Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.06.2006 - 16 Wx 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4584
OLG Köln, 09.06.2006 - 16 Wx 104/06 (https://dejure.org/2006,4584)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06 (https://dejure.org/2006,4584)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 16 Wx 104/06 (https://dejure.org/2006,4584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Vergütungsanspruchs des Betreuers bei andauernder Unterbringung des Betreuten in einer psychiatrischen Klinik; Voraussetzungen für die Qualifizierung der lediglich vorläufigen Unterbringung auf Grund eines Unterbringungsbefehls als Heimunterbringung; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff der Heimunterbringung, Unterbringungsbefehl, Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 1
    Betreuervergütung: Heimunterbringung bei Unterbringung des Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund eines Unterbringungsbefehls nach § 126a StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sechs Monate in der Psychiatrie und kein Ende - kein vorübergehender Verbleib!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 517
  • FGPrax 2007, 23
  • FamRZ 2006, 1788 (Ls.)
  • BtMan 2006, 216
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 256/13

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Untersuchungshaft des mittellosen

    Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur lehnt dies ab (OLG München FamRZ 2007, 1913, 1914; OLG Köln NJW-RR 2007, 517, 518 [für den Regelfall]; FGPrax 2007, 83; LG Köln Beschluss vom 7. Januar 2013 - 1 T 398/12 - juris Rn. 18 [im Regelfall]; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 12; BTKomm/Dodegge 4. Aufl. Teil F Rn. 167; vgl. auch Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 3. Aufl. § 5 VBVG Rn. 31, wonach der gewöhnliche Aufenthalt eine dauerhafte Aufnahme in dem "Heim" voraussetzt; a.A. - jedenfalls bei einem Aufenthalt von sechs Monaten in einem forensischen Krankenhaus - LG Koblenz Beschluss vom 21. August 2006 - 2 T 619/06 - juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG Köln, 26.09.2006 - 16 Wx 207/06

    Keine Heimunterbringung des Betreuten bei zeitweiliger medizinischer

    Diese verweisen auf die maßgeblichen Gründe der Entscheidung des Senats vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06 -, was nicht zu beanstanden ist.

    Der Senat hat in seiner früheren Entscheidung (16 Wx 104/06) bereits ausgeführt, dass "eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik aufgrund eines Unterbringungsbefehls nach § 126a StPO oder eine Untersuchungshaft aufgrund eines Haftbefehls gemäß § 112 StPO keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 VBVG begründen kann ... Denn der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts verweist auf den Ort, an dem der Betroffene seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat.

    Der vorläufigen Unterbringung liegt auch - für den hier interessierenden Abrechnungszeitraum - noch keine außergewöhnlich lange Zeitspanne sowie die Erwartung zugrunde, dass der Betroffene weiterhin dort bleiben muss, wie in dem Verfahren 16 Wx 104/06.

  • OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06

    Betreuervergütung bei Hospizaufenthalt

    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).

    Für diese Beurteilung ist für den Senat allerdings nicht die Frist des § 1 Abs. 4 HeimG (drei Monate) maßgebend (vgl. dazu die Entscheidung vom 09.06.2006, a.a.O.) Vielmehr sind zur abschließenden Beurteilung des Aufenthaltsortes die Gesamtumstände von Bedeutung.

  • LG Kleve, 12.11.2007 - 4 T 328/07

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers; Aufenthalt des Betreuten in einem

    Die genannten Anforderungen an ein Heim erfüllt auch ein psychiatrisches Krankenhaus, wie z.B. die Rheinischen Kliniken C (OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2006 - Az.: 16 Wx 104/06 = NJW-RR 2007, 517f).

    Für die Entgeltlichkeit des Betriebes oder der Einrichtung ist es ausreichend, dass die Bewohner kraft Gesetzes zur Zahlung verpflichtet sind oder ein Dritter (z.B. die Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger) verpflichtet wird (OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2006 - Az.: 16 Wx 104/06 = NJW-RR 2007, 517f).

    Bei nur vorübergehender Abwesenheit von diesem Ort z.B. auf Grund einer zwangsweisen vorübergehenden Unterbringung in einer Klinik verändert sich der gewöhnliche Lebensmittelpunkt noch nicht (OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06 = NJW-RR 2007, 517ff).

  • OLG Köln, 15.02.2008 - 16 Wx 302/07

    Betreuungsrecht - Betreuervergütung; Kein erhöhter Stundensatz wegen eines

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu der Frage der Heimunterbringung im Rahmen der Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer jeweils auf die Umstände des Einzelfalles abgestellt (vgl. beispielsweise Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06 - vom 07.07.2006 - 16 Wx 159/06 - vom 26.09.2006 - 16 Wx 207/06 - vom 10.10.2006 - 16 Wx 199/06 -).
  • LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12

    Vergütung eines Betreuers für die Zeit des Wohnens der betreuten Person in einer

    Auf den Willen, den Aufenthaltsort um Mittelpunkt oder Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, kommt es nicht an (BGH, BtPrax 2012, 65; OLG Köln, NJW-RR 2007, 517).

    Sowohl der Aufenthalt in der LVR-Klinik als auch die Untersuchungshaft stellen eine vorübergehende Unterbringung dar und haben einen lediglich vorläufigen Charakter (OLG Köln, NJW-RR 2007, 517; OLG Köln, BtPrax 2007, 40; OLG München, BtPrax 2007, 257).

  • OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07

    Betreuervergütung: Abrechnung auf Basis des reduzierten Stundenansatzes bei

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Juni 2006 (16 Wx 104/06), die die Beteiligte zu 1) im Beschwerdeverfahren zitiert hat, und vom 26. September 2006 (16 Wx 207/06 = FGPrax 2007, 83).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 16 Wx 159/06

    Betreuervergütung: Heimunterbringung bei einer Unterbringung nach § 63 StGB

    Die Ausführungen des Landgerichts, dass die Rheinischen Kliniken C die Voraussetzungen eines Heimes im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 1 VBVG erfüllen, sind zutreffend und entsprechen der Rechtsprechung des Senats (Vgl. Senatsbeschluss vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2023 - 20 UH 1/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des

    Andererseits kann sich selbst bei einer zwangsweisen Unterbringung der gewöhnliche Aufenthaltsort nach dorthin verlagern (vgl. OLG Oldenburg FGPrax 2014, 212; OLG Köln NJW-RR 2007, 517).
  • LG Koblenz, 23.02.2007 - 2 T 155/07

    Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung

  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 1 AR 22/23
  • OLG Jena, 19.11.2014 - 4 UF 543/13
  • OLG Dresden, 29.08.2006 - 3 W 1149/06
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7886
OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06 (https://dejure.org/2006,7886)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.06.2006 - 16 Wx 102/06 (https://dejure.org/2006,7886)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 16 Wx 102/06 (https://dejure.org/2006,7886)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuer ist Betrüger - Entlassung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 765 (Ls.)
  • BtMan 2006, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06
    Nach dieser Vorschrift genügt für die Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt, wobei es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seiner Vertrauensposition ausreicht, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu begründeten Zweifeln an der Eignung geben (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 931).
  • LG Hamburg, 30.10.2020 - 301 T 314/20

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Abberufung eines Betreuers; Widerspruch des

    Für die Entlassung aus dem Betreueramt genügt jeder in der Person oder dem Verhalten des Betreuers liegende Grund, der ihn als nicht (mehr) geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509; BayObLG FamRZ 1998, 1257, 1258; BayObLG FamRZ 2005, 931; OLGR Köln 2006, 858f.), etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann, wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt, zur Rechnungslegung nicht in der Lage oder willens ist oder wenn er für längere Zeit erkrankt oder abwesend ist (BayObLG, Beschluss vom 21. März 1996, a.a.O.; Roth in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1908b BGB Rn. 4a).

    Dabei verlangt das Gesetz - vorbehaltlich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wonach eine Entlassung aus dem Betreueramt nur in Betracht kommt, wenn minder schwere Mittel im Sinne des § 1837 BGB nicht (mehr) ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen - nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden Befugnisse eines Betreuers und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786; BayObLG FamRZ 2004, 977; BayObLG FamRZ 2005, 931 m.w.N.; OLGR Köln 2006, 858 ff.; OLG München BtPrax 2007, 77 ff.).

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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4285
KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
KG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Bestellung eines Berufsbetreuers ; Annahme eines negativen Betreuervorschlags

  • Bt-Recht

    Vorschlag des Betreuten auf Bestellung eines Berufsbetreuers

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bindung des Gerichts an einen Betroffenenvorschlag zur Bestellung eines bestimmten Berufsbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 258
  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 651
  • BtMan 2006, 216
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00

    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Der Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, enthebt das Vormundschaftsgericht nicht der Prüfung, ob ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00; NJW-RR 2001, 769 = FamRZ 2001, 714 = FGPrax 2000, 239).

    Deshalb ist das Gericht an den Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, regelmäßig nicht gebunden, weil die ehrenamtliche Betreuung Vorrang vor derjenigen durch einen Berufsbetreuer hat, § 1897 Abs. 6 BGB (OLG Jena, NJW-RR 2001, 796; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1897 BGB, Rdn. 23a; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1897, Rdn. 23; a.A.: Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 22).

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).

    bb) Der negative Betreuervorschlag eines Betroffenen hat nicht die gleiche Bindungswirkung für das Gericht wie ein positiv geäußerter Vorschlag (BayObLG, FamRZ 2004, 1600 = Juris, Rdn. 17; Dodegge, FPR, 664, 666).

  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    In diesem Fall steht dem Gericht bei der Auswahlentscheidung kein Ermessen zu (BayObLG, BtPrax 2003, 270 = Juris, Rdn. 11).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Die persönliche Anhörung des Betroffenen kann dann geboten sein, wenn Zweifel bestehen, ob der Betreuervorschlag eines Betroffenen seinem wirklichen Willen entspricht (BayObLG, NJOZ 2001, 1482, 1484).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 642/17

    Gesetzgeberischer Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor der beruflich

    (1) Die überwiegende Auffassung nimmt einen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung auch gegenüber einem Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, an (KG FGPrax 2006, 258; OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034; BeckOK BGB/G. Müller [Stand: 1. November 2017] § 1897 Rn. 14; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1897 Rn. 14; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; Staudinger/Bienwald BGB [2017] Vor § 1897 Rn. 32 und § 1897 Rn. 52; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133).

    In diesem Fall soll der Vorschlag des Betroffenen ausnahmsweise doch bindend sein (OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258).

    Eine Bindung wird zuweilen auch bejaht, wenn zwischen dem Betroffenen und dem vorgeschlagenem Berufsbetreuer eine enge persönliche Beziehung besteht (OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034 f.; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258).

    Ob die Eignung des ehrenamtlichen Betreuers entfällt, wenn zwischen Betroffenem und vorgeschlagenem Berufsbetreuer eine enge persönliche Beziehung besteht (vgl. OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034 f.; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258), entzieht sich allerdings einer pauschalen Betrachtung.

    (e) Ob der Auffassung, nach der der Vorschlag eines vermögenden Betroffenen ausnahmsweise bindend sein soll (vgl. OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258), beizutreten ist, kann hier dahin stehen, weil der Betroffene nicht vermögend ist.

  • LG Kleve, 23.05.2016 - 4 T 39/16

    Auswahl; Betreuer; Vorrang; ehrenamtlich; Berufsbetreuer, Vermögen, Vergütung

    Die Bestellung eines Berufsbetreuers kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist, § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27.06.2006, AZ. 1 W 36/06, Rdn. 6, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Wäre eine ehrenamtliche Betreuung möglich, wäre diese nach ganz herrschender Meinung einer berufsmäßigen Betreuung auch dann vorzuziehen, wenn sich die betroffene Person - wie hier - einen Berufsbetreuer wünscht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 -, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19 -, Rn. 10; Thüringer OLG, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 -, Rn. 6; KG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 -, Rn. 8; so auch Bauer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 16. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 6; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2. Mai 2020, § 1897 Rn. 52; Götz, in: Grüneberg, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 20; Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1897 Rn. 14; Müller-Engels, in: BeckOK BGB, Stand: 1. Februar 2022, § 1897 Rn. 17).
  • LG Bielefeld, 29.09.2017 - 23 T 474/17
    Dies gilt regelmäßig, wenn - wie hier - der nur gelegentliche und sehr geringe Betreuungsbedarf die Tätigkeit eines Berufsbetreuers nicht erfordert und die Vergütung aufgrund der Mittellosigkeit der Betroffenen aus der Staatskasse zu zahlen wäre (vgl. KG Berlin, FGPrax 2006, 258; BayObLG, BtPrax 1999, 247).
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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7884
KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
KG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anregung der Bestellung eines Betreuers von dem Sozialpsychiatrischen Dienst unter Beifügung einer ärztlichen Stellungnahme ; Nachholung der Begutachtung eines Betreuten; Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen über die Notwendigkeit der Betreuung ; Qualitative ...

  • Bt-Recht

    Antrag des Betreuten auf Aufhebung der Betreuung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 260
  • FamRZ 2007, 81
  • BtMan 2006, 216
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Die Einfügung von § 68b Abs. 1a FGG durch das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat nichts daran geändert, dass das Vormundschaftsgericht die Erstattung eines Gutachtens im Sinne des § 68 Abs. 1 FGG grundsätzlich selbst zu veranlassen hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94, FamRZ 1995, 1279 = KGR Berlin, 1995, 248).

    Der Verwertung dieser Stellungnahme als Gutachten im Sinne von § 68b Abs. 1 S. 1 FGG steht bereits entgegen, dass sie das Gericht entgegen dem Wortlaut der Vorschrift nicht "eingeholt" und eigens in Auftrag gegeben hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = Juris, Rdn. 9).

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93

    Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger;

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass dem Betroffenen das nunmehr einzuholende Gutachten auszuhändigen sein wird, soweit nach Einschätzung des Sachverständigen hiervon keine erheblichen Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, Art. 103 Abs. 1 GG (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 = Juris, Rdn. 13).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass dem Betroffenen das nunmehr einzuholende Gutachten auszuhändigen sein wird, soweit nach Einschätzung des Sachverständigen hiervon keine erheblichen Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, Art. 103 Abs. 1 GG (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 = Juris, Rdn. 13).
  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97

    Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.06.2006 - 16 Wx 141/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8021
OLG Köln, 29.06.2006 - 16 Wx 141/06 (https://dejure.org/2006,8021)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2006 - 16 Wx 141/06 (https://dejure.org/2006,8021)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 16 Wx 141/06 (https://dejure.org/2006,8021)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Verhältnismäßigkeit einer Zwangsbehandlung ist Heilungs- bzw. Besserungsprognose zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1664
  • BtMan 2006, 216
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aachen, 06.06.2006 - 3 T 211/06

    Genehmigung, Zwangsmedikation, Zwangsbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2006 - 16 Wx 141/06
    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 06.06.2006 - 3 T 211/06 - aufgehoben.
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2006 - 16 Wx 141/06
    Wenn die Unterbringung mit einer Zwangsbehandlung verbunden werden soll, sind in die Güterabwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur die Unterbringung und ihre Dauer sondern auch der mit der Zwangsbehandlung verbundene Eingriff und dessen Folgen einzubeziehen (vgl. BGH NJW 2006, 1277).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    a) aa) In materieller Hinsicht folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunächst, dass Maßnahmen der Zwangsbehandlung nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie im Hinblick auf das Behandlungsziel, das ihren Einsatz rechtfertigt, Erfolg versprechen (vgl. BVerfGE 91, 1 ; OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 16 Wx 141/06 -, NJW-RR 2006, S. 1664 ; aus psychiatrischer Sicht statt vieler Finzen/Haug/Beck/Lüthy, Hilfe wider Willen.
  • KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07

    Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen

    Sein Recht auf körperliche Unversehrtheit ist dadurch in gleicher Weise geschützt, da die Vormundschaftsgerichte den Rechtsschutz mindestens auf einer gleich hohen Ebene gewähren wie die Vollzugsgerichte (vgl. BGH NJW 2006, 1277; OLG Köln NJW-RR 2006, 1664; OLG Köln OLG-Report Hamm, Düsseldorf, Köln 2006, 609; BayObLG R&P 2004, 33 mit Anm. Volckart).
  • KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03

    Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung;

    Dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit (BGH, a.a.O., 1281; so jetzt auch OLG Köln, NJW-RR 2006, 1664, 1665).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des

    Gleiches gilt für konkrete Nebenwirkungen der beabsichtigten Medikation (vgl. OLG Köln NJW-RR 2006, 1664 f.) und die durch die betreffende Medikation zu stellende Heilungs- und Besserungsprognose.
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Nach herrschender und vom erkennenden Gericht geteilter Auffassung stellt die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB daher zugleich eine Rechtsgrundlage für die Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung des einwilligungsunfähigen Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen, d. h. auch unter Anwendung von Zwang gegen körperlichen Widerstand, dar (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 11.10.2000 - XII ZB 69/00 ; Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05 ; vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss 25.01.2002 - 2 W 17/02 ; Beschluss vom 23.03.2007 - 2 W 61/07 ; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2006 - 16 Wx 141/06 ; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007 - 17 W 72/07 u. a., alle zitiert nach Juris; aus dem Schrifttum etwa Jürgens/Marschner, Betreuungsrecht, 4. A. 2010, § 1904 Rdn. 12; eine spezielle Rechtsgrundlage fordernd Palandt/Diederichsen, BGB, 70. A. 2011, § 1906 Rdn. 20; zur Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug jüngst auch BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 , dort auch zur Vereinbarkeit mit der UN-BRK, zweifelnd insoweit Marschner, a. a. O.).
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

    (b) Soweit der Bundesgerichtshof in den nichttragenden Entscheidungsgründen seines Beschlusses vom 1. Februar 2006 (= BGH NJW 2006, 1277 ff.) den Hinweis erteilt, eine Unterbringungsgenehmigung zur Heilbehandlung sei nur dann als zulässig anzusehen, wenn in dieser die auch gegen den erklärten Willen des Betroffenen, notfalls zwangsweise durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen so präzise wie möglich bezeichnet sind (so auch OLG Köln, NJW-RR 2006, 1664 [1665]) kann dem ebenfalls nicht gefolgt werden, denn das Gesetz sieht auch ein solches Erfordernis nicht vor.
  • AG Bremen, 16.12.2011 - 44 XVII L 141/05
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 01.02.2006, NJW 2006, 1277) sollte § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aber, um für diesen überhaupt einen Anwendungsbereich zu eröffnen, sinnvoll nur so ausgelegt werden können, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten grundsätzlich befugt sei, in ärztliche Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten einzuwilligen, und im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB diese Befugnis ausnahmsweise auch das Recht umfasse, erforderlichenfalls einen der ärztlichen Maßnahme entgegenstehenden Willen des Betreuten zu überwinden (so auch die bisher h.M.: OLG Celle, NJW-RR 2008, 230; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 1591; OLG Köln, NJW-RR 2006, 1664; OLG Jena Bes. v. 30.11.2005 - 9 W 659/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6847
OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06 (https://dejure.org/2006,6847)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2006 - 8 W 140/06 (https://dejure.org/2006,6847)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 8 W 140/06 (https://dejure.org/2006,6847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Zulässigkeit einer zwangsweisen Vorführung zur Anhörung oder Untersuchung

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers für einen Rechtsanwalt; Möglichkeit der Vorführung des Betroffenen zur Anhörung oder Anordnung einer Vorführung zur Begutachtung des psychischen Zustandes; Pflicht zur Anhörung und Untersuchung des Betroffenen vor ...

  • Bt-Recht

    Untersuchung eines Rechtsanwalts, Keine Zwangsmaßnahmen

  • Judicialis

    BRAGO § 16 Abs. 3; ; BRAO § 117; ; FGG § 68; ; FGG § 38 b

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Verfahren zur Bestellung eines Betreuers

  • rechtsportal.de

    Zwangsweise Vorführung zur Anhörung oder Untersuchung, zwangsweise Unterbringung zum Zwecke der Begutachtung in Verfahren zur Bestellung eines Betreuers?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1439
  • FGPrax 2007, 47
  • BtMan 2006, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AGH Baden-Württemberg, 11.12.2004 - AGH 15/03

    Zur Zulässigkeit von Anträgen zur Kammerversammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
    Das Amtsgericht bestellte der Betroffenen einen Verfahrenspfleger und entsprach dem Antrag, indem es der Betroffenen mit Beschluss vom 4.5.04 einen Betreuer für die beim Anwaltsgerichtshof anhängigen drei Verfahren mit den AZ AGH 15/03, AGH 20/03 und AGH 44/02 bestellte.
  • OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00

    Anforderungen an die Erstattung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 33/00

    Pflicht zur persönlichen Untersuchung im Rahmen der Begutachtung vor Anordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99

    Grundlage eines Gutachtens zur Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
    Es besteht auch Einigkeit in der Rechtsprechung, dass von - hier nicht vorliegenden Ausnahmen (§§ 68 Abs. 2, 68b Abs. 1a FGG) abgesehen - das Erfordernis der Anhörung und Untersuchung vor Betreuerbestellung zwingend ist (vgl. Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 68, RN 2, 3,5 mit Rechtsprechungsnachweis; § 68b RN 4; OLG Köln FamRZ 2001, 310; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40; BayObLG FamRZ 1999, 1595).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vorführung des Betroffenen oder deren zwangsweise Vollziehung außer Verhältnis zum Verfahrensgegenstand stehen würden (Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 278 Rn. 25; vgl. auch OLG Stuttgart FGPrax 2007, 47 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6207
OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06 (https://dejure.org/2006,6207)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.2006 - 16 Wx 120/06 (https://dejure.org/2006,6207)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 (https://dejure.org/2006,6207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Gewährung höherer Stundensätze beim Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer; Ermittlung und Bestimmung des für die Leistung eines Betreuers zu entrichtenden Vergütung und Stundensätze; Voraussetzungen für die Gewährung der für ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechsel vom ehrenamtlichem zum Berufsbetreuer und die Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2006, 216
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06

    Betreuervergütung: Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Die vom Senat vertretene Auffassung nötigt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 06.03.2006 - 3 W 3/06 - nicht zur Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 11 Wx 24/07

    Höhe der Betreuervergütung nach dem Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz bei

    Das OLG Köln hat (Beschluss vom 14. Juni 2006; Az.: 16 Wx 120/06) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: "Der Senat ist mit den Vorinstanzen der Auffassung, dass für die Bemessung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 VBVG die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch in den Fällen maßgebend ist, in denen ein Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer stattfindet.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342; Sie vertreten übereinstimmend die nachstehend dargelegte Auffassung, der auch der erkennende Senat beitritt.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln, Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen

    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung

    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 214/06

    Vergütung des Gegenbetreuer

    Dementsprechend wird für die Vergütung bei einem Betreuerwechsel von der überwiegenden Rechtsprechung, wie auch durch den Senat, der Stundenansatz vom Beginn der Betreuung an zugrunde gelegt (vgl. beispielsweise Senat vom 14.09.2006 und vom 19.09.2006, 16 Wx 109/06 und 16 Wx 120/06).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von

    Mit der Problematik der Vergütung im Fall eines Betreuerwechsels haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt ( OLG Stuttgart 30.11.2006 8W407/06 und 8W406/06 ; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166 ; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213 ; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209 ; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06 ; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342 ).
  • LG Köln, 08.05.2012 - 1 T 205/11

    Festsetzung einer pauschalen Vergütung für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers

    Dies steht nach Auffassung der Kammer auch nicht in Widerspruch zu der von der Beteiligten zu 3) zitierten Entscheidung des OLG Köln (OLGR 2006, 792).
  • LG Halle, 08.01.2008 - 1 T 155/07

    Übernahme der Betreuung - Keine Erstbetreuervergütung

    Die überwiegende Mehrzahl der Oberlandesgerichte lehnt es generell ab, ausnahmsweise den zweiten Betreuer für seine Vergütung so zu stellen, als wäre er der erste Betreuer des Betroffenen ( OLG Schleswig, Beschluss vom 25.1.2006, 2 W 240/05 ; OLG München, Beschluss vom 9.2.2006, 33 Wx 237/05 ; OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2006,15 W445/05 ; OLG Köln, Beschluss vom 19.6.2006,16 Wx 120/06 ; sämtlich zitiert nach JURIS).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.04.2006 - 16 Wx 91/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8119
OLG Köln, 26.04.2006 - 16 Wx 91/06 (https://dejure.org/2006,8119)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2006 - 16 Wx 91/06 (https://dejure.org/2006,8119)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2006 - 16 Wx 91/06 (https://dejure.org/2006,8119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdiges Interesse an nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung; Verhältnismäßigkeitsprüfung wegen einer Freiheitsentziehung auf Grund einer psychischen Krankheit

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1874 (Ls.)
  • BtMan 2006, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2006 - 16 Wx 91/06
    Wenn die Unterbringung mit einer Zwangsbehandlung verbunden werden soll, sind in die Güterabwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur die Unterbringung und ihre Dauer sondern auch der mit der Zwangsbehandlung verbundene Eingriff und dessen Folgen einzubeziehen (vgl. BGH Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06

    Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in

    Insbesondere ist eine Zwangsmaßnahme im Rahmen der Unterbringung zur Heilbehandlung eines Betroffenen, der auf Grund der Erkrankung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann, nur zulässig, wenn die beabsichtigte Behandlungsmaßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg herbeizuführen und die Nachteile, die ohne die Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 609).

    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Köln (OLGR Köln 2006, 609); die Aufhebung und Zurückverweisung beruhte in jener Entscheidung auf einem Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des

    Für den Bereich einer neuroleptischen Medikation als notwendiger Heilbehandlung muss in jedem Einzelfall eine medizinische Indikation bestehen und der mögliche therapeutische Nutzen der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden abgewogen werden, die ohne die Behandlung entstehen würden (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff; OLGR Köln 2006, 609 f.; OLG Hamm FamRZ 2009, 811 ff.), wobei auch die negativen psychischen Auswirkungen der Unterbringung in die Abwägung einzubeziehen sind (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff.; ).
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