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   BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95   

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https://dejure.org/1995,3821
BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95 (https://dejure.org/1995,3821)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.1995 - 3Z BR 91/95 (https://dejure.org/1995,3821)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 3Z BR 91/95 (https://dejure.org/1995,3821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht einer Betreuungsstelle; Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die Betroffene in einem Verfahren, in dem nur noch die Auswahl des Betreuers geprüft wurde, noch einen rechtlich erheblichen Willen äußern kann; Beschränkung der Erstbeschwerde auf die ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung der Betreuungsbehörde, Verfahrenspflegschaft, Auswahlbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897; FGG § 19, § 67, § 69g Abs. 1
    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich erheblichen natürlichen Willen äußern kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1596
  • BtPrax 1995, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95
    Ob das Gericht durch die Beschränkung der Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers gehindert werden konnte, auch die Frage der Bestellung des Betreuers zu prüfen, ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Bedeutung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Es ist auch jeweils zu prüfen, ob ein zu beachtender Wille des Betroffenen vorliegt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung überhaupt und ohne Rücksicht auf die Geschäftsfähigkeit (vgl. BayObLG aaO. und BayObLG BtPrax 1993, 171 = FamRZ 1994, 322 ; BayObLG FamRZ 1994, 323 ) berücksichtigt wurde.

  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 54/93

    Wunsch des Betreuten; Betreuer; Entlassung; Berücksichtigung; Rechtsgeschäft ;

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95
    Es ist auch jeweils zu prüfen, ob ein zu beachtender Wille des Betroffenen vorliegt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung überhaupt und ohne Rücksicht auf die Geschäftsfähigkeit (vgl. BayObLG aaO. und BayObLG BtPrax 1993, 171 = FamRZ 1994, 322 ; BayObLG FamRZ 1994, 323 ) berücksichtigt wurde.
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95
    b) § 1897 BGB räumt dem Tatrichter bei der Auswahl des Betreuers ein Ermessen ein, das vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachgeprüft werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 530 ).
  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Der Betreuungsbehörde steht nach §§ 69i Abs. 8, 69g Abs. 1 FGG ein Beschwerderecht gegen die Bestellung eines neuen Betreuers nach § 1908c BGB unabhängig von einer eigenen Beschwer zu (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 181).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Die Zumutbarkeit der Anordnung der Begutachtung lässt sich schon daraus ersehen, dass das Gesetz in dem die Bestellung eines Betreuers betreffenden Verfahren das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Verfügung, ein Sachverständigengutachten einzuholen, sogar dann ausschließt, wenn zum Zwecke der Vorbereitung des Gutachtens die Untersuchung und zwangsweise Vorführung des Betroffenen angeordnet wird (vgl. § 68 b Abs. 3 Satz 2 FGG; BayObLG BtPrax 1995, 181; Senat Rpfleger 1989, 61 und FGPrax 1996, 221 = FamRZ 1997, 440; Senatsbeschluss vom 17.06.1996 - 15 W 221/96; Senatsbeschluss vom 15.10.1998 15 W 394/98 - Senatsbeschluss vom 26.10.1998 - 15 W 345/98).
  • BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des

    Die Beteiligte ist unabhängig von eigener Beschwer beschwerdeberechtigt (§ 69g Abs. 1 FGG ; BayObLG BtPrax 1995, 181 = FamRZ 1995, 1596 ).
  • BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04

    Akteneinsicht bei Weigerung der Betreuten und Anspruch auf rechtliches Gehör der

    Die Beschwerdebefugnis gemäß § 69i Abs. 3, § 69g Abs. 1 FGG steht der Beteiligten zu 3 unabhängig von einer eigenen Beschwer zu (vgl. Keidel/Kayser aaO § 69g Rn.9; BayObLG FamRZ 1995, 1596).
  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung

    Die Äußerungen des Betroffenen zur Person des Betreuers sind keine Willenserklärungen, so dass auch Äußerungen eines Geschäftsunfähigen, wenn sie von seinem natürlichen Willen getragen werden, zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1596; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1373 und FamRZ 1998, 510), wobei dem Wunsch des Betroffenen gemäß § 1897 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BGB Vorrang eingeräumt ist.
  • OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96

    Bestimmung der Inhaberschaft des Beschwerderechts hinsichtlich einer

    Für das weitere Verfahren wird das Landgericht dem Betroffenen zunächst einen Verfahrenspfleger zu bestellen haben, da die Voraussetzungen, nach denen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1596; Senat, Beschluss vom 21.11.1995, 5 W 121/95), erkennbar nicht vorliegen, denn der Betroffene kann jedenfalls nach dem Inhalt der Akte seine Einwendungen nicht verständlich vorbringen.
  • OLG Brandenburg, 28.10.2008 - 11 Wx 51/08

    Betreuung: Fortführung einer Betreuung; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Die Beschwerdeberechtigung besteht unabhängig von einer eigenen Beschwer der Betreuungsstelle durch die angefochtene Entscheidung (vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17.05.1995, Az.: 3 ZBR 91/95 m.w.N.).
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