Rechtsprechung
   BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1993, 1489
  • Rpfleger 1994, 336
  • BtPrax 1993, 208



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Wird zitiert von ... (21)  

  • OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05  

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem -

    In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    In diesem Fall kann die rechtzeitige, vollständige Übergabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger jedenfalls dann genügen, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1489/190 und 989/990).

  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01  

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Alkoholismus allein ist kein geistiges Gebrechen im Sinne von § 1896 Abs. 1 BGB und rechtfertigt für sich allein noch nicht die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    Er ist vielmehr zur kritischen Würdigung verpflichtet (BayObLG BtPrax 1993, 208/209; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).

  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02  

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Eine solche Beschränkung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die unmittelbare Bekanntgabe der ärztlichen Stellungnahme an den Betroffenen dessen Gesundheit schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden würde (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; BayObLG - 3Z BR 076/04 - in iuris).

    In einem solchen Fall ist es dann aber erforderlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen, damit der Betroffene ein Mindestmaß an Rechtsverteidigung entwickeln kann (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; Baur, in Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 2300, § 67 Rn. 80).

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