Rechtsprechung
   OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07   

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https://dejure.org/2007,3611
OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,3611)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,3611)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 33 Wx 34/07 (https://dejure.org/2007,3611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Akteneinsicht zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Rechnungslegungspflicht eines Betreuers; Überwachung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgerichts; Abgrenzung des Begriffs "berechtigtes Interesse" von dem Begriff "rechtliches Interesse"

  • Judicialis

    BGB § 2314; ; FGG § 34 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34 Abs. 1 Satz 1; BGB § 2314
    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten zur Kontrolle der Rechnungslegungspflicht des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht in die Betreuungsakte

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Begriff des berechtigten Interesses

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Akteneinsichtsrecht eines Abkömmlings des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 227
  • FamRZ 2007, 2097 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 543
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05

    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Eventuell ihm zustehende Erbansprüche können zu Lebzeiten des Betroffenen und potentiellen Erblasses grundsätzlich kein Akteneinsichtsrecht begründen (Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 34 Rn. 17a), da der spätere Erblasser, solange er lebt, frei bzw. im Rahmen der bestehenden und vom Vormundschaftsgericht überwachten Betreuung über sein Vermögen verfügen kann (OLG München BtPrax 2005, 234).

    Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München BtPrax 2005, 234; Keidel/Kahl Rn. 15).

    Bei der Ermessensausübung ist vor allem das Recht des Betroffenen auf seine informationellen Selbstbestimmung zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (Keidel/Kahl Rn. 15c) und gegen das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht abzuwägen (OLG München BtPrax 2005, 234).

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Denn hierfür genügt jedes vernünftige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse, auch wenn es nur tatsächlicher Art ist und nicht auf bereits vorhandenen Rechten beruht (BGH aaO.; BayObLGZ 1997, 315 = FamRZ 1998, 638).

    Es muss sich nicht auf den Gegenstand des Verfahrens beziehen, für das die Akten gebildet wurden und wird im allgemeinen bereits dann vorliegen, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis des Akteninhalts beeinflusst werden kann (BGH aaO.; BayObLGZ 1997, 315/318 und BayObLG-Report 2005, 54).

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05

    Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Eine Abwägung der widerstreitenden Interessen ist aber erst dann möglich, wenn das Interesse an der Akteneinsicht plausibel begründet wird (OLG München OLG-Report 2006, 20).
  • BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 319/99
    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Kommt aber eine Sachprüfung mangels Beschwerdeberechtigung nicht in Betracht, besteht auch kein durch die abstrakte Möglichkeit einer Verfahrensbeteiligung legitimiertes Recht zur Akteneinsicht, selbst wenn dieses mit der Absicht gefordert wird, ein Rechtsmittel zu begründen (BayObLG Beschluss vom 28.10.1999 - 3Z BR 319/99, zit. nach Juris).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Eine Rechtsmittelbefugnis folgte auch nicht aus der Sondervorschrift des § 69g Abs. 1 FGG, da die Beschwerde gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers dort nicht aufgeführt ist (BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607; BayObLGZ 1995, 305 = FamRZ 1996, 508).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Eine Rechtsmittelbefugnis folgte auch nicht aus der Sondervorschrift des § 69g Abs. 1 FGG, da die Beschwerde gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers dort nicht aufgeführt ist (BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607; BayObLGZ 1995, 305 = FamRZ 1996, 508).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Der Begriff des "berechtigten Interesses" ist nach einhelliger Auffassung weitergehend als der des "rechtlichen Interesses" in § 299 Abs. 2 ZPO, der ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis voraussetzt (vgl. BGH NJW-RR 1994, 381 m.w.N.; OLG Schleswig OLG-Report 1999, 109; Jansen/von König FGG 3. Aufl. § 34 Rn. 3).
  • OLG Köln, 21.07.2003 - 16 Wx 147/03

    Einsicht in die Betreuerakten durch den künftigen Alleinerben

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07
    Auch die Position als künftiger Alleinerbe auf Grund eines Erbvertrages gibt keinen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in die Abrechnungen und Vermögensaufstellungen des Betreuers in den Betreuungsakten, wenn dies dem ausdrücklichen natürlichen, wenn auch nicht mehr rechtsgeschäftlich relevanten Willen des Betreuten widerspricht (OLG Köln FamRZ 2004, 1124).
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das zuständige Gericht hat über die Gewährung der Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München BtPrax 2005, 234; OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 34 FGG Rdnr. 15).

    Dabei ist auf Seiten des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 23; OLG München BtPrax 2005, 234, zitiert nach juris Rdnr. 10; BayObLG a.a.O., juris Rdnr. 13; BVerfGE 65, 1, 41 f).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09

    Ende des Amts des Verfahrenspflegers

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2007 - 13 T 5907/07
    Vertreters ohne zusätzliche Abwägung der beiderseitigen Interessen genügt zur Ablehnung der Akteneinsicht nicht (OLG München, Beschluss v. 27.7.2007 -- 33 Wx 34/07 --, FamRZ 2007, 2097).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07, 17 W 73/07, 17 W 74/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3085
OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07, 17 W 73/07, 17 W 74/07 (https://dejure.org/2007,3085)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.2007 - 17 W 72/07, 17 W 73/07, 17 W 74/07 (https://dejure.org/2007,3085)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 17 W 72/07, 17 W 73/07, 17 W 74/07 (https://dejure.org/2007,3085)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Betreuung: Gerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Begutachtung durch einen externen Sachverständigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1903 Abs. 1 BGB; § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 69d Abs. 2 FGG; § 70e FGG
    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen Genehmigung einer Zwangsbehandlung; Berücksichtigung der möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen; Pflicht zur Ermittlung von Ergebnissen etwaig bereits erfolgter ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen Genehmigung einer Zwangsbehandlung; Berücksichtigung der möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen; Pflicht zur Ermittlung von Ergebnissen etwaig bereits erfolgter ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen Genehmigung einer Zwangsbehandlung; Berücksichtigung der möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen; Pflicht zur Ermittlung von Ergebnissen etwaig bereits erfolgter ...

  • Bt-Recht

    Zwangsbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Sachverständigenauswahl

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 70 e

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 70 e

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Zwangsbehandlung während der Unterbringung durch den Betreuer

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906; FGG § 70e
    Verhältnismäßigkeitsprüfung vor gerichtlich angeordneter Zwangsbehandlung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906; FGG § 70e
    Verhältnismäßigkeitsprüfung vor gerichtlich angeordneter Zwangsbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 230
  • FamRZ 2007, 2107 (Ls.)
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2006 (FamRZ 2006, 615) festgestellt, dass § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage für eine vom Betreuer befürwortete Zwangsbehandlung im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung darstellt.

    Für den Bereich einer (wie hier) neuroleptischen Medikation als notwendige Heilbehandlung muss dabei in jedem Fall eine therapeutische Indikation bestehen und der mögliche therapeutische Nutzen der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden abgewogen werden, die ohne die Behandlung entstehen würden (BGH FamRZ 2006, 615, 616).

  • OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 74/07
    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    17 W 72/07 17 W 73/07 17 W 74/07.

    Im Verfahren zu 3) = 17 W 74/07 = 53 T 08/07 geht es um den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt vom 19. Januar 2007, mit dem sowohl die weitere geschlossenen Unterbringung für ein Jahr und die gleichzeitige medikamentöse Zwangsbehandlung der Betroffenen vormundschaftsgerichtlich genehmigt worden ist.

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    Bei der Prüfung der Frage, ob die beabsichtigte Zwangsmaßnahme unter Berücksichtigung der einem Kranken grundsätzlich zustehenden "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208, 224 ff.) im Einzelfall zulässig ist, kommt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als notwendigem Korrektiv für die Eingriffe in das Freiheitsrecht des Betroffenen besondere Bedeutung zu.
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des freiheitsentziehenden Eingriffes ohne Rücksicht darauf, dass sich die Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat (BVerfG NJW 1997, 2163; 1998, 2432; 2002, 281; BGH XII ZB 80/98 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des freiheitsentziehenden Eingriffes ohne Rücksicht darauf, dass sich die Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat (BVerfG NJW 1997, 2163; 1998, 2432; 2002, 281; BGH XII ZB 80/98 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des freiheitsentziehenden Eingriffes ohne Rücksicht darauf, dass sich die Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat (BVerfG NJW 1997, 2163; 1998, 2432; 2002, 281; BGH XII ZB 80/98 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    bb) Zwangsmaßnahmen dürfen ferner nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn mildere Mittel keinen Erfolg versprechen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom10. Juli 2007 - 17 W 72/07 u.a. -, NJW-RR 2008, S. 230 ; Heide, a.a.O., S. 204; Honds, Die Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht, 2008, S. 144 ff. ; für Fixierungen OLG Naumburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 U 77/09 -, BTPrax 2010, S. 127 ; aus psychiatrischer Sicht SAMW, Zwangsmaßnahmen in der Medizin.
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 74/07

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen

    17 W 72/07 17 W 73/07 17 W 74/07.

    Im Verfahren zu 1) = 17 W 72/07 = 53 T 54/06 geht es um den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt vom 27. September 2006 (Bl.116 d.A.), in dem die Betreuung um den Bereich Vermögenssorge erweitert und für diesen und alle anderen noch bestehende Aufgabenkreise ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet worden ist.

  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Nach herrschender und vom erkennenden Gericht geteilter Auffassung stellt die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB daher zugleich eine Rechtsgrundlage für die Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung des einwilligungsunfähigen Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen, d. h. auch unter Anwendung von Zwang gegen körperlichen Widerstand, dar (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 11.10.2000 - XII ZB 69/00 ; Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05 ; vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss 25.01.2002 - 2 W 17/02 ; Beschluss vom 23.03.2007 - 2 W 61/07 ; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2006 - 16 Wx 141/06 ; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007 - 17 W 72/07 u. a., alle zitiert nach Juris; aus dem Schrifttum etwa Jürgens/Marschner, Betreuungsrecht, 4. A. 2010, § 1904 Rdn. 12; eine spezielle Rechtsgrundlage fordernd Palandt/Diederichsen, BGB, 70. A. 2011, § 1906 Rdn. 20; zur Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug jüngst auch BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 , dort auch zur Vereinbarkeit mit der UN-BRK, zweifelnd insoweit Marschner, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7153
OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07 (https://dejure.org/2007,7153)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2007 - 11 Wx 42/07 (https://dejure.org/2007,7153)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2007 - 11 Wx 42/07 (https://dejure.org/2007,7153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Unterbringung einer Patientin in einer geschlossenen Einrichtung zum Zweck der medizinischen Heilbehandlung; Drohende Chronifizierung einer Krankheit als Rechtfertigung für eine Unterbringung; Voraussetzungen für eine Unterbringungsentscheidung seitens eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2107 (Ls.)
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07
    Zwar kann das Vormundschaftsgericht ausnahmsweise gem. §§ 1908 i Abs. 1 S. 1, 1846 BGB Maßnahmen der Unterbringung auch ohne vorherige Bestellung eines Betreuers anordnen, wenn die Betreuerbestellung alsbald - innerhalb weniger Tage - nachgeholt wird (vgl. BGH FamRZ 2002, 744).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04

    Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07
    Keinen Bedenken begegnet weiter die Auffassung des Landgerichts, dass die Gefahr der Chronifizierung des Krankheitsbilds grundsätzlich eine Unterbringung rechtfertigen kann (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 136).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5828
OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07 (https://dejure.org/2007,5828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2007 - 11 Wx 14/07 (https://dejure.org/2007,5828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 (https://dejure.org/2007,5828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Stundenansatzes i.R.d. Abrechnung einer Betreuervergütung; Änderung der Vermögensverhältnisse des Betreuten als ein die Vergütung betreffender Umstand; Zahlung einer Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht

    Grundlagen der Vergütung des Betreuers, Mittellosigkeit

  • Judicialis

    VBVG § 5; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2; ; VBVG § 5 Abs. 4 S. 2; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 1; ; BGB § 1836 e; ; BGB § 1908l Abs. 3; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de

    VBVG § 5; BGB § 1836e; BGB § 1908l Abs. 3
    Zur Festsetzung von Vergütungshöhe und Vergütungsschuldner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung - auf das Vermögen während des Betreuungszeitraums kommt es an!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2109 (Ls.)
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07
    Das Landgericht steht damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007; 3 W 77/07), der der Senat folgt.
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 170/08

    Berufsbetreutervergütung: Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Das Oberlandesgericht sieht sich an einer eigenen Entscheidung durch den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 - (FamRZ 2007, 2109 [Ls], Volltext bei juris) gehindert.
  • OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08

    Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums

    Er sieht sich jedoch an dieser Entscheidung gehindert durch die abweichende Ansicht des OLG Brandenburg (BtPrax 2007, 267), das insoweit auf eine taggenaue Berechnung abstellt.

    Lediglich für die Frage des Vergütungsschuldners ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen, für die Höhe der Vergütung kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Betreuungszeit an (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91, OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).

    gg) Der Senat sieht sich jedoch an einer Entscheidung für den zweiten Monat des Abrechnungszeitraums vom 30.9,2007 bis 29.10.2007 durch die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 30.7.2007 - 11 Wx 14/07 (BtPrax 2007, 267 [LS] = FamRZ 2007, 2109 [LS], Volltext bei juris) gehindert.

  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).

    Der Senat vertritt mit dem Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07) sowie dem OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 W 77/07) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 15. August 2007 - 2 Wx 85/07 = OLGR Hamburg 2008, 201) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 VBVG auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betroffenen während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist (vgl auch Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 5 VBVG Rn. 7; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Anh. zu § 1836 VBVG § 5 Rn. 6; Zimmermann FamRZ 2006, 1802/1806).

  • OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09

    Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse: Voraussetzungen einer

    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die

    Die Frage der Vergütungshöhe ist gesetzessystematisch in § 5 VBVG nicht an die nachrangig zu beantwortende Frage geknüpft, ob der Betreute oder die Staatskasse die Vergütung zu zahlen hat (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30.07.2007 zum Az. 11 Wx 14/07 ).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

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  • LG Halle, 09.07.2008 - 1 T 22/08

    Festsetzung einer Pauschalvergütung für einen berufsmäßigen Betreuer;

    Dabei ist die Mittellosigkeit jeweils für unterschiedliche Zeiträume bzw. Zweitpunkte zu prüfen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.8.2007, 2 Wx 85/07 ; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.7.2008, 11 Wx 14/07; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 5.11.2007, 3 W 1246/07 ; sämtlich zitiert nach [...]; ebenso Palandt-Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Rn 6 zu § 5 VBVG (Anhang zu § 1836 BGB )).
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Rechtsprechung
   KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3503
KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03 (https://dejure.org/2007,3503)
KG, Entscheidung vom 10.07.2007 - 1 W 454/03 (https://dejure.org/2007,3503)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 1 W 454/03 (https://dejure.org/2007,3503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung eines Nachlasspflegers; Höhe des Stundensatzes eines anwaltlichen Nachlasspflegers; Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen den Nachlasspfleger

  • Judicialis

    FGG § 75; ; FGG § 56g Abs. 1; ; BGB a.F. § 1960 Abs. 2; ; BGB a.F. § 1915 Abs. 1 Satz 1; ; BGB a.F. § 1836; ; BGB a.F. § 1833

  • rechtsportal.de

    Zur Vergütungsfestsetzung nach § 56 g Abs. 1 FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1598
  • FamRZ 2008, 81
  • Rpfleger 2007, 608
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    An dieser Auffassung, die insbesondere auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten wird (BayObLG FamRZ 1999, 1591; …

    Dieser Gesichtpunkt muss für die Vergütungsbemessung maßgebend sein, während pflichtwidriges Verhalten des Pflegers oder Vormunds und seine Folgen grundsätzlich nur im Verfahren über eine Entlassung und/oder in einem Schadensersatzprozess zu berücksichtigen sind (Senat, OLGZ 88, 281; BayObLG FamRZ 1999, 1591).

  • KG, 23.02.1988 - 1 W 2017/87

    Vergütung; Vergütungsanspruch; Pfleger; Vormund; Geschäftsführung; Mangelhaft

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    Aus diesem Grund vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass die Bewilligung der Vergütung und deren Höhe grundsätzlich nicht dadurch beeinflusst werden können, dass dem Vormund, Betreuer oder Pfleger mangelhafte Geschäftsführung anzulasten ist (Senat, OLGZ 88, 281).

    Dieser Gesichtpunkt muss für die Vergütungsbemessung maßgebend sein, während pflichtwidriges Verhalten des Pflegers oder Vormunds und seine Folgen grundsätzlich nur im Verfahren über eine Entlassung und/oder in einem Schadensersatzprozess zu berücksichtigen sind (Senat, OLGZ 88, 281; BayObLG FamRZ 1999, 1591).

  • OLG Celle, 19.12.2003 - 21 W 18/03

    Aufrechnung wegen Schlechterfüllung des Betreuungsauftrags; Verweisung des

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    Daher muss über Schadensersatzansprüche gegen den Pfleger (§ 1833 BGB) grundsätzlich im Prozesswege befunden werden (OLG München, OLGR München 2006, 139; OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 195; Keidel/ Engelhardt, a. a. O., § 56 g Rn. 17; Sonnenfeld in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 56 g Rdnr. 53; Soergel/Damrau, BGB, § 1836 Rn. 10; a. A. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., BGB § 1836 Rn. 60; FGG § 56g Rn. 17; MünchKomm-Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 80).

    Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; LG Freiburg, Beschl. vom 12.3.2003 - 4 T 26/03 - in iuris), sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor und ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess eingeleitet hat.

  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    3 Z 188/87">NJW 1988, 1919; BayObLGZ 1997, 213/216; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; OLG Düsselsdorf, JurBüro 1998, 195; OLG Köln, Beschluss vom 25.7.1997, 16 Wx 176/97 in iuris; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 410; Sonnenfeld in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 56 g Rdnr. 53; Keidel/ Engelhardt, a. a. O., § 56 g Rn. 17; a. A. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., BGB § 1836 Rn. 60; FGG § 56g Rn. 17; MünchKomm-Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 80 ), hält der Senat weiterhin fest.

    Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; LG Freiburg, Beschl. vom 12.3.2003 - 4 T 26/03 - in iuris), sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor und ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess eingeleitet hat.

  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    Damit hat der Pfleger aber weder eine nutzlose Tätigkeit allein zu dem Zweck erbracht, einen überhöhten Vergütungsanspruch zu begründen (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919), noch handelte er mit der Versteigerung der Haushaltsgegenständen außerhalb seiner Befugnisse.
  • LG Freiburg, 12.03.2003 - 4 T 26/03

    Verkürztes Festsetzungsverfahren für Betreuervergütung: Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1048; LG Freiburg, Beschl. vom 12.3.2003 - 4 T 26/03 - in iuris), sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor und ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess eingeleitet hat.
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    Was zur Erhaltung und Sicherung des Nachlasses - hierfür war der Beteiligte zu 1 u.a. bestellt - erforderlich ist, richtet sich nach der Zweckmäßigkeit im Einzelfall (BGHZ 49, 1).
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03

    Aussetzung in Betreuungssachen wegen Vorgreiflichkeit einer anderen Frage -

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    Nur im Ausnahmefall der Verwirkung, wenn etwa eine schwere Pflichtverletzung des Pflegers - wie die Veruntreuung von Vermögen - zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs geführt hat, ist die Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gerechtfertigt (BayObLG, Beschl. vom 18.2.2004 - 3Z BR 251/03).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    Vor diesem Hintergrund ist das Landgericht zu Recht von dem vom Beteiligten zu 1 angegebenen Zeitaufwand für seine Tätigkeit ausgegangen und hat diese Angaben lediglich mit Hilfe der vorgelegten Handakten des Pflegers auf ihre Plausibilität hin überprüft (BayObLG, FamRZ 1998, 1618).
  • OLG München, 24.11.2005 - 6 U 5627/04

    Vormundschafts- und Betreuungsrecht

    Auszug aus KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
    Daher muss über Schadensersatzansprüche gegen den Pfleger (§ 1833 BGB) grundsätzlich im Prozesswege befunden werden (OLG München, OLGR München 2006, 139; OLG Celle, RVGreport 2004, 120; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 195; Keidel/ Engelhardt, a. a. O., § 56 g Rn. 17; Sonnenfeld in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 56 g Rdnr. 53; Soergel/Damrau, BGB, § 1836 Rn. 10; a. A. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., BGB § 1836 Rn. 60; FGG § 56g Rn. 17; MünchKomm-Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 80).
  • OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 176/97

    Geltendmachung von materiellrechtlichen Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch

  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

  • OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92

    Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Vergütung des

  • OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 12/16

    Nachlassverwalter; Vergütung des Nachlassverwalters

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach § 168 FamFG - entsprechend also auch bei der Nachlassverwaltervergütung - der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (Senat FamRZ 2012, 143 f = SchlHA 2012, 24 ff, [...] Rn. 19-24; KG FamRZ 2008, 81 ff bei [...] Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei [...] Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei [...] Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei [...] Rn. 18; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Palandt/Götz, a.a.O., Anh zu § 1836 , § 1 VBVG Rn. 16; Engelhardt in Keidel, a.a.O., § 168 Rn. 21 und 41).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    (1) In der Rechtsprechung und überwiegend auch in der Literatur besteht Einigkeit darüber, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 FamFG, der für Betreuungsverfahren entsprechend gilt (§ 292 FamFG), Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, der Vormund bzw. Pfleger oder Betreuer habe sein Amt mangelhaft geführt, nicht berücksichtigt werden können (OLG Schleswig FamRZ 2012, 143 Rn. 19; KG NJW-RR 2007, 1598; OLG Celle RVGreport 2004, 120; BayObLG FamRZ 1999, 1591, 1592; NJW-RR 1998, 8, 9 und …

    Seine Kompetenz umfasst die Entscheidung über Grund und Höhe des Vergütungsanspruchs, nicht jedoch die Entscheidung über Gegenansprüche wegen mangelhafter Amtsführung (OLG Celle RVGreport 2004, 120; für die Insolvenzverwaltervergütung: BGH Urteil vom 5. Januar 1995 - IX ZR 241/93 - ZIP 1995, 290; für die Nachlasspflegervergütung: KG NJW-RR 2007, 1598, 1599; OLG Schleswig FamRZ 2012, 143 Rn. 19; für die Ergänzungspflegervergütung: OLG München OLGR 2006, 139, 140; Erman/Saar BGB 13. Aufl. § 1836 Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines

    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).

    Nichts Anderes folgt letztlich auch aus der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Nachlasspflegervergütung bzw. zur Vergütung des Nachlassverwalters, der sich der Senat anschließt, wonach eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Pflegers/Verwalters im Ausnahmefall zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs führen kann (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013, a.a.O. und Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Daher muss über Schadensersatzansprüche gegen den Nachlassverwalter (§§ 1975, 1833 BGB) grundsätzlich im Prozesswege befunden werden (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 779; OLG München, OLGR München 2006, 139; OLG Celle RVG Report 2004, 120; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 195, OLG Köln FGPrax 2000, 113; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat), Beschluss vom 01.02.2012, 3-Wx 172/11 -, zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598 f.; Keidel/Engehardt, FamFG, 17. Aufl., § 168 FamFG, Rdn. 21; a. A.: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 60; MünchKommBGB/Wagenitz, BGB, 5. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 80).

    Dieser Gesichtspunkt muss für die Vergütungsbemessung maßgebend sein, während pflichtwidriges Verhalten des Verwalters und seine Folgen grundsätzlich nur in Verfahren für eine Entlassung und/oder in einem Schadensersatzprozess zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1591; KG NJW-RR 2007, 1598, 1599; OLG Düsseldorf (Senat) Beschluss vom 6. Dezember 2011 - I-25 Wx 58/11 und 60/11).

    Nur im Ausnahmefall der Verwirkung, wenn etwa eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Verwalters - wie etwa die Veruntreuung von Vermögen - zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs geführt hat, ist die Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gerechtfertigt (BayObLG Beschluss vom 18.02.2004 - 3 ZBR 251/03 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598, 1599; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 207 (zum Testamentsvollstrecker).

    Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (vgl. OLG Celle RVG Report 2004, 120; OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048; KG NJW-RR 2007, 1598, 1599), sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess einleitet.

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Lediglich, wenn der Umfang der Tätigkeit bei pflichtgemäßen Verhalten wesentlich geringer gewesen wäre, kann dies anders sein (KG Berlin, FamRZ 2008, 81).
  • OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09

    Nachlasspflegschaft: Rechtsfehlerfreie Genehmigung eines Grundstücksverkaufs zur

    Dazu kann er auch Nachlassgegenstände veräußern (KG NJW-RR 2007, 1598/1599; OLG Köln ZEV 1997, 210/212).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Weiterhin ist die Rechtsprechung mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers (so wie auch bei dem gesetzlichen Betreuer) Gegenansprüche/Einwendungen, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10, und vom 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschlüsse vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris, vom 25.04.2017, a. a. O., und vom 22.01.2019, Az. 20 W 316/16, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2010 - 6 Wx 2/10

    Vergütung des anwaltlichen Nachlasspflegers: Angemessener Stundensatz bei

    Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts waren für den anwaltlichen Nachlasspfleger bis zum Inkrafttreten des Ersten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 Stundensätze von 219 DM brutto zu bewilligen, danach solche in Höhe von 175, 20 DM brutto (vgl. KG Beschluss vom 10.7.2007, 1 W 454/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2021 - 3 Wx 236/19

    Vergütung des Nachlasspflegers bei mangelhafter Amtsführung

    Nur in zwei Ausnahmefällen besteht eine Auswirkung im Vergütungsfestsetzungsverfahren, nämlich zum einen bei einer schweren, zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs führenden Pflichtverletzung des Nachlasspflegers, wie etwa der Veruntreuung von Vermögen; zum anderen dann, wenn der Umfang der Tätigkeit des Pflegers bei pflichtgemäßem Verhalten wesentlich geringer anzusetzen gewesen wäre (Senat, a.a.O. unter Hinweis auf KG NJW-RR 2007, S. 1598 f. m. umfangr. Nachw.).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

    Über diesbezügliche materiell-rechtliche Einwendungen des Erben hätte nicht das Nachlassgericht, sondern ggf. das Prozessgericht zu entscheiden (KG NJW-RR 2007, 1598; OLG Köln ZEV 1994, 316).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

  • OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18

    Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

  • OLG Nürnberg, 07.01.2021 - 1 W 3353/20

    Vergütung eines anwaltlichen Berufsnachlasspflegers

  • OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11

    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung

  • OLG München, 27.04.2010 - 4 Wx 9/10

    Verfahren über die Genehmigung eines Vergleichs zur Zahlung von

  • OLG Dresden, 19.07.2010 - 17 W 699/10

    Nachlasspflegschaft - vergütungspflichtige Tätigkeiten

  • OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
  • OLG Hamm, 09.02.2018 - 15 W 337/17

    Berufsmäßige Führung der Nachlasspflegschaft; Prüfungsmaßstäbe im Rahmen des dem

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5351
OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.07.2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Übertragbarkeit des gesamten Verfahrens auf einen Einzelrichter; Voraussetzungen der Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch den beauftragten Richter; ...

  • Bt-Recht

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einzelrichter und Entscheidung über Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 103
  • FGPrax 2007, 268
  • FamRZ 2008, 80
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 02.08.2001 (1 BvR 618/93, NJW 2002, 206) ausgesprochen, dass bereits die Anordnung einer vorläufigen Betreuung einen tiefen freiheitseinschränkenden Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG darstellt und dessen Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz es im Falle der Beendigung der Betreuung im laufenden Rechtsmittelverfahren erfordert, die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung festzustellen.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 37/08

    Übertragung von Betreuungs-und Unterbringungssachen auf den Einzelrichter

    c) Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 30. Juli 2007 (FamRZ 2008, 80) gehindert.
  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens

    Die Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter ist auch in Unterbringungssachen nicht ausgeschlossen; sie kann nicht zum Gegenstand eines Rechtsmittelangriffs gemacht werden (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 W 45/08; entgegen OLG Rostock, MDR 2008, 103).

    Allerdings hat das OLG Rostock in einem Unterbringungsverfahren die Entscheidung eines Einzelrichters wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung durch die Kammer zurückverwiesen (OLG Rostock, MDR 2008, 103).

  • KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung

    Das OLG Rostock hält eine solche Übertragung in Verfahren über die Bestellung eines Betreuers oder die Aufrechterhaltung einer Betreuung für unzulässig mit der Folge, dass ein entsprechender Beschluss des Einzelrichters wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts aufzuheben und an die Kammer des Landgerichts zurückzuverweisen sei (OLG Rostock, Beschluss vom 24. August 2006 - 3 W 81/06 - und Beschluss vom 30. Juli 2007 - 3 W 118/07 - MDR 2008, 103).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 139/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8386
OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 139/07 (https://dejure.org/2007,8386)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2007 - 33 Wx 139/07 (https://dejure.org/2007,8386)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 33 Wx 139/07 (https://dejure.org/2007,8386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Wechsel eines berufsmäßigen Betreuers unter Beibehaltung des Aufgabenkreises; Erfordernis eines eindeutigen Betreuervorschlags durch den Betroffenen

  • Bt-Recht

    Betreuerwechsel, Wunsch des Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1908b Abs. 3
    Entlassung des Betreuers auf Wunsch des Betroffenen - konkrete Benennung der Person des neuen Betreuers zu einem späteren Zeitpunkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2108 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 660
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 139/07
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene aus eigenem Antrieb die Auswechslung des Betreuers anstrebt und auf Grund einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung einen bestimmten neuen Betreuer wünscht (BayObLG FamRZ 2005, 751 und 2005, 548).
  • OLG Celle, 08.06.2000 - 15 W 9/00

    Betreuerentlassung ; Betreuerwechsel; Rechnungslegung; Verfahrensweise;

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 139/07
    Der Betroffene hat auch nicht etwa nur einen Vorschlag des Gerichts gebilligt (vgl. den Fall des OLG Celle im Beschluss vom 8.6.2000 - 15 W 9/00, zit. nach Juris, in dem es schon an einem eigenständigen Wunsch des Betroffenen nach einem Betreuerwechsel fehlte).
  • BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04

    Wichtiger Grund für Betreuerwechsel auf Wunsch des Betreuten bei

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 139/07
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene aus eigenem Antrieb die Auswechslung des Betreuers anstrebt und auf Grund einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung einen bestimmten neuen Betreuer wünscht (BayObLG FamRZ 2005, 751 und 2005, 548).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 139/07
    Wegen der Fürsorgepflicht des Vormundschaftsgerichts (vgl. BVerfGE 10, 302 = NJW 1960, 811) und der Betreuungsstelle für den Betroffenen begegnet es keinen Bedenken, wenn diese den Betroffenen bei der Suche nach einem Betreuer, auch im Falle eines gewünschten Betreuerwechsels, unterstützen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.2007 - 19 Wx 33/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12667
OLG Karlsruhe, 09.07.2007 - 19 Wx 33/06 (https://dejure.org/2007,12667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.2007 - 19 Wx 33/06 (https://dejure.org/2007,12667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 19 Wx 33/06 (https://dejure.org/2007,12667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Verfassungsmäßigkeit der pauschalierten Vergütung für Betreuer gem. § 4 VBVG

  • Wolters Kluwer

    Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die festgesetzten Vergütungen von Betreuern gem. § 4 Abs. 1 Vormünder und Betreuer Vergütungsgesetz (VBVG); Verwaltungsökonomische Gesichtspunkte zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Pauschalierungen und ...

  • Bt-Recht

    Pauschalierung der Betreuervergütung

  • Judicialis

    VBVG § 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Ungleichbehandlung von selbständigem Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer durch pauschalierte Vergütung des § 4 VBVG?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 107
  • FamRZ 2007, 2008
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2007 - 19 Wx 33/06
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG folgt daraus nämlich nur, wenn keine sachlichen Gründe von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (sog. "Neue Formel": BVerfGE 102, 68; Starck in v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, Kommentar Bd. 1, 4. Auflage, Art. 3 Rn. 23 m.N.).
  • OLG Köln, 13.11.2007 - 16 Wx 253/07

    AbweichendeVergütungsregelungen für den Vormund als Maßstab und zum Beleg der

    Die Entscheidung des Gesetzgebers für die pauschale Lösung einschließlich der Umsatzsteuer erfolgte mit dem - verfassungsrechtlich zulässigen - Ziel der Verwaltungsvereinfachung (dazu auch OLG Karlsruhe vom 09.07.2007 - 19 Wx 33/06 -).
  • LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22
    Zwar enthält die Vorschrift des § 4 VBVG eine Berufsausübungsregelung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 GG, die jedoch von vernünftigen Gründen des Allgemeinwohls getragen und nicht unverhältnismäßig ist (OLG Karlsruhe 9.7.2007 - 19 Wx 33/06, FamRZ 2007, 2008 = FGPrax 2008, 107 und 8.5.2009 - 11 Wx 18/08; OLG Celle 5.5.2008 - 17 W 36/08, BtPrax 2008, 171 = Rpfleger 2008, 478; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 1).
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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 17.07.2007 - 6 K 1204/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25575
VG Leipzig, 17.07.2007 - 6 K 1204/05 (https://dejure.org/2007,25575)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17.07.2007 - 6 K 1204/05 (https://dejure.org/2007,25575)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 6 K 1204/05 (https://dejure.org/2007,25575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Betreuers zur Übernahme von Bestattungskosten; Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Auferlegung von Bestattungskosten; Frage der Einordnung eines Betreuers als sonstiger Sorgeberechtigter im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz ...

  • Bt-Recht

    Begriff des sonstigen Sorgeberechtigten im Sinne des SächsBestattungsG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1686
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Trier, 24.10.2006 - 2 K 522/06

    Heimleitung nicht verantwortlich für Bestattungskosten

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2007 - 6 K 1204/05
    Nach Auffassung der Kammer ist ein Betreuer kein sonstiger Sorgeberechtigter im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SächsBestG (VG Trier, Urt. v. 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR; Deusing, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht - Handkommentar, 2005, § 1983 BGB Rn. 49 - 52).

    (VG Trier, Urt. v. 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR -, [...]; Deusing, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht - Handkommentar, 2005, § 1983 BGB Rn. 60).

  • VG Freiburg, 23.07.2012 - 6 K 41/11

    Auslegung eines Bebauungsplans durch die Baurechtsbehörde und

    Die Klage des Herrn S. auf Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Baugenehmigung wies das Verwaltungsgericht nach Einnahme eines Augenscheins mit Urteil vom 20.10.2005 (6 K 1204/05) ab.

    In diesem Verfahren hatte die Klägerin beim Verwaltungsgericht beantragt, sie zum Verfahren beizuladen, da sie der Ansicht sei, dass Grundsätze ihrer Planung durch eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht berührt würden, so dass die Beklagte sie mit der gerade gegenteilig begründeten Versagung der Baugenehmigung in ihrem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht verletze (siehe Schreiben vom 26.9.2005 - GAS 53 im Verfahren 6 K 1204/05).

    Es wies zugleich darauf hin, dass dafür in aller Regel wohl kein Rechtsschutzinteresse bestehe, weil hier nicht der Fall eines versagten, sondern eines erteilten gemeindlichen Einvernehmens vorliege, eine Gemeinde aber lediglich durch eine gegen ihren Willen, also trotz Versagung ihres Einvernehmens, erteilte Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein könne, nicht aber durch eine trotz erteilten Einvernehmens verfügte Ablehnung einer Baugenehmigung (GAS 59 im Verfahren 6 K 1204/05).

    Ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 20.10.2005 nahm der Bürgermeister der Klägerin damals als amtliche Auskunftsperson am Termin teil, erklärte aber nach Erörterung dieser Frage, dass er an dem Beiladungsantrag nicht mehr festhalte (GAS 67 im Verfahren 6 K 1204/05).

    Sie hätte etwa im damaligen Klageverfahren - 6 K 1204/05 - eine Beiladung beantragen und einen ablehnenden Beschluss mit der Beschwerde angreifen können [vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Aufl. 2011, Rdnr. 38 zu § 65 VwGO] oder aber eine Anfechtungsklage des Grundstückseigentümers S. gegen die Abbruchverfügung durch Übernahme seiner Prozesskosten unterstützen können, um gerichtlich klären zu lassen, ob dieser Gemeindebürger dadurch in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt wird.

  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

    Denn bei beiden Vorschriften handelt es sich nicht um Ermessensregelungen, die eine Ermessensausübung und eine entsprechende Begründung der Behörde erfordern, sondern um gebundene Entscheidungen mit der Folge, dass die Klägerin als Bestattungspflichtige zum Ersatz der Kosten verpflichtet ist (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - [...], RdNr. 68; Repkewitz, VBlBW 2010, 228 [232]; vgl. auch VG Leipzig, Urt. v. 17.07.2007, LKV 2008, 140 [VG Leipzig 17.07.2007 - 6 K 1204/05]; Elzermann, in: Belz/Elzermann, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, 4. Aufl. 2009, § 6 RdNr. 10; Rimmele, in: Rommelfanger/Rimmele, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, 2000, § 6 RdNr. 21).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29165
OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06.OVG (https://dejure.org/2007,29165)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.07.2007 - 6 A 11414/06.OVG (https://dejure.org/2007,29165)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 6 A 11414/06.OVG (https://dejure.org/2007,29165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Gewerbesteuerpflicht eines Berufsbetreuers; Voraussetzungen der Beitragspflicht der Industrie- und Handelskammer (IHK); Steuerrechtliche Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers

  • Bt-Recht

    Gewerbesteuerpflicht von Berufsbetreuern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 94 (Ls.)
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03

    Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Aus dem Text: Die für die IHK-Beitragspflicht (§§ 3 Abs. 3, 2 Abs. 1 IHKG) maßgebliche steuerrechtliche Vorfrage nach der Veranlagung des Berufsbetreuers zur Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG) hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 4. November 2004 ( IV R 26/03 - BFHE 208, 280 ff. = NJW 2005, 1006 f.) dahingehend beantwortet, dass ein berufsmäßiger Betreuer i.S. der §§ 1896 ff. BGB Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielt; dies deshalb, weil die fraglichen Einkünfte keiner freiberuflichen Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG entspringen und der Betreuer auch keinen einem bestimmten Katalogberuf ähnlichen Beruf ausübt.

    Die für die IHK-Beitragspflicht (§§ 3 Abs. 3, 2 Abs. 1 IHKG) maßgebliche steuerrechtliche Vorfrage nach der Veranlagung des Berufsbetreuers zur Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG) hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 4. November 2004 ( IV R 26/03 - BFHE 208, 280 ff. = NJW 2005, 1006 f. ) dahingehend beantwortet, dass ein berufsmäßiger Betreuer i.S. der §§ 1896 ff. BGB Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielt; dies deshalb, weil die fraglichen Einkünfte keiner freiberuflichen Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG entspringen und der Betreuer auch keinen einem bestimmten Katalogberuf ähnlichen Beruf ausübt.

  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Denn schon die schlichte Teilhabe an den gemeinwohlorientierten Aktivitäten eines hoheitlich agierenden Berufsverbandes lässt sich im Prinzip als ein beitragswürdiger Vorteil begreifen (so BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1998 - 1 C 32.97 - GewArch. 1998, 410 ff.).
  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Diese Bestimmung bezieht sich nämlich nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, wozu im Sinne des Sprachgebrauchs des Konventionsrechtes solche Organisationen zählen, die durch Rechtsnorm gegründet wurden, mit Hoheitsgewalt ausgestattet sind und ausschließlich öffentliche Interessen verfolgen (so EGMR, Urteil vom 23. Juni 1981 - Le Compte/Belgien - EuGRZ 1981, 551; EGMR, Urteil vom 29. April 1999 - Chassagnou - NJW 1999, 3695 [EGMR 29.04.1999 - GK - 25088/94]; Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Aufl. 2005, Vereinigungsfreiheit Rdnr. 75, S. 265; Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Aufl. 2006, Art. 11 Rdnr. 9, 12; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 31.04 - NVwZ 2006, 92 ff. [94]).
  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Die Vereinbarkeit dieser Pflichtmitgliedschaft mit dem Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt (vgl. zuletzt Beschluss vom 7. Dezember 2002 - 1 BvR 1806/98 - NVwZ 2002, 335).
  • VG Darmstadt, 08.05.2002 - 3 E 2167/01

    IHK-Pflichtmitgliedschaft nicht gegen Europarecht - Keine unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Die Regelungen des IHKG schränken das Erbringen von Dienstleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht ein (so VG Darmstadt, Urteil vom 8. Mai 2002 - 3 E 2167/01 - NVwZ 2002, 1398).
  • VG Greifswald, 05.12.2006 - 4 A 535/04

    Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft eines Versicherungsmaklers bei der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Vielmehr trifft die Zwangsmitgliedschaft deutsche und ausländische Unternehmen gleichermaßen (vgl. dazu VG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 4 A 535/04 - GewArch.
  • BVerwG, 06.05.1983 - 5 B 51.81

    Zugehörigkeit zur IHK - Prüfung des Gewerbebetriebs - Veranlagung zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Darüber hinaus ist höchst- und obergerichtlich geklärt, dass die Bejahung der Gewerbesteuerpflicht ohne weiteres Tatbestandswirkung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes entfaltet, ebenso wie ihr eine Indizfunktion für die Pflichtzugehörigkeit des Steuerschuldners zur IHK zukommt (so BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1983 - 5 B 51.81 - NVwZ 1983, 546 f.; VGH BW, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 14 S 1872/94 - [...]).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 14 S 1872/94

    Heranziehung zum IHK-Beitrag: Gewerbesteuerveranlagung von Freiberuflern, hier:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Darüber hinaus ist höchst- und obergerichtlich geklärt, dass die Bejahung der Gewerbesteuerpflicht ohne weiteres Tatbestandswirkung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes entfaltet, ebenso wie ihr eine Indizfunktion für die Pflichtzugehörigkeit des Steuerschuldners zur IHK zukommt (so BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1983 - 5 B 51.81 - NVwZ 1983, 546 f.; VGH BW, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 14 S 1872/94 - [...]).
  • EGMR, 23.06.1981 - 6878/75

    LE COMPTE, VAN LEUVEN ET DE MEYERE c. BELGIQUE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Diese Bestimmung bezieht sich nämlich nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, wozu im Sinne des Sprachgebrauchs des Konventionsrechtes solche Organisationen zählen, die durch Rechtsnorm gegründet wurden, mit Hoheitsgewalt ausgestattet sind und ausschließlich öffentliche Interessen verfolgen (so EGMR, Urteil vom 23. Juni 1981 - Le Compte/Belgien - EuGRZ 1981, 551; EGMR, Urteil vom 29. April 1999 - Chassagnou - NJW 1999, 3695 [EGMR 29.04.1999 - GK - 25088/94]; Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Aufl. 2005, Vereinigungsfreiheit Rdnr. 75, S. 265; Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Aufl. 2006, Art. 11 Rdnr. 9, 12; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 31.04 - NVwZ 2006, 92 ff. [94]).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
    Diese Bestimmung bezieht sich nämlich nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, wozu im Sinne des Sprachgebrauchs des Konventionsrechtes solche Organisationen zählen, die durch Rechtsnorm gegründet wurden, mit Hoheitsgewalt ausgestattet sind und ausschließlich öffentliche Interessen verfolgen (so EGMR, Urteil vom 23. Juni 1981 - Le Compte/Belgien - EuGRZ 1981, 551; EGMR, Urteil vom 29. April 1999 - Chassagnou - NJW 1999, 3695 [EGMR 29.04.1999 - GK - 25088/94]; Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Aufl. 2005, Vereinigungsfreiheit Rdnr. 75, S. 265; Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Aufl. 2006, Art. 11 Rdnr. 9, 12; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 31.04 - NVwZ 2006, 92 ff. [94]).
  • VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.86

    Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer;

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte allgemein anerkannt ist, dass die Pflichtmitgliedschaft eines in Deutschland ansässigen Gewerbetreibenden in einer deutschen Industrie- und Handelskammer auch im Hinblick auf das Recht der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union unbedenklich ist (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20.9.2010, Az. 6 A 10282/10; SächsOVG, Beschluss vom 16.4.2008, Az. 5 B 49/07; OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 17.7.2007, Az. 6 A 11414/06; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.5.2000, Az. 14 S 353/00; VG Ansbach, Urteil vom 4.2.2010, Az. AN 4 K 09.157; VG Meiningen, Urteil vom 1.7.2009, Az. 2 K 650/06 Me; VG Hannover, Urteil vom 8.10.2008, Az. 11 A 3467/07; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4.12.2007, Az. 7 K 1099/07; VG Ansbach, Urteil vom 31.8.2007, Az. AN 4 K 07.590; VG Greifswald, Urteil vom 5.12.2006, Az. 4 A 535/04; VG Gießen, Urteil vom 26.10.2005, Az. 8 E 1697/05; VG Darmstadt, Urteil vom 8.5.2002, Az. 3 E 2167/01 (4); alle zitiert nach juris).

    Insbesondere bejaht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weiterhin die Verfassungsmäßigkeit der Pflichtzugehörigkeit (vgl. BVerwG vom 19.1.2005, Az. 6 C 10/04; OVG Rheinland-Pfalz vom 17.7.2007, Az. 6 A 11414/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2010, Az. 6 A 10282/10; BayVGH vom 22.7.2010, Az. 22 ZB 10.1518; VG Ansbach vom 4.2.2010, Az. AN 4 K 09.157; vom 18.6.2010, Az. AN 4 K 09.1825; VG Oldenburg vom 27.1.2011, Az. 12 A 837/09; VG Münster vom 5.4.2011, Az. 3 K 1672/10; ).

  • VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.824

    Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer;

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte allgemein anerkannt ist, dass die Pflichtmitgliedschaft eines in Deutschland ansässigen Gewerbetreibenden in einer deutschen Industrie- und Handelskammer auch im Hinblick auf das Recht der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union unbedenklich ist (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20.9.2010, Az. 6 A 10282/10; SächsOVG, Beschluss vom 16.4.2008, Az. 5 B 49/07; OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 17.7.2007, Az. 6 A 11414/06; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.5.2000, Az. 14 S 353/00; VG Ansbach, Urteil vom 4.2.2010, Az. AN 4 K 09.157; VG Meiningen, Urteil vom 1.7.2009, Az. 2 K 650/06 Me; VG Hannover, Urteil vom 8.10.2008, Az. 11 A 3467/07; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4.12.2007, Az. 7 K 1099/07; VG Ansbach, Urteil vom 31.8.2007, Az. AN 4 K 07.590; VG Greifswald, Urteil vom 5.12.2006, Az. 4 A 535/04; VG Gießen, Urteil vom 26.10.2005, Az. 8 E 1697/05; VG Darmstadt, Urteil vom 8.5.2002, Az. 3 E 2167/01 (4); alle zitiert nach Juris).

    Insbesondere bejaht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weiterhin die Verfassungsmäßigkeit der Pflichtzugehörigkeit (vgl. BVerwG vom 19.1.2005, Az. 6 C 10/04; OVG Rheinland-Pfalz vom 17.7.2007, Az. 6 A 11414/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2010, Az. 6 A 10282/10; BayVGH vom 22.7.2010, Az. 22 ZB 10.1518; VG Ansbach vom 4.2.2010, Az. AN 4 K 09.157; vom 18.6.2010, Az. AN 4 K 09.1825; VG Oldenburg vom 27.1.2011, Az. 12 A 837/09; VG Münster vom 5.4.2011, Az. 3 K 1672/10).

  • VG Bayreuth, 06.04.2011 - B 4 K 09.380

    Pflichtzugehörigkeit zur IHK; Beitragspflicht zur IHK; Beitragshöhe

    Sie verletzt weder die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV noch die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV, weil sie deutsche Unternehmen und ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten in Deutschland gleichermaßen trifft (VG Ansbach, Urteil vom 18.06.2010 - AN 4 K 09.01825; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 6 A 11414/06 und Urteil vom 20.09.2010 - 6 A 10282/10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2000 - 14 S 353/00).

    Schließlich verstößt die Pflichtzugehörigkeit zur IHK auch nicht gegen Art. 11 EMRK (negative Vereinigungsfreiheit), weil diese Bestimmung sich nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts bezieht und infolgedessen ihr Schutzbereich - ebenso wie der des Art. 9 Abs. 1 GG - nicht eröffnet ist (BayVGH, Beschluss vom 22.07.2010 - 22 ZB 10.1518; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 6 A 11414/06 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - 17 A 2617/08

    Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in der IHK (Industrie- und

    In der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte ist allgemein anerkannt, dass die Pflichtmitgliedschaft eines in Deutschland ansässigen Gewerbetreibenden in einer deutschen Industrie- und Handelskammer unter dem Gesichtspunkt des Rechts der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union unbedenklich ist, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 2000 - 14 S 353/00 -, NVwZ 2000, 1313 = juris, Rdn. 2; VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 6 A 11414/06 -, juris, Rdn. 8; BayVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 22 ZB 09.2314 -, juris, Rdn. 2; VG Ansbach, Urteil vom 4. Februar 2010 - AN 4 K 09.00157 -, juris, Rdn. 28 m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Mai 2010 - 17 A 328/08 -.

    Diese Bestimmung bezieht sich nämlich nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, wozu im Sinne des Sprachgebrauchs des Konventionsrechtes solche Organisationen zählen, die durch Rechtsnorm gegründet wurden, mit Hoheitsgewalt ausgestattet sind und ausschließlich öffentliche Interessen verfolgen, vgl. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2007, a.a.O., Rdn. 9.

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 22 ZB 10.1518

    IHK-Pflichtmitgliedschaft

    Der Schutzbereich von Art. 11 EMRK ist - ebenso wie der des Art. 9 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG vom 7.12.2001 a.a.O.; vom 13.12.2006 NVwZ 2007, 808) -nicht eröffnet, weil diese Bestimmung sich nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie eine IHK bezieht (vgl. OVG RhPf vom 17.7.2007 Az. 6 A 11414/06 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR; vgl. auch BVerwG vom 14.4.2005 NVwZ 2006, 92).

    Im Übrigen wird ein Verstoß der Pflichtmitgliedschaft gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) oder die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) nicht dargelegt und ist auch sonst nicht ersichtlich (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 a.a.O. m.w.N.; OVG RhPf vom 17.7.2007 a.a.O.).

  • VG Münster, 05.04.2011 - 3 K 1672/10

    Heranziehung zu sog. IHK-Beiträgen einer in England ansässigen Limited mit

    vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 -22 ZB 10.1518-, Rn 3; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2007 -6 A 11414/06-, Rn 9, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR; jeweils zitiert nach juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Mai 2010 -17 A 2617/08-, Rn 16; Bayer. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 -22 ZB 09.2314-, Rn 2; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2007 -6 A 11414/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 2000 14 S 353/00-, Rn 2; VG Ansbach, Urteil vom 18. Juni 2010 -AN 4 K 09.01825-, Rn 17; alle zitiert nach juris.

  • VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 2 K 09.743

    Fortbestehen der Bindungswirkung an die Entscheidungen des

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte allgemein anerkannt ist, dass die Pflichtmitgliedschaft eines in Deutschland ansässigen Gewerbetreibenden in einer deutschen Industrie- und Handelskammer auch im Hinblick auf das Recht der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union unbedenklich ist (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20.9.2010, Az. 6 A 10282/10; SächsOVG, Beschluss vom 16.4.2008, Az. 5 B 49/07; OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 17.7.2007, Az. 6 A 11414/06; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.5.2000, Az. 14 S 353/00; VG Ansbach, Urteil vom 4.2.2010, Az. AN 4 K 09.157; VG Meiningen, Urteil vom 1.7.2009, Az. 2 K 650/06 Me; VG Hannover, Urteil vom 8.10.2008, Az. 11 A 3467/07; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4.12.2007, Az. 7 K 1099/07; VG Ansbach, Urteil vom 31.8.2007, Az. AN 4 K 07.590; VG Greifswald, Urteil vom 5.12.2006, Az. 4 A 535/04; VG Gießen, Urteil vom 26.10.2005, Az. 8 E 1697/05; VG Darmstadt, Urteil vom 8.5.2002, Az. 3 E 2167/01 (4); alle zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2009 - 8 ME 123/08

    IHK-Beitragspflicht für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft

    Aus der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung (vgl. ergänzend OVG Koblenz, Beschl. v. 17.7.2007 - 6 A 11414/06 - OVG Münster, Beschl. v. 7.9.2006 - 4 A 3169/04 -, GewArch 2006, 471 f.) und Literatur ergibt sich vielmehr im Gegenteil, dass die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht in der IHK auch für Gesellschaften, die - wie die Antragstellerin - in einem anderen Mitgliedsstaat der EU gegründet worden sind und sich anschließend im Bundesgebiet niedergelassen haben, einheitlich als rechtswirksam angesehen werden.
  • VG Minden, 08.05.2015 - 2 K 693/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Betreibers von Energieanlagen zu

    So Sächs. OVG, Beschluss vom 16.04.2008 - 5 B 49/07 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 6 A 11414/06 - VG Ansbach, Urteil vom 04.02.2010 - AN 4 K 09.00157 - VG Meiningen, Urteil vom 01.07.2009 - 2 K 650/06 Me - VG Hannover, Urteil vom 08.10.2008 - 11 A 3467/07 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 04.12.2007 - 7 K 1099/07 - alle veröffentlicht in juris.
  • VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 2 K 10.519

    Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; Beitragspflicht;

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte allgemein anerkannt ist, dass die Pflichtmitgliedschaft eines in Deutschland ansässigen Gewerbetreibenden in einer deutschen Industrie- und Handelskammer auch im Hinblick auf das Recht der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union unbedenklich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4.9.2012, Az. 22 ZB 11.1007 Rdnr. 15 ff.; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20.9.2010, Az. 6 A 10282/10; SächsOVG, Beschluss vom 16.4.2008, Az. 5 B 49/07; OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 17.7.2007, Az. 6 A 11414/06; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.5.2000, Az. 14 S 353/00; VG Ansbach, Urteil vom 4.2.2010, Az. AN 4 K 09.157; VG Meiningen, Urteil vom 1.7.2009, Az. 2 K 650/06 Me; VG Hannover, Urteil vom 8.10.2008, Az. 11 A 3467/07; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4.12.2007, Az. 7 K 1099/07; VG Ansbach, Urteil vom 31.8.2007, Az. AN 4 K 07.590; VG Greifswald, Urteil vom 5.12.2006, Az. 4 A 535/04; VG Gießen, Urteil vom 26.10.2005, Az. 8 E 1697/05; VG Darmstadt, Urteil vom 8.5.2002, Az. 3 E 2167/01 (4); alle zitiert nach juris).
  • VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 4 K 09.00157

    Klage gegen einen Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer

  • VG Ansbach, 18.06.2010 - AN 4 K 09.01825

    Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer; Verfassungsmäßigkeit der

  • VG Minden, 07.03.2013 - 2 K 1193/12

    Rechtliche Ausgestaltung der Pflichtzugehörigkeit zur Industrie- und

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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 25.07.2007 - 5 T 117/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31202
LG Göttingen, 25.07.2007 - 5 T 117/07 (https://dejure.org/2007,31202)
LG Göttingen, Entscheidung vom 25.07.2007 - 5 T 117/07 (https://dejure.org/2007,31202)
LG Göttingen, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 5 T 117/07 (https://dejure.org/2007,31202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Beginn der 15-Monatsfrist des

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 92
  • BtMan 2007, 205
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 26/12

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Beginn der Ausschlussfrist zur

    Das Beschwerdegericht ist mit der herrschenden Meinung zu Recht davon ausgegangen, dass die Fünfzehn-Monatsfrist des § 2 VBVG erst nach Ablauf der Drei-Monatsfrist des § 9 VBVG beginnt (OLG Düsseldorf Beschluss vom 12. März 2010 - 25 Wx 82/09 - juris Rn.10; OLG Brandenburg Beschluss vom 8. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 - juris Rn. 14; KG FamRZ 2009, 456; OLG Köln BtPrax 2009, 80; OLG Dresden FamRZ 2008, 1285; OLG München NJW 2008, 1895; LG Göttingen FamRZ 2008, 92; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 9 VBVG Rn. 8; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. September 2012 § 2 VBVG Rn. 17 ff.; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1724 ff.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 9 VBVG Rn. 5; Palandt/Götz BGB 72. Aufl. § 2 VBVG Rn. 7; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 32; aA OLG Frankfurt FamRZ 2008, 304; Jürgens/Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1).
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