a. Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, BB 1998, 2180 = MDR 1998, 1047 u. X ZR 99/96, BB 1998, 2181 = MDR 1998, 1408).
  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 45/59

    Zulässigkeit der Trennung von mehreren in einer Klage geltend gemachten

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    Über einen Teil eines einheitlichen prozessualen Anspruchs kann durch Grundurteil daher nur entschieden werden, wenn damit der gesamte Anspruchsgrund in der Instanz erledigt wird (vgl. BGHZ 107, 236, 242; BGH, Urt. v. 8.11.1995 - VIII ZR 269/94, NJW 1996, 395 = MDR 1996, 304; Urt. v. 12.1.1999 - VI ZR 77/98, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Urt. v. 20.9.1960 - I ZR 45/59, GRUR 1961, 79, 81 - Behälterspritzkopf).
  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, daß die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, Urt. v. 13.2.1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080), wobei für die Annahme einer den Erlaß eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 106/95

    Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

  • BGH, 30.03.2006 - VII ZR 44/05

    Verwirkung einer in einem Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe

    b) § 12 VOB/A hat bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte nach §§ 1 a und 1 b VOB/A keine Rechtssatzqualität (für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - X ZR 101/97, BauR 1999, 736).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Zwar ist es, wie der Senat wiederholt entschieden hat, unzulässig, nachträglich weitere Vergabekriterien einzuführen (vgl. Sen.Urt. v. 17.02.1999 - X ZR 101/97, NJW 2000, 137, 139; Urt. v. 03.06.2004 - X ZR 30/03, NZBau 2004, 517).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Die Regelungen der VOB/A sind in allen Fassungen darauf angelegt, diese Entscheidungen für die betroffenen Bieter durchsichtig und gerichtlich überprüfbar zu machen (vgl. dazu Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 48/97, Der Betrieb 1998, 2259 = MDR 1998, 1408 = NJW 1998, 3636; s.a. Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, Der Betrieb 1999, 1055 für die vergleichbaren Regelungen in der VOL/A).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftrag - wie hier - vergeben wurde und darüber hinaus bei richtiger, das heißt rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens, allein dem Gläubiger des Ersatzanspruchs hätte erteilt werden können und dürfen (Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 99/96, NJW 1998, 3640 = BB 1998, 2181 = Der Betrieb 1998, 2261 u. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, Der Betrieb 1999, 1055, 1056).

    Unbeschadet der Frage, ob angesichts der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Angebote im übrigen, von der mangels gegenteiliger tatrichterlicher Feststellungen in der Revisionsinstanz auszugehen ist, überhaupt Raum für eine Bewertung nach subjektiven Maßstäben durch den Ausschreibenden ist, die die Erteilung des Zuschlags auf ein preislich höheres Gebot als das der Klägerin hätte rechtfertigen können, wäre die Zubilligung eines solchen Freiraums mit Sinn und Zweck des Vergaberechts nicht zu vereinbaren (vgl. dazu auch Sen.Urt. v. 17.2.1999 - X ZR 101/97, Der Betrieb 1999, 1055, 1056 für die vergleichbare Problematik bei der Vergabe von Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber).

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