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   BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96   

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https://dejure.org/1996,2135
BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96 (https://dejure.org/1996,2135)
BayObLG, Entscheidung vom 24.05.1996 - 3Z BR 104/96 (https://dejure.org/1996,2135)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Mai 1996 - 3Z BR 104/96 (https://dejure.org/1996,2135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1804; BGB § 1908i
    Übertragung durch Betreuer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Notars gegen Ablehnung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für einen Grundstücksüberlassungsvertrag; Beschwerdeberechtigung des Betreuers oder des Betreuten bei Ablehnung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Frage der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung von Grundbesitz durch Betreuer auf künftige Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 452
  • FGPrax 1996, 147
  • FamRZ 1996, 1359
  • Rpfleger 1996, 508
  • BayObLGZ 1996, 118
  • BtPrax 1996, 183
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87

    Anordnung einer Pflegschaft gem. § 1910 Abs. 2 BGB mit dem Wirkungskreis der

    Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
    Diese sind grundsätzlich nichtig (§ 1908i Abs. 2 Satz 1 BGB i.V.m. § 1804 Satz 1 BGB ), selbst wenn sie vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden (BayObLG Rpfleger 1988, 22 ; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1804 Rn. 1; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1804 Anm. 8; RGRK/Dickescheid BGB 12.Aufl. § 1804 Rn. 5; Staudinger/Engler BGB 13.Aufl. § 1641 Rn. 15).

    Bedarf die Schenkung, wie im vorliegenden Fall, nach einer anderen Vorschrift jedoch einer Genehmigung, hat das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vertrages auch die Frage mit einzubeziehen, ob eine zulässige Schenkung vorliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 210, 211 [LS]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453, 454; Palandt/Diederichsen § 1804 Rn. 2).

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
    Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat anstelle des Landgerichts in der Sache abschließend selbst entscheiden (BGHZ 35, 135, 142; Jansen § 27 Rn.45).
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
    Bedarf die Schenkung, wie im vorliegenden Fall, nach einer anderen Vorschrift jedoch einer Genehmigung, hat das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vertrages auch die Frage mit einzubeziehen, ob eine zulässige Schenkung vorliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 210, 211 [LS]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453, 454; Palandt/Diederichsen § 1804 Rn. 2).
  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84

    Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete

    Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
    Eine sittliche Pflicht in diesem Sinne wurde in der Rechtsprechung zum Beispiel bejaht für die Schenkung des hälftigen Miteigentums an einem Familienwohnheim an die weitgehend unversorgte Ehefrau, die zum gemeinsamen Nutzen im Gewerbebetrieb des Ehemannes mitgearbeitet hatte (OLG Karlsruhe OLGZ 1990, 457), wie auch für eine Schenkung zur Unterstützung notleidender Geschwister oder anderer nicht unterhaltsberechtigter Verwandter (vgl. BGH NJW 1986, 1926 ).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
    Die Betroffene ist beschwerdeberechtigt, weil der Notar schon die Erstbeschwerde für sie eingelegt hatte und diese vom Landgericht als unzulässig verworfen wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 253, 255).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1990 - 6 U 169/89

    Anspruch von Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über den Wert eines

    Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
    Eine sittliche Pflicht in diesem Sinne wurde in der Rechtsprechung zum Beispiel bejaht für die Schenkung des hälftigen Miteigentums an einem Familienwohnheim an die weitgehend unversorgte Ehefrau, die zum gemeinsamen Nutzen im Gewerbebetrieb des Ehemannes mitgearbeitet hatte (OLG Karlsruhe OLGZ 1990, 457), wie auch für eine Schenkung zur Unterstützung notleidender Geschwister oder anderer nicht unterhaltsberechtigter Verwandter (vgl. BGH NJW 1986, 1926 ).
  • BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung - Unbegründetheit einer

    Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
    Es genügt nicht, daß der Schenker aus Nächstenliebe hilft (Staudinger/Cremer § 534 Rn. 5) oder daß die Schenkung im Rahmen des sittlich noch zu Rechtfertigenden bleibt oder objektive Umstände den Betreuten zu einer solchen Schenkung veranlassen konnten (vgl. BGH WM 1982, 100).
  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 152/82

    Schenkung aufgrund einer sittlichen Pflicht

    Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob das Unterlassen der Schenkung dem Betreuten als Verletzung einer für ihn bestehenden sittlichen Pflicht zur Last zu legen wäre (BGH NJW 1984, 2939, 2940; MünchKomm/Kollhosser § 534 Rn. 6).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die Verfügung wegen Verstoßes gegen das Schenkungsverbot (§ 1908i Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1804 BGB) nichtig wäre (vgl. BayObLGZ 1996, 118/120 = FamRZ 1996, 1359; BayObLG FamRZ 1999, 47/48).

    Das Bestehen einer sittlichen Pflicht zur Schenkung ist grundsätzlich zurückhaltend zu beurteilen (BayObLGZ 1996, 118/121 m. w. N.).

    Ergänzend hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass eine sittliche Pflicht des Betroffenen zur Schenkung hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer vorweggenommenen Erbfolge (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1996, 1359) oder zur Sicherung des fraglichen Anwesens für die Ehefrau des Betroffenen zu begründen wäre, zumal die Beteiligten bereits ein Alternativmodell (gesichertes Darlehen) erarbeitet haben, das der Ehefrau des Betroffenen auch ohne Vornahme einer Schenkung an die Tochter die Erhaltung ihrer bisherigen Wohnung gewährleisten kann.

  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97

    Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer

    3 Z 91/87|BGH; 23.09.1987; IVb ZB 66/85">Rpfleger 1988, 22 ; BayObLGZ 1996, 118/120 m.w.N.).

    Dies gilt auch für unentgeltliche Zuwendungen, die eine vorweggenommene Erbfolge beinhalten (BayObLGZ 1996, 118/120; Erman/Holzhauer BGB 9.Aufl. § 1804 Rn. 3).

    Schenkung, wie im vorliegenden Fall, nach einer anderen Vorschrift jedoch einer Genehmigung, hat das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung der Genehigungsfähigkeit des Vertrages auch die Frage mit einzubeziehen, ob eine zulässige Schenkung vorliegt (BayObLGZ 1996, 118/120; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453/454).

    Auf die Nichtigkeit der Überlassungsverträge vom 14.11.1995 ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung vom 14.12.1996 ohne Einfluß (BayObLGZ 1996, 118/120 m.w.N.).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob das Unterlassen der Schenkung dem Betreuten als Verletzung einer für ihn bestehenden sittlichen Pflicht zur Last zu legen wäre (BayObLGZ 1996, 118/121 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Ein Beschwerderecht steht nach ganz überwiegender Meinung dem Betreuer nur namens der Betreuten zu (§ 20 FGG), weil das ihr zustehende Ausschlagungsrecht durch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsversagung beeinträchtigt ist (vgl. Senat BWNotZ 1997, 147; BayObLG FGPrax 1996, 147; Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl., § 20 Rn 58 f; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1828 Rn 22; Staudinger/Engler, 12. Aufl. 1994, § 1828 Rn 55; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. 2000, § 1828 Rn 16).
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Die drohende Nichtigkeit des Vertrages, die auch durch eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht geheilt werden kann (BayObLG, MittBayNot 1996, 432 ), hat abschreckende Wirkung.

    Es besteht keine sittliche Pflicht, wirtschaftlich vernünftige Geschäfte vorzunehmen - auch nicht etwa zum Steuernsparen (BayObLG, NJW-RR 1997, 452 ).

    Denn auch dort liegt der vorrangige Zweck nicht in der Vermehrung des Vermögens des anderen Ehegatten, sondern die Zuwendung erfolgt im Hinblick auf die eheliche Lebensführung der Ehegatten und die von ihnen geleisteten Beiträge zum Unterhalt der Familie, ohne dass eine Gegenleistung versprochen oder erbracht wird (z. B. BGH, NJW 1988, 962, 964; 1990, 386, 387; instruktiv insofern OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 576 ; ähnlich BayObLGZ 1996, 118).

  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Dabei hat das Grundbuchamt zu Recht zunächst darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzungen grundsätzlich eng und restriktiv auszulegen sind (vgl. etwa Münchener Kommentar/Wagenitz, BGB, 6. Aufl., § 1804 Rz. 13; BayObLG FamRZ 1996, 1359; FamRZ 2003, 1967, je zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zwar die Erwägungen des Landgerichts und des Vormundschaftsgerichts, dass Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten, die über die in § 1908i Abs. 2 S. 1 BGB genannten Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind, weshalb in solchen Fällen kein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers besteht, wenn der Betreuer durch § 1908i Abs. 1 iVm § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Betreuten gehindert ist (vgl. BayObLGZ 1996, 118 = FamRZ 1996, 1359 = RPfl 1996, 508; BayObLG RPfl 2003, 649; OLG Hamm FamRZ 1985, 206; Erman / Holzhauer, BGB 11.Aufl. 2004, § 1804 Rn 1, § 1908i Rn 37f; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1804 Rn 2, 1908i Rn 17 f; Staudinger / Engler, 13. Bearb. 1999, § 1804 Rn 20).
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 12.02.2015 - 3 XVII 74/14

    Nichtigkeit der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zum Verkauf des Grundstücks

    Die Schenkung ist grundsätzlich nichtig, selbst wenn sie vom Vormundschaftsgericht genehmigt wurde (BayObLG, Rpfleger 1988, 22 = FamRZ 1988, 210 [LSe]; BayObLGZ 1996, 118, 120, m. w. N., = FamRZ 1996, 1359).

    Eine sittliche Pflicht, künftigen Erben zu Lebzeiten unentgeltlich Vermögen zu übertragen, besteht auch dann nicht, wenn mit dieser Übertragung für die künftigen Erben eine Steuerersparnis erreicht werden kann (BayObLGZ 1996, 118 (Nr. 29) = BayObLGR 1996, 61 = BtPrax 1996, 183 = FamRZ 1996, 1359 = FGPrax 1996, 147 = MittBayNot 1996, 432 = NJWE-FER 1997, 104 (LS) = NJW-RR 1997, 452 = RDLH 1996, 171 = Rpfleger 1996, 508 = MittrhNotK 1997, 86).

  • BayObLG, 13.05.2003 - 2Z BR 57/03

    Verstoß einer Auflassung gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB

    Dies gilt auch dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Schenkung genehmigt haben sollte (BayObLGZ 1996, 118/120; BayObLG …
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