Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 05.11.1992

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.12.1992 - 5 W 123/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5151
OLG Oldenburg, 16.12.1992 - 5 W 123/92 (https://dejure.org/1992,5151)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.12.1992 - 5 W 123/92 (https://dejure.org/1992,5151)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 5 W 123/92 (https://dejure.org/1992,5151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger, Vergütung in Unterbringungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 112 BRAGO ; § 70b FGG
    Gebühren; Rechtsanwalt; Bestellung; Beiordnung; Unterbringungsverfahren; Bestellungsbeschluß; Verfahrenspfleger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebühren; Rechtsanwalt; Bestellung; Beiordnung; Unterbringungsverfahren; Bestellungsbeschluß; Verfahrenspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 112; FGG § 70b

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 726 (Ls.)
  • AnwBl 1993, 579
  • BtPrax 1993, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 05.11.1992 - 83 T 423/92, 83 T 426/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8391
LG Berlin, 05.11.1992 - 83 T 423/92, 83 T 426/92 (https://dejure.org/1992,8391)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.11.1992 - 83 T 423/92, 83 T 426/92 (https://dejure.org/1992,8391)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. November 1992 - 83 T 423/92, 83 T 426/92 (https://dejure.org/1992,8391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 597
  • BtPrax 1993, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 02.09.2021 - 85 XVII 230/15

    Amputation - genehmigungsbedürftige Maßnahme

    Wenn der Betreute selbst einwilligungsfähig ist - hierfür kommt es nicht auf seine Geschäftsfähigkeit an, sondern auf seine natürliche Einsichtsfähigkeit in Bezug auf die konkrete zur Entscheidung stehende medizinische Maßnahme - so hat sein Wille zwar Vorrang, d.h. die Entscheidung liegt allein bei dem Betreuten ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; LG Berlin , Beschluss vom 05.11.1992, Az.: 83 T 423/92, u.a. in: BtPrax 1993, Seiten 66 ff.; Götz , in: Palandt, 80. Auflage, § 1904 BGB, Rn. 4 ).

    Bei einer fehlenden natürlicher Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ist aber der Betreuer für die Erteilung der Einwilligung berufen ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; LG Berlin , Beschluss vom 05.11.1992, Az.: 83 T 423/92, u.a. in: BtPrax 1993, Seiten 66 ff. ).

    Nur in diesem Fall kommt auch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers in Betracht ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; LG Berlin , Beschluss vom 05.11.1992, Az.: 83 T 423/92, u.a. in: BtPrax 1993, Seiten 66 ff. ).

    Daraus folgt, dass der Betroffene für Maßnahmen betreffend die Behandlung seiner Beine auch als einwilligungs un fähig anzusehen ist, eine Entscheidung seines Betreuers über die Behandlung dieser Krankheit und eine darauf bezogene betreuungsgerichtliche Genehmigung also grundsätzlich möglich ist ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; LG Berlin , Beschluss vom 05.11.1992, Az.: 83 T 423/92, u.a. in: BtPrax 1993, Seiten 66 ff. ).

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Denn es wird - auch unter Berücksichtigung der Heilungschancen (vgl. LG Berlin FamRZ 1993, 597, 599) - anhand der weiteren Entwicklung immer zu prüfen sein, ob aufgrund Verweigerung gebotener, ggf. nach § 1904 BGB vormundschaftsgerichtlich genehmigter, ambulanter Maßnahmen die Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB bzw. unterbringungsähnliche Maßnahme nach Abs. 4 BGB oder eine Unterbringung nach den Vorschriften des PsychKG gegeben sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht