Rechtsprechung
BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung zum Betreuer; Antrag auf Bestellung eines Ergänzungsbetreuers; Ergänzungsbetreuer mit dem Wirkungskreis Mitwirkung bei der Löschung eines Leibgedings; Wirtschaftliches Interesse an der Bestellung eines Betreuers; Mittellosigkeit einer Betreuten; Beschwerde ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kostenschuldner bei Anordnung einer Ergänzungsbetreuung, Dürftigkeitseinrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pfaffenhofen/Ilm - XVII 56/93
- LG Ingolstadt, 21.07.1995 - 1 T 1036/95
- BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 511 (Ls.)
- BtPrax 1996, 76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB
Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
Der Betreuer erlangt durch die Tätigkeit eines Ergänzungsbetreuers zwar den Vorteil, den jeder Geschäftspartner eines Betreuten in Form des wirksam zustande gekommenen Rechtsgeschäfts hat; das Gericht nimmt jedoch mit der Bestellung des Ergänzungsbetreuers nicht (auch) die Interessen des Geschäftspartners wahr, wie dies z.B. im Verfahren nach § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) bezüglich der Interessen der Eltern eines minderjährigen Kindes der Fall sein kann (BayObLGZ 1995, 168; vgl. auch BayObLGZ 1994, 1). - BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81
Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
Der Ausnahmefall, daß unter gewissen Voraussetzungen eine Betreuung im ausschließlichen Interesse eines Dritten in Betracht kommt (vgl. BGHZ 93, 1), liegt hier nicht vor. - BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
Der Betreuer erlangt durch die Tätigkeit eines Ergänzungsbetreuers zwar den Vorteil, den jeder Geschäftspartner eines Betreuten in Form des wirksam zustande gekommenen Rechtsgeschäfts hat; das Gericht nimmt jedoch mit der Bestellung des Ergänzungsbetreuers nicht (auch) die Interessen des Geschäftspartners wahr, wie dies z.B. im Verfahren nach § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) bezüglich der Interessen der Eltern eines minderjährigen Kindes der Fall sein kann (BayObLGZ 1995, 168; vgl. auch BayObLGZ 1994, 1).
Rechtsprechung
LG Augsburg, 25.10.1995 - 5 T 2957/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Erstattungsfähige Tätigkeiten des Betreuers
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1836
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BtPrax 1996, 76
Rechtsprechung
LG Hamburg, 23.10.1995 - 314 T 174/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- BtPrax 1996, 76
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten …
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass das Vormundschaftsgericht den vorgesehenen Betreuer vor förmlicher (vorläufiger oder endgültiger) Bestellung mit bestimmten Tätigkeiten, hier mit der "Vorführung" des Betroffenen beim Vormundschaftsgericht, beauftragt hat (so aber zB LG Hamburg BtPrax 1996, 76). - BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00
Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung
a) Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1836, § 1836a BGB (BayObLG BtPrax 1999, 30/31; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536;… Knittel Betreuungsrecht § 1836 Rn. 26; Zimmermann FamRZ 1998, 521; a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76; Bienwald BtPrax 1999, 222 f.). - OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers
Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524).