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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95   

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https://dejure.org/1995,8932
OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95 (https://dejure.org/1995,8932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.1995 - 20 W 507/95 (https://dejure.org/1995,8932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 1995 - 20 W 507/95 (https://dejure.org/1995,8932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Betreuers auf gewaltsamen Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen zum Zwecke der Säuberung ; Zwangsbefugnisse des Betreuers im Verhältnis zum Betreuten ; Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewaltsames Betreten der Wohnung des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 1996, 71
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 09.06.1993 - 9 T 510/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95
    In der Literatur (Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, BtG, 2. Aufl., Rn. 238 - 247; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1901 BGB Rn. 3 b) und Rechtsprechnung (Landgericht Frankfurt am Main, 9. Zivilkammer, Beschluß vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - zur gewaltsamen Wohnungsöffnung; LG Bremen BtPrax 94, 102 zur zwangsweisen Heimunterbringung) sind die Zwangsbefugnisse des Betreuers im Verhältnis zum Betreuten untersucht worden.
  • LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 28 T 54/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95
    Die Feststellung des angefochtenen Beschlusses (LG Frankfurt am Main FamRZ 94, 1617), daß es keine Rechtsgrundlage gibt, aufgrund derer dem Betreuer der gewaltsame Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen zum Zwecke der Säuberung einzuräumen wäre, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • OLG Nürnberg, 25.01.1990 - 8 U 3751/89

    Kann ein Mieter von seinem Nachbarn verlangen, daß ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95
    Da die einschränkenden Voraussetzungen des Art. 13 11, 111 GG hier nicht vorliegen, kann, worauf schon das Landgericht hingewiesen hat, ein Eingriff in dieses Grundrecht auch nicht durch Richterrecht im Wege der Rechtsfortbildung erfolgen (OLG Nürnberg NJW-RR 90, 908).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    aa) Gerade im Bereich der Wohnungsangelegenheiten, zu der auch eine nötige Entrümplung zählen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1513; OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71), dient hier die Einrichtung der Betreuung dazu, dass der Betreuer in einem absehbaren Krisenfall in Bezug auf die Wohnung der Betroffenen kurzfristig geeignete (allerdings nur in ihrem Einvernehmen oder gegen ihren Willen nur rechtlich zulässige) Maßnahmen ergreifen kann.

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen ( BVerfG FamRZ 2009, 1814 zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).

  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 125/01

    Entrümpelung der Wohnung eines Betreuten

    Dies rechtfertigt die Bestellung der Betreuerin auch für den Aufgabenkreis Entrümpelung (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71).

    Das gilt selbst dann, wenn das Betreten, wie hier, dazu dienen soll, der Betroffenen ihre Wohnung zu erhalten (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71 und LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; Knittel BtG § 1896 Rn. 32 m; a.A. Coeppians Sachfragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts. S. 75).

  • LG Offenburg, 08.07.1996 - 4 T 88/96
    Gleiches gilt hinsichtlich des im übrigen anzuwendenden unmittelbaren Zwangs, da in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf, Art. 2 II GG (vgl. für den vorliegenden Zusammenhang LG Frankfurt, FamRZ 1994, 1617; OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562 ff.).
  • OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07

    Rechtsgrundlage für Zwangsöffnung einer Wohnung im Betreuungsrecht

    Der Senat hält diese Auffassung übereinstimmend mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; BayObLG BtPrax 2001, 251; LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; LG Offenburg NJWE-FER 1997, 275; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 Stichwort "Wohnung; Reinigung pp." mit Angaben zum Streitstand) für zutreffend.
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen (s. BVerfG FamRZ 2009, 1814 (zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2003 - 5 W 79/03

    Bestimmung neuer Aufgabenkreise eines Betreuers; Einrichtung einer Betreuung zur

    Zweifel an der Geeignetheit des Betreuungsrechts ergeben sich auch daraus, dass das Betreuungsrecht keine Rechtsgrundlage für den Zutritt des Betreuers zur Wohnung des Betroffenen gegen dessen Willen gibt (BayObLG R&P 2002, 181 = FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71 = R&P 1996, 31; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1896 BGB Rz. 215 "Wohnung, Reinigung, Zutritt, Betreten der"; Marschner/VolckartMarschner, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl. Kapitel C Rz. 27; a.A. LG Freiburg FamRZ 2000, 1316).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter

    Die Kammer schließe sieh der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt (BtPrax 1996, 71) an, daß es keine Rechtsgrundlage dafür gebe, dem Betreuer gegen den Willen des Betroffenen den gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung zu ermöglichen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10733
OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95 (https://dejure.org/1995,10733)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.1995 - 11 AR 24/95 (https://dejure.org/1995,10733)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 11 AR 24/95 (https://dejure.org/1995,10733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Anhörung des angegangenen Gerichts vor Abgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 498
  • BtPrax 1996, 71
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.03.1992 - 3Z AR 11/92

    Betreuungssache; Abgabe; Wichtige Gründe; Zuständigkeitswechsel; Inkrafttreten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Nach - soweit ersichtlich - wohl einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum setzt die Anrufung des Obergerichts bei der Verweigerung der Zustimmung des Betreuers (§ 65 a Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 46 Abs. 2 FGG ) voraus, daß das Gericht, an das abgegeben werden soll, gehört worden ist (BayObLG NJW 1992, 1633; BayObLG FamRZ 1993, 1222 - nur Leitsatz - Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 46 Rdnr. 16).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Richtig ist zwar, daß die vollständige Aufklärung des Sachverhalts Sache des abgebenden Gerichts ist (Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., Rdnr. 14 b; Beschluß des Senats - 11 AR 8/95 - vom 17. März 1995, abgedruckt in BtPrax 1995, 184 - Nr. 5 - ).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Abschließend sei bemerkt, daß der im Schreiben des Betroffenen vom 27.10.1995 enthaltene Antrag auf Aufhebung der Betreuung ("Einstellung des Verfahrens") einer Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegenstünde (Beschluß des Senats - 11 AR 20/93 - vom 11.10.1993, abgedruckt in: FamRZ 1994, 449).
  • LG Ansbach, 27.07.1993 - (Zust) 7/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    1994, 23 = FamRZ 1994, 1188), das meint, der Abgabeentscheidung durch das zuständige Obergericht stehe die unterlassene Anhörung des Gerichts, an das abgegeben werden soll, nicht entgegen.
  • BayObLG, 09.03.2000 - 3Z AR 12/00

    Abgabe des Betreuungsverfahrens

    Die Anhörung dieses Gerichts ist nicht deshalb überflüssig, weil wegen des Widerspruchs der Betroffenen ohnehin Über die Abgabe entschieden werden muß (vgl. BayObLG MDR 1993, 1086 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 71 ; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 65a FGG Rn. 13).
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