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   BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06   

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BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,760)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,760)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06 (https://dejure.org/2009,760)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 301; BGB § 1901 Abs. 2, Abs. 3; FGG § 67
    Maßgeblichkeit des Wunsches des Betreuten i. S. d. § 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB; Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers neben einem Betreuer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Grundurteils bei Verbund einer Leistungsklage auf bezifferten Schadensersatz mit dem Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines weitergehenden Schadens; Voraussetzungen des Vorrangs der Wünsche des Betreuten vor dessen objektivem ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindung des Betreuers an Wunsch und Wohl des Betreuten, Aufgaben des Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; BGB § 1833; ; BGB § 1901 Abs. 2; ; FGG § 67 Abs. 1; ; FGG § 68 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsbegehren dem Grunde nach; Beachtlichkeit des Willens des Betreuten bei Entscheidungen des Betreuers; Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundstücksverkauf auf ausdrücklichen Wunsch des Betreuten - Betreuer haftet nicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 182, 116
  • NJW 2009, 2814
  • MDR 2009, 1226
  • FamRZ 2009, 1656
  • WM 2009, 1856
  • BtMan 2009, 222
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 20.04.2006 - III R 1/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Als enger zeitlicher Zusammenhang wird dabei ein Zeitraum von fünf Jahren angesehen (BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.).

    Insbesondere handelt es sich bei der Fünf-Jahres-Grenze nicht um eine starre Zeitgrenze (BFH Beschluss vom 12. August 2008 - X B 46/08 - [...]; BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).

    Vielmehr kann im Falle einer Veräußerung nach Ablauf von fünf Jahren die sich mit zunehmender Zeitdauer verringernde Indizwirkung durch zusätzliche für einen gewerblichen Grundstückshandel sprechende Anhaltspunkte ausgeglichen werden (BFH BB 2007, 250, 252; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Insbesondere handelt es sich bei der Fünf-Jahres-Grenze nicht um eine starre Zeitgrenze (BFH Beschluss vom 12. August 2008 - X B 46/08 - [...]; BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).

    Vielmehr kann im Falle einer Veräußerung nach Ablauf von fünf Jahren die sich mit zunehmender Zeitdauer verringernde Indizwirkung durch zusätzliche für einen gewerblichen Grundstückshandel sprechende Anhaltspunkte ausgeglichen werden (BFH BB 2007, 250, 252; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).

    Lediglich bei Verkäufen außerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die Veräußerungen als Ausfluss der privaten Vermögensverwaltung darstellen (BMF BStBl I 2004, 434, 435; BFH/NV 2004, 1089, 1090 ; zu einer Ausnahme von diesem Grundsatz vgl. BFH/NV 2005, 1794).

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Dieses ist als Teilurteil dann unzulässig, wenn mit ihm die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen verbunden ist (BGH Urteile vom 30. April 2003 - V ZR 100/02 - NJW 2003, 2380, 2381 und vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99 - NJW 2001, 155; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 304 Rdn. 3).

    Insoweit besteht die Gefahr, dass das Gericht, möglicherweise auch das Rechtsmittelgericht, bei der späteren Entscheidung über den Feststellungsantrag zu einer anderen Erkenntnis gelangt (BGH Urteile vom 30. April 2003 - V ZR 100/02 - NJW 2003, 2380, 2381 und vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99 - NJW 2001, 155).

    Aus diesem Grunde darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsbegehren, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, nicht durch Teilurteil gesondert über einen Anspruch oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden werden (BGH Urteil vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99 - NJW 2001, 155 m.w.N.).

  • KG, 31.08.2001 - 25 U 1018/00

    Haftung des Betreuers wegen verspäteter Kündigung des Mietverhältnisses des

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Als Beispiel wird ein wirtschaftlich unvertretbarer Umgang mit dem Vermögen des Betreuten genannt, wenn daraus die Gefahr erwachse, dass künftig der angemessene Unterhalt nicht mehr bestritten werden könne (KG ZMR 2002, 265, 268; OLG Schleswig OLG Report 2001, 346, 347; HK-BUR/Bauer § 1901 BGB Rdn. 42; MünchKomm/Schwab BGB 5. Aufl. § 1901 Rdn. 14 f.; Schwab FamRZ 1992, 493, 503; Schulze/Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 1901 Rdn. 5).

    Für diesen grundsätzlichen Vorrang der Wünsche des Betreuten vor dessen objektiven Interessen, insbesondere auch vor seinen objektiven Vermögensbelangen, spricht zunächst, dass der Betreuer nach allgemeiner Auffassung nicht die Aufgabe hat, das Vermögen des Betreuten zugunsten seiner Erben zu erhalten (BGH Urteil vom 22. Februar 1967 - IV ZR 279/65 - MDR 1967, 473; KG ZMR 2002, 265, 269; BayObLG NJW 1991, 432; Bienwald, Betreuungsrecht, § 1901 Rdn. 22; HK-BUR/Bauer § 1901 BGB Rdn. 35; Schulze/ Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 1901 Rdn. 5; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1901 Rdn. 4; Damrau/Zimmermann § 1901 Rdn. 4).

    Vielmehr richtet sich der Grad der erforderlichen Aufklärung zum einen nach der Wichtigkeit des Geschäfts und zum anderen danach, was in den Lebenskreisen, denen der Betreuer angehört, billigerweise erwartet werden kann (vgl. zur Differenzierung nach Lebenskreisen Senatsurteil vom 18. September 2003 - XII ZR 13/01 - FamRZ 2003, 1924, 1925 ; BGH Urteile vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 - FamRZ 1983, 1220 und vom 15. Januar 1964 - IV ZR 106/63 - FamRZ 1964, 199, 200; KG ZMR 2002, 265, 267; MünchKomm/Wagenitz BGB 5. Aufl. § 1833 Rdn. 4; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1833 Rdn. 4; Staudinger/Engler BGB (2004) § 1833 Rdn. 13).

  • OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05

    Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Er werde dem Betreuten zur Seite gestellt, damit dessen objektive Interessen auch dann geltend gemacht werden könnten, wenn dieser sie nicht selbst wahrnehme (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 ; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 171; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 1688, 1689; OLG München OLG-Report 2005, 844; Damrau/ Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 67 FGG Rdn. 32; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 67 Rdn. 54; HK-BUR/Bauer § 67 FGG Rdn. 100, 107; Keidel/ Kuntze/Winkler/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rdn. 15; Knittel, Betreuungsgesetz, § 67 Rdn. 2).

    Schließlich hat der Verfahrenspfleger auf der Grundlage dieser Gespräche und Erkundigungen für den Betreuten dessen Verfahrensrechte wahrzunehmen, indem er gegebenenfalls zu einzelnen Verfahrensergebnissen Stellung nimmt oder Rechtsmittel einlegt (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 844, 845; Bork FamRZ 2002, 65, 71).

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Dieses ist als Teilurteil dann unzulässig, wenn mit ihm die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen verbunden ist (BGH Urteile vom 30. April 2003 - V ZR 100/02 - NJW 2003, 2380, 2381 und vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99 - NJW 2001, 155; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 304 Rdn. 3).

    Insoweit besteht die Gefahr, dass das Gericht, möglicherweise auch das Rechtsmittelgericht, bei der späteren Entscheidung über den Feststellungsantrag zu einer anderen Erkenntnis gelangt (BGH Urteile vom 30. April 2003 - V ZR 100/02 - NJW 2003, 2380, 2381 und vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99 - NJW 2001, 155).

  • BGH, 18.09.2003 - XII ZR 13/01

    Verletzung der Pflichten des Betreuers durch Abschluß eines vom

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Vielmehr richtet sich der Grad der erforderlichen Aufklärung zum einen nach der Wichtigkeit des Geschäfts und zum anderen danach, was in den Lebenskreisen, denen der Betreuer angehört, billigerweise erwartet werden kann (vgl. zur Differenzierung nach Lebenskreisen Senatsurteil vom 18. September 2003 - XII ZR 13/01 - FamRZ 2003, 1924, 1925 ; BGH Urteile vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 - FamRZ 1983, 1220 und vom 15. Januar 1964 - IV ZR 106/63 - FamRZ 1964, 199, 200; KG ZMR 2002, 265, 267; MünchKomm/Wagenitz BGB 5. Aufl. § 1833 Rdn. 4; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1833 Rdn. 4; Staudinger/Engler BGB (2004) § 1833 Rdn. 13).

    Von einem Anwalt als Betreuer kann erwartet werden, dass er sich über die rechtlichen Risiken eines von ihm abzuschließenden Geschäfts vergewissert (Senatsurteil vom 18. September 2003 - XII ZR 13/01 - FamRZ 2003, 1924, 1925) .

  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82

    Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Vielmehr richtet sich der Grad der erforderlichen Aufklärung zum einen nach der Wichtigkeit des Geschäfts und zum anderen danach, was in den Lebenskreisen, denen der Betreuer angehört, billigerweise erwartet werden kann (vgl. zur Differenzierung nach Lebenskreisen Senatsurteil vom 18. September 2003 - XII ZR 13/01 - FamRZ 2003, 1924, 1925 ; BGH Urteile vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 - FamRZ 1983, 1220 und vom 15. Januar 1964 - IV ZR 106/63 - FamRZ 1964, 199, 200; KG ZMR 2002, 265, 267; MünchKomm/Wagenitz BGB 5. Aufl. § 1833 Rdn. 4; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1833 Rdn. 4; Staudinger/Engler BGB (2004) § 1833 Rdn. 13).

    Indes kann auch ein geschäftsunerfahrener Betreuer verpflichtet sein, bei einem Geschäft großer Bedeutung fachlichen Rat einzuholen, um den Betreuten umfassend informieren zu können (vgl. BGH Urteil vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 -FamRZ 1983, 1220, 1221; Staudinger/Engler BGB (2004) § 1833 Rdn. 35; Voigt, Betreuerpflichten, S. 89; Wolf, Haftung, S. 79).

  • BFH, 12.08.2008 - X B 46/08

    Zulassung der Revision wegen schwerwiegender Rechtsfehler - Indizielle Bedeutung

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Insbesondere handelt es sich bei der Fünf-Jahres-Grenze nicht um eine starre Zeitgrenze (BFH Beschluss vom 12. August 2008 - X B 46/08 - [...]; BFH BB 2007, 250, 252 m.w.N.; BFH/NV 2004, 1089, 1090 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
    Diese Vorgreiflichkeit genügt, um das rechtliche Interesse des Beklagten zu 1 am Ausgang des Rechtsstreits gegenüber dem Beklagten zu 2 zu bejahen und ihm den Beitritt als Streithelfer des Klägers zu eröffnen (für den Fall des Beitritts eines Gesamtschuldners auf der Seite des Gläubigers OLG Karlsruhe OLGR 2007, 231; vgl. allgemein: BGHZ 86, 267, 272 ; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 66 Rdn. 13; Musielak/Weth ZPO 6. Aufl. § 66 Rdn. 7, 9; MünchKomm/Schilken ZPO 3. Aufl. § 66 Rdn. 15).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05

    Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

  • OLG Brandenburg, 05.04.2007 - 11 Wx 4/07

    Betreuungsrecht: Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • BFH, 07.06.2005 - X B 140/04

    Notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92

    Methode für die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks - Höhe der

  • BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90

    Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung

  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 279/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1964 - IV ZR 106/63

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 175/93

    Haftung des Vormunds, Betreuers oder Pflegers für Pflichtwidrigkeiten in

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Dies führt dazu, dass auf die Zahlungsklage ein (Teil-)Grundurteil und mit Blick auf den Feststellungsantrag ein Teilurteil zu erlassen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116, 121; Zöller/Vollkommer, aaO, § 304 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Revision angeführten Entscheidung des XII. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116 Rn. 10).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

    Das Berufungsgericht hat nicht - was unzulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2000 - V ZR 402/98, NJW 2000, 1405, 1406; BGH, Urteil vom 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116 Rn. 10, 11 mwN; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NJW 2019, 661 Rn. 43) - auch über den unbezifferten Feststellungsantrag durch Grundurteil entschieden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.07.2009 - I-15 Wx 85/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,748
OLG Hamm, 16.07.2009 - I-15 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2009 - I-15 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - I-15 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,748)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 1, 1822 Nr. 2, 1901; SGB XII §§ 2, 90
    Sittenwidrigkeit der Erbausschlagung eines Sozialhilfeempfängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die guten Sitten bei Fortbestand der Sozialhilfebedürftigkeit des vorläufigen Erben aufgrund der Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft; Versagung der Erteilung einer notwendigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 2 BGB i.R.d. ...

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht

    Erbausschlagung, Sozialhilfebedürftigkeit, Genehmigungsfähigkeit der Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 1822 Nr. 2; ; BGB § 1901; ; SGB-XII § 2; ; SGB-XII § 90

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Ausschlagung der Erbschaft durch den Betreuer

  • rechtsportal.de

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft des sozialhilfebedürftigen Erben; Genehmigungsfähigkeit der Ausschlagung durch einen Betreuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuer kann nicht so einfach Erbe ausschlagen!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ausschlagung von werthaltiger Erbschaft durch Sozialleistungsempfänger

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidrige Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfebezieher

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfebezieher

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfeempfänger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfebezieher

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft zu Lasten des Sozialhilfeträgers ist sittenwidrig

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Erbschaft wird vom sozialhilfebedürftigen Erben ausgeschlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 689 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 83
  • FGPrax 2009, 265
  • FamRZ 2009, 2036
  • Rpfleger 2009, 679
  • BtMan 2009, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04

    Annahme und Ausschlagung - Erbausschlagung durch Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    2008, § 1942 Rdn.22; MK-BGB/Armbrüster, 5.Aufl. § 138 Rdn.45; Palandt/Ellenberger, BGB, 68.Aufl., § 138 Rdn.50a; Diederichsen, ebendort § 1896 Rdn.20; PWW/Bauer, BGB, 2.Aufl. § 1822 Rdn.6; ablehnend LG Aachen NJW-RR 2005, 307f mit zust. Anm. NJW-Spezial 2005, 62; BeckOK-BGB/Siegmann/Hörger, Stand 2008, § 1942 Rdn.13; jurisPK-BGB/Wildemann, 4.Aufl., § 1945 Rdn.2; Mayer ZEV 2002, 369, 370; Ivo FamRZ 2003, 6ff; zweifelnd Lafontain, juris-PK, § 1822 Rdn.217ff; MK-BGB/Leipold, 4.Aufl., § 1945 Rdn.13).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    Die Frage, ob die Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Sozialhilfeempfängerr bzw. dessen Betreuer, die dazu führt, dass eine bereits bestehende sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit fortbesteht, gegen § 138 Abs. 1 BGB verstößt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (für die jedenfalls grundsätzliche Annahme eines Sittenverstoßes OLG Stuttgart NJW 2001, 3484 = ZEV 2002, 367; Staudinger/Otte, BGB, Neubearb.
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    Zu prüfen hat das Vormundschaftsgericht hingegen, ob die Erklärung infolge eines Gesetzes- oder Sittenverstoßes (§§ 134, 138 BGB) nichtig ist (OLG Frankfurt NJOZ 2005, 976f m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.06.2007 - 16 Wx 112/07

    Keine Genehmigung taktischer Erbschaftsausschlagung zur Erlangung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    Zum Wohl des Betreuten gehört es auch, ihm im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein Leben nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen (vgl. OLG Köln ZEV 2008, 196).
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09
    Der Bundesgerichtshof (vgl. etwa BGH NJW 1994, 248ff) hat bei seinen Überlegungen zunächst die Testierfreiheit des Erblassers (Art. 14 Abs. 1 GG) in den Vordergrund gestellt.
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Dem hat sich das Oberlandesgericht Hamm (ZEV 2009, 471 [unter II] mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Leipold) - ebenfalls in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - insoweit angeschlossen, als der Ausschlagende eigennützige und nicht wie der Erblasser eines Behindertentestaments altruistische Ziele verfolge.
  • SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Kostentragungspflicht -

    Insoweit bietet der unbestimmte Rechtsbegriff der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) die Möglichkeit, statt auf ein Nachrangprinzip auf ein Prinzip der Selbstverantwortung als notwendiges Spiegelbild der Handlungsfreiheit für einen Hilfebedürftigen/-suchenden abzustellen, und im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob unter sittlichen Aspekten erwartet werden muss, dass dieser vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe einen ihm angetragenen oder angefallenen Vermögenserwerb wahrnimmt (vgl. Armbruster in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 93, Rn. 77 m.w.N.; ferner OLG Stuttgart, NJW 2001, 3484 und OLG Hamm, FamRZ 2009, 2036).
  • OLG Hamm, 09.11.2021 - 10 U 19/21

    Verzicht auf Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche;

    Der Sozialhilfeträger ist jedoch nicht befugt, das Ausschlagungsrecht auf sich überzuleiten und auszuüben, um den Pflichtteilsanspruch nach § 2306 Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juli 2009 - I-15 Wx 85/09 -, juris; Palandt-Weidlich, 80. Aufl., § 1937 BGB Rz.16).
  • OLG Köln, 13.11.2018 - 10 WF 164/18

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft

    Der Senat verkennt nicht, dass eine Erbausschlagung eines Erben, der - wie hier - im staatlichen Leistungsbezug steht, regelmäßig nicht genehmigungsfähig ist, da insoweit dem Staat die Möglichkeit eines Rückgriffs bzw. einer Einschränkung seiner Leistungen entzogen wird (vgl. OLG Hamm. Beschl. v. 16.07.2009 - 15 Wx 85/09, FamRZ 2009, 2036).
  • OLG Köln, 09.12.2009 - 2 U 46/09

    Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments und des Verzichts auf das

    Da es vorliegend nicht um die Beurteilung einer erst nach Eintritt des Erbfalls abgegebenen Ausschlagungs- oder Verzichtserklärung geht, bedarf es hier keiner Entscheidung des Senats dazu, ob in einem solchen Fall die Ausschlagung einer (werthaltigen) Erbschaft durch einen Sozialhilfebedürftigen sittenwidrig ist (vgl. zuletzt OLG Hamm, ZEV 2009, 471 m.w.N. aus der Rechtsprechung und Literatur), bzw. ob und inwieweit eine Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers zur Hilfeleistung besteht, wenn ein Hilfebedürftiger seine Erbschaft ausschlägt, bzw. einen Pflichtteil nicht geltend macht und damit nicht bereits vorhandene Vermögenswerte zur Vermeidung der Bedürftigkeit einsetzt.
  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.2320

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG; Vermögensanrechnung; Sittenwidrigkeit der

    Nach überwiegender zivilgerichtlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, kann dies auch die Erbausschlagung betreffen, wenn hierdurch der Bezug von Sozialhilfe begründet oder weitergeführt wird; denn es besteht grds. eine sittliche Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, sich nicht zu deren Lasten bedürftig zu erhalten, da das Prinzip der Selbstverantwortung sittliche Geltung beanspruchen darf (OLG Stuttgart v. 25.6.2001 Az. 8 W 494/99 NJW 2001, 3484; OLG Hamm v. 16.7.2009, Az. I-15 Wx 85/09 FamRZ 2009, 2036; Staudinger, BGB 2008, RdNr. 22 zu § 1942; Münchener Kommentar z. BGB, 5. A., RdNr. 2 zu § 1945).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 8 SO 356/09
    Die Frage, ob die Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Sozialhilfeempfänger, die dazu führt, dass eine bereits bestehende sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit fortbesteht, gegen § 138 Abs. 1 BGB verstößt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl nur die zahlreichen Nachweise hierzu in der Entscheidung des OLG Hamm vom 16. Juli 2009, Az: 15 Wx 85/09).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15561
OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuung: Umfang der Kontrollbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem Betreuer; Beschwerde eines Elternteils gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsmaßstab bei der Kontrolle des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Beschwere der Eltern gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer durch das Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht

    Beschwerdebefugnis der Eltern, Aufsicht des Vormundschaftsgerichts

  • rechtsportal.de

    Prüfungsmaßstab bei der Kontrolle des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Beschwere der Eltern gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer durch das Vormundschaftsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Weisung des Vormundschaftsgerichts in Zweckmäßigkeitsfragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 226
  • FamRZ 2009, 2119
  • BtMan 2009, 222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 213/07

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Überprüfung eines vom Betreuer

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Pflichtwidrigkeiten sind Verstöße gegen konkrete, sich aus dem Gesetz oder einer Anordnung des Gerichts ergebende Handlungspflichten bzw. allgemein gegen die Pflicht zur gewissenhaften Führung der Betreuung (Senatsbeschluss in BtPrax 2008, 74; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. § 1837 Rn. 9).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Elternteil unter Berufung auf dieses Grundrecht i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG gegebenenfalls gegen ein vom Betreuer in Bezug auf den Betroffenen ausgesprochenes Umgangs- oder Kontaktverbot wenden kann (OLG Hamm aaO; Senatsbeschluss BtPrax 2008, 74; BayObLGZ 2003, 33 = FamRZ 2003, 962).

  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Verwandten in gerader Linie stehe kein Beschwerderecht zu, wenn das Vormundschaftsgericht ihren Antrag ablehne, den Betreuer zu entlassen und einen anderen zu bestellen (so BayObLG FamRZ 1996, 508).

    § 57 FGG sei im Betreuungsverfahren nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (so BayObLG FamRZ 1996, 508).

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 19 Wx 7/05

    Betreuung: Erteilung von Weisungen durch das Vormundschaftsgericht; Aufhebung

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Das Vormundschaftsgericht ist damit in der Erteilung von Weisungen, die ein Gebot oder ein Verbot enthalten, auf die Fälle pflichtwidrigen Verhaltens des Betreuers beschränkt (OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 507).
  • BayObLG, 08.09.1999 - 3Z BR 260/99

    Einschreiten des Vormundschaftsgerichts in die Betrueung

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Daraus folgt, dass dem Vormundschaftsgericht bei der Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit Zurückhaltung geboten ist und es in Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Betreuers liegen, nicht an seiner Stelle entscheiden darf (BayObLG FamRZ 2000, 565; OLG Karlsruhe aaO; Staudinger/Engler BGB, 13. Aufl., § 1837 Rn. 3; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl., § 1837 Rn. 3; Palandt/Diederichsen aaO Rn. 1 m.w.N.; Knittel BtG § 1837 BGB Rn. 1).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08

    Beschwerdebefugnis eines erwachsenen Kindes wegen eines durch den Betreuer eines

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Unter einem subjektiven Recht im Sinne dieser Vorschrift versteht man ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes, von der Staatsgewalt geschütztes, dem Beschwerdeführer als sein eigenes Recht zustehendes materielles Recht (BGH NJW 1997, 1855; OLG Hamm BtPrax 2009, 82; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 7).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst zwar auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170/178 = NJW 1981, 1943).
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Unter einem subjektiven Recht im Sinne dieser Vorschrift versteht man ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes, von der Staatsgewalt geschütztes, dem Beschwerdeführer als sein eigenes Recht zustehendes materielles Recht (BGH NJW 1997, 1855; OLG Hamm BtPrax 2009, 82; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 7).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Elternteil unter Berufung auf dieses Grundrecht i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG gegebenenfalls gegen ein vom Betreuer in Bezug auf den Betroffenen ausgesprochenes Umgangs- oder Kontaktverbot wenden kann (OLG Hamm aaO; Senatsbeschluss BtPrax 2008, 74; BayObLGZ 2003, 33 = FamRZ 2003, 962).
  • OLG Koblenz, 08.10.2018 - 13 WF 677/18

    Beschwerderecht eines Elternteils gegen Aufsichtsmaßnahmen nach

    Eine Beschwerdeberechtigung Dritter scheidet mangels Beeinträchtigung eigener Rechte regelmäßig aus (vgl. Kroll-Ludwigs, in: Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 1837 Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 -, juris Rn. 19 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24913
OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorteilsgewährung: Vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer als Vorteilsempfänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Einordnung eines vormundschaftsgerichtlich bestellten Betreuers als Vorteilsempfänger i.S.d. § 333 Strafgesetzbuch (StGB); Zulässigkeit der Einordnung eines vormundschaftsgerichtlich bestellten Betreuers als Amtsträger od. als ein für den öffentlichen Dienst ...

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Strafbare Vorteilsgewährung an Betreuer

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2837
  • NStZ 2010, 280 (Ls.)
  • StV 2010, 308
  • BtMan 2009, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09
    Diese "verwaltende" Tätigkeit ist von der den Gerichten sonst obliegenden Tätigkeit der Rechtspflege grundsätzlich verschieden (BVerfGE 10, 302, 311) und hat öffentlich-rechtlichen Charakter (Engler in Staudinger a. a. O.).

    (2) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreuer und dem Betreuten ist dagegen trotz eines starken öffentlich-rechtlichen Einschlags grundsätzlich dem Privatrecht zugehörig (BVerfGE 10, 302, 326; MünchKommBGB/Wagenitz vor § 1773 Rn. 19, 22).

    Der Vormund übt seine Tätigkeit grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung aus (BVerfGE 10, 302, 312), soweit ihm nicht durch Gesetz oder besondere Anordnung Grenzen gesetzt sind (BGHZ 17, 108, 115; Staudinger/Engler a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09
    Die Rechtsstellung des Betreuers ist ebenso wie die Stellung des Vormunds (§§ 1773 ff. BGB) und des Pflegers (§§ 1909 ff. BGB) der Stellung des Inhabers der elterlichen Sorge nachgebildet (BGHZ 17, 108, 115; Damrau in Soergel BGB 12. Aufl. vor § 1773 Rn. 3).

    Der Vormund übt seine Tätigkeit grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung aus (BVerfGE 10, 302, 312), soweit ihm nicht durch Gesetz oder besondere Anordnung Grenzen gesetzt sind (BGHZ 17, 108, 115; Staudinger/Engler a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11

    Betreuervergütung: Gesetzwidrigkeit der Abtretung des Anspruchs durch einen zum

    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht eine Amtsträgereigenschaft der Betreuerin nach § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB verneint (OLG München NJW 2009, 2837, 2838).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 7 UF 54/10

    Unwirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs wegen

    Als Verfahrensbeistand war Rechtsanwältin X auch kein Amtsträger im Sinne von §§ 203 Abs. 2 Nr. 1, 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O., Rdn. 19 und OLG München, NJW 2009, 2837, 2838 für den Betreuer).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22989
LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09 (https://dejure.org/2009,22989)
LG Kleve, Entscheidung vom 13.07.2009 - 4 T 206/09 (https://dejure.org/2009,22989)
LG Kleve, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 4 T 206/09 (https://dejure.org/2009,22989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anhörung bei geschlossener Unterbringung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FGG §§ 70 h Abs. 1, 69 f. Abs. 1 S. 4 2. Hablsatz, GG Art 104 Abs. 3
    Anhörung bei geschlossener Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    Missachtung der Verfahrensgarantie; Verstoß gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung; Anhörung bei geschlossener Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 326
  • BtMan 2009, 222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kleve, 12.03.2009 - 4 T 67/09

    Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den ersuchten

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
    Halbsatz FGG ist im Hinblick auf die Verfahrensgarantie des Artikel 104 Abs. 3 GG dahin auszulegen, dass der Betroffene spätestens am Tag nach der geschlossenen Unterbringung von dem Richter zu vernehmen ist (Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 12.03.2009, Az: 4 T 67/09).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 12.03.2009, Az: 4 T 67/09) ist diese Bestimmung im Hinblick auf die Verfahrensgarantie des Artikel 104 Abs. 3 GG dahin auszulegen, dass der Betroffene spätestens am Tag nach der geschlossenen Unterbringung von dem Richter zu vernehmen ist.

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
    Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).

    Vorrangiger Zweck der Anhörung im Unterbringungsverfahren ist es nämlich, dem Richter einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen, damit er in den Stand gesetzt wird, ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Unterzubringenden zu gewinnen und seiner Pflicht zu genügen, den ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen ((vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.).

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
    Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).

    Dabei ist nicht darauf abzustellen, dass die Unterbringungsmaßnahme wegen drohender Nachteile für den Betroffenen oder (bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung) für Dritte so dringend ist, dass keine Zeit für eine vorherige Anhörung verbleibt (vgl. KG Berlin FGPrax 2008, 40 ff.; zit. nach juris).

  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
    Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).
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