Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06   

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https://dejure.org/2006,6166
OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06 (https://dejure.org/2006,6166)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.2006 - 8 W 407/06 (https://dejure.org/2006,6166)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 2006 - 8 W 407/06 (https://dejure.org/2006,6166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer verbunden mit einer Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers gegen die Staatskasse; Betreuung eines im Heim lebenden mittellosen Betreuten; Berücksichtigung der Dauer der Betreuung bei der Bestimmung des Stundensatzes für den Betreuer; Bedeutung der ersten angeordneten Betreuung bei einem ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Betreuers, Betreuerwechsel, Stundensatzhöhe

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1836; ; VBVG § 4 Abs. 2; ; VBVG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Betreuers bei Wechsel von ehrenamtlichem zu Berufsbetreuer - Aufgabenerweiterung im Rahmen des Betreuerwechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erweiterung der Aufgabenkreise und Betreuerwechsel - keine Erstbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 131
  • FamRZ 2007, 1271 (Ls.)
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
    Lediglich das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2006, 725 und 873) hat es bei im Ausgangspunkt gleicher Rechtsauffassung in besonders gelagerten Ausnahmefällen als geboten angesehen, einem später bestellten Betreuer die Vergütungssätze wie bei einer Erstbetreuung zuzubilligen.
  • OLG München, 17.05.2006 - 33 Wx 15/06

    Keine Kürzung der Betreuervergütung in Höhe der Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
    Insoweit folgt der Senat dem OLG München (FamRZ 2006, 1152), wonach der Gesetzgeber mit der Regelung in § 4 VBVG - anders als bei der Regelung in § 3 VBVG für einen Vormund - eine pauschalierte Regelung unabhängig vom konkreten Anfall von Umsatzsteuer erlassen hat, durch die Umsatzsteuer befreite oder begünstigte Betreuer aus sachlichen Gründen priviliegiert werden sollten.
  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342; Sie vertreten übereinstimmend die nachstehend dargelegte Auffassung, der auch der erkennende Senat beitritt.
  • OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06

    Betreuervergütung: Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342; Sie vertreten übereinstimmend die nachstehend dargelegte Auffassung, der auch der erkennende Senat beitritt.
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342; Sie vertreten übereinstimmend die nachstehend dargelegte Auffassung, der auch der erkennende Senat beitritt.
  • LG Heilbronn, 09.01.2006 - 1 T 14/06

    Betreuervergütung: Zu vergütender Zeitaufwand beim Betreuerwechsel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
    An ihrer schon mit Beschluss vom 9.1.2006 geäußerten Rechtsauffassung (AZ: 1 T 14/06) halte die Kammer fest.
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06
    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342; Sie vertreten übereinstimmend die nachstehend dargelegte Auffassung, der auch der erkennende Senat beitritt.
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert.
  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 207/12

    Berufsbetreuervergütung: Anspruch des nicht umsatzsteuerpflichtigen

    a) Entgegen der Ansicht der Staatskasse ist bei der Berechnung der Vergütung für einen nicht umsatzsteuerpflichtigen Betreuer die Umsatzsteuer nicht aus den Stundensätzen des § 4 Abs. 1 VBVG heraus zu rechnen (vgl. OLG München FamRZ 2006, 1152; OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131; LG Frankenthal FamRZ 2006, 1482; LG Mönchengladbach FamRZ 2006, 1229; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1858; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. September 2012 § 4 VBVG Rn. 60; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 4 VBVG Rn. 42; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 30; aA AG Ludwigshafen FamRZ 2006, 361; Zimmermann FamRZ 2006, 1802, 1808).
  • OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08

    Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e.

    Verfassungsrechtliche Bedenken sind daher gegen das Pauschalierungssystem des VBVG zur Zeit nicht zu erheben (im Ergebnis ebenso OLG München FamRZ 2006, 647, 649. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131, 132 f.. OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - FamRZ 2006, 1876 [Ls.] im Volltext veröffentlicht bei juris. OLG Hamm FGPrax 2006, 209, 210).
  • LG Kassel, 16.12.2009 - 3 T 604/09

    Betreuervergütung: Rechtswidrige rückwirkende Bestellung eines Berufsbetreuers

    Die gesetzliche Neuregelung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - und zwar sowohl aus der Sicht der Betreuer als auch aus der Sicht der Betreuten - nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle BtPrax 2008, 171; OLG München BtPrax 2006, 149; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1271).
  • LG Koblenz, 25.01.2007 - 2 T 14/07

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Berufsbetreuers für eine

    Dies wird von der Rechtsprechung auch für eine Erweiterung der Aufgabenkreise im Rahmen eines Betreuerwechsels so gesehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. November 2006, Az. 8 W 407/2006 ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7973
OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06 (https://dejure.org/2006,7973)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.2006 - 8 W 406/06 (https://dejure.org/2006,7973)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 (https://dejure.org/2006,7973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers gegen die Staatskasse bei Betreuerwechsel; Vergütung eines amtlichen Betreuers nach Übernahme einer Betreuung im Anschluss an die Betreuung durch einen ehrenamtlichen Betreuer; Berücksichtigung der Dauer der Betreuung bei der ...

  • Bt-Recht

    Vergütung des Betreuers, Betreuerwechsel, Stundensatzhöhe

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1836; ; VBVG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vergütung des Berufsbetreuers nach Übernahme der Tätigkeit von faktisch "untätigem" ehrenamtlichen Betreuer - Erstübernahme der Betreuung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechsel auf Berufsbetreuer - Erstbetreuungssatz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1271 (Ls.)
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4815
OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06 (https://dejure.org/2006,4815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2006 - 15 W 126/06 (https://dejure.org/2006,4815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 15 W 126/06 (https://dejure.org/2006,4815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen öffentlich-rechtlichen Unterbringungsmaßnahme; Wirkung einer mit einer Vorsorgevollmacht verbundenen, eine stationäre psychiatrische Behandlung ausschließenden Patientenverfügung; ...

  • Bt-Recht

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung, Erstattung von Kosten, Rettung eines Lebensmüden, Suzidgefahr

  • Judicialis

    FGG § 13 a Abs. 2; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; FGG § 70 h

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 11 PsychKG (NW); § 86 ZPO; §§ 13a Abs. 1 S. 1, 13a Abs. 2 S. 3 FGG
    Entgegenstehende Patientenverfügung schließt einstweilige Unterbringung des Betroffenen nicht aus [geschlossene Unterbringung, entgegenstehende Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, stationäre psychiatrische Unterbringung, Eigengefährdung, Suizidversuch, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 190
  • FamRZ 2007, 934
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05

    Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Demgegenüber haben andere Oberlandesgerichte in Fällen, in denen sich die Hauptsache noch während des Beschwerdeverfahrens gegen die einstweilige Maßnahme erledigt hat, eine Entscheidung über die Erstattung der Kosten des Betroffenen im Rahmen der Entscheidung über die Beschwerde gegen die einstweilige Maßnahme für zulässig erachtet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.4.2003 - 3Z BR 68/03, FamRZ 2003, 1777 (Ls.) = BayVBl. 2004, 25, zitiert nach JURIS; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 33 Wx 146/05, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; Thür.

    Da die Staatskasse nicht Verfahrensbeteiligte ist, findet § 13a Abs. 1 FGG keine Anwendung (OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; Keidel/Zimmermann, a.a.O., Rn. 51l; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 13a FGG, Rn. 45; Knittel, a.a.O., § 13a Rn. 27; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 13a FGG Rn. 5; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 13a Rn. 10).

    Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264).

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Wegen seines höchstpersönliche Charakters ist dieses Beschwerderecht weder vererblich noch kann es durch dritte Personen wahrgenommen werden (Senat, Beschl. v. 17.3.2006 - 15 W 461/05; BayObLG FamRZ 2001, 1645; KG FGPrax 2006, 182).

    In diesem Punkt ist das Verfahren nicht durch den Tod des Betroffenen beendet, da es sich nicht um höchstpersönliche Ansprüche handelt (vgl. KG FGPrax 2006, 182).

    Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182; Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45; Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).

  • BayObLG, 02.12.1993 - 3Z BR 274/93
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182; Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45; Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).

    Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264).

  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03

    Notwendige Auslagen des Betroffenen bei Erledigung der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Demgegenüber haben andere Oberlandesgerichte in Fällen, in denen sich die Hauptsache noch während des Beschwerdeverfahrens gegen die einstweilige Maßnahme erledigt hat, eine Entscheidung über die Erstattung der Kosten des Betroffenen im Rahmen der Entscheidung über die Beschwerde gegen die einstweilige Maßnahme für zulässig erachtet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.4.2003 - 3Z BR 68/03, FamRZ 2003, 1777 (Ls.) = BayVBl. 2004, 25, zitiert nach JURIS; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 33 Wx 146/05, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; Thür.

    Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182; Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45; Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Auch einem psychisch Kranken muss allerdings in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" belassen bleiben (BVerfGE 58, 208; NJW 1998, 1774).

    Die öffentlich-rechtliche Unterbringung tritt hingegen jedenfalls dann nicht als subsidiär hinter die Möglichkeit einer Unterbringung nach den Vorschriften des BGB zurück, wenn der Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte die den Umständen nach dringend gebotene Fürsorge für den Betroffenen vermissen lässt und dem Schutzbefohlenen dadurch schweren Schaden zuzufügen droht (vgl. BVerfGE 58, 208 = NJW 1982, 691).

  • OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264).
  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264).
  • OLG Köln, 10.11.2003 - 16 Wx 204/03

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Berücksichtigung können auch die Persönlichkeit des Betroffenen, seine aktuelle Befindlichkeit und seine zu erwartenden Lebensumstände finden (vgl. BayObLG NJW 2000, 881; OLG Köln, OLGReport 2004, 74).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Sei der Patient nicht mehr urteilsfähig - im entschiedenen Fall infolge einer aufgrund des Suizidversuchs eingetretenen Bewusstlosigkeit - dürfe sich der Arzt nicht allein nach dessen vor Eintritt der Urteilsunfähigkeit erklärten Willen richten, sondern habe in eigener Verantwortung eine Entscheidung über Vornahme oder Nichtvornahme lebensrettender Maßnahmen zu entscheiden (BGH, a.a.O.; vgl. ferner NStZ 2003, 537).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
    Denn die Bejahung eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses trotz Eintritt der Erledigung der Hauptsache beruht auf dem mit der Freiheitsentziehung verbundenen tiefgreifenden Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59; std. Rspr. des Senats).
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

  • OLG Hamm, 02.02.1995 - 15 W 295/94

    Unterbringungsmaßnahme; Öffentliches Recht; Einstweilige Unterbringung;

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03

    Zustimmung zu baulichen Veränderungen im WEG -Verfahren

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • OLG Jena, 20.10.2000 - 6 W 434/00

    Unterbringung, Auslagenerstattung

  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
  • BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02

    Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der

  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 235/03

    Kosten einer vorläufigen Unterbringung

  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

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Rechtsprechung
   KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4512
KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05 (https://dejure.org/2006,4512)
KG, Entscheidung vom 28.11.2006 - 1 W 446/05 (https://dejure.org/2006,4512)
KG, Entscheidung vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 (https://dejure.org/2006,4512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts angeordneten Unterbringung auf Grund des Fehlens einer wirksamen Vorsorgevollmacht; Nichtigkeit auf Grund Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Vorsorgevollmacht hinsichtlich des geschäftsmäßigen ...

  • Bt-Recht

    Nichtigkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; FGG § 70e; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; RBerG Art. 1 § 8

  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG bei Angebot eines "Rundum-Sorglos-Pakets" im Internet - Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gutachten zur Unterbringung nach dem PsychKG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1089
  • FamRZ 2007, 1042
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten liegt vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu gestalten (BGH, NJW 2005, 969, 970).

    Deshalb kam es vorliegend auch nicht darauf an, dass keine umfassende, sondern nur eine auf die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung beschränkte Vollmacht erteilt worden war, bei der ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Vertreters im Bereich der Rechtsbesorgung (vgl. BGH, NJW 2005, 969, 970) nicht ohne weiteres bejaht werden könnte.

  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahmen, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Zudem verlangt er nach den insoweit verfahrensfehlerfrei erfolgten Feststellungen des Landgerichts nicht unerhebliche Entgelte, was für die Feststellung der Geschäftsmäßigkeit zwar nicht Voraussetzung, jedoch hierfür ein weiteres Anzeichen ist (BGH, NJW 1986, 1050, 1052).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahmen, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Vor Ablauf der bis zum 17. November 2005 angeordneten Unterbringung konnte die Betroffene auch keine Entscheidung durch den Senat als Gericht der weiteren Beschwerde erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Das ist auch bei Unwirksamkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz möglich, da der Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes es nicht erfordert, die in Kenntnis der Umstände, insbesondere bei Kenntnis der Möglichkeit der Unverbindlichkeit des bisherigen Handelns des Vertreters erteilte Genehmigung für unwirksam zu erklären (vgl. BGH, NJW 2004, 839, 840; 59, 61; 2003, 1594, 1595).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    a) Allerdings ist es zutreffend, dass ein durch einen Bevollmächtigten eingelegtes Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist, wenn es an einer wirksamen Vollmacht fehlt (GmS OGB, NJW 1984, 2149; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 13, Rdn. 40; § 21, Rdn. 12).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Wie dem Senat aus mehreren anderen Verfahren bekannt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 - OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448, 449/04, zur Veröffentlichung vorgesehen), bezwecken die Herrn Tnnn erteilten Vollmachten regelmäßig die Vertretung der Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
  • OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05

    Betreuung: Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
    Es ist im Ergebnis auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht die Herrn Tnnn erteilte Vollmacht wegen Verstoßes des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1, § 8 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB als nichtig angesehen hat (vgl. hierzu OLG Schleswig, FGPrax 2006, 73; OLG Saarbrücken, FamRZ 2003, 1044; Ahrens, BtPrax 2005, 163).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

  • OLG Bremen, 13.11.1958 - Ws 186/58

    Gegen Willkür des Richters

  • OLG Saarbrücken, 07.02.2003 - 347/371-OLG 200/03

    Keine Rechtsberatung durch Berufsbetreuer

  • KG, 12.11.1976 - 1 W 3751/76
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7549
OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1846 BGB, § 1906 Abs 4 BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 70h Abs 3 FGG
    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines Betroffenen bei bestehender, dem Gericht jedoch unbekannter Betreuung; Notwendigkeit einer Fixierung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines Betroffenen bei bestehender, dem Gericht jedoch unbekannter Betreuung; Notwendigkeit einer Fixierung

  • Bt-Recht

    Fixierung bei Unterbringung, Zulässigkeit und Anforderungen

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; BGB § 1906 Abs. 4; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; FGG § 70 h Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zur richterlichen Anordnung der Fixierung einer untergebrachten Person als einstweilige Maßregel nach § 1846 BGB - ärztliches Zeugnis zur Genehmigung einer Fixierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Patient 60 Tage lang ununterbrochen ans Bett fixiert - Psychiatrie in der Kritik

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer richterlichen Anordnung der Fixierung einer untergebrachten Person als einstweilige Maßregel; Unkenntnis eines Vormundschaftsrichters von der Bestellung eines Betreuers mit den Aufgabenkreisen der Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1019
  • FGPrax 2007, 149
  • FamRZ 2007, 673
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23; MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).

    Insoweit erscheint es fraglich, ob hier eine unterbringungsähnliche Maßnahme über einen längeren Zeitraum beabsichtigt und notwendig war, zumal bereits während der Anhörung von einer Besserung des Zustandes der Betroffenen ausgegangen wurde und eine Lockerung der Fixierung möglich war (vgl. zur Dauer der unterbringungsähnlichen Maßnahme BayObLG BtPrax 1993, 139; Jürgens/Kröger/Marschner, Betreuungsrecht kompakt, Rn 510; HK-BUR/Rink, § 1906 BGB Rn. 48; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 75).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23; MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 1846 BGB um eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung nicht dazu führen darf, die gebotene Beteiligung des Betreuers am Verfahren zu umgehen (vgl. BayObLB NJW-RR 2000, 524; OLG München BtPrax 2006, 36; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70 h Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Auch nach Erledigung der Hauptsache durch Ablauf der im amtsgerichtlichen Beschluss angegebenen Befristung gebietet die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wegen des mit der Fixierung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffes und der wegen der kurzen Dauer der Maßnahme sonst regelmäßig nicht zu erreichende Rechtschutzes die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE NJW 1998, 2432 und 2002, 2456).
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 1846 BGB um eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung nicht dazu führen darf, die gebotene Beteiligung des Betreuers am Verfahren zu umgehen (vgl. BayObLB NJW-RR 2000, 524; OLG München BtPrax 2006, 36; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70 h Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Auch nach Erledigung der Hauptsache durch Ablauf der im amtsgerichtlichen Beschluss angegebenen Befristung gebietet die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wegen des mit der Fixierung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffes und der wegen der kurzen Dauer der Maßnahme sonst regelmäßig nicht zu erreichende Rechtschutzes die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE NJW 1998, 2432 und 2002, 2456).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 1906 Rn. 34; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
  • LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der übrigen Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 28.11.2006 - 2 T 846/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31269
LG Koblenz, 28.11.2006 - 2 T 846/06 (https://dejure.org/2006,31269)
LG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.2006 - 2 T 846/06 (https://dejure.org/2006,31269)
LG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 2006 - 2 T 846/06 (https://dejure.org/2006,31269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstbetreuung nach Ende der vorläufigen Betreuung

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Erstbetreuung bei betreuungsloser Zwischenzeit von 2 Wochen

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 3 XVII 440/05
  • LG Koblenz, 28.11.2006 - 2 T 846/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 677 (Ls.)
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus LG Koblenz, 28.11.2006 - 2 T 846/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer sowie eine Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen, dass bei der Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Betreuerbestellung abzustellen ist ( OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2006; Az. 15 W 445/05 ; OLG München BtPrax 2006, 73 ; OLG Schleswig OLGR 2006, 201).
  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus LG Koblenz, 28.11.2006 - 2 T 846/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer sowie eine Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen, dass bei der Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Betreuerbestellung abzustellen ist ( OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2006; Az. 15 W 445/05 ; OLG München BtPrax 2006, 73 ; OLG Schleswig OLGR 2006, 201).
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus LG Koblenz, 28.11.2006 - 2 T 846/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer sowie eine Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen, dass bei der Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Betreuerbestellung abzustellen ist ( OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2006; Az. 15 W 445/05 ; OLG München BtPrax 2006, 73 ; OLG Schleswig OLGR 2006, 201).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8528
OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06 (https://dejure.org/2006,8528)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2006 - 16 Wx 192/06 (https://dejure.org/2006,8528)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2006 - 16 Wx 192/06 (https://dejure.org/2006,8528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1043
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06
    Dabei ist auch bei der Inanspruchnahme des Vermögens auf den bei Hilfe in besonderen Lebenslagen geltenden Freibetrag - auf den in § 1836 c Nr. 1 BGB ausdrücklich Bezug genommen wird - zurückzugreifen, da eine sachliche Rechtfertigung dafür fehlt, Einkommen und Vermögen des Betreuten unterschiedlich zu behandeln (vgl. BGH FamRZ 2002, 157 ff., 158).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06
    Von Bedeutung ist insoweit u. a. die Art der Entstehung der Notlage, ihre (voraussichtliche) Dauer und das Ausmaß der zu ihrer Behebung oder Minderung notwendigen Aufwendungen (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 73 f).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06
    Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach gemäß § 1836 c Nr. 2 BGB zur Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens nur auf § 90 SGB XII ( früher § 88 BSHG) und die zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (früher § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) ergangene Durchführungsverordnung abzustellen ist und die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge nicht herangezogen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1324; OLG Frankfurt FGPrax 2004, Zweibrücken FGPrax 2000, 231 f).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06
    Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach gemäß § 1836 c Nr. 2 BGB zur Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens nur auf § 90 SGB XII ( früher § 88 BSHG) und die zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (früher § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) ergangene Durchführungsverordnung abzustellen ist und die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge nicht herangezogen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1324; OLG Frankfurt FGPrax 2004, Zweibrücken FGPrax 2000, 231 f).
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Rechtsprechung
   KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7322
KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06 (https://dejure.org/2006,7322)
KG, Entscheidung vom 28.11.2006 - 1 W 279/06 (https://dejure.org/2006,7322)
KG, Entscheidung vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 (https://dejure.org/2006,7322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Information des Betroffen über die Einholung eines Gutachtens durch das Vormundschaftsgericht; Verwertbarkeit von bei der ärztlichen Behandlung erhobenen Befunden; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Statthaftigkeit der ...

  • Bt-Recht

    Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsgenehmigung

  • Judicialis

    FGG § 70e

  • rechtsportal.de

    FGG § 70e
    Unterrichtung des Betroffenen vor Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit einer Unterbringungsmaßnahme nach § 70e Abs. 1 FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1043
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Von der Verweisung werden auch diejenigen Vorschriften der ZPO erfasst, welche die Statthaftigkeit der Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren regeln (BGH, NJW-RR 2004, 1077; KG, FGPrax 2003, 252; BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLG, BayObLG-Report 1992, 48, 49; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 1 W 1584/72, FamRZ 1973, 330).

    Das führt dazu, dass die Entscheidung des Landgerichts über die Versagung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren nur dann mit der sofortigen weiteren Beschwerde angefochten werden kann, wenn das Landgericht das Rechtsmittel zugelassen hat, §§ 14 FGG, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (BGH, a.a.O.; KG a.a.O., BayObLG, NJW 2002, 2573; Demharter, NZM 2002, 233, 235; Zimmermann, a.a.O.; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 14, Rdn. 20f).

  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahme, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahme, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Die Person des Sachverständigen hat das Gericht vor der Begutachtung dem Betroffenen bekannt zu geben, weil nach §§ 15 Abs. 1 FGG, 406 ZPO eine Ablehnung des Sachverständigen in Betracht kommt (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = KG-Report 1995, 248).
  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Von der Verweisung werden auch diejenigen Vorschriften der ZPO erfasst, welche die Statthaftigkeit der Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren regeln (BGH, NJW-RR 2004, 1077; KG, FGPrax 2003, 252; BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLG, BayObLG-Report 1992, 48, 49; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 1 W 1584/72, FamRZ 1973, 330).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Aufgrund der bis zum 10. Juli 2006 genehmigten Unterbringung konnte die Betroffene auch keine Entscheidung in den von der Verfahrensordnung vorgegebenen Instanzen erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.), zumal sie bereits am 23. Juni 2006 entlassen worden war.
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 33/00

    Pflicht zur persönlichen Untersuchung im Rahmen der Begutachtung vor Anordnung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Auf in erster Instanz eingeholte Gutachten konnte sich das Landgericht nur dann beziehen, wenn diese eine hinreichende Tatsachengrundlage bildeten, §§ 70m Abs. 3, 69g Abs. 5 S. 4 FGG (OLG Köln, OLG-Report 2000, 396, 397).
  • KG, 15.12.1972 - 1 W 1584/72
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Von der Verweisung werden auch diejenigen Vorschriften der ZPO erfasst, welche die Statthaftigkeit der Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren regeln (BGH, NJW-RR 2004, 1077; KG, FGPrax 2003, 252; BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLG, BayObLG-Report 1992, 48, 49; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 1 W 1584/72, FamRZ 1973, 330).
  • KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 404 Rn. 6).

    Dabei muss er schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein und ihm den Zweck der Untersuchung eröffnen (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

    Andernfalls kann der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Soll der behandelnde Arzt als Sachverständiger das Gutachten erstatten, so muss der Betroffene bei der Befunderhebung wissen, dass dieser ihm als Sachverständiger gegenübertritt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, OLG-Report 2007, 332 = R&U 2007, 84 = FamRZ 2007, 1043 = BtPrax 2007, 137).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, vor der Einholung eines ärztlichen Gutachtens dem davon Betroffenen den Zweck der Begutachtung zu eröffnen, weil er nur dann in die Lage versetzt wird, seine Verfahrensrechte wirksam auszuüben (Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, OLG-Report 2007, 332, 333 = R & P 2007, 84 mit Anmerkung Lesting).

    Da aber ein Gutachten vor der Unterbringungsmaßnahme einzuholen ist, kann dies nach deren Beendigung nicht nachgeholt werden (Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 - OLG-Report 2006, 332, 333).

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30747
LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06 (https://dejure.org/2006,30747)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13.12.2006 - 2 T 943/06 (https://dejure.org/2006,30747)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 2 T 943/06 (https://dejure.org/2006,30747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Berufsbetreuer, Vergütungsberechnung bei betreuungsloser Zeit von 6 Monaten, Ersbetreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach sechs Monaten wieder Erstbetreuungsvergütung?

Verfahrensgang

  • AG Cochem - 4 XVII 169/04
  • LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 677
  • BtMan 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06
    Im Regelfall ist bei einer Unterbrechung einer Betreuung wieder von einer Erstbetreuung auszugehen, doch kann dies bei verhältnismäßig kurzen Zeiträumen nicht gelten (OLG München FGPrax 2006, 213 f.; OLG München BtPrax 1006, 73 zu einer Unterbrechungsdauer von weniger als drei Monaten).

    Das OLG München hat eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen Ablauf der vorläufigen und Einrichtung der endgültigen Betreuung an der oberen Grenze eines kurzfristigen Zeitraums angeordnet (FGPrax 2006, 213).

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus LG Koblenz, 13.12.2006 - 2 T 943/06
    Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Auffassung vertreten, dass dann, wenn eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut Betreuung angeordnet wird, von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen sei, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertige (FGPrax 2006, 121 f.).
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