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   OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94   

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OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94 (https://dejure.org/1994,1977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.1994 - 15 W 237/94 (https://dejure.org/1994,1977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 1994 - 15 W 237/94 (https://dejure.org/1994,1977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenserleichterungen in Übergangsfällen, Fehlen freier Willensbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung; Rechtsgeschäftliche Erklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 56
  • FamRZ 1995, 433
  • BtPrax 1995, 70
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfordern vielmehr sämtliche betreuungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen die zusätzliche Feststellung, daß dieser aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit (oder geistigen bzw. seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 = FamRZ 1993, 851 für den Einwilligungsvorbehalt; 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 für die Unterbringung; 1993, 208, 209 = BtPrax 1993, 139 für unterbringungsähnliche sowie zuletzt BtPrax 1994, 59, 61 für die Betreuerbestellung selbst).
  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
    Für diese Erklärungen kommt es daher - im Gegensatz zum Abschluß eines zivilrechtlichen Behandlungsvertrages - nur auf die natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Erklärenden und nicht auf dessen Geschäftsfähigkeit an (BGHZ 29, 33).
  • OLG Celle, 27.08.1992 - 18 UF 81/92

    Berechnung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfordern vielmehr sämtliche betreuungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen die zusätzliche Feststellung, daß dieser aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit (oder geistigen bzw. seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 = FamRZ 1993, 851 für den Einwilligungsvorbehalt; 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 für die Unterbringung; 1993, 208, 209 = BtPrax 1993, 139 für unterbringungsähnliche sowie zuletzt BtPrax 1994, 59, 61 für die Betreuerbestellung selbst).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfordern vielmehr sämtliche betreuungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen die zusätzliche Feststellung, daß dieser aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit (oder geistigen bzw. seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 = FamRZ 1993, 851 für den Einwilligungsvorbehalt; 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 für die Unterbringung; 1993, 208, 209 = BtPrax 1993, 139 für unterbringungsähnliche sowie zuletzt BtPrax 1994, 59, 61 für die Betreuerbestellung selbst).
  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfordern vielmehr sämtliche betreuungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen die zusätzliche Feststellung, daß dieser aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit (oder geistigen bzw. seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 = FamRZ 1993, 851 für den Einwilligungsvorbehalt; 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 für die Unterbringung; 1993, 208, 209 = BtPrax 1993, 139 für unterbringungsähnliche sowie zuletzt BtPrax 1994, 59, 61 für die Betreuerbestellung selbst).
  • BayObLG, 27.01.1994 - 3Z BR 303/93

    Betreuer; Verfahrenspfleger; Personalunion; Wirksam; Interessensgegensätze;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
    Im Hinblick darauf, daß die von dem Betroffenen selbst eingelegte weitere Beschwerde sich als begründet erweist, hat der Senat davon abgesehen, ihm für das Verfahren der weiteren Beschwerde gem. § 67 FGG einen Verfahrenspfleger zu bestellen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 780).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfordern vielmehr sämtliche betreuungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen die zusätzliche Feststellung, daß dieser aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit (oder geistigen bzw. seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 = FamRZ 1993, 851 für den Einwilligungsvorbehalt; 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 für die Unterbringung; 1993, 208, 209 = BtPrax 1993, 139 für unterbringungsähnliche sowie zuletzt BtPrax 1994, 59, 61 für die Betreuerbestellung selbst).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Gegen den Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148; 1994, 209, 211; vgl. OLG Hamm FGPrax 1995, 56 f. mit zustimmender Anmerkung Seitz; Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1896 Rn. 7).

    Es hat sich aber nicht damit auseinandergesetzt, ob bzw. inwieweit die freie Willensbestimmung der Betroffenen, d.h. ihre Fähigkeit, in den Aufgabenkreisen der eingerichteten Betreuung eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, infolge ihrer Behinderung bzw. Krankheit nach deren konkretem Ausmaß und Verlauf ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 1995, 56, 57).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (OLG Hamm FGPrax 1995, 56, 57; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).

  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm. FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N., OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1896 Rn. 23).

  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).

  • OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04

    Vorläufige Betreuerbestellung: Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis über den

    Hierzu ist es erforderlich, dass der Arzt nicht nur eine Aussage über den von ihm festgestellten Zustand des Betroffenen trifft, sondern auch die hierfür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen mitteilt; soll - wie im vorliegenden Fall, eine vorläufige Betreuung gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Betroffenen eingerichtet werden, so muss sich das ärztliche Attest auch zu der hierfür erforderlichen Voraussetzung des krankheitsbedingten Fehlens der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung äußern(vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1611 und zu dieser Voraussetzung allgemein BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 1997, 68).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Des Weiteren hat der Gesetzgeber durch die Regelung des § 1896 Abs. 1 a BGB nunmehr entsprechend den zuvor von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FGPrax 1995, 56; OLG Frankfurt OLG-Report Frankfurt 1997, 62) klargestellt, dass gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden darf.
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1998, 454/455; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1896 Rn. 7).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Palandt/Diederichsen aaO Rn. 23).

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt auch insoweit voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Frankfurt BtPrax 1997, 123 LS; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 236/04

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer zwangsweisen Unterbringung zur

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

  • OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05

    Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des

  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00

    Vorrang einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung vor einer Betreuerbestellung

  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche

  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99

    Grundlage eines Gutachtens zur Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96

    Übergehen des Wunsches des Betroffenen, seine Tochter zur Betreuerin zu bestellen

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