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   LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95   

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https://dejure.org/1995,7697
LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95 (https://dejure.org/1995,7697)
LG Münster, Entscheidung vom 19.01.1995 - 5 T 60/95 (https://dejure.org/1995,7697)
LG Münster, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 5 T 60/95 (https://dejure.org/1995,7697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschale Aufwandsentschädigung und Unterhaltspflicht, Eltern, Ausschlußfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 248
  • Rpfleger 1995, 504
  • BtPrax 1995, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Ingolstadt, 02.02.1994 - 1 T 137/94
    Auszug aus LG Münster, 19.01.1995 - 5 T 60/95
    Von verschiedenen Landgerichten (u. a. LG Ingolstadt, Beschluß vom 2. Februar 1994, 1 T 137/94 , RPfl 1994/354) wird jedoch die Auffassung vertreten, daß die pauschale Aufwandsentschädigung nach § 1836 a BGB nicht verlangt werden kann von einem Kind, für das ein Elternteil als Betreuer tätig ist.
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95

    Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist

    (2) Bejaht wird ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Betreuer, die zugleich ein Elternteil des Betreuten sind, von den Landgerichten Kaiserslautern (BtPrax 1994, 34 ), Würzburg (Rpfleger 1995, 108 ), Göttingen (NdsRpfl 1995, 211) und Münster (BtPrax 1995, 111 ) sowie von Damrau (Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1836a BGB Rn. 7), Diederichsen (Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1836a Rn. 1), Hellmann (BtPrax 1995, 158/164) sowie Bienwald (FamRZ 1995, 463 ff).
  • LG Bochum, 23.06.1999 - 7 T 372/99
    An veröffentlichter Rechtsprechung konnte die Kammer hierzu lediglich zwei Entscheidungen heranziehen, von denen das Landgericht Münster (BtPrax 1995, 111, 112) eine Quotelung vornahm, während das Landgericht Passau (BtPrax 1996, 33, 34) für den gesamten Abrechnungszeitraum die (erhöhte) Pauschale - beide Entscheidungen ohne nähere Begründung - bewilligte.
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