Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.05.1994 - 2 W 8/94   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1995, 1208 (Ls.)
  • BtPrax 1994, 142



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG München, 13.09.2006 - 33 Wx 138/06  

    Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen Genehmigung zum

    In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass etwa die Frage der Erteilung oder Versagung von Genehmigungen nach § 1828 BGB nur das Verhältnis des Vormundschaftsgerichts zu dem Vormund betrifft und daher in die Rechtssphäre eines Dritten, der auf die Erteilung der Genehmigung kein Recht hat, grundsätzlich nicht eingegriffen wird (BayObLG FamRZ 1988, 1321 [Ls.]; OLG Frankfurt RPfleger 1979, 423; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142/143).
  • OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09  

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen

    Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.1995 - 2 U 12/94  

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Berufungsbeklagten

    Diesem Wert ist gem. § 17 Abs. 4 GKG der Rückstand aus der Zeit vor Klageeinreichung hinzuzurechnen (vgl. Senat, aaO. und Beschluß vom 05.08.1994 - 2 W 8/94).
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  • OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11  

    Familiengerichtliche Genehmigung, Grundstücksgeschäft, Beschwerdeberechtigung

    Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt RPfleger 1979, 423).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 281/96  

    Sterilisation der Betreuten

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 13a Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. hierzu SchlHOLG SchlHA 1994, 206; Bumiller/Winkler FG 6. Aufl. § 13a Anm. 4; Damrau in Damrau/Zimmermann § 13a FGG Rn. 17 und 23; Jürgens BtR § 13a FGG Rn. 10; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 13a Rn. 51 b und 51 p).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.1997 - 2 W 15/97  

    Streitwert bei Antrag auf Regelunterhalt und Vaterschaftsfeststellung

    Diesem Wert ist gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GKG der Rückstand aus der Zeit vor Einreichung der Klage hinzuzurechnen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse v. 19.3.1993 - 2 W 4/93 -, Die Justiz 1994, 23 u. v. 5.8.1994 - 2 W 8/94 -, DAVorm 1995, 129; ebenso auch die vom Beklagten für seine Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Hamm, FamRZ 1984, 820, 822).
  • LG Saarbrücken, 13.02.2009 - 5 T 596/08  
    Der Begriff "Betreuungsmaßnahme" ist in dem Gesetz nicht erläutert (vgl. SchlHOLG in SchlHA 1994, 206).
  • VG Saarlouis, 26.02.2008 - 5 O 1102/07  

    Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Brandschutzauflage

    Dabei ist im Rahmen der Interessenabwägung auch zu berücksichtigen, dass sich die den Antragstellern im Fall eines späteren Obsiegens in der Hauptsache drohenden Nachteile praktisch darin erschöpfen, dass ihnen zeitweise die Disposition über den Betrag von 1.000,-- Euro entzogen wird (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.04.1994 -2 W 8/94 -).
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