Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7577
OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05 (https://dejure.org/2007,7577)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.03.2007 - 3 W 144/05 (https://dejure.org/2007,7577)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. März 2007 - 3 W 144/05 (https://dejure.org/2007,7577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Pflicht zur Verzinsung des Vergütungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Betreuers auf Verzinsung der ihm zustehenden Vergütung ab Antragstellung; Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Betreuers; Gleichsetzung von Fälligkeit mit dem die Verzinsungspflicht auslösenden Verzug

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzinsung des Vergütungsanspruchs

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; ... FGG § 56g Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 271; ; BGB § 291; ; BGB § 452; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; VBVG § 1; ; VBVG § 9; ; HGB § 353; ; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; ; ZwVerwVO § 22; ; RVG § 55

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verzinsung der Vergütung eines berufsmäßigen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zinsen auf Vergütungsanspruch?

  • bdb-ev.de PDF (Kurzanmerkung und Auszüge)

    Betreuung - Keine Zinsen auf Vergütungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • bdb-ev.de PDF (Kurzanmerkung und Auszüge)

    Betreuung - Keine Zinsen auf Vergütungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 229
  • FamRZ 2007, 1690
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03

    Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05
    Aus denselben Erwägungen kann der Nachlasspfleger nicht Verzinsung seines Entgelts beanspruchen (BayObLG FamRZ 2004, 1995 = RPfleger 2004, 422).
  • LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 11 T 104/04

    Festsetzung von Zinsen für Vergütungsansprüche

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05
    Vor Neufassung des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern wurde eine Verzinsungspflicht in der Rechtsprechung mit der Begründung abgelehnt, die Verzinsung sei gesetzlich nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; LG Karlsruhe FamRZ 2004, 1816; OLG Frankfurt OLG Report 2006, 437 [noch zum früheren Recht]).
  • OLG Celle, 11.03.2002 - 10 W 1/02

    Vergütung des berufsmäßig tätigen Betreuers: Festsetzung von Verzugszinsen

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05
    Vor Neufassung des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern wurde eine Verzinsungspflicht in der Rechtsprechung mit der Begründung abgelehnt, die Verzinsung sei gesetzlich nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; LG Karlsruhe FamRZ 2004, 1816; OLG Frankfurt OLG Report 2006, 437 [noch zum früheren Recht]).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 258/04

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatz nach altem Recht: Ausschlussfrist für den

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05
    Vor Neufassung des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern wurde eine Verzinsungspflicht in der Rechtsprechung mit der Begründung abgelehnt, die Verzinsung sei gesetzlich nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; LG Karlsruhe FamRZ 2004, 1816; OLG Frankfurt OLG Report 2006, 437 [noch zum früheren Recht]).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5910
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge zum Schonvermögen; Recht zur Bestimmung über die eigene Bestattung aus Art. 2 Abs. 1 GG

  • Bt-Recht

    Bestattungsvorsorge als Schonvemögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 230
  • FamRZ 2007, 1188
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Die dem Betroffenen aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge sind dem Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII zuzurechnen (im Anschluss an OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21).

    Das Landgericht hat unter ausführlicher Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 10.08.2005 (FGPrax 2006, 21) ausgeführt, dass die Mittel, die dem Betroffenen aus seiner Sterbegeldversicherung im Falle einer Vertragsbeendigung zustünden, nicht dem einzusetzenden Vermögen zurechenbar seien.

    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 632/13

    Vermögenseinsatz für die Betreuervergütung: Unzumutbare Härte bei der Verwertung

    aa) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur werden Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung und Grabpflege angespart wurden, durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geschützt (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915; BSG ZEV 2008, 539, 541; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1188 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1339 ff.; HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 61 ff.; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; NK-BGB/Fritsche 2. Aufl. § 1836 c Rn. 9; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Februar 2014] § 1836 c Rn. 5; Grube/Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe 4. Aufl. § 90 Rn. 80; Deinert FamRZ 1999, 1187, 1189 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5517
OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatzanspruch: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers auf Bewilligung von Vergütung und Aufwendungsersatz

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes bei einem ehrenamtlichen Betreuer; Berücksichtigung des Umfangs und der Schwere der zu besorgenden Geschäfte; Möglichkeit einer höheren Vergütung für einen ehrenamtlichen Betreuer als für einen Berufsbetreuer

  • Bt-Recht

    Kontroll- oder Höchstwert der Vergütung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei der Vergütung kommt es auf die konkreten Betreuungsgeschäfte an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1084
  • FamRZ 2007, 1270
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06
    Ausgangspunkt der Abwägung, ob dem ehrenamtlichen Betreuer eine Vergütung zu bewilligen ist, ist der Zeitaufwand, den die Führung der Betreuung erfordert, weil sich hierin der Umfang der Betreuungsgeschäfte ausdrückt (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139; Münchner Kommentar/Wagenitz, BGB, 4. Auflage, § 1836 Rdn. 64).

    Eine Bemessung der Vergütung unter Zugrundelegung eines Stundensatzes scheidet grundsätzlich aus (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139; BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Bei alldem ist zu berücksichtigen, dass die Vergütung nicht zu einer Kommerzialisierung der ehrenamtlichen Betreuung führen soll, weshalb die Vergütung nur so hoch bemessen werden darf, dass sie dem Betreuer die Aufgabenerfüllung zumutbar werden lässt; in Rechtsprechung und Schrifttum wird deshalb bisher die Ansicht vertreten, dass die Vergütung, die einem Berufsbetreuer für die Führung der konkreten Betreuung geschuldet werde, als Kontroll- und Höchstwert der Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers dienen kann (Münchner Kommentar/Wagenitz § 1836 Rdn. 71) und einem ehrenamtlichen Betreuer in keinem Fall eine höhere Vergütung zugebilligt werden darf als einem Berufsbetreuer (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139).

  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06
    Eine Bemessung der Vergütung unter Zugrundelegung eines Stundensatzes scheidet grundsätzlich aus (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139; BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Mehrwertsteuer ist nur zu berücksichtigen, wenn der Betreuer für die Vergütung diese zu entrichten hat (BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Da die Bewilligung einer angemessenen Vergütung eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung der hierzu maßgeblichen Umstände erfordert und diese Abwägung in erster Linie dem Tatrichter obliegt, verweist der Senat die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Landgericht zurück (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

  • OLG Köln, 30.06.2008 - 16 Wx 263/07

    Ausnahmsweise Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Hierzu schließt sich der Senat der dementsprechenden Meinung des OLG Karlsruhe an (vgl. OLG Karlsruhe vom 01.03.2007, FamRZ 2007, 184 = NJW-RR 2007, 1084), die auch im Schrifttum vertreten wird (vgl. Palandt/Diedrichsen, BGB, 67.Aufl., § 1836 Rz. 6 ff; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 Rz. 9; Bienwald, FamRZ 2006, 1302; ähnlich Maier in Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1836, Rz. 16 ff; anders Fröschle, Betreuungsrecht 2005, Rz. 673 f).
  • OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Betreuung: Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer

    Vielmehr kann aufgrund der neuen Systematik des Vergütungsrechts für Berufsbetreuer der ehrenamtliche Betreuer eine im Einzelfall höhere Vergütung erhalten als der Berufsbetreuer (vgl. ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1270; Bienwald FamRZ 2006, 1302).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08

    Betreuervergütung: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers unter Berücksichtigung

    Hierzu hat bereits das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1084) zutreffend darauf hingewiesen, dass nach Einführung des VBVG im Unterschied zur Rechtslage nach dem BVormVG die Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers erstmals nicht mehr von dem zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten einzelnen Betreuung abhängig ist, sondern nunmehr ein System der Pauschalierung der Vergütung der Berufsbetreuer auch bezüglich des Zeitansatzes eingeführt wurde, bei dem für vermögende Betreute eine Differenzierung nur noch bezüglich der Zeitdauer der laufenden Betreuung sowie des ständigen Aufenthaltes des Betreuten innerhalb oder außerhalb einer Heimeinrichtung vorgenommen wird.
  • VerfGH Bayern, 05.10.2011 - 134-VI-10

    Teils unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Maßgeblich für die Entscheidung sind die Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtschau unter besonderer Berücksichtigung von Umfang (d. h. im Wesentlichen der für die Erledigung der übertragenen Aufgaben erforderliche und tatsächlich erbrachte Zeitaufwand, vgl. BayObLG, a. a. O.) und Schwierigkeit der dem Betreuer obliegenden Geschäfte (d. h. insbesondere deren Bedeutung sowie die an ihre sachgerechte Erledigung objektiv zu stellenden Anforderungen und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung, vgl. BayObLG, a. a. O., S. 1140; OLG Karlsruhe vom 1.3.2007 = FamRZ 2007, 1270).
  • LG Kassel, 10.07.2009 - 3 T 783/08

    Vergütung eines Behördenbetreuers: Begrenzung auf die Höhe der Vergütung eines

    So ist das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 01.03.2007 (11 Wx 74/06; zustimmend LG München II FamRZ 2008, 1118; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.05.2008, Az. 20 W 38/08; Palandt, BGB, 68. Auflage, § 1836 Rn. 10) der erstgenannten Auffassung mit der Begründung entgegengetreten, dass die Höhe der dem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung nach Inkrafttreten des VBVG nicht mehr vom zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten Betreuung abhänge.
  • LG München II, 28.01.2008 - 6 T 39/08

    Rechtliche Betreuung: Höhe der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers nach

    Die nach §§ 4 und 5 VBVG ermittelte Vergütung des Berufsbetreuers kann daher nicht mehr als Kontroll- und Höchstwert der angemessenen Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers angesehen werden; vielmehr kann letztere die entsprechende Vergütung eines Berufsbetreuers sogar übersteigen (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1270).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6234
OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines Berufsbetreuers nach vorheriger Beendigung einer vorläufigen Betreuung wegen Zeitablaufs

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung eines Verhinderungsbetreuers; Einrichtung der vorläufigen Betreuung als Beginn der Betreuung; Bestellung eines Regelbetreuers; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bekanntmachung der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über die Bestellung eines ...

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Erstbetreuer nach zweieinhalb Monaten Unterbrechung, Anfangsvergütung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach 2 1/2 Monaten Betreuungspause Erstbetreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1086
  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).

    Nach Ansicht des OLG München kann der Stundenansatz einer Erstbestellung nicht gewährt werden, wenn nach dem Tod des Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird und die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet (FamRZ 2006, 647); im Einzelfall soll sogar eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung nicht zur Annahme einer Erstbetreuung führen (FGPrax 2006, 213).

    Durch die erhöhten Stundenansätze im ersten Betreuungsjahr soll pauschaliert der höhere Arbeitsaufwand bei Neubetreuungen abgegolten werden (OLG München FamRZ 2006, 647, 649).

    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Nach Ansicht des OLG München kann der Stundenansatz einer Erstbestellung nicht gewährt werden, wenn nach dem Tod des Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird und die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet (FamRZ 2006, 647); im Einzelfall soll sogar eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung nicht zur Annahme einer Erstbetreuung führen (FGPrax 2006, 213).

    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).

    Dann musste sie sich nach Ansicht des OLG München hieran auch für den Folgezeitraum festhalten lassen (FGPrax 2006, 213, 215).

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Schließlich ist es unerheblich, ob die erstmalige Bestellung eines Betreuers durch eine einstweilige Anordnung erfolgt oder nicht (OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 121, 122; Entwurfsbegründung, BT-Drucks. 15/2494, S. 33).

    Das OLG Zweibrücken hat eine erneute Erstbetreuung angenommen, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertigt, wenn eine vorläufige angeordnete Betreuung in Folge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut eine Betreuung angeordnet wird (FGPrax 2006, 121).

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96

    Voraussetzungen der Vorlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 26/04

    Zurückweisung einer Divergenzvorlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06

    Vergütung des auf einen ehrenamtlichen Betreuer folgenden Berufsbetreuers:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger

    In einem Fall, in dem eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endete und zweieinhalb Monate später ein Betreuer in der Hauptsache bestellt wurde, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe hingegen angenommen, dass dieser als Erstbetreuer anzusehen sei, wenn nicht die Umstände des konkreten Einzelfalls dagegen sprechen (NJW-RR 2007, 1086 f.).
  • LG Kassel, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Zur Betreuervergütung bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung

    Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11 , Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen

    Des Weiteren hat das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1086) ebenfalls die erhöhte Anfangsvergütung des § 5 VBVG zugrunde gelegt, wenn zwischen der Beendigung der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der späteren Bestellung eines Betreuers ein Zeitraum von 21/2 Monaten liegt.
  • AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2

    Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11, Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.03.2007 - 3 W 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15622
OLG Karlsruhe, 15.03.2007 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,15622)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,15622)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,15622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für das Zustandekommen eines Dienstvertrages; Substantiierte Darlegung des Zustandekommens eines Dienstvertrages; Einschränkung der Vertretungsmacht des Betreuers durch § 1812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...

  • Bt-Recht

    Umfang der Beschränkung der Vertretungsmacht des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1812 Abs. 1; ; BGB § 1821; ; BGB § 1822; ; BGB § 1907; ; BGB § 1908i Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1812
    Einschräkung der Vertretungsmacht des Betreuers nach § 1812 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umfassende Beschränkung der Vertretungsmacht durch § 1812 BGB?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 235
  • BtMan 2007, 157
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4108
OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06 (https://dejure.org/2007,4108)
OLG München, Entscheidung vom 04.04.2007 - 33 Wx 228/06 (https://dejure.org/2007,4108)
OLG München, Entscheidung vom 04. April 2007 - 33 Wx 228/06 (https://dejure.org/2007,4108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Angespartes Vermögen für Bestattungsvorsorge, Schonvermögen

  • Judicialis

    BGB § 1836d Nr. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836d Nr. 2; SGB XII § 90 Abs. 3
    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermögen für Bestattungsvorsorge geht nicht für die Betreuervergütung drauf!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einsetzung eines mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angesparten Vermögens für die Vergütung und Aufwendungsersatz eines Betreuers; Vergütung eines Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 838
  • FGPrax 2007, 128
  • FamRZ 2007, 1189
  • Rpfleger 2007, 394
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angespartes Vermögen des Betroffenen ist nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers einzusetzen (Anschluss an OLG Zweibrücken Rpfleger 2005, 666).

    c) Der Senat hält es jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung des § 90 SGB XII auf die Prüfung der Mittellosigkeit bezüglich der Betreuervergütung für geboten, eine Härte nach Abs. 3 dieser Vorschrift im Fall der Heranziehung derartiger Vermögensbeträge zu bejahen und schließt sich damit der Auffassung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2005, 666 = FGPrax 2006, 21) und des OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115) an.

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.12.2006 - L 9 SO 19/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Grabpflegestiftung

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    LSG (Urteil vom 4.12.2006 - L 9 SO 19/06, zit. nach Juris) vertreten.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03

    Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag,

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Gegenposition im Wesentlichen vom OVG Koblenz (FEVS 54, 534) und nunmehr vom Schleswig - Holst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2003 - 16 B 2078/03

    Ersparnisse für die Bestattung können Schonvermögen sein

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Gleicher Ansicht sind das OVG Lüneburg (Nds.Rpfl. 2004, 55 und NDV-RD 2004, 18) sowie im Ergebnis das OVG Berlin (FEVS 492, 218) und das OVG Münster (NVwZ-RR 2004, 360 und Beschluss vom 18.1.2005 - 12 B 2673/04, zit. nach Juris), wobei die letztgenannten Gerichte allerdings zur Begründung darauf abstellen, dass es sich bei den entsprechenden Kosten um solche einer angemessenen Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII handle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 12 B 2673/04

    Anspruch auf eine Absicherung von Kosten einer angemessenen Bestattung

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Gleicher Ansicht sind das OVG Lüneburg (Nds.Rpfl. 2004, 55 und NDV-RD 2004, 18) sowie im Ergebnis das OVG Berlin (FEVS 492, 218) und das OVG Münster (NVwZ-RR 2004, 360 und Beschluss vom 18.1.2005 - 12 B 2673/04, zit. nach Juris), wobei die letztgenannten Gerichte allerdings zur Begründung darauf abstellen, dass es sich bei den entsprechenden Kosten um solche einer angemessenen Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII handle.
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    c) Der Senat hält es jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung des § 90 SGB XII auf die Prüfung der Mittellosigkeit bezüglich der Betreuervergütung für geboten, eine Härte nach Abs. 3 dieser Vorschrift im Fall der Heranziehung derartiger Vermögensbeträge zu bejahen und schließt sich damit der Auffassung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2005, 666 = FGPrax 2006, 21) und des OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115) an.
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 632/13

    Vermögenseinsatz für die Betreuervergütung: Unzumutbare Härte bei der Verwertung

    aa) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur werden Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung und Grabpflege angespart wurden, durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geschützt (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915; BSG ZEV 2008, 539, 541; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1188 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1339 ff.; HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 61 ff.; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; NK-BGB/Fritsche 2. Aufl. § 1836 c Rn. 9; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Februar 2014] § 1836 c Rn. 5; Grube/Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe 4. Aufl. § 90 Rn. 80; Deinert FamRZ 1999, 1187, 1189 f.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Betreute ein angespartes Guthaben an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, bei einem mit Sperrvermerk versehenen Sparkonto angelegten Guthaben (LG Stade BtPrax 2003, 233), einer Sterbegeldversicherung (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21), einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag (vgl. BSG ZEV 2008, 539 ff.; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.) oder einem Grabpflegevertrag (BVerwG NJW 2004, 2914 f.).

  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 22/22 R

    Zur Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung als Voraussetzung für die

    Eine solche lässt sich insbesondere nicht aus dem Umstand ableiten, dass die Verwertung von Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträgen abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII aufgrund besonderer Härte ausgeschlossen sein können (vgl BSG vom 18.3.2008 - B 8/9b SO 9/06 R - BSGE 100, 131 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3, RdNr 22 ff; zum BSHG: BVerwG vom 11.12.2003 - 5 C 84.02 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 41 RdNr 22; BGH vom 30.4.2014 - XII ZB 632/13 - NJW 2014, 2115, RdNr 15 mwN; LSG Baden-Württemberg vom 22.6.2022 - L 2 SO 126/20 - RdNr 57 ff; LSG Saarland vom 22.11.2018 - L 11 SO 12/17 - RdNr 25; LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.3.2022 - L 9 SO 136/19 - RdNr 43; Thüringer LSG vom 23.5.2012 - L 8 SO 85/11 - RdNr 36; LSG Hamburg vom 23.2.2009 - L 4 SO 17/08 - RdNr 24, siehe auch Oberlandesgericht München vom 4.4.2007 - 33 Wx 228/06 - RdNr 19) .
  • AG Brandenburg, 05.07.2013 - 35 C 16/13

    Totenfürsorgerecht - Recht eines Kindes zur Bestimmung der Modalitäten zu

    Insofern hat das Amtsgericht Dresden - Betreuungsgericht - hier auch wohl zu recht die von den beiden Betreuern im Namen der Betreuten (d. h. der Mutter der Prozessparteien) abgeschlossene Verpfändungsvereinbarung zu dem vereinbarten Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestattungsinstitut genehmigt, da Betreuer grundsätzlich berechtigt sind derartige Rechte der Betreuten gegenüber Dritten (wie dem Bestattungsinstitut) wahrzunehmen ( OLG Frankfurt/Main , OLG-Report 2001, Seiten 134 f. = FamRZ 2001, Seiten 868 f. = FGPrax 2001, Seite 115; OLG München , FGPrax 2007, Seiten 128 ff. = Rpfleger 2007, Seiten 394 ff. = FamRZ 2007, Seiten 1189 f. = MDR 2007, Seiten 838 f.; Freiherr von Crailsheim in: Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2010, § 1893 BGB Rn. 8-9 ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 8 W 519/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6472
OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 8 W 519/06 (https://dejure.org/2007,6472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.02.2007 - 8 W 519/06 (https://dejure.org/2007,6472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 8 W 519/06 (https://dejure.org/2007,6472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsbetreuervergütung: Abgrenzung des "Heims" von "betreutem Wohnen"

  • Wolters Kluwer

    Begriff des " Heims" und Abgrenzung der heimmäßigen Unterbringung zu der Form des "Betreuten Wohnens"; Anwendung des Heimgesetzes (HeimG) bei vertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Annahme von Verpflegung und weitergehender Betreuungsleistungen von bestimmten ...

  • Bt-Recht

    Heimbegriff, Abgrenzung zu Betreutem Wohnen

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1836; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 3; ; HeimG § 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Höhe der Betreuervergütung - Abgrenzung der heimmäßigen Unterbringung zum "Betreuten Wohnen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1594
  • FGPrax 2007, 174
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 21.04.2006 - 3 W 446/06

    Stundensatz für die Betreuung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 8 W 519/06
    Hieraus aber zu schließen, dass eine Einrichtung schon dann kein Heim i.S. d. HeimG sei, wenn es ihr erlaubt sei, für den Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustands den Heimvertrag zu kündigen (so OLG Dresden, Beschluss v. 21.4.2006, 3 W 0446/06; Deinert/Lütgens in HK-BUR, § 5 VBVG RN 108), überzeugt nicht.
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 8 W 519/06
    Für den für die Betreuervergütung maßgeblichen Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG kommt es zwar nicht auf den (objektiven) Charakter der Einrichtung selbst an, sondern darauf, ob der konkret Betreute heimmäßig untergebracht ist (OLG München NJW-RR 2006, 1016) und sich dadurch für den Betreuer ein geringerer Zeitaufwand ergibt.
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Demgegenüber war zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts insbesondere die Frage, ob es auf eine rechtliche Verknüpfung von Unterkunfts- und Betreuungs- oder Verpflegungsleistungen ankommt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärt und wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 W 40/06 -, juris, Rn. 1; OLG München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 -, juris, Rn. 10 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2006 - 3 W 446/06 -, FamRZ 2007, S. 499; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 8 W 519/06 -, NJW-RR 2007, S. 1594 ; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 15 Wx 388/09 -, FamRZ 2010, S. 2020; Beschluss vom 8. Juni 2010 - 15 Wx 89/10 -, FamRZ 2010, S. 2021 ; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 W 124/09 -, FamRZ 2011, S. 1754).
  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    Insoweit hat das Landgericht auch zurecht darauf abgestellt, dass das Haus L. der Diakonischen Werke H. der Heimaufsicht unterliegt (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1016, 1017. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 174, 175. BtKomm/Dodegge aaO. Deinert FamRZ 2005, 954, 958).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 71/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

    Bei einer solchen vertraglichen Gestaltung erscheint eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie schon im Ansatz nicht gewährleistet, so dass es auf die weitere - unterschiedlich beantwortete - Frage wie weit die Versorgungsgarantie im Falle der Verschlechterung des Gesundheitszustandes gehen muss, nicht ankommt (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 21.04.2006 - 3 W 0446/06 - einerseits und OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2007 - 8 W 519/06 - andererseits).
  • SG Hamburg, 03.02.2009 - S 48 KR 1330/08

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung

    Betreute Wohnformen sind insbesondere von Heimen im Sinne des Heimgesetzes (HeimG) abzugrenzen und gegenüber diesen durch eine größere Eigenständigkeit der Bewohner gekennzeichnet (vgl. zur Abgrenzung von Heim und betreutem Wohnen OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2007, Az.: 8 W 519/06; SG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2006, Az.: S 15 SO 6319/05; SG Dresden, Urteil vom 15.12.2005, Az.: S 18 KR 470/03, alle in juris).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 72/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

    Bei einer solchen vertraglichen Gestaltung erscheint eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie schon im Ansatz nicht gewährleistet, so dass es auf die weitere - unterschiedlich beantwortete - Frage, wie weit die Versorgungsgarantie im Falle der Verschlechterung des Gesundheitszustandes gehen muss, nicht ankommt (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 21.04.2006 - 3 W 0446/06 - einerseits und OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2007 - 8 W 519/06 - andererseits).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.01.2007 - 2 W 229/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9891
OLG Schleswig, 31.01.2007 - 2 W 229/06 (https://dejure.org/2007,9891)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.01.2007 - 2 W 229/06 (https://dejure.org/2007,9891)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 2 W 229/06 (https://dejure.org/2007,9891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung einer Betreuung; Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen eines Volljährigen; Stellungnahme zum Ausschluss des freien Willens im Sachverständigentgutachten

  • Bt-Recht

    Feststellungen zur Frage der freien Willensbestimmung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1a
    Ausschluss des "freie Willens" des Betroffenen bei Betreuerbestellung - Stellungnahme des Sachverständigengutachtens dazu erforderlich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1126 (Ls.)
  • BtMan 2007, 157
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Rechtsprechung
   LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27882
LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05 (https://dejure.org/2006,27882)
LG Stendal, Entscheidung vom 20.03.2006 - 25 T 199/05 (https://dejure.org/2006,27882)
LG Stendal, Entscheidung vom 20. März 2006 - 25 T 199/05 (https://dejure.org/2006,27882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Betreuers nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG); Vergütung für einen bestellten Betreuer; Zwischenentscheidung und Vorabentscheidung über die künftige Vergütung der Tätigkeit eines Betreuers; Erhöhung des Stundensatzes bei ...

  • Bt-Recht

    Vergütung einer Berufsbetreuerin mit Ausbildung zur Zahnarzthelferin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Höhere Vergütung bei Ausbildung zur Zahnarzthelferin

  • LG Stendal (Leitsatz)

    § 1836 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 VBVG, § 4 Abs 1 VBVG, § 4 Abs 5 VBVG, § 1 ZahnarztHAusbV
    Betreuervergütung: Eingruppierung einer Zahnarzthelferin als Berufsbetreuerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1229 (Ls.)
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05
    Die Kenntnisse, die für die Höherstufung entscheidend sind, müssen für diese Berufsausübung nicht zentral sein, aber zum Kern der Ausbildung gehören (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81).

    Besondere Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Grundwissen deutlich hinausgehen (vgl. zur vormaligen Rechtslage BayObLG FamRZ 2000, 844), wobei derartige Fachkenntnisse grundsätzlich nicht durch bloße Lebenserfahrung erworben werden und angesichts der Anforderungen an einen Berufsbetreuer insbesondere juristische, steuerliche, wirtschaftliche, medizinische, psychologische oder sozialpädagogische Kenntnisse betreffen sollen (Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 5 VBVG , Rz. 7).

  • LG Neubrandenburg, 21.02.2000 - 4 T 61/00
    Auszug aus LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05
    Nach h. M. kann im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit durch eine Zwischenentscheidung grundsätzlich auch in entsprechender Anwendung der §§ 303, 304 ZPO über den Grund eines Anspruches bzw. über eine für die Endentscheidung vorgreifliche Vorfrage entscheiden werden (vgl. LG Neubrandenburg, FamRZ 2000, 1305 [LG Neubrandenburg 21.02.2000 - 4 T 61/00 ]; BayObLG FamRZ 1996, 250/251 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, § 56g Rdnr. 19).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95

    Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund im Verfahren über Vergütung und

    Auszug aus LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05
    Nach h. M. kann im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit durch eine Zwischenentscheidung grundsätzlich auch in entsprechender Anwendung der §§ 303, 304 ZPO über den Grund eines Anspruches bzw. über eine für die Endentscheidung vorgreifliche Vorfrage entscheiden werden (vgl. LG Neubrandenburg, FamRZ 2000, 1305 [LG Neubrandenburg 21.02.2000 - 4 T 61/00 ]; BayObLG FamRZ 1996, 250/251 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, § 56g Rdnr. 19).
  • LG Dresden, 31.08.1999 - 2 T 916/99

    Anspruch eines Betreuers auf Vergütung aus der Staatskasse ; Anspruch einer

    Auszug aus LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05
    Voraussetzung der Ausbildung im Sinne der zweiten Stufe ist eine staatlich reglementierte oder geregelte Berufsausübung (vgl. LG Dresden, FamRZ 2000, 181 [LG Dresden 31.08.1999 - 2 T 916/99 ]).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 17.04.2007 - 3 W 38/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7937
OLG Rostock, 17.04.2007 - 3 W 38/06 (https://dejure.org/2007,7937)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.04.2007 - 3 W 38/06 (https://dejure.org/2007,7937)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. April 2007 - 3 W 38/06 (https://dejure.org/2007,7937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Bestimmung der Vergütung bei Unterbringung des Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Betreuungsvergütung bei Unterbringung des Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund strafrechtlicher Verurteilung; "Heim" i.S.v. § 5 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG)

  • Bt-Recht

    Vergütung des Betreuers, Unterbringung des Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    VBVG § 5; ; VBVG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; VBVG § 5 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VBVG § 5 Abs. 2 Satz 1 § 5 Abs. 3
    Vergütung des Betreuers bei Unterbringung des Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung bei Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 230
  • FamRZ 2007, 1916
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06

    Vergütung des Betreuers für einen in Strafhaft befindlichen Betreuten

    Auszug aus OLG Rostock, 17.04.2007 - 3 W 38/06
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 04.07.2006 - 33 Wx 60/06, FamRZ 2006, 1562 = BtPrax 2006, 183 = OLGRep 2006, 695) und des Oberlandesgerichts Hamm (Beschl. v. 24.08.2006 - 15 W 210/06, FamRZ 2007, 501) ist eine Justizvollzugsanstalt nach dem Zweck der pauschalen Vergütung des Betreuers ein "Heim" im Sinn des § 5 VBVG.
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Auszug aus OLG Rostock, 17.04.2007 - 3 W 38/06
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 04.07.2006 - 33 Wx 60/06, FamRZ 2006, 1562 = BtPrax 2006, 183 = OLGRep 2006, 695) und des Oberlandesgerichts Hamm (Beschl. v. 24.08.2006 - 15 W 210/06, FamRZ 2007, 501) ist eine Justizvollzugsanstalt nach dem Zweck der pauschalen Vergütung des Betreuers ein "Heim" im Sinn des § 5 VBVG.
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Rostock, 17.04.2007 - 3 W 38/06
    Dasselbe gilt auch für ein psychiatrisches Krankenhaus, in dem der Betreute aufgrund strafrechtlicher Verurteilung untergebracht ist (OLG München, Beschl. v. 28.07.2006, 33 Wx 75/06, FamRZ 2007, 83 = BtPrax 2006, 182 = OLGRep 2006, 693).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.2007 - 16 Wx 70/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11802
OLG Köln, 30.03.2007 - 16 Wx 70/07 (https://dejure.org/2007,11802)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2007 - 16 Wx 70/07 (https://dejure.org/2007,11802)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2007 - 16 Wx 70/07 (https://dejure.org/2007,11802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2007, 157
 
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Rechtsprechung
   LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30958
LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07 (https://dejure.org/2007,30958)
LG Verden, Entscheidung vom 06.03.2007 - 1 T 71/07 (https://dejure.org/2007,30958)
LG Verden, Entscheidung vom 06. März 2007 - 1 T 71/07 (https://dejure.org/2007,30958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Bestattungsvorsorge als Schonvermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1189 (Ls.)
  • BtMan 2007, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03

    Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag,

    Auszug aus LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07
    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass nach Auffassung des OVG Koblenz (Entscheidung vom 24.03.2003, 12 A 10302/03 ) das Guthaben aus einem Bestattungsvorsorgevertrag grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen zu bewerten ist.
  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07
    Das Recht der Bestimmung über die eigene Beerdigung ist als allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG anerkannt ( OLG Frankfurt vom 15.02.2001, 20 W 23/00; OLG Zweibrücken vom 10.08.2005, 3 W 79/05 ).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07
    Das Recht der Bestimmung über die eigene Beerdigung ist als allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG anerkannt ( OLG Frankfurt vom 15.02.2001, 20 W 23/00; OLG Zweibrücken vom 10.08.2005, 3 W 79/05 ).
  • LG Duisburg, 27.01.2014 - 12 T 17/14

    Einsatz des Vermögens eines Betroffenen hinsichtlich Einzahlung eines

    Ersparnisse älterer Menschen für eine den persönlichen Vorstellungen entsprechende Bestattung betreffen mithin die Alterssicherung und können daher in angemessenem Umfang Schonvermögen sein (vgl. auch LG Verden, FamRZ 2007, 1189 L; Beschlüsse der Kammer u.a. vom 22.09.2009, Az. 12 T 246/09 und vom 31.10.2012, Az. 12 T 94/12).
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