Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06   

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OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsatz des aufgrund von Schmerzensgeldzahlungen erlangten Vermögens des Betreuten für die Betreuervergütung; Beschwerdebefugnis des Betreuten im Verfahren über die Festsetzung der Betreuervergütung gegen die Staatskasse; Festsetzung der Vergütung eines Betreuers; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schmerzensgeld als Vermögen, Wahrung der Ausschlussfrist für Vergütungsantrag

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 2 S. 1; ; VBVG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu Fragen der Betreuervergütung - Keine Pflicht des Betroffenen zum Einsatz von Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 171
  • FamRZ 2007, 854 (Ls.)
  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301; 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).

    Entscheidend ist letztlich aber, dass der Betreuer aufgrund der staatlichen Beauftragung nicht ohne Entschädigung bleiben darf (vgl. BayObLGZ 2003, 261).

  • BVerwG, 02.12.2004 - 5 B 108.04

    Schmerzensgeld; Einkommen; Vermögen.

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des BVerwG (Beschluss vom 2.12.2004 - 5 B 108/04, NVwZ 2005, 463) hat er die Auffassung vertreten, im Falle von Schmerzensgeldzahlungen fänden die § 90 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 S. 1 SGB XII keine Anwendung, so dass das den gesetzlichen Schonbetrag überschreitende Vermögens für die Betreuervergütung eingesetzt werden müsse.

    Bei Anwendung der ihm als anerkannten Betreuungsverein zumutbaren Sorgfalt hätte der Beteiligte zu 2) bereits durch eine Überprüfung der vom Beteiligten zu 3) angeführten Entscheidung des BVerwG (NVwZ 2005, 463) ohne weiteres feststellen können, dass diese die maßgebliche Frage gerade offen gelassen hatte und auf den Besonderheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes beruhte.

  • VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen der Bewilligung von Hilfe zum

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Mit Schreiben vom 6.4.2006 hat der Beteiligte zu 2) gegen den Beschluss vom 30.3.2006 sofortige Beschwerde eingelegt und unter Hinweis auf einen Beschluss des VG Münster (v. 7.3.2006 - 5 K 2547/04) geltend gemacht, ein dem Betroffenen zugeflossenes Schmerzensgeld einschließlich der damit erworbenen Vermögenswerte sei nicht zu dem vorrangig einzusetzenden Eigenvermögen zu rechnen.
  • OLG Jena, 14.02.2005 - 9 W 658/04

    Betreuervergütung, Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    OLG, FGPrax 2005, 125; LG Köln, BtPrax 1998, 196; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 18; Knittel, Betreuungsgesetz, § 1836c BGB, Rn. 12; HK-BUR/Wienhold-Schött/Deinert, § 1836c BGB, Rn. 59; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil F Rn. 272; MüKo-BGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 16; Jürgens/Winterstein, Betreungsrecht, 2. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 13; Deinert/Lütgens, 3. Aufl., Die Vergütung des Betreuers, S. 183; vgl. auch OLG Köln, BtPrax 2005, 237, zur Härtebeihilfe wegen einer Zwangssterilisation in der Zeit des Nationalsozialismus).
  • BayObLG, 25.07.2003 - 3Z BR 106/03

    Beschwerdeberechtigung des Betroffenen im Verfahren auf Festsetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    In diesem Verfahren ist der Betreute nicht beschwerdebefugt (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 138; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 56g FGG, Rn. 31).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des BVerfG (NJW 2004, 2887) betrifft einen gänzlich anders gelagerten Sachverhalt: In dem zu beurteilenden Fall hatten die beteiligten Gerichte durch falsche Hinweise bei gleichzeitig schwer verständlicher gesetzlicher Regelung den Rechtsmittelführer veranlasst, die Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen Gericht einzureichen, wodurch dieser die Rechtsmittelbegründungsfrist versäumt hatte.
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99

    Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Ein derartiger Irrtum über die materielle Rechtslage begründet jedoch keine Wiedereinsetzung (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 772; Keidel/Sternal, a.a.O., Rn. 65; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 81/77

    Berufung - Zivilprozeß-Abteilung - Wiedereinsetzung - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Soweit in der Rechtsprechung eine Wiedereinsetzung im Einzelfall bei besonders zweifelhafter Rechtslage gewährt worden ist (vgl. dazu BGH FamRZ 1978, 231; Keidel/Sternal, a.a.O., Rn. 66), greift diese Ausnahme vorliegend nicht ein, da die maßgebliche Rechtsfrage bereits obergerichtlich entschieden war.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Die Frage, ob Vermögen des Betroffenen, dass ihm infolge Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist, für die Betreuervergütung einzusetzen ist, wird bereits seit längerem in Anschluss an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 98, 256 = NJW 1995, 3001; VG Braunschweig, BtPrax 1992, 78) auch für das Betreuungsrecht in Rechtsprechung und Literatur - soweit ersichtlich einhellig - in dem Sinne beantwortet, dass der Einsatz des Schmerzensgeldes eine unbillige Härte i.S. des § 88 Abs. 3 BSHG bzw. jetzt § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt (Thür.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301; 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).
  • LG Köln, 19.05.1998 - 1 T 76/98
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

  • OLG Köln, 27.01.2005 - 16 Wx 3/05

    Mittellosigkeit des Betreuten

  • VG Braunschweig, 13.02.1992 - 4 A 4236/90

    Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Aufbringung der Mittel aus

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    Der rechtzeitige Antrag auf Festsetzung der Vergütung gegen den Betreuten wahrt danach die Frist des § 2 Abs. 1 1. Halbs. VBVG auch gegenüber der subsidiär berufenen Staatskasse, wenn sich später im Verfahren die Mittellosigkeit des Betreuten herausstellt (OLG Hamm FGPrax 2007, 171, 173; LG Saarbrücken BtPrax 2009, 42 f.; LG Mönchengladbach FamRZ 2007, 1357, 1358; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: März 2015] § 2 VBVG Rn. 11; Jürgens/von Crailsheim Betreuungsrecht 5. Aufl. § 2 VBVG Rn. 3; HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: September 2009] § 2 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. September 2011] § 2 VBVG Rn. 27; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1687).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 542/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Einsatzpflicht von sozialen Ausgleichsleistungen

    (2) Angelehnt an diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts entspricht es mittlerweile auch einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Betreuervergütung, dass der Betroffene ein aus Schmerzensgeldzahlungen angespartes Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Zinsen nicht für die Betreuervergütung einsetzen muss, weil dies für ihn eine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellen würde (OLG Köln BtPrax 2005, 237; OLG Jena BtPrax 2005, 125; OLG Hamm FGPrax 2007, 171; OLG Frankfurt FamRZ 2008, 2152; OLG Frankfurt BtPrax 2009, 305; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 c Rn. 16; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1836 c Rn. 12; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 22; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/Bienwald Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 30).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 541/13

    Einsatz des Vermögens und Einkommens eines Betroffenen zur Zahlung einer

    bb) Angelehnt an diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts entspricht es mittlerweile auch einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Betreuervergütung, dass der Betroffene ein aus Schmerzensgeldzahlungen angespartes Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Zinsen nicht für die Betreuervergütung einsetzen muss, weil dies für ihn eine Härte i. S. v. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellen würde (OLG Köln BtPrax 2005, 237; OLG Jena BtPrax 2005, 125; OLG Hamm FGPrax 2007, 171; OLG Frankfurt FamRZ 2008, 2152; OLG Frankfurt BtPrax 2009, 305; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 c Rn. 16; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1836 c Rn. 12; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 22; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/Bienwald Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 20 W 128/08

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse wegen einer

    Dies ist nach ganz herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, in Anlehnung an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht in Bezug auf Vermögen der Fall, das einem Betreuten infolge von Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 171; Thür.
  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 20 W 491/08

    Prüfung der Mittellosigkeit im Rahmen der Betreuervergütung

    In Anlehnung an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht ist im Rahmen der Betreuervergütung in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass dieser Härtefallregelung auch das Vermögen unterfällt, das einem Betreuten infolge von Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 171; Thür.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 20 W 477/08

    Betreuervergütung: Erneute Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse bei

    Mit dem Landgericht schließt sich auch der Senat der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass die Bestandskraft der früheren Festsetzung gegen den Betroffenen der späteren Festsetzung gegen die Staatskasse nicht entgegensteht, wenn er keine genaue Kenntnis über das Vermögen des Betroffenen hat und sich herausstellt, dass der Betreuer seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten trotz umgehender Ausschöpfung der Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nicht durchsetzen kann, weil ausreichendes Vermögen entgegen der Annahme bei der ursprünglichen Festsetzung nicht vorhanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 305; OLG Hamm FGPrax 2007, 171, Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., Anh. zu § 1836, § 1 VBVG Rn. 15; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 5. Aufl., Rn. 386).
  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Erlöschen der Vergütungsansprüche des Nachlasspflegers durch Fristablauf

    Denn der Beteiligte zu 1) konnte seine Vergütungsansprüche in beiden Fällen gegenüber dem Nachlassgericht geltend machen; diese Geltendmachung hätte die Frist bei rechtzeitiger Ausübung in jedem Falle gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 06.11.2006, 15 W 328/06; Jaschinski, aaO., Rn. 6).
  • KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Kündigung des Wohnungsmietvertrages

    Wird die Entscheidung über die Wiedereinsetzung mit der Beschlussfassung über die Beschwerde verbunden, ist auf die statthafte sofortige weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss die Entscheidung zur Wiedereinsetzung als Verfahrensfrage der Zulässigkeit der Erstbeschwerde vom Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ebenfalls nachzuprüfen, und zwar in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung (OLG Hamm, FGPrax 2007, 171; OLG München, OLGReport 2006, 238; BayObLG, FamRZ 1990, 429; Sternal, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 22, Rdn. 84; Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 22, Rdn. 43).
  • LG Münster, 21.02.2011 - 5 T 861/10

    Opferentschädigungsrente muss bei einer betreuten Person nicht i.R. ihres

    Die Vergleichbarkeit mit Vermögen aus Schmerzensgeldzahlungen, das seit jeher als anrechnungsfrei wegen einer unzumutbaren Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII angesehen wird (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006, Az. 15 W 328/06, BtPrax 2007, Seite 171 m.w.N.), liegt nunmehr aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nahe, weil die Opferentschädigungsrente jetzt als vorwiegend immateriellen Zwecken dienend - wie es beim Schmerzensgeld der Fall ist - angesehen wird.
  • LG Hamburg, 15.07.2016 - 322 T 72/14

    Betreuervergütung: Zweitantrag auf Vergütung aus der Staatskasse trotz Bestehens

    Zwar erwuchs jener Beschluss in Rechtskraft, weil er nicht angegriffen wurde (der Änderungsantrag stellt sich nicht als Beschwerde da), so dass es unerheblich ist, ob jener Beschluss von der Betreuerin hätte angegriffen werden können, obwohl er ihrem Antrag stattgegeben hatte (vergleiche OLGR Hamm 2007, 249, juris-Rn. 26), und ob die Frist für eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 12.06.2012 ohnehin abgelaufen war.
  • LG Saarbrücken, 17.11.2008 - 5 T 299/08
  • OLG Naumburg, 11.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Vergütung des Nachlasspflegers: Ausschlussfrist für den Antrag auf

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4727
OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betreuungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung bei Erteilung der Befugnis zur Gewaltanwendung und zum gewaltsamen Wohnungszutritt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68b Abs. 3 S. 2 FGG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilenden Untersuchungsanordnung und Vorführungsanordnung; Befugnis zur Anwendung körperlicher Gewalt gegen den Betroffenen ...

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilenden Untersuchungsanordnung und Vorführungsanordnung; Befugnis zur Anwendung körperlicher Gewalt gegen den Betroffenen ...

  • Bt-Recht

    Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung, Vorlagebeschluss

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 3 S. 2

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Anfechtbarkeit der Anordnung der Vorführung zur Untersuchung

  • rechtsportal.de

    FGG § 68b Abs. 3 S. 2
    Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung bei damit verbundener Befugnis zur Gewaltanwendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 167
  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.

    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02

    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Für die hier zu beurteilende Frage kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob die Anfechtbarkeit der Zulassung der Ausübung unmittelbaren Zwangs gegen den Betroffenen im Zusammenhang mit einer Vorführungsanordnung zu bejahen ist (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Celle vom 23.10.2006 - 17 W 101/06 -).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7886
OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06 (https://dejure.org/2006,7886)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.06.2006 - 16 Wx 102/06 (https://dejure.org/2006,7886)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 16 Wx 102/06 (https://dejure.org/2006,7886)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuer ist Betrüger - Entlassung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 765 (Ls.)
  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06
    Nach dieser Vorschrift genügt für die Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt, wobei es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seiner Vertrauensposition ausreicht, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu begründeten Zweifeln an der Eignung geben (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 931).
  • LG Hamburg, 30.10.2020 - 301 T 314/20

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Abberufung eines Betreuers; Widerspruch des

    Für die Entlassung aus dem Betreueramt genügt jeder in der Person oder dem Verhalten des Betreuers liegende Grund, der ihn als nicht (mehr) geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509; BayObLG FamRZ 1998, 1257, 1258; BayObLG FamRZ 2005, 931; OLGR Köln 2006, 858f.), etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann, wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt, zur Rechnungslegung nicht in der Lage oder willens ist oder wenn er für längere Zeit erkrankt oder abwesend ist (BayObLG, Beschluss vom 21. März 1996, a.a.O.; Roth in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1908b BGB Rn. 4a).

    Dabei verlangt das Gesetz - vorbehaltlich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wonach eine Entlassung aus dem Betreueramt nur in Betracht kommt, wenn minder schwere Mittel im Sinne des § 1837 BGB nicht (mehr) ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen - nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden Befugnisse eines Betreuers und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786; BayObLG FamRZ 2004, 977; BayObLG FamRZ 2005, 931 m.w.N.; OLGR Köln 2006, 858 ff.; OLG München BtPrax 2007, 77 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5356
OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06 (https://dejure.org/2006,5356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2006 - 20 W 52/06 (https://dejure.org/2006,5356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 20 W 52/06 (https://dejure.org/2006,5356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1897 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 5 BGB
    Betreuerberstellung: Ungeeignetheit eines Angehörigen wegen seiner ablehnenden Haltung gegenüber lebensverlängernden Maßnahmen

  • Bt-Recht

    Betreuerauswahl und Wohl des Betreuten

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    "Geeignetheit" i.S.d. § 1897 Abs. 1 BGB eines Angehörigen als Betreuer bei dessen ablehnender Haltung zu lebensverlängernden Maßnahmen für den Betreuten; Tragweite des "Verwandtenvorzugs" i.S.d. § 1897 Abs. 5 BGB bei der Bestellung eines Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3436
  • FamRZ 2007, 584 (Ls.)
  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06
    Eine derartige Verweigerung ist jedoch wirksam nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts möglich und lebensverlängernde oder -erhaltende Maßnahmen sind daher bis zur Entscheidung des Vormundschaftsgerichts durchzuführen bzw. fortzusetzen (BGH, XII ZB 2/03, zit. nach Juris, Rdnr. 56).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06
    Ausschlaggebend ist letztlich immer das Wohl des Betroffenen, weshalb bei der Auswahl zu berücksichtigen ist, durch wen die bestmögliche Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 f).
  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Allein die ablehnende Haltung eines Betreuers zu lebensverlängernden Maßnahmen führt nicht notwendig zu seiner Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Allein die ablehnende Haltung der Beteiligten zu 2. zu lebensverlängernden Maßnahmen, wie sie von ihr im Vorverfahren und auch jetzt im Streitfall zum Ausdruck gebracht worden sind, führt nicht notwendig zu ihrer Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436; OLG München, NJW 2007, 3506, 3507).
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

    Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 214/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5881
OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 214/06 (https://dejure.org/2006,5881)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2006 - 16 Wx 214/06 (https://dejure.org/2006,5881)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2006 - 16 Wx 214/06 (https://dejure.org/2006,5881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 123
  • FamRZ 2007, 937
  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 214/06
    Dementsprechend wird für die Vergütung bei einem Betreuerwechsel von der überwiegenden Rechtsprechung, wie auch durch den Senat, der Stundenansatz vom Beginn der Betreuung an zugrunde gelegt (vgl. beispielsweise Senat vom 14.09.2006 und vom 19.09.2006, 16 Wx 109/06 und 16 Wx 120/06).
  • OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06

    Betreuervergütung: Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 214/06
    Mithin ist für dessen Stundenansatz ebenfalls auf den Zeitpunkt der Einrichtung der Betreuung abzustellen (ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG vom 2.2.2006 - 2 W 12/06).
  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 214/06
    Dementsprechend wird für die Vergütung bei einem Betreuerwechsel von der überwiegenden Rechtsprechung, wie auch durch den Senat, der Stundenansatz vom Beginn der Betreuung an zugrunde gelegt (vgl. beispielsweise Senat vom 14.09.2006 und vom 19.09.2006, 16 Wx 109/06 und 16 Wx 120/06).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.11.2006 - 33 Wx 223/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8639
OLG München, 21.11.2006 - 33 Wx 223/06 (https://dejure.org/2006,8639)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2006 - 33 Wx 223/06 (https://dejure.org/2006,8639)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2006 - 33 Wx 223/06 (https://dejure.org/2006,8639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Ermessensspielraum bei Vergütungsfestsetzung, Analoge Anwendung von

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 3; ; VBVG § 4; ; VBVG § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2, 3; VBVG § 4 § 3 Abs. 3
    Kein gerichtliches Ermessen zur Erhöhung des Stundensatzes für Betreuer nicht mittelloser Betroffener in schwierigen Fällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsbetreuer und Berufsvormund können unterschiedlich vergütet werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung der Höhe der Vergütung für einen Betreuer; Umfang der Erteilung einer Betreuung; Vorliegen einer erhöhten Schwierigkeit im Rahmen einer Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 513
  • FGPrax 2007, 25
  • FamRZ 2007, 675 (Ls.)
  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08

    Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e.

    § 3 Abs. 3 VBVG ist auf die Stundensatzbemessung bei Berufsbetreuern nicht analog anwendbar (Beschluss OLG München NJW-RR 2007, 513).

    Für eine planwidrige Regelungslücke ist aus diesem Grunde kein Raum (vgl. im Ergebnis ebenso OLG München NJW-RR 2007, 513 f.. Erman/Saar, BGB 12. Auflage Anh. zu § 1836 § 4 VBVG Rdn. 12. vgl. auch Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers 4. Auflage Rdn. 888).

  • LG Köln, 03.10.2020 - 1 T 127/20
    Das Studium der Psychologie gehört neben Rechtswissenschaften, Medizin, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Betriebswirtschaft zu den Studiengängen, welche nach der bisherigen Rechtsprechung durchgängig als solche bewertet wurden, welche für die Betreuung nutzbare Fachkenntnisse vermitteln (OLG München, Beschluss vom 21.11.2006, 33 Wx 223/06 - zit nach juris; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 3 VBVG Rn. 9 mwN).
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Rechtsprechung
   KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3768
KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06 (https://dejure.org/2006,3768)
KG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 1 W 343/06 (https://dejure.org/2006,3768)
KG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 (https://dejure.org/2006,3768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Akteneinsicht zur Prüfung von Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung; Erhebung einer Beschwerde in Vollmacht einer anderen Person; Widerruf ...

  • Bt-Recht

    Akteneinsicht, Widerruf einer Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 118
  • FamRZ 2007, 1041
  • Rpfleger 2007, 263
  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Das wäre aber erforderlich gewesen, denn nur im Rahmen des Aufgabenkreises "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, oder bei einer Betreuung für sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen - "Totalbetreuung" - ist der Betreuer ohne weiteres auch zum Widerruf einer Vollmacht berechtigt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1550; FamRZ 2002, 1220; OLG Köln, OLG-Report 2001, 91, 92; vgl. auch Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1896 BGB, Rdn. 25; Bauer, in: HK-BUR, Loseblatt Stand Februar 2006, § 1896 BGB, Rdn. 258; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdn. 37).
  • KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04

    Betreuung: Weitere Beschwerde gegen die Aufhebung der Betreuung und gleichzeitige

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Denn die Beschwerdeführerin könnte im Namen der Betroffenen aufgrund der ihr erteilten notariellen Vollmacht vom 14. November 2003 eine solche Beschwerde im Namen der Betroffenen erheben (Senat, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 W 169/04, BtPrax 2006, 39 = FGPrax 2006, 18).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05

    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    c) Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München, OLG-Report 2006, 62).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03; Juris, Rdn. 12).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03; Juris, Rdn. 12).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03; Juris, Rdn. 12).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34, Rdn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass vernünftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).
  • OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 128/00

    Keine Vollmacht des Betreuers zum Widerruf einer Altersvorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Das wäre aber erforderlich gewesen, denn nur im Rahmen des Aufgabenkreises "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, oder bei einer Betreuung für sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen - "Totalbetreuung" - ist der Betreuer ohne weiteres auch zum Widerruf einer Vollmacht berechtigt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1550; FamRZ 2002, 1220; OLG Köln, OLG-Report 2001, 91, 92; vgl. auch Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1896 BGB, Rdn. 25; Bauer, in: HK-BUR, Loseblatt Stand Februar 2006, § 1896 BGB, Rdn. 258; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdn. 37).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Sie bedarf vielmehr einer besonderen Zuweisung als eigenständiger Aufgabenkreis (vgl. LG Meiningen FamRZ 2015, 955, 956; Nedden-Boeger FamRZ 2014, 1589, 1592; Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 BGB Rn. 107; HK-BUR/Bauer [Stand: Februar 2015] § 1896 BGB Rn. 259 für den Regelbetreuer; anders noch BayObLG FamRZ 1994, 1550; OLGR Köln 2001, 91, 92; KG FamRZ 2007, 1041 sowie offenbar Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 337).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 339/13

    Betreuungssache: Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer

    Der Kontrollbetreuer überwacht den oder die Vorsorgebevollmächtigten und ist gegebenenfalls sogar zum Widerruf der Vorsorgevollmacht berechtigt und verpflichtet (vgl. die Stellungnahme des Bundesrats zum RegE des BtG BT-Drucks. 11/4528 S. 226; vgl. auch KG FamRZ 2007, 1041; BayObLG FamRZ 2002, 1220, 1221; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 247 mwN; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 337; HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: Februar 2013] § 1896 BGB Rn. 262; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 BGB Rn. 37; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. August 2008] § 1896 BGB Rn. 205).
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07

    Betreuung: Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten nach Widerruf der

    Der Widerruf war wirksam, denn auf Grund des Beschlusses des Vormundschaftsgerichts vom 5. März 2007 umfasste der Aufgabenkreis des Beteiligten zu 2 auch den Widerruf dieser notariellen Vollmacht, so dass er insoweit zur Vertretung der Betroffenen berechtigt war, § 1902 BGB (vgl. Senat, Beschluss in dieser Sache vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, Rpfleger 2007, 263 = OLGReport 2007, 309 = FamRZ 2007, 1041 = FGPrax 2007, 118).

    Der Senat hat in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 14. November 2006 (1 W 343/06, a.a.O.) offengelassen, welcher Auffassung zuzustimmen ist.

  • AG Unna, 24.01.2014 - 7 XVII 339/11

    Bestellung eines Betreuers bei Ungeeignetheit des Bevollmächtigten; Erteilung

    Ein Betreuer ist nur dann zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht befugt, wenn ihm sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen oder wenigstens auch der Aufgabenkreis Geltendmachung von Rechten des Beteuten gegenüber dem Betreuer oder Widerruf der Vollmacht übertragen worden ist (KG, FGPrax 2009, 108; KG, FamRZ 2007, 1041 m.w.N.).
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 531/07

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines

    Der Widerruf war wirksam, denn auf Grund des Beschlusses des Vormundschaftsgerichts vom 5. März 2007 umfasste der Aufgabenkreis des Beteiligten zu 2 auch den Widerruf dieser notariellen Vollmacht, so dass er insoweit zur Vertretung der Betroffenen berechtigt war, § 1902 BGB (vgl. Senat, Beschluss in dieser Sache vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, Rpfleger 2007, 263 = OLGReport 2007, 309 = FamRZ 2007, 1041 = FGPrax 2007, 118).

    Der Senat hat in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 14. November 2006 (1 W 343/06, a.a.O.) offengelassen, welcher Auffassung zuzustimmen ist.

  • KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08

    Betreuung: (Un-)Geeignetheit eines Betreuers

    Ein Betreuer ist nur dann zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht befugt, wenn ihm sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen oder wenigstens auch der Aufgabenkreis "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, übertragen worden ist (Senat, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, FamRZ 2007, 1041).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9530
OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06 (https://dejure.org/2006,9530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.11.2006 - 11 Wx 77/06 (https://dejure.org/2006,9530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. November 2006 - 11 Wx 77/06 (https://dejure.org/2006,9530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer Hochschulausbildung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der einem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung; Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch; Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit

  • Judicialis

    BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Betreuervergütung: Ausbildung zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik nicht gleichwertig zur Hochschulausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Ausbildung als Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).

    Hochschulausbildung ist nach dem Gesetz auch die Ausbildung an einer Fachhochschule (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).

    Abgeschlossen ist eine Ausbildung, wenn ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLG FamRZ 2001, 187, 188).

  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).

  • OLG Jena, 14.05.2003 - 6 W 124/03

    Betreuervergütung; Sozialsekretär

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Hierbei spielt auch eine Rolle, ob und ggfs. welche Zulassungsvoraussetzungen für den betreffenden Ausbildungsgang bestehen (OLG Jena, Beschluss vom 14.5.2003 - 6 W 124/03; vgl. auch OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Wie die angefochtene Entscheidung jedoch zu Recht betont, ist nicht entscheidend auf die Bezeichnung der Ausbildungsstätte abzustellen; nach der gebotenen inhaltlichen Bewertung kann im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05

    Keine Erhöhung der Grundvergütung allein aufgrund langjähriger Erfahrung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Überdurchschnittliche berufliche Leistungen des Betreuers und in seiner beruflichen Praxis erworbene besondere Kenntnisse können gem. § 1 Abs. 1 BVormVG nicht zu einer Erhöhung seiner Vergütung führen (OLG München OLGR 2006, 141; Staudinger/Bienwald § 1908i Rn. 314).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Hochschulausbildung ist nach dem Gesetz auch die Ausbildung an einer Fachhochschule (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLGR 2000, 35 zu § 1 BVormVG).

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (BayObLG FamRZ 2001, 187 f. und OLG Hamm OLGR 2002, 181 zu § 1 BVormVG; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Darüber hinaus ist auch die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation von Bedeutung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2013 - 25 T 612/12

    Erhöhung des Stundensatzes eines Berufsbetreuers

    Auf die Bezeichnung der Einrichtung kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.11.2006 OLGR 2007, 167; OLG Hamm, Beschl. v. 22.1. 2001, FamRZ 2001, 1398).
  • LG Deggendorf, 26.01.2016 - 12 T 160/15

    Zusatzausbildung zum Curator de Jure vergleichbar mit Hochschulausbildung

    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35).
  • LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 25 T 622/12

    Betreuervergütung bei einer Ausbildung zum Krankenpfleger und zum Heilpädagogen

    Auf die Bezeichnung der Einrichtung kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.11.2006 OLGR 2007, 167; OLG Hamm, Beschl. v. 22.1. 2001, FamRZ 2001, 1398).
  • LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12

    Ermittlung des Stundensatzes i.R. einer Betreuervergütung bei Absolvierung einer

    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (BGH, aaO; OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8105
OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 (https://dejure.org/2006,8105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 (https://dejure.org/2006,8105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2006 - 11 Wx 35/06 (https://dejure.org/2006,8105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütung des auf einen ehrenamtlichen Betreuer folgenden Berufsbetreuers: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe des pauschalen Stundenansatzes

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers; Ansetzung des dem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwandes bei einem mittellosen Betreuten; Anwendung des pauschalen Stundenansatzes bei der erstmaligen Bestellung eines Betreuers

  • Bt-Recht

    Berechnung des Stundensatzes nach Betreuerwechsel

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VBVG § 5
    Stundenansatz bei erstmaliger Begründung eines Betreuungsverhältnisses auch bei Wechsel auf Berufsbetreuer maßgebend

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein erhöhter Stundensatz bei Wechsel auf Berufsbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
  • BtMan 2007, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
    Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zu dieser Rechtsfrage ergangenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).

    Dies hindert jedoch nicht, bei der Berechnung des Stundenansatzes auf den Beginn der Betreuung auch dann abzustellen, wenn der erste Betreuer ehrenamtlich und damit stets unentgeltlich arbeitet (zutreffend OLG Schleswig FGPrax 2006, 120, 121; OLG München FamRZ 2006, 647).

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
    Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zu dieser Rechtsfrage ergangenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).

    Dies hindert jedoch nicht, bei der Berechnung des Stundenansatzes auf den Beginn der Betreuung auch dann abzustellen, wenn der erste Betreuer ehrenamtlich und damit stets unentgeltlich arbeitet (zutreffend OLG Schleswig FGPrax 2006, 120, 121; OLG München FamRZ 2006, 647).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
    Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zu dieser Rechtsfrage ergangenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
    Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zu dieser Rechtsfrage ergangenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    aa) Zu Recht ist das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt und bei einem sich daran anschließenden Betreuerwechsel - auch von einem ehrenamtlichen zu einem Berufsbetreuer - nicht neu beginnt, sondern weiter läuft (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 904; OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - juris; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 169; OLG Stuttgart Beschluss vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - juris; OLG Hamm OLGR 2006, 686; OLG Schleswig FamRZ 2006, 649; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 7 f.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 11 f.; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 27 mwN; aA Deinert JurBüro 2005, 285, 286).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
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