Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07   

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https://dejure.org/2007,4973
OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 1624 BGB, § 1804 S 1 BGB, § 1908 BGB, § 1908i Abs 2 S 1 BGB
    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines Miteigentumsanteils eines Betreuten an dessen Eigentumswohnung durch den Ergänzungsbetreuer gegen Übernahme einer beschränkten Pflegeverpflichtung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils durch den Ergänzungsbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 1624; ; BGB § 1804; ; BGB § 1908; ; BGB § 1908 i Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1624; BGB § 1804; BGB § 1908i Abs. 2
    Unzulässige gemischte Schenkung durch Herbeiführung der vorweggenommenen Erbfolge des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf vormundschaftliche Genehmigung eines Übertragungsvertrages für das Eigentum an einer Eigentumswohnung; Berechtigung eines Betreuers zur Vornahme von Schenkungen in Vertretung des Betreuten; Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung; Ausnahmsweise ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 18
  • FamRZ 2008, 544
  • Rpfleger 2008, 198
  • Rpfleger 2008, 72
  • BtMan 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Bereits aus diesem Grunde fehlt es an der Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, welcher der von der weiteren Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2005, 62) zugrunde lag.
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben der Zuwendung als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3488; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 145).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Zwar besagt der bloße Hinweis im Übergabevertrag darauf, dass der Grundbesitz in Vorwegnahme der Erbfolge übergeben wird, für sich betrachtet allein noch nichts über die Unentgeltlichkeit der Übergabe (vgl. BGH NJW 1995, 1349).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Auch ohne nähere Klarstellung ist davon auszugehen, dass das Rechtsmittel durch die Beteiligte zu 2) nicht in eigenem Namen, sondern in ihrer Eigenschaft als Ergänzungsbetreuerin und für den Betroffenen, dem diesbezüglich eine Beschwerdeberechtigung zusteht, eingelegt wurde (vgl. BayObLG FPR 2002, 160; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1828 Rn. 17).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben der Zuwendung als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3488; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 145).
  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Eine Schenkung entspricht dann einer sittlichen Pflicht im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Unterlassung der Schenkung durch den Betreuten unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2008, 544, BGH NJW 2000, 3488).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2012 - 4 U 175/11

    Schenkungswiderruf wegen groben Undanks bei Beleidigungen

    Vielmehr besteht keine sittliche Verpflichtung der Eltern, das von ihnen noch für eigene Wohnzwecke benötigte Wohneigentum zu Lebzeiten auf ihre Kinder zu übertragen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2007, 20 W 69/07, Rz. 19. zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Eine Pflichtschenkung ist in diesem Sinne nur dann anzunehmen, wenn eine sittliche Pflicht die Vornahme der Zuwendung in dem Sinne nicht nur rechtfertigt, sondern gerade gebietet, also mit anderen Worten der Schenker im Falle ihrer Nichtvornahme eine ihn treffende sittliche Pflicht verletzt, wobei auch hier die Vermögensverhältnisse der Beteiligten und die zwischen ihnen bestehenden persönlichen Beziehungen zu würdigen sind (vgl. dazu Staudinger/Chiusi, a.a.O., § 534 Rz. 6; Staudinger/Veit, a.a.O., § 1804 Rz. 19; Senat FGPrax 2008, 18, zitiert nach juris).
  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der

    Das Betreuungsgericht hat die Genehmigung zu versagen, wenn ein solches Rechtsgeschäft beabsichtigt ist (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 18; BayObLG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 - Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8606
OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.08.2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. August 2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Geschäftsunfähigkeit der Vertretenen; Rückforderung von Geldleistungen aufgrund der Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht; Darlegungslast und Beweislast eines Beauftragen im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Verwendung ...

  • Bt-Recht

    Haftung des Betreuers wie ein Beauftragter

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de

    BGB § 291; BGB § 667
    Zur Frage, ob ein Betreuer einem Beauftragten im Sinne von § 667 BGB gleichzusetzen ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 598
  • FamRZ 2008, 182
  • BtMan 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07
    Für die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, NJW 1997, 47, 48).
  • RG, 30.05.1940 - V 240/39

    Wem gebührt eine Vergütung, die sich der für eine Fideikommißverwaltung

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07
    Infolgedessen hat die Beklagte auch wie ein Beauftragter die Pflicht, die Gelder, die ihr aus dem Vermögen der Klägerin mit der Bestimmung zur Verfügung gestellt wurden, sie zu deren Wohl zu verwenden, zurückzugeben, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verwendet worden sind (vgl. v.Staudinger/Wittmann, BGB, 13. Auflage [1994], Vorbem §§ 662 ff., Rn 30 unter Bezugnahme auf RGZ 164, 98, 102 f.).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des

    a) Das Landgericht ist zutreffend und von der Berufung unbeanstandet davon ausgegangen, dass die Bestimmung des § 667 BGB auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem entsprechende Anwendung findet (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f. Tz. 29; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5.8.2005 - 4 W 19/05 Tz. 4; NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 3 f.; jeweils zit. nach juris).

    Aus alldem folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 4, zit. nach juris).

    b) Ebenfalls zu Recht und von der Berufung unbeanstandet hat das Landgericht angenommen, dass der Beklagte als Betreuer demgemäß wie ein Beauftragter hinsichtlich der bestimmungsgemäßen Verwendung der aus dem Vermögen der von ihm betreuten Erblasserin erlangten Gelder die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH WM 1987, 79 f. Tz. 8; NJW 1997, 47 ff. Tz.16; NZG 2003, 215 f. Tz. 11; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 3; jeweils zit. nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12

    Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen

    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).

    Was die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder anbelangt, so trägt der Betreuer die Darlegungs- und Beweislast (BGH VVM 1987, 79; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3683
OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07 (https://dejure.org/2007,3683)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.09.2007 - 20 W 276/07 (https://dejure.org/2007,3683)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. September 2007 - 20 W 276/07 (https://dejure.org/2007,3683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 VBVG, § 9 VBVG
    Vergütung des Betreuers: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs

  • Bt-Recht

    Bestimmung der Ausschlussfrist des

  • Judicialis

    VBVG § 2; ; VBVG § 9

  • rechtsportal.de

    VBVG § 2; VBVG § 9
    Erforderlichkeit einer taggenauen Berechnung zur Bestimmung der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 2 VBVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs eines Betreuers; Entstehung des Vergütungsanspruchs als maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Ausschlussfrist; Auswirkung des neuen Abrechnungssystems auf den Beginn des Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 19
  • FamRZ 2008, 304
  • Rpfleger 2008, 28
  • BtMan 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07
    Nach altem Recht war dies jeweils der Zeitpunkt der Ausführung der im einzelnen abzurechnende Tätigkeit (einhellige Auffassung vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 BGB Rn. 41; OLG Saarbrücken 2000, 559, OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).
  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07
    Denn wie bereits nach bisherigem Recht besteht auch nach dem VBVG keine gesetzliche Verpflichtung des Vormundschaftsgerichts, den Betreuer vor einem Erlöschen seines Anspruches zu bewahren (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2006, 119; KG FGPrax 2005, 264; BayObLG FamRZ 2004, 1137; OLG Dresden MDR 2004, 814).
  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07
    Denn wie bereits nach bisherigem Recht besteht auch nach dem VBVG keine gesetzliche Verpflichtung des Vormundschaftsgerichts, den Betreuer vor einem Erlöschen seines Anspruches zu bewahren (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2006, 119; KG FGPrax 2005, 264; BayObLG FamRZ 2004, 1137; OLG Dresden MDR 2004, 814).
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07
    Denn wie bereits nach bisherigem Recht besteht auch nach dem VBVG keine gesetzliche Verpflichtung des Vormundschaftsgerichts, den Betreuer vor einem Erlöschen seines Anspruches zu bewahren (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2006, 119; KG FGPrax 2005, 264; BayObLG FamRZ 2004, 1137; OLG Dresden MDR 2004, 814).
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 26/12

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Beginn der Ausschlussfrist zur

    Das Beschwerdegericht ist mit der herrschenden Meinung zu Recht davon ausgegangen, dass die Fünfzehn-Monatsfrist des § 2 VBVG erst nach Ablauf der Drei-Monatsfrist des § 9 VBVG beginnt (OLG Düsseldorf Beschluss vom 12. März 2010 - 25 Wx 82/09 - juris Rn.10; OLG Brandenburg Beschluss vom 8. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 - juris Rn. 14; KG FamRZ 2009, 456; OLG Köln BtPrax 2009, 80; OLG Dresden FamRZ 2008, 1285; OLG München NJW 2008, 1895; LG Göttingen FamRZ 2008, 92; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 9 VBVG Rn. 8; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. September 2012 § 2 VBVG Rn. 17 ff.; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1724 ff.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 9 VBVG Rn. 5; Palandt/Götz BGB 72. Aufl. § 2 VBVG Rn. 7; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 32; aA OLG Frankfurt FamRZ 2008, 304; Jürgens/Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1).
  • OLG München, 03.03.2008 - 33 Wx 236/07

    Berufsbetreuervergütung: Vorlage zum BGH zur Bestimmung des Beginns der

    Ob hierbei auf den Ablauf des jeweiligen Monats oder des Abrechnungsquartals abzustellen ist, bleibt offen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Frankfurt Beschluss vom 28.9.2007 = Rpfleger 2008, 28).

    Der Senat sieht sich hieran aber teilweise gehindert durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 28.9.2007 - 20 W 276/07 = Rpfleger 2008, 28 = FamRZ 2008, 304 sowie des unv.

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 25 Wx 82/09

    Vergütung des Berufsbetreuers; Beginn der Frist für die Geltendmachung des

    In Übereinstimmung mit der im Gegensatz zu der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Frankfurt/Main (vgl. FamRZ 2008, 304) sowie des erkennenden Senats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. FamRZ 2008, 1284) stehenden Auffassung des Landgerichts ist die 15monatige Ausschlussfrist aber nicht taggenau zu ermitteln.
  • KG, 14.10.2008 - 1 W 392/08

    Berufsbetreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von

    Entgegen der in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Frankfurt/Main und Düsseldorf (FamRZ 2008, 304; FamRZ 2008, 1284) stehenden Auffassung des Landgerichts ist die fünfzehnmonatige Ausschlussfrist aber nicht taggenau zu ermitteln.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 143/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14305
OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 143/07 (https://dejure.org/2007,14305)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2007 - 15 W 143/07 (https://dejure.org/2007,14305)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2007 - 15 W 143/07 (https://dejure.org/2007,14305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht

    Wechsel von beruflichem zu ehrenamtlichen Betreuer, Betreuerwechsel

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 5; ; VBVG § ... 5 Abs. 5 S. 1; ; VBVG § 5 Abs. 5 S. 2; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 69 e Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 1835 a; ; BGB § 1835 a Abs. 1; ; BGB § 1835 a Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1897 Abs. 6

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 7 T 381/06
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 143/07

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 20
  • FamRZ 2008, 92
  • BtMan 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 543/12

    Betreuervergütung: Berechnung der zu vergütenden Monate bei Wechsel zu

    a) Zu Recht geht das Beschwerdegericht davon aus, dass sich die Berechnung der gemäß § 5 Abs. 5 VBVG zu vergütenden Monate bei einem Wechsel von einem beruflichen zu einem ehrenamtlichen Betreuer nach Betreuungsmonaten und nicht nach Kalendermonaten richtet (ebenso LG Göttingen Beschluss vom 6. Januar 2011 - 5 T 142/10 - juris Rn. 14 ff.; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 5 VBVG Rn. 47; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1028; Jürgens/Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 14; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 43; Knittel Betreuungsgesetz Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 80; a.A. OLG Frankfurt FamRZ 2008, 1562; OLG Hamm FamRZ 2008, 92 jeweils ohne Begründung).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2008 - 20 W 334/07

    Betreuervergütung: Wechsel von einem beruflichen zu einem ehrenamtlichen Betreuer

    Vielmehr sollte hierdurch des Weiteren auch ein durch die Abgabe möglicherweise nötig werdender Mehraufwand mit abgegolten werden (vgl. BT-Drucks. 15/4874, S. 32; HK-BUR Deinert/Lütgens, a.a.0., Rn. 147; Staudinger/Bienwald, BGB, Bearb. 2006, § 1908 i Rn. 326; OLG Hamm FamRZ 2008, 92).
  • LG Münster, 22.04.2010 - 5 T 63/10

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf eine über die tatsächliche Betreuungszeit

    Damit stellt die Vorschrift vergütungsrechtlich eine flankierende Maßnahme zu § 1897 Abs. 6 BGB dar und bedeutet im Ergebnis eine Prämie für die Abgabe des Betreueramtes an einen ehrenamtlich tätigen Betreuer (vgl. OLG I2 Beschluss vom 06.09.2007, Az. 15 W 143/07; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 5 VBVG Rn. 45).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07   

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https://dejure.org/2007,7800
OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07 (https://dejure.org/2007,7800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2007 - 15 W 235/07 (https://dejure.org/2007,7800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2007 - 15 W 235/07 (https://dejure.org/2007,7800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung bei paranoider Psychose; Unterlassen der vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Betroffenen; Unverzüglichkeit einer Anhörungsnachholung

  • Bt-Recht

    Unterbringungsverfahren, Persönliche Anhörung des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; ... FGG § 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ; FGG § 69f S. 4; ; FGG § 70h Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1a; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; KostO § 128b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschlossene Unterbringung - Anhörung am nächsten Tag!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 43
  • FamRZ 2008, 1116
  • BtMan 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Vielmehr muss der Betroffenen im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) ein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse sowohl des Landgerichts als auch des Amtsgerichts zugebilligt werden (Senat OLGR 2006, 803).
  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und seiner Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat, FGPrax 2001, 212, 213; OLG München, OLGR 2006, 113; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Im Hinblick auf die Einhaltung der grundgesetzlichen Verfahrensgarantien hätten die relevanten Aktenbestandteile aber bereits am 18.4.2007 per Fax weitergeleitet werden können und müssen, um die unverzügliche Nachholung der Anhörung, gegebenenfalls durch den Eilrichter (vgl. BayObLG, FGPrax 2002, 281, 284), zu gewährleisten.
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und seiner Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat, FGPrax 2001, 212, 213; OLG München, OLGR 2006, 113; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt im Hinblick auf ihre Eingriffsintensität eine besondere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus; unter diesem Gesichtspunkt kann die Zulässigkeit der Maßnahme nicht unabhängig von einer Eigengefährdung der Betroffenen beurteilt werden (OLG Schleswig FGPrax 2002, 138).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Verstößt das Gericht gegen das Gebot der mündlichen Anhörung, so drückt dieses Unterlassen der gleichwohl angeordneten Unterbringung den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu beseitigen ist (Senat, a.a.O.; OLG München, a.a.O.; BayObLG, FamRZ 2001, 578, 579).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Vielmehr muss der Betroffenen im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) ein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse sowohl des Landgerichts als auch des Amtsgerichts zugebilligt werden (Senat OLGR 2006, 803).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Vielmehr muss der Betroffenen im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) ein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse sowohl des Landgerichts als auch des Amtsgerichts zugebilligt werden (Senat OLGR 2006, 803).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung über den mit einer Unterbringung verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, eingeholte Sachverständigengutachten (§ 321 FamFG), ärztliche Stellungnahmen oder sonstige Zeugenaussagen zu würdigen (Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 319 Rn. 1; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 319 FamFG Rn. 1; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116, 1117).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Die Anhörung dient in diesem Zusammenhang nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von der Betroffenen und ihrer Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat FGPrax 2008, 43; FGPrax 2001, 212, 13; OLGR München 2006, 113; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23

    Anforderungen an eine unverzügliche Anhörung und Möglichkeit der Anhörung im Wege

    Soweit in der Rechtsprechung betont wird, dass die Nachholung einer an sich zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführenden Anhörung den einmal eingetretenen Verfahrensfehler nicht zu beseitigen vermag (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15.09.1999 - 3Z BR 221/99, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2007 - 15 W 235/07, juris; LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2014 - 4 T 90/14, juris Rn. 9, und vom 23.07.2013 - 4 T 158/13, juris Rn. 6), vermag die Kammer sich dem (nur) insoweit anzuschließen, als damit im Einklang mit den bereits dargelegten Maßstäben eine rückwirkende Heilung abgelehnt wird.
  • LG Freiburg, 15.08.2022 - 4 T 139/22

    Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit: Unverzügliche Nachholung

    Das Nachholen der verfahrensrechtlich vorgeschriebenen Handlungen durch das Beschwerdegericht kommt in der Regel wegen Zeitablaufs nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2008, 43, 44 - Anhörung nach neun Tagen; BayObLG, NJW-RR 2000, 524, 526 - Anhörung nach zwölf Tagen; LG Kleve, Beschluss vom 17. März 2014 - 4 T 90/14 -, Rn. 10, juris; LG Kleve, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 4 T 158/13 -, Rn. 6, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.09.2007 - 33 Wx 218/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28843
OLG München, 13.09.2007 - 33 Wx 218/07 (https://dejure.org/2007,28843)
OLG München, Entscheidung vom 13.09.2007 - 33 Wx 218/07 (https://dejure.org/2007,28843)
OLG München, Entscheidung vom 13. September 2007 - 33 Wx 218/07 (https://dejure.org/2007,28843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Aufgabenkreises einer die Postangelegenheiten regelnden Betreuerin eines in einem Heim lebenden Betreuten; Rechtfertigung eines Eingriff in das Grundrecht nach Art. 10 Abs. 1 GG durch eine Postkontrolle eines zu Betreuenden

  • Bt-Recht

    Schranken des Aufgabenkreises Postangelegenheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 89
  • BtMan 2008, 100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus OLG München, 13.09.2007 - 33 Wx 218/07
    Denn der das Betreuungsrecht prägende Erforderlichkeitsgrundsatz gilt für jeden einzelnen Aufgabenkreis (vgl. z.B. BayObLG FamRZ 1999, 1612 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.11.1975 - BReg. 1 Z 59/75
    Auszug aus OLG München, 13.09.2007 - 33 Wx 218/07
    Eine Beschwer kann in der Regel nur aus dem Inhalt der Entscheidungsformel und nicht aus der Art der Begründung der angefochtenen Entscheidung hergeleitet werden (BayObLGZ 1975, 420/424; KG FamRZ 1977, 65; Bumiller/Winkler FGG 8. Auflage § 20 Rn. 7).
  • AG Brandenburg, 03.09.2021 - 85 XVII 154/18

    Einwilligungsvorbehalt - Aufgabenkreis des Fernmeldeverkehrs

    Wenn aber - so wie hier - von dem Fernmeldeverkehr des Betroffenen Gefahren für dessen Wohl ausgehen, begegnet es keine Bedenken, wenn die Betreuerin - bzw. ein von ihr hierzu Beauftragter - bei der Benutzung des Mobiltelefons ("Handys") des Betroffenen oder anderer Mobiltelefone, Computer, Notebooks, Laptops, Tablets bzw. eines anderen, internetfähigen Gerätes mit dabei ist und die Benutzung dieser Geräte kontrolliert ( OLG München , Beschluss vom 13.09.2007, Az.: 33 Wx 218/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seite 89 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.09.2007 - 16 Wx 197/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7866
OLG Köln, 05.09.2007 - 16 Wx 197/07 (https://dejure.org/2007,7866)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2007 - 16 Wx 197/07 (https://dejure.org/2007,7866)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2007 - 16 Wx 197/07 (https://dejure.org/2007,7866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht

    Beschwerde eines früheren Betreuers gegen Entscheidung zu seinem Nachfolger

  • Judicialis

    FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 69 g Abs. 2; ; VBVG § 1; ; VBVG § 5 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG § 20
    Keine Beschwerde des früheren Berufsbetreuers gegen Feststellung derzeitiger Berufsbetreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerderecht bei Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 108
  • FamRZ 2008, 1117
  • BtMan 2008, 100
 
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18548
OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07 (https://dejure.org/2007,18548)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2007 - 2 Wx 85/07 (https://dejure.org/2007,18548)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2007 - 2 Wx 85/07 (https://dejure.org/2007,18548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die Feststellung der Mittellosigkeit eines Betreuten und der Stundensatzhöhe eines Betreuers; Maßgeblichkeit der Mittellosigkeit einer betreuten Person im Zeitraum der abzurechnenden Betreuung für das ...

  • Bt-Recht

    Maßgebende Zeitpunkte für die Vergütung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 154
  • FamRZ 2008, 91 (Ls.)
  • BtMan 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07

    Betreuungsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Vergütungshöhe

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07
    Die Frage der Vergütungshöhe ist gesetzessystematisch in § 5 VBVG nicht an die nachrangig zu beantwortende Frage geknüpft, ob der Betreute oder die Staatskasse die Vergütung zu zahlen hat (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30.07.2007 zum Az. 11 Wx 14/07 ).
  • OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07
    Wenn der Rechtsausschuss daneben als weiteres Motiv die Schonung der Staatskasse nennt, so betrifft dieses den Regelfall, dass der Betreute sowohl im Betreuungszeitraum wie auch zum Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung vermögenslos ist, lässt aber keine Auslegung dahingehend zu, dass immer dann, wenn die Vergütung aus der Staatskasse zu leisten ist, die geringeren Stundenansätze des § 5 Abs. 2 VBVG maßgeblich sein sollen (vgl. Brandenburgisches OLG a.a.O. sowie im Ergebnis auch OLG Dresden, Beschluss vom 19.2.2007 zum Az. 3 W 77/07 und LG München a.a.O.).
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07
    Weiterhin steht außer Streit, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen ist, wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse; ist Beschwerde eingelegt, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend, weil diese gemäß § 23 FGG aufgrund des Sachverhaltes zu ergehen hat, der zum Zeitpunkt der Entscheidung gegeben ist (vgl. OLG München FamRZ 2007, 1188).
  • LG München I, 03.03.2006 - 13 T 911/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07
    Zu diesen Umständen gehört neben dem Umzug des Betreuten in ein Heim auch der Eintritt der Mittellosigkeit (vgl. LG München FamRZ 2006, 970 f, 971).
  • OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08

    Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums

    Lediglich für die Frage des Vergütungsschuldners ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen, für die Höhe der Vergütung kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Betreuungszeit an (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91, OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).

    (1) Zwar stehen die Entscheidungen des OLG Dresden vom 19.2.2007 - 3 W 77/07 (BtPrax 2007, 256), des OLG Hamburg vom 15.8.2007 - 2 Wx 85/07 (OLGR Hamburg 2008, 201 = FamRZ 2008, 91) und des OLG Frankfurt vom 15.4.2008 (aaO.) der Rechtsaufassung des Senats nicht entgegen.

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 15 W 364/07

    Vergütung bei mittellosen Betreuten

    Für die Feststellung des Vergütungsschuldners ist bezüglich der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (OLG München Beschluss vom 18.9.2008 - 33 Wx 100/08; Hanseatisches OLG Hamburg FGPrax 2008, 154; OLG Frankfurt FGPrax 2008, 203).

    Der Senat vertritt mit dem OLG Dresden(BtPrax 2007, 256), dem OLG Brandenburg (FamRZ 2007, 2019, dem OLG Hamburg (FGPrax 2008, 154), dem OLG Frankfurt (FGPrax 2008, 203) und dem OLG München (Beschluss vom 18.9.2008 - 33 Wx 100/08) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betreuten während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist.

  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Der Senat vertritt mit dem Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07) sowie dem OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 W 77/07) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 15. August 2007 - 2 Wx 85/07 = OLGR Hamburg 2008, 201) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 VBVG auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betroffenen während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist (vgl auch Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 5 VBVG Rn. 7; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Anh. zu § 1836 VBVG § 5 Rn. 6; Zimmermann FamRZ 2006, 1802/1806).
  • LG Kleve, 10.08.2011 - 4 T 30/11

    Landeskasse hat nach Zahlung von Ersatz für Betreuungsaufwendungen an den

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob wegen Mittellosigkeit des Betreuten die Betreuervergütung aus der Staatskasse gezahlt wird, ist hierbei der Zeitpunkt der gerichtlichen Festsetzungsentscheidung (vgl. OLG I FamRZ 2008, 91 ff.; Münch/Komm/X, BGB, 5. Aufl., § 1836d, RdNr. 12).
  • OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09

    Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse: Voraussetzungen einer

    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • LG Halle, 09.07.2008 - 1 T 22/08

    Festsetzung einer Pauschalvergütung für einen berufsmäßigen Betreuer;

    Dabei ist die Mittellosigkeit jeweils für unterschiedliche Zeiträume bzw. Zweitpunkte zu prüfen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.8.2007, 2 Wx 85/07 ; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.7.2008, 11 Wx 14/07; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 5.11.2007, 3 W 1246/07 ; sämtlich zitiert nach [...]; ebenso Palandt-Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Rn 6 zu § 5 VBVG (Anhang zu § 1836 BGB )).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - I-25 Wx 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14395
OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - I-25 Wx 71/07 (https://dejure.org/2007,14395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2007 - I-25 Wx 71/07 (https://dejure.org/2007,14395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2007 - I-25 Wx 71/07 (https://dejure.org/2007,14395)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abänderung und klarstellende Neufassung einer Genehmigung zur Entfernung einer Magensonde; Genehmigung des Abbruchs der lebenserhaltenden Ernährung über eine PEG- Sonde; Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein vollständiger Abbruch der Versorgung per Magensonde

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1283
  • BtMan 2008, 100
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33073
LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07 (https://dejure.org/2007,33073)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03.09.2007 - 13 T 3666/07 (https://dejure.org/2007,33073)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03. September 2007 - 13 T 3666/07 (https://dejure.org/2007,33073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung, wenn für ehrenamtlichen Betreuer ein Verhinderungsbetreuer tätig ist

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Aufwandsentschädigung bei Bestellung eines Verhinderungsbetreuers, Beschwerderecht der Betreuungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 719
  • BtMan 2008, 100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankenthal, 04.10.2000 - 1 T 213/00
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07
    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren (so auch OLG Köln, BtPrax 2004, 77-78; LG Frankenthal, Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster, MDR 1996, 1262).
  • LG Kiel, 09.05.2006 - 13 T 22/06

    Insolvenzverfahren: Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung für einen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07
    Auch für die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers und eines ehrenamtlichen Verhinderungsbetreuers hat die Kammer bislang vertreten, daß die Aufwandspauschale gemäß § 1835a BGB für das Betreuungsjahr insgesamt nur einmal erstattet werden kann ( Landgericht Nürnberg - Fürth , Beschluss vom 28.12.2006, Az.: 13 T 19/06, 1, 3 T 20/0613 T 21/06, 13 T 22/06, 13 T 9605/06 ).
  • LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07
    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren (so auch OLG Köln, BtPrax 2004, 77-78; LG Frankenthal, Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster, MDR 1996, 1262).
  • OLG Köln, 25.08.2003 - 16 Wx 168/03

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für den Zeitraum der Verhinderung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07
    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren (so auch OLG Köln, BtPrax 2004, 77-78; LG Frankenthal, Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster, MDR 1996, 1262).
  • AG Brandenburg, 12.03.2020 - 31 C 107/19

    Vorsorgevollmacht - Aufwendungsersatzanspruch

    Für die Festsetzung der Aufwandspauschalen ist daher das Betreuungsjahr maßgeblich; an das Kalenderjahr wird hierfür nicht angeknüpft ( LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 03.09.2007, Az.: 13 T 3666/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 719 f. ).

    Anerkannt ist zudem, dass diese Pauschale nach § 1835a BGB auch einem ehrenamtlichen Verhinderungs-Betreuer für den Zeitraum zusteht, zu dem der Haupt-Betreuer tatsächlich "verhindert" war (§ 1899 Abs. 4 BGB; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 03.09.2007, Az.: 13 T 3666/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 719 f. ).

    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer zumindest anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren ( OLG Köln , Beschluss vom 25.08.2003, Az.: 16 Wx 168/03, u.a. in: BtPrax 2004, Seiten 77 f.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 14.02.2002, Az.: 20 W 426/01, u.a. in: FGPrax 2002, Seite 115; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 03.09.2007, Az.: 13 T 3666/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 719 f.; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 28.12.2006, Az.: 13 T 19/06, LG Mönchengladbach , Beschluss vom 08.08.2002, Az.: 5 T 121/02, u.a. in: FamRZ 2003, Seiten 559 f.; LG Frankenthal , Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster , Beschluss vom 02.07.1996, Az.: 5 T 326/96, u.a. in: FamRZ 1997, Seite 389 ).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 2 W 153/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,38452
OLG Frankfurt, 30.08.2007 - 2 W 153/07 (https://dejure.org/2007,38452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2007 - 2 W 153/07 (https://dejure.org/2007,38452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2007 - 2 W 153/07 (https://dejure.org/2007,38452)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Grundbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Einräumung eines Wohnungsrechts und Verpflichtung zur Zahlung von Abfindungszahlungen; Unzulässigkeit unentgeltlicher Vermögensverfügungen eines Ergänzungsbetreuers; Amtsermittlungsgrundsatz in Verfahren ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1003
  • FamRZ 2008, 542
  • BtMan 2008, 100
 
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