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   BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98   

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BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98 (https://dejure.org/1999,2861)
BPatG, Entscheidung vom 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98 (https://dejure.org/1999,2861)
BPatG, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 29 W (pat) 293/98 (https://dejure.org/1999,2861)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2000, 412
  • BlPMZ 2000, 294
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BPatG, 20.09.2005 - 24 W (pat) 34/01
    (vgl. etwa 29 W (pat) 120/98 "http://www.patent.de"; 29 W (pat) 281/98 "WEB.DE"; BPatG BlPMZ 2000, 294 "http://www.cyberlaw.de"; 24 W (pat) 167/03 "handy.com"; 25 W (pat) 30/04 "Gesundheitswerkstatt.de").

    Solche nach Art einer Internet-Adresse gestalteten Marken sind - wie von Rechtsprechung und Literatur anerkannt - im Einzelfall nach den allgemeinen markenrechtlichen Kriterien zu beurteilen (vgl dazu aus der Rspr des BPatG etwa BPatG BlPMZ 2000, 294 "http://www.cyberlaw.de"; 24 W (pat) 167/03 "handy.com"; 25 W (pat) 30/04 "Gesundheitswerstatt.de; 32 W (pat) 119/99 "yingyang.de"; 27 W (pat) 216/00 "1stBavarianOnlineshop.com"; 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; 33 W (pat) 269/00 "EquityStory.com"; 29 W (pat) 31/01 "bayerischerundschau.de"; 25 W (pat) 161/01 "getyourcar.de"; 32 W (pat) 95/01 "www.wirspielenlotto.de"; 33 W (pat) 36/02 "Garagenpark.de"; 25 W (pat) 249/02 "ifinance.de"; 33 W (pat) 271/02 "Cyber-Communication.Com"; 24 W (pat) 28/03 "ANWALTSTELEFON.de"; aus der Spruchpraxis des HABM zB R77/99-2 "WWW.PRIMEBROKER.COM"; R610/99-2 "worldsport.com"; R866/99-3 "SOFTWARE.COM"; R589/99-2 "INTERNET.COM"; R576/99-2 "INTERNETNEWS.COM"; R638/00-4 "BUY.COM"; R989/00-3 "deal4free.com"; R305/01-3 "PETS.COM"; R834/01-2 "LISTEN.COM"; R695/01-1 "SportsBet.com"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM; aus der Literatur Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn 119; Ekey/Klippel, Markenrecht, 2003, § 8 Rdn 20; Fezer, WRP 2000, 669, 670 f.).

    So führt eine derartige URL häufig zu einer Web-Site - etwa einem Portal -, die zwar Informationen zu einem bestimmten Thema enthält, aber deren Urheber nicht erkennen lässt (vgl etwa BPatG BlPMZ 2000, 294 "http://www.cyberlaw.de"; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 167/03 "handy.com"; 25 W (pat) 30/04 "Gesundheitswerkstatt.de).

    Die einmalige Vergabe besagt nämlich nicht notwendig, dass eine Internet-Adresse stets auch zu dem Produkt- oder Leistungsangebot eines bestimmten Anbieters führt, da - wie oben schon angesprochen - in Internet-Adressen nicht selten ein Gattungs- oder sonstiger Sachbegriff als Second-Level-Domain gewählt wird, der auf den Inhalt einer Web-Seite hinweist, den Urheber der Seite aber nicht erkennen lässt (vgl BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de"; 24 W (pat) 167/03 "handy.com", Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).

  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Die ursprüngliche Praxis, auch allgemein verwendete Ausdrücke bzw. Zeichen ohne Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen unter Nr. 3 zu subsumieren (siehe Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., 2000, § 8 Fn. 499, 500; vgl. auch Begründung zum Regierungsentwurf BIPMZ 1994, Sonderheft S. 64), hat das Bundespatentgericht (GRUR 2000, 424 - Bravo) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der die Erforderlichkeit des Warenbezugs bestätigt hat (GRUR 2001, 1148 Rn. 28).
  • BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "www.dieunfallgutachter.de (Wort-Bild-Marke)" - keine

    So kann nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur einer Marke, die nach Art einer Internet-Adresse gebildet ist, nicht allein wegen des Umstandes, dass diese nach bisheriger Praxis nur einmal vergeben werden kann, Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und damit die Eignung beigemessen werden, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de").

    Beide gehören zu den üblichen Protokoll- und Adressangaben und können auch in einer zusammengesetzten Marke, die wie eine Internetadresse gebildet ist, die Unterscheidungskraft nicht begründen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 295 - http://www.cyberlaw.de; …

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