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   OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - I-25 Wx 25/09   

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https://dejure.org/2009,7176
OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - I-25 Wx 25/09 (https://dejure.org/2009,7176)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2009 - I-25 Wx 25/09 (https://dejure.org/2009,7176)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - I-25 Wx 25/09 (https://dejure.org/2009,7176)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers; Anordnung der Einstellung lebenserhaltender Ernährung des Betroffenen über eine PEG-Sonde

  • Judicialis

    BGB § 1837; ; BGB § ... 1846; ; BGB § 1897 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1901; ; BGB § 1908b Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; FGG § 15; ; FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 69 Abs. 2; ; FGG § 69f Abs. 1; ; FGG § 69f Abs. 3; ; FGG § 69g Abs. 4 S. 3; ; FGG § 69g Abs. 4 Nr. 3; ; ZPO § 408 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 414

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers; Anordnung der Einstellung lebenserhaltender Ernährung des Betroffenen über eine PEG -Sonde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entscheidung gegen PEG-Sondenernährung - keine zwingende Ungeeignetheit des Betreuers!

Besprechungen u.ä.

  • iqb-info.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Grenzsituationen der "PEG-Sondenproblematik" (Lutz Barth)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 669
  • BtMan 2009, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; OLG München FamRZ 2007, 853; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1908b BGB, Rdn. 6).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250; BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1897 BGB, Rdn. 4).

    Allein die ablehnende Haltung der Beteiligten zu 2. zu lebensverlängernden Maßnahmen, wie sie von ihr im Vorverfahren und auch jetzt im Streitfall zum Ausdruck gebracht worden sind, führt nicht notwendig zu ihrer Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436; OLG München, NJW 2007, 3506, 3507).

    Darüber hinaus wird aufzuklären sein, ob der Sachverständige Prof. Dr. B. der behandelnde Arzt der Betroffenen war und die lebensverlängernde Behandlung nicht nur gegenüber dem Vormundschaftsgericht, sondern auch gegenüber der Beteiligten zu 2. angeboten hat oder nicht, da ansonsten kein Grund für die Entlassung der Beteiligten zu 2. als Betreuerin gegeben war (vgl. OLG München NJW 2007, 3506 ff.).

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    Erst wenn der behandelnde Arzt sich an den Betreuer mit dem "Angebot" einer PEG-Sonden-Ernährung der Betroffenen mit dem Ziel einer Lebenserhaltung wendet, muss der Betreuer, will er eine lebensverlängernde oder lebenserhaltende Behandlung verweigern, die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einholen (vgl. BGHZ 154, 205 = NJW 2003, 1568 ff.; Hahne, DRiZ 2005, 244, 245).

    Diese in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. BGHZ 154, 205 ff.) hat das Vormundschaftsgericht durch seine Entscheidung, dass die Sonderernährung der Betroffenen wieder aufzunehmen sei, missachtet und die im Vorverfahren ergangene Entscheidung des Beschwerdegerichts im Streitfall unterlaufen.

    Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein im einwilligungsfähigen Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zum eigenverantwortlichen Entscheiden nicht mehr in der Lage ist (vgl. BGHZ 154, 205f).

  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München FamRZ 2007, 853).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250; BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1897 BGB, Rdn. 4).

  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; OLG München FamRZ 2007, 853; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1908b BGB, Rdn. 6).

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München FamRZ 2007, 853).

  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    Der befangene Sachverständige darf vielmehr nur noch als sachverständiger Zeuge nach §§ 15 FGG, 414 ZPO über die sachkundig festgestellten Tatsachen vernommen werden (vgl. BGH NJW 1965, 1492; Zöller/Greger, a.a.O., § 414 ZPO, Rdn. 2).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06

    Betreuerberstellung: Ungeeignetheit eines Angehörigen wegen seiner ablehnenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    Allein die ablehnende Haltung der Beteiligten zu 2. zu lebensverlängernden Maßnahmen, wie sie von ihr im Vorverfahren und auch jetzt im Streitfall zum Ausdruck gebracht worden sind, führt nicht notwendig zu ihrer Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436; OLG München, NJW 2007, 3506, 3507).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis der mangelnden Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden, dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 977).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    Für eine derartige Vorgehensweise war im Streitfall auch genügend Zeit, jedenfalls war kein Anlass, unter Ausschaltung der Betreuerinnen eine eigene fragwürdige Entscheidung nach §§ 1908i, 1846 BGB zu treffen (zur Eilbedürftigkeit vgl. OLG Hamm FamRZ 1964, 380; BayObLG 1986, 174, 176; BayObLG FamRZ 2000, 566), zumal auch die Begrenzung der Entlassung der Betreuerinnen auf einen einzelnen Punkt, die PEG-Sonden-Ernährung, nicht unumstritten ist (für die Zulässigkeit einer teilweisen Entlassung des Betreuers: HK-BUR/Rink Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, § 69f FGG, Rdn. 11; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 69f FGG, Rdn. 22; dagegen: Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, a.a.O., § 69f FGG, Rdn. 17, Bienewald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69f FGG, Rdn. 1; Holzhauer/Reinicke, Betreuungsrecht, § 69f FGG, Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.1994 - 3 Wx 423/94

    Vormundschaftsgericht; Einstweilige Maßnahme; Bestellung des Vormunds;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    Eine solche Maßnahme ist von einem Betreuer, der gegen seinen Willen entlassen worden ist, nach § 69g Abs. 4 S. 3 FGG mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. OLG Düsseldorf (Senat) BtPrax 1998, 80), während die Entscheidung im Übrigen der einfachen Beschwerde unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) FamRZ 1995, 637).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
    Eine solche Maßnahme ist von einem Betreuer, der gegen seinen Willen entlassen worden ist, nach § 69g Abs. 4 S. 3 FGG mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. OLG Düsseldorf (Senat) BtPrax 1998, 80), während die Entscheidung im Übrigen der einfachen Beschwerde unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) FamRZ 1995, 637).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
  • OLG Bamberg, 02.11.2022 - 7 WF 174/22

    Voraussetzung für die Entlassung eines Vormunds

    In Betracht kommen vor einer Entlassung der Einsatz von Aufsichtsmitteln gemäß § 1837 BGB (OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 669f.), die Androhung der Entlassung, der Entzug der Vertretung gemäß § 1796 BGB einzelner oder bestimmter Kreise von Angelegenheiten (BayObLG FamRZ 1959, 32f; Hamm FamRZ 1997, 1561f).
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