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   OLG Oldenburg, 30.05.1996 - 15 W 122/96   

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https://dejure.org/1996,15471
OLG Oldenburg, 30.05.1996 - 15 W 122/96 (https://dejure.org/1996,15471)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.05.1996 - 15 W 122/96 (https://dejure.org/1996,15471)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 15 W 122/96 (https://dejure.org/1996,15471)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BtPrax 1996, 189
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Die Beschwerde kann sich auch auf die Auswahl der Betreuungsperson beschränken (vgl. BGH NJW 1996, 1825; Senat BtPrax 1996, 189/190).

    Ausreichend für die Beachtlichkeit des Vorschlags des Betroffenen ist allein, dass sein Wunsch von einem natürlichen und ernsthaften Willen getragen ist (BayObLG BtPrax 2005, 35/36; Senat BtPrax 1996, 189).

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).

    Die Rechtswirksamkeit des Vorschlags setzt lediglich voraus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 32).

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