Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07   

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OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 2 W 93/07 (https://dejure.org/2007,4312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwürdigkeit des Interesses eines Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs bei zwangsweiser Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung; Umfang der Überprüfung der Unterbringung auf einen entsprechenden ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung, Problempaket

  • Judicialis

    GG Art. 19; ; PsychKG-SH § 7; ; BGB § 1896 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19; PsychKG -SH § 7; BGB § 1896 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Unterbringung - Vorsorgevollmacht - Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu zivilrechtlicher Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 380
  • FamRZ 2008, 718 (Ls.)
  • BtMan 2008, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06

    (Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Eine Entscheidung des Betreuers im Rahmen seines Aufgabenkreises und bei Vorliegen etwaiger gerichtlicher Genehmigungen wird nicht deshalb rechtswidrig, weil möglicherweise eine derartige gewillkürte Vertretungsbefugnis Dritter besteht (OLGR München 2006, 191).

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem von dem Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen mehrfach zitierten Beschluss vom 07.10.1981 (2 BvR 1194/80) ausgeführt, dass das Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 GG der Unterbringung eines psychisch kranken Menschen nicht entgegen steht, die ausschließlich den Zweck verfolgt, den psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, wenn er für sich gefährlich oder ohne Anstaltspflege der Gefahr ernster Gesundheitsschädigung ausgesetzt ist.

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. BayObLGZ 2002, 302; OLGR München 2005, 792; OLGR München 2005, 885).

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Anordnung der Unterbringung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (OLGR München 2005, 792; OLGR München 2005, 885).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

    Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Verbietet ein Betroffener ausdrücklich die Verabreichung von Medikamenten in einer bestimmten Form oder untersagt er eine besondere Art der Behandlung, ist die Vertretungsmacht der Bevollmächtigten insofern eingeschränkt; die nur in eingeschränktem Umfang erteilte Vollmacht ist "als nicht gleichwertig mit den Handlungsbefugnissen eines Betreuers" anzusehen (vgl. KGR Berlin 2006, 359).

  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Deshalb muss stets die Ursächlichkeit des Verfahrensverstoßes geprüft werden (BayObLGZ 1980, 23).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Der Rechtsbeschwerdeführer muss nach Kenntniserlangung von den ihm zunächst vorbehaltenen Umständen, darlegen, was er bei Gewährung rechtlichen Gehörs in der Vorinstanz vorgetragen hätte (BayObLGZ 1990, 177; BayObLGR 2004, 352 - IURIS Volltext).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 386/01

    Unterbringung des Betreuten - Wirksamkeit aufhebender Beschwerdeentscheidung mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (Senat a.a.O.; BayObLG FamRZ 2002, 909).
  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

  • OLG München, 08.07.2004 - 1 U 3882/03

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher

  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

  • OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00

    Unterbringungssachen - Feststellungsverfahren nach Beendigung - Aktenlage -

  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • AG Münster, 03.01.2022 - 27 XVII 1433/21
    Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn die Vollmacht mit dem Ziel erteilt wurde, jede ärztliche Behandlung einer psychischen Erkrankung und eine eventuelle zivilrechtliche Unterbringung zu verhindern und der Bevollmächtigte den geäußerten Willen des Betroffenen ohne Rücksicht auf dessen fehlende Einsichtsfähigkeit und eine konkrete Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über an seinem Wohl auszurichtende Maßnahmen stellt (KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2006, AZ 1 W 448/04); Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.07.2007, AZ 2 W 93/07).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - I-25 Wx 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9597
OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - I-25 Wx 53/06 (https://dejure.org/2007,9597)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2007 - I-25 Wx 53/06 (https://dejure.org/2007,9597)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - I-25 Wx 53/06 (https://dejure.org/2007,9597)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 76
  • BtMan 2008, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01

    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach BRAGO oder BVormVG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06
    Durch diese Änderungen sollten die auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 (FamRZ 2000, 1280 ff.) entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze, wonach der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend waren, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; Senat NJW-RR 2003, 427), indes nicht geändert werden.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06
    Durch diese Änderungen sollten die auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 (FamRZ 2000, 1280 ff.) entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze, wonach der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend waren, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; Senat NJW-RR 2003, 427), indes nicht geändert werden.
  • LG Krefeld, 18.07.2013 - 7 T 77/13

    Ersatz von Aufwendungen eines Verfahrenspflegers i.R.d. berufsmäßigen

    Bei der Prüfung der Bestimmungen der notariellen Verträge, die für die Frage, ob die vormundschaftliche Genehmigung erteilt werden sollte, vorrangig war, handelt es sich um eine bedeutsame und schwierige Tätigkeit, für die ein nicht juristisch Vorgebildeter, auch wenn er die Voraussetzungen für eine Vergütung nach der höchsten Stufe - mithin eine Hochschulausbildung - erfüllt, einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2007, I- 25 Wx 53/06, Rn 7).
  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

    In der Rechtsprechung zur Vergütung von Verfahrenspflegern in Betreuungsverfahren sind diese Voraussetzungen etwa in einem Fall bejaht worden, in dem ein Rechtsanwalt zum Verfahrenspfleger bestellt worden war, um einen beabsichtigten notariellen Kaufvertag zu prüfen und seine Tätigkeit, deren Ergebnis er in einem Bericht zusammengefasst hatte, so bedeutsam und schwierig war, dass ein nicht juristisch vorgebildeter Verfahrenspfleger, dem eine eigenverantwortliche Prüfung oblag, hierfür einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 76).
  • OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09

    Verfahrenspflegschaft: Abrechnung berufsspezifischer Dienstleistungen eines

    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659).
  • OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts; Anwendung des RVG

    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.06.2007 - II B 26/07   

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https://dejure.org/2007,20723
BFH, 18.06.2007 - II B 26/07 (https://dejure.org/2007,20723)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2007 - II B 26/07 (https://dejure.org/2007,20723)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - II B 26/07 (https://dejure.org/2007,20723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2008, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.10.2001 - VI B 201/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unwirksamkeit der Beschwerde - Vertretungserfordernis

    Auszug aus BFH, 18.06.2007 - II B 26/07
    Die ohne Einwilligung eingelegte Beschwerde war daher zunächst unwirksam (§ 58 Abs. 3 FGO; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 2001 VI B 201/01, BFH/NV 2002, 219); die Voraussetzungen, unter denen auch ohne eine Einwilligung Verfahrenshandlungen vorgenommen werden können, liegen ersichtlich nicht vor.
  • OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 9 UF 117/07

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Notwendige Prozessfähigkeit des

    2 Soweit die Kindesmutter nicht prozessfähig wäre, ist ihre zunächst in unzulässiger Weise eingelegte befristete Beschwerde auf Grund der durch ihre für den Aufgabenbereich sorgerechtliche Angelegenheiten und Vertretung vor Gericht eingesetzte Betreuerin mit Schreiben vom 14. September 2007 (Bl. 111) erklärte Zustimmung jedenfalls genehmigt (allgemein dazu BFH, Beschluss vom 18. Juni 2007, Az. II B 26/07 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 79/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8636
OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 79/07 (https://dejure.org/2007,8636)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.2007 - 16 Wx 79/07 (https://dejure.org/2007,8636)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 16 Wx 79/07 (https://dejure.org/2007,8636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Anhörung des Betroffenen bzw. unterbliebene Bestellung eines Verfahrenspflegers als Verfahrensfehler im Beschwerdeverfahren bzgl. einer Betreuerbestellung; Entbehrlichkeit der Anhörung bzw. deren Ersetzung durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Betreuerbestellung muss der Betroffene angehört werden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2008, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 24.11.2008 - 16 Wx 209/08

    Erforderlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei Kündigung der Mietwohnung durch

    Für das Beschwerdeverfahren gelten grundsätzlich dieselben Verfahrensregeln wie für die erste Instanz, so dass im Regelfall eine Anhörung des Betroffenen zu wiederholen ist, § 69g Abs. 5 FGG (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 9.7.207 - 16 Wx 94/07; vom 7.5.2007 - 16 Wx 79/07; vom 7.3.2007 - 16 Wx 17/07).
  • KG, 01.06.2010 - 1 W 36/10

    Betreuerbestellung: Pflicht zur Sachaufklärung bei Ablehnung einer bestimmten

    Danach hat auch das Beschwerdegericht grundsätzlich die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 16 Wx 79/07; Klier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 69g, Rdn. 130).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07   

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OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07 (https://dejure.org/2007,25215)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.07.2007 - 8 Wx 28/07 (https://dejure.org/2007,25215)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 8 Wx 28/07 (https://dejure.org/2007,25215)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung für Diplom-Agraringenieur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 27
  • BtMan 2008, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07
    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 -).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04

    Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07
    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 -).
  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei einem Berufsbetreuer mit

    Im Hinblick auf diese Umstände kann entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht davon ausgegangen werden, es seien besondere, über das Allgemeinwissen hinausgehende betreuungsrelevante Kenntnisse vermittelt worden (vgl. auch Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom 27.7.2007, Az.: 8 Wx 28/07 sowie Beschluss des KG vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).
  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).
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Rechtsprechung
   KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13967
KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
KG, Entscheidung vom 06.03.2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
KG, Entscheidung vom 06. März 2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers; Festsetzung des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers gegen die Landeskasse wegen Mittellosigkeit des verstorbenen Betreuten; Zulässigkeit einer erheblichen Herabsetzung der Betreuervergütung 20 Monate nach der Auszahlung im ...

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Betreuervergütung: Vergütungssteigernde Wirkung eines an einer kanadischen Universität abgeschlossenen Hochschulstudiums ["Master of arts"]

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtMan 2008, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 Abs. 1 BGB), kommt rechtlichen Kenntnissen eine grundlegende Bedeutung zu, betreuungsrelevant sind darüber hinaus auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167 m. w. N.).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die konkret durchlaufene Ausbildung des Betreuers die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BVermVG erfüllt (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände des Beweisstoffs berücksichtigt und erörtert (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dabei kann auch ein im Ausland abgeschlossenes Studium die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllen (BayObLG FamRZ 2004, 1232).

    Erforderlich ist allein, dass der im Ausland erworbene Hochschulabschluss einer deutschen Hochschulausbildung gleichkommt oder - wie nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG für alle Ausbildungsabschlüsse lediglich vorausgesetzt - vergleichbar ist (BayObL, FamRZ 2004, 1232).

    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).

  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.07.1998 - 17 W 129/98

    Entschädigung; Sachverständiger; Stundesatz; Abänderung; Verwirkung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    So ist für ein Amtsverfahren nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG kein Raum, wenn der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung verjährt ist oder wenn das Rechtsinstitut der Verwirkung eingreift, weil auf Seiten des Betreuers geraume Zeit nach der Berechnung der Vergütung durch den Kostenbeamten ein besonderer Vertrauenstatbestand in die Dauerhaftigkeit der Zahlung entstanden ist, der seinen Grund nicht nur im Ablauf der Zeit, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (OLG Köln, JurBüro 1999, 320; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 439) zum Beschwerderecht gegen die Vergütungsfestsetzung).
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen Vergütungsfestsetzungen in Betreuungssachen

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    So ist für ein Amtsverfahren nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG kein Raum, wenn der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung verjährt ist oder wenn das Rechtsinstitut der Verwirkung eingreift, weil auf Seiten des Betreuers geraume Zeit nach der Berechnung der Vergütung durch den Kostenbeamten ein besonderer Vertrauenstatbestand in die Dauerhaftigkeit der Zahlung entstanden ist, der seinen Grund nicht nur im Ablauf der Zeit, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (OLG Köln, JurBüro 1999, 320; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 439) zum Beschwerderecht gegen die Vergütungsfestsetzung).
  • LAG Hamm, 14.10.1993 - 8 Ta 342/93

    Anwaltskostenfestsetzung; Prozeßkostenhilfe; Rechtsprechungsänderung; Verwirkung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Es ist in der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass die nachträgliche Kürzung einer durch die Staatskasse bereits ausgezahlten Vergütung zeitlich nicht unbegrenzt möglich ist (vgl. Senat, KG-Report 2004, 144 zur Festsetzung der Entschädigung eines Sachverständigen; OLG Hamm NJW-RR 1994, 575 zur Vergütung des beigeordneten Anwalts).
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Hierdurch wird die gerichtliche Festsetzung nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG aber nicht verdrängt (BayObLG, FamRZ 1999, 1590; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 56g Rn. 4; Bassenge/Roth, a.a.O., Rn. 6; Jansen/Sonnenfeld, a.a.O., § 56g Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 23.93

    Medizinstudium - Examen im Ausland - Anspruch auf Approbation

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung ist zwar in der Regel dann nicht einem entsprechenden Studienabschluss im Inland gleichwertig, wenn sie auf Prüfungen oder Studienzeiten im Inland beruht, die nicht erfolgreich abgeschlossen wurden (für den Fall der Approbation BVerwG, NJW 1995, 2426).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).
  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).
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