Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07   

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https://dejure.org/2007,3468
OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und Ersatz der Aufwendungen für eine Strafverteidigung; Umfang des Aufgabenkreises "Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen"

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung nur für Tätigkeiten im Aufgabenkreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 91
  • MDR 2007, 1263
  • FGPrax 2007, 231
  • FamRZ 2008, 187 (Ls.)
  • BtMan 2007, 202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).

    Im Beschluss des BayObLG vom 16.12.1998 FamRZ 1999, 740 (Vollständige Fassung bei juris) handelte es sich um telefonische und schriftliche Kontakte des Betreuers mit Angehörigen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts sowie Verteidigern und Gutachtern, die nicht von ihm ausgingen und möglicherweise - dies war nach Zurückverweisung der Sache an das Landgericht noch zu klären - der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Betroffenen dienten.

  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Das OLG Zweibrücken sah in seinem Beschluss vom 19.01.2001 FamRZ 2001, 1030 die Teilnahme der Betreuerin an einer Hauptverhandlung, zu der sie geladen war, als Bestandteil persönlicher Betreuung, was vorliegend ausscheidet und auch bedenklich ist, weil es bei den §§ 1896 ff. BGB um die rechtliche Betreuung in bestimmten Aufgabenkreisen geht und es keine von ihr losgelöste persönliche Betreuung gibt (vgl. zutreffend die Anmerkung von Bienwald zur vorgenannten Entscheidung a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
    Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30.06.1995 RPfl 1996, 81, dessen Auffassung der Senat aus den dargestellten Gründen nicht für richtig hält, erging nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 1 FGG, sondern im Strafverfahren.
  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11

    Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung

    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11

    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen

    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • LG Düsseldorf, 03.01.2017 - 2b O 4/16

    Entschädigung, Zuziehung eines Rechtsanwalts, StrEG

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung der Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen wird (z. B. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 18/07   

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https://dejure.org/2007,8420
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 18/07 (https://dejure.org/2007,8420)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 W 18/07 (https://dejure.org/2007,8420)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 W 18/07 (https://dejure.org/2007,8420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Einverständnis des Betroffenen mit einem Betreuerwechsel; Entbehrlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • Bt-Recht

    Entbehrlichkeit persönlicher Anhörung bei Betreuerwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 269
  • FamRZ 2007, 2008 (Ls.)
  • BtMan 2007, 202
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 9/07, 2 W 10/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7959
OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 9/07, 2 W 10/07 (https://dejure.org/2007,7959)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2007 - 2 W 9/07, 2 W 10/07 (https://dejure.org/2007,7959)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2007 - 2 W 9/07, 2 W 10/07 (https://dejure.org/2007,7959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen § 68b des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) durch Beauftragung eines Facharztes für Allgemeinmedizin mit dem Betreuungsgutachten; Vorliegen eines Aufklärungsfehlers bei der Auswahl des Betreuers; Feststellung einer ...

  • Judicialis

    FGG § 68b

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 77
  • BtMan 2007, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05

    Betreuung, Betreuer, Betreuerauswahl

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 9/07
    Es lässt sich nicht ausschließen, dass die hier vermisste Aufklärung zu Gunsten der Beteiligten zu 2. zur Beseitigung des "Verdachts" und Verneinung eines Interessenkonfliktes, der ebenfalls an Hand konkreter Tatsachen festzustellen ist und das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährden muss (Senat BtPrax 2005, 194 m.w.Nw.), geführt hätte.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 11 Wx 8/07   

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https://dejure.org/2007,13866
OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 11 Wx 8/07 (https://dejure.org/2007,13866)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2007 - 11 Wx 8/07 (https://dejure.org/2007,13866)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2007 - 11 Wx 8/07 (https://dejure.org/2007,13866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes im Bereich der Vermögenssorge für eine im Maßregelvollzug befindliche betreute Person; Vorliegen einer Einschränkung in der freien Willensbildung aufgrund einer Erkrankung; Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf den ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Einwilligungsvorbehalt

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    BGB § 1903 Abs. 1
    Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge des Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
  • BtMan 2007, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 11 Wx 8/07
    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt jedoch - wie das Landgericht nicht verkennt - der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 871, 872 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06   

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https://dejure.org/2006,16418
VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06 (https://dejure.org/2006,16418)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22.11.2006 - 1 A 40/06 (https://dejure.org/2006,16418)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22. November 2006 - 1 A 40/06 (https://dejure.org/2006,16418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2007, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06
    Gewerbe i.S. von § 1 GewO ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - I C 56.74 -, GewArch 1976, 293; Urt. v. 1.7.1987 - 1 C 25.85 -GewArch 1987, 331; Beschl. v. 16.2.1995 - 1 B 205.93 -, GewArch 1995, 152).

    Gewerberechtlich gilt - wie bereits oben ausgeführt - als freiberuflich eine wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (BVerwG, Urt. v. 24.6.1976, a.a.O.; Urt. v. 1.7.1987, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 8.4.2002 - 7 LA 39/02 -, GewArch 2002, 293).

  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06
    Gewerbe i.S. von § 1 GewO ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - I C 56.74 -, GewArch 1976, 293; Urt. v. 1.7.1987 - 1 C 25.85 -GewArch 1987, 331; Beschl. v. 16.2.1995 - 1 B 205.93 -, GewArch 1995, 152).

    Gewerberechtlich gilt - wie bereits oben ausgeführt - als freiberuflich eine wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (BVerwG, Urt. v. 24.6.1976, a.a.O.; Urt. v. 1.7.1987, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 8.4.2002 - 7 LA 39/02 -, GewArch 2002, 293).

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03

    Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06
    Der BFH hat dementsprechend in seinem Urteil vom 4. November 2004 (IV R 26/03 , Juris) ausgeführt, dass ein Berufsbetreuer keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt.
  • VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05

    Ausübung eines anzeigepflichtigen Gewerbes i.S.v. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06
    Die Kammer folgt der überzeugenden Begründung des den Beteiligten bekannten Urteils des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2006 (Az.: 5 A 482/05) und macht sich die folgenden Ausführungen ausdrücklich zu eigen.
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2002 - 7 LA 39/02

    Dienstleistung; Dienstleistung höherer Art; Gewerbe; Gewinnerzielung;

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06
    Gewerberechtlich gilt - wie bereits oben ausgeführt - als freiberuflich eine wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (BVerwG, Urt. v. 24.6.1976, a.a.O.; Urt. v. 1.7.1987, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 8.4.2002 - 7 LA 39/02 -, GewArch 2002, 293).
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06
    Gewerbe i.S. von § 1 GewO ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - I C 56.74 -, GewArch 1976, 293; Urt. v. 1.7.1987 - 1 C 25.85 -GewArch 1987, 331; Beschl. v. 16.2.1995 - 1 B 205.93 -, GewArch 1995, 152).
  • VG Göttingen, 08.02.2017 - 1 A 172/16

    Freier Beruf; Gewerbe; Gewerberegister; Löschungsanspruch

    Die Kammer geht vom Begriffsverständnis des freien Berufs aus, das sich in der Rechtsprechung und Literatur ausgebildet hat (vgl. auch Urt. d. Kammer v. 22.11.2006, - 1 A 40/06 -, GewArch 2007, 161, 162).

    Danach ist darauf abzustellen, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert (vgl. BVerwGE 78, 6, 8; Nds. OVG, Urt. v. 17.04.2013, a.a.O., S. 317, m.w.N.; Urt. d. Kammer v. 22.11.2006, a.a.O.).

    Eine Bindungswirkung dieser Einordnung für die Gewerbeaufsichtsbehörde besteht nicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 17.04.2013, a.a.O., S. 316; Urt. d. Kammer v. 22.11.2006, a.a.O., S. 162).

  • VG Minden, 04.03.2009 - 3 K 1618/08

    Gewerberechtliche Anzeigepflicht eines als "Berufsbetreuer" tätigen

    Herrschende Meinung: BVerwG, Beschluss vom 11.03.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.08.2007 - 7 LC 125/06 -, GewArch 2008, 34; VG Göttingen, Urteil vom 22.11.2006 - 1 A 40/06 -, GewArch 2007, 161 f., Landmann-Rohmer, Gewerbeordnung, Stand November 2007, § 14 Anm. 26 d.
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21848
LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06 (https://dejure.org/2007,21848)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10.01.2007 - 5 T 416/06 (https://dejure.org/2007,21848)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 5 T 416/06 (https://dejure.org/2007,21848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erlöschen des Anspruchs auf Betreuervergütung 15 Monate nach Entstehung des Anspruchs, Anspruch gegen Betreuten und Staatskasse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 1836 a.F. (jetzt BGB § 1836 i.V.m VBVG § 2)
    Erlöschen des Anspruchs auf Betreuervergütung 15 Monate nach Entstehung des Anspruchs, Anspruch gegen Betreuten und Staatskasse

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der 15-Monatsfrist mit der erstmaligen Geltendmachung des Betreuervergütungsanspruchs gegenüber dem Vormundschaftsgericht; Geltendmachung des Betreuervergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten

  • Bt-Recht

    Einhaltung der 15-Monatsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Frist für Vergütungsanspruch und Verzögerungen bei Geltendmachung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1357
  • BtMan 2007, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06
    Denn die subsidiäre Haftung der Staatskasse kommt nicht erst dann in Betracht, wenn unzweifelhaft feststeht, dass der Betreute mittellos ist, sondern auch schon dann, wenn sich im Rahmen der Amtsaufklärung die Mittellosigkeit nicht positiv feststellen lässt (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.1996, FamRZ 1996, 819).
  • BayObLG, 30.11.1995 - 3Z BR 161/93

    Ansprüche des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft: Auskunftsanspruch - Umfang -

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06
    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.10.2003, 3Z BR 161/93 (FamRZ 2004, 305-308) steht der Auffassung der Kammer, dass die Beteiligte zu 1. mit der Geltendmachung ihres Anspruches im März 2002 und Januar 2003 den Lauf der Frist gem. § 1836 Abs. 2 BGB a.F. unterbrochen hat und diese Frist beim Übergang des Anspruchs gegen die Staatskasse nicht mehr eingehalten zu werden braucht, nicht entgegen.
  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06
    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.10.2003, 3Z BR 161/93 (FamRZ 2004, 305-308) steht der Auffassung der Kammer, dass die Beteiligte zu 1. mit der Geltendmachung ihres Anspruches im März 2002 und Januar 2003 den Lauf der Frist gem. § 1836 Abs. 2 BGB a.F. unterbrochen hat und diese Frist beim Übergang des Anspruchs gegen die Staatskasse nicht mehr eingehalten zu werden braucht, nicht entgegen.
  • AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11
    Diese Möglichkeit der Bestellung eines Prozesspflegers ist jedoch gegenüber der Einrichtung einer Betreuung gemäß § 1896 Abs. 1 BGB nachrangig und vom Gesetz allenfalls für die Übergangszeit bis zur Bestellung des Betreuers als gesetzlichem Vertreter vorgesehen (vgl. LG Mönchengladbach FamRZ 2007, 1357).
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Rechtsprechung
   LG Meiningen, 19.12.2006 - 3 T 249/06   

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https://dejure.org/2006,44996
LG Meiningen, 19.12.2006 - 3 T 249/06 (https://dejure.org/2006,44996)
LG Meiningen, Entscheidung vom 19.12.2006 - 3 T 249/06 (https://dejure.org/2006,44996)
LG Meiningen, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 3 T 249/06 (https://dejure.org/2006,44996)
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  • BtMan 2007, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05

    Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer

    Auszug aus LG Meiningen, 19.12.2006 - 3 T 249/06
    So könnten Betreuer versucht sein, die nach dem Tode noch zu erbringenden Leistungen möglichst spät durchzuführen, um möglichst lange die Pauschalvergütung zu erhalten (vgl. LG Wuppertal, FamRZ 2006/1063 ; LG Duisburg, Bt-Prax 2006, 117; OLG Dresden, FamRZ 2006, 1483 ; OLG Köln, FG-Prax 2006, 163; OLG München, Beschluss vom 09.08.2006, Az. 33 Wx 249/05 ).
  • OLG Köln, 05.04.2006 - 16 Wx 49/06

    Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus LG Meiningen, 19.12.2006 - 3 T 249/06
    So könnten Betreuer versucht sein, die nach dem Tode noch zu erbringenden Leistungen möglichst spät durchzuführen, um möglichst lange die Pauschalvergütung zu erhalten (vgl. LG Wuppertal, FamRZ 2006/1063 ; LG Duisburg, Bt-Prax 2006, 117; OLG Dresden, FamRZ 2006, 1483 ; OLG Köln, FG-Prax 2006, 163; OLG München, Beschluss vom 09.08.2006, Az. 33 Wx 249/05 ).
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Rechtsprechung
   LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06   

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https://dejure.org/2006,39806
LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06 (https://dejure.org/2006,39806)
LG Meiningen, Entscheidung vom 14.12.2006 - 3 T 255/06 (https://dejure.org/2006,39806)
LG Meiningen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 3 T 255/06 (https://dejure.org/2006,39806)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Da keiner der in § 90 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 genannten Sachverhalte vorliegt, ist zu beurteilen, ob der Einsatz des von der Unfallversicherung erhaltenen Geldbetrages ganz oder teilweise für den Betroffenen eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII bedeuten würde, also unter Berücksichtigung seines Krankheitsbildes die Aufrechterhaltung einer angemessenen Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert werden würde (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 416 ).
  • LG München I, 03.03.2006 - 13 T 911/06
    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Von der Frage des Stundenansatzes zu trennen ist die Frage, ob die Vergütung gegen den Betroffenen oder wegen dessen Mittellosigkeit gem. § 1836d BGB gegen die Staatskasse festzusetzen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.03.2006, Az. 13 T 911/06 ).
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, FamRZ 1998/188 ; BayObLG, FamRZ 96, 371 ; Deinert/Lüttgers, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rn. 1044).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95

    Anerkennung als Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, FamRZ 1998/188 ; BayObLG, FamRZ 96, 371 ; Deinert/Lüttgers, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rn. 1044).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Allerdings reicht es für die Annahme einer unzumutbaren Härte bei Inanspruchnahme des die allgemeine Schongrenze übersteigenden Vermögens für die Vergütung des Betreuers noch nicht aus, dass ein Betroffener Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V.m. dem Opferentschädigungsgesetz erhält (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 1289 f. ).
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Es ist daher gerechtfertigt, nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch eine angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SG XII zu verschonen (vgl. OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2005, Az. 3 W 79/05 ).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Grundsätzlich ist bei der Frage, ob eine unzumutbare Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII vorliegt, zum einen auf die in § 90 Abs. 2 SGB XII zum Ausdruck kommenden Leitgedanken der Bestimmungen über das Schonvermögen abzustellen und sind zum anderen den anderen Bestimmungen des SGB XII zum Ausdruck kommenden Wertungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG NJW 2004, 2914 [BVerwG 11.12.2003 - 5 C 84/02] ).
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Rechtsprechung
   LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06   

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https://dejure.org/2006,41365
LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06 (https://dejure.org/2006,41365)
LG Meiningen, Entscheidung vom 11.12.2006 - 3 T 315/06 (https://dejure.org/2006,41365)
LG Meiningen, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 3 T 315/06 (https://dejure.org/2006,41365)
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Papierfundstellen

  • BtMan 2007, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00

    Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand

    Auszug aus LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei derartigen Ausschlussfristen ausgeschlossen (vgl. LG Koblenz, FamRZ 2003, 1970 ; KG, NJW-RR 1997, 643 [KG Berlin 25.02.1997 - 1 W 7935/96] ; OLG Frankfurt, BtPrax 2001, 257 ).
  • KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des

    Auszug aus LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei derartigen Ausschlussfristen ausgeschlossen (vgl. LG Koblenz, FamRZ 2003, 1970 ; KG, NJW-RR 1997, 643 [KG Berlin 25.02.1997 - 1 W 7935/96] ; OLG Frankfurt, BtPrax 2001, 257 ).
  • LG Koblenz, 24.05.2003 - 2 T 409/03
    Auszug aus LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei derartigen Ausschlussfristen ausgeschlossen (vgl. LG Koblenz, FamRZ 2003, 1970 ; KG, NJW-RR 1997, 643 [KG Berlin 25.02.1997 - 1 W 7935/96] ; OLG Frankfurt, BtPrax 2001, 257 ).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Auszug aus LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06
    Über den Ablauf einer gesetzlichen Frist muss nicht belehrt werden (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 193 ).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2012 - 9 WF 209/12

    Zum Vergütungsantrag

    Die fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Geltendmachung einer Aufwandsentschädigung kann einer falschen Belehrung nicht gleichgestellt werden (LG Meiningen, Beschluss v. 11.12.2006 - 3 T 315/06 - juris Rn. 24; LG Stendal 29.06.2007 - 25 T 94/07 - juris Rn. 12).
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