Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 20 W 179/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung eines Betreuers; Persönliche Anhörung; Vornahme durch entscheidendes Gericht; Anhörung durch ersuchten Richter; Verfahrensrechtliche Voraussetzungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betreuungssachen; Ersuchen des entscheidenden Richters; Persönliche Anhörung; Rechtshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 2
Papierfundstellen
- MDR 1993, 763
- FamRZ 1993, 1221
- BtPrax 1993, 138
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92
Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen in Angelegenheiten der freiwilligen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1993 - 20 W 179/93
Dies ist bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen nicht der Fall (ebenso BayObLG FamRZ 1993, 450;… Keidel/Kahl FGG Teil A, 13. Aufl. § 2 Rn. 24a;… Damrau/Zimmermann BtG § 68 FGG Rn. 33;… siehe auch Firsching/Ruhl HRP Familienrecht, 5. Aufl., 2. Halbband, Rn. 81).
- OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03
Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender …
Deshalb kann eine Ablehnung nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 450 und 2000, 1444;OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138). - BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen …
Dem entspricht es nicht, dass der Amtsrichter das benachbarte Amtsgericht zur Durchführung der Anhörung im Wege der Rechtshilfe ersuchte, obwohl der Aufenthaltsort der Betroffenen vom Sitz des eigenen Gerichts kaum weiter entfernt lag als vom Sitz des ersuchten Gerichts (vgl. auch OLG Frankfurt/Main FamRZ 1993, 1221/1222;… Keidel/Kayser 68 Rn. 10 m. w. N.). - VGH Bayern, 26.09.2018 - 8 ZB 18.1187
Kein Erlöschen einer straßenrechtlichen Widmung durch Zwangsversteigerung
Bei der Widmung nach Art. 6 Bay-StrWG handelt es sich nämlich nicht um ein Recht in diesem Sinn (vgl. OVG Hamburg, U.v. 12.11.1992 - Bf II 29/91 - MDR 1993, 763 = juris Rn. 46;… in diese Richtung auch BVerwG, B.v. 29.10.1992 - 4 B 218.92 - NJW 1993, 480 = juris Rn. 7 - jeweils zur öffentlichen Baulast;… OVG MV, B.v. 27.5.2008 - 3 M 117/05 - NVwZ-RR 2009, 76 = juris Rn. 21).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.04.1993 - 20 W 156/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterbringungsähnliche Maßnahmen; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Planloses Umherirren; Mißachtung des Straßenverkehrs; Sicherungsvorkehrungen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1906 Abs. 2, Abs. 4
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 992
- BtPrax 1993, 138
Wird zitiert von ... (6)
- AG Brandenburg, 17.03.2022 - 85 XVII 80/21
Bettgitter als Freiheitsentziehung?
Keine Freiheitsentziehung liegt somit nur dann vor, solange der Fortbewegung der Betroffenen keine Hindernisse in den Weg gelegt/gestellt/befestigt werden ( LG Hamm , Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 15 W 398/96, u.a. in: NJWE-FER 1997, Seite 178; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 20 W 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 992; LG Frankfurt/Main , Beschluss vom 17.12.1992, Az.: 2/9 T 994/92, u.a. in: FamRZ 1993, Seite 601;… Schneider , in: MünnchKomm zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1906 BGB, Rn. 47;… Kemper , in: HK-BGB, 10. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 9;… Jürgens/Marschner , 6. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 33 ).Freiheitsentziehende Maßnahmen i. S. des § 1906 IV BGB liegen somit immer dann vor, wenn der Betroffene eine Behinderung seiner Bewegungsfreiheit nicht mit zumutbaren Mitteln selbst überwinden kann ( LG Hamm , Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 15 W 398/96, u.a. in: NJWE-FER 1997, Seite 178; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 20 W 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 992; LG Frankfurt/Main , Beschluss vom 17.12.1992, Az.: 2/9 T 994/92, u.a. in: FamRZ 1993, Seite 601;… Schneider , in: MünnchKomm zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1906 BGB, Rn. 47;… Kemper , in: HK-BGB, 10. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 9;… Jürgens/Marschner , 6. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 33 ).
Bestehen insoweit aber Zweifel, ist eine derart objektiv freiheitsentziehende Maßnahme auch genehmigungs pflichtig ( OLG Hamm , Beschluss vom 08.01.1997, Az.: 15 W 398/96, u.a. in: NJWE-FER 1997, Seite 178; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 20 W 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 992; LG Frankfurt/Main , Beschluss vom 17.12.1992, Az.: 2/9 T 994/92, u.a. in: FamRZ 1993, Seite 601;… Schneider , in: MünnchKomm zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1906 BGB, Rn. 47;… Kemper , in: HK-BGB, 10. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 9;… Jürgens/Marschner , 6. Aufl. 2019, § 1906 BGB, Rn. 33 ).
Die Selbstgefährdung setzt dabei kein zielgerichtetes Handeln voraus; vielmehr genügt es wenn die Betroffene Gesundheit und Leben dadurch gefährdet, dass sie aus dem Bett fällt/rutscht und sich dabei verletzen kann ( OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 20 W 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 992 ).
- AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers …
12 Bei der erforderlichen Gesamtabwägung ist darüber hinaus zu betrachten, wie sich die freiheitsentziehende Maßnahme konkret auf die betroffene Person auswirkt, in solchem Ausmaß sie von ihr als Einschränkung einer ihr verbliebenen Lebensqualität empfunden wird und in welchem Umfang sie für die Betroffene gleichwohl zur Abwendung einer Selbstgefährdung hinnehmbar ist (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; OLGR München 2006, 73).Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hierzu festgestellt hat, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme die Realität der Personalausstattung des Pflegeheims sowie die vom Pflegeheim nicht getragenen Kosten für alternative Maßnahmen grundsätzlich hinzunehmen seien (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138, 139; in die gleiche Richtung: OLG Hamm BtPrax 1993, 172, 174; OLGR München 2006, 73) wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Suche nach milderen Mitteln grundsätzlich keine Rolle spielen dürfen (BayObLG BtPrax 1994, 211, 212; OLG Schleswig R&P 1991, 36; LG Berlin R&P 1990, 178).
- OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei …
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung (hier: Weglaufen eines dementen Heimbewohners) hat das Gericht die Personalsituation der Einrichtung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172).Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Gericht die Personalsituation der Einrichtung hinzunehmen hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; LG Berlin FamRZ 1991, 365/369;… BtKomm/Dodegge Rn. G 64;… MünchKommBGB/Schwab 3. Aufl. § 1906 Rn 31 m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen: Genehmigung eines zeitweisen Einsperrens eines …
Ob die Gefahr einer gravierenden Selbstschädigung ernstlich und konkret gegeben ist, hat das Gericht anhand der bisherigen Ereignisse und des Krankheitsbildes zu prognostizieren; dies ist eine Frage der Tatsachenwürdigung, bei welcher dem Tatrichter ein Ermessen zukommt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1618; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 992). - BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94
Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. …
Das Landgericht hat zwar - unter Hinweis auf OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138 und OLG Hamm FamRZ 1993, 1490 /1492 - zu Recht darauf abgestellt, daß rein finanzielle Erwägungen grundsätzlich nicht geeignet sind, freiheitsentziehende Maßnahmen wegen Selbstgefährdung zu rechtfertigen. - OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04
Zum Schadenersatzanspruch der Krankenkasse aus übergegangenem Recht gegen den …
Für den Beklagten bestand insbesondere keine Pflicht, gegenüber dem Betreuer der Betroffenen bereits vor dem streitgegenständlichen Vorfall die Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen gem. § 1906 Abs. 4 BGB anzuregen, zu denen auch die Anbringung von Bettgittern mit dem Ziel, den Pflegling am Verlassen des Bettes zu hindern, gehört (z.B. OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 992).