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   BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97   

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https://dejure.org/1997,2590
BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97 (https://dejure.org/1997,2590)
BayObLG, Entscheidung vom 11.06.1997 - 3Z BR 54/97 (https://dejure.org/1997,2590)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 3Z BR 54/97 (https://dejure.org/1997,2590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Berufsbetreuers; Anforderungen an die Eignung eines Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten, Voraussetzungen, persönliche Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b; FGG § 69i Abs. 7
    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz - Anhörung durch beauftragten Richter - Sorgfältige Abwägung sämtlicher Umstände durch Tatsachengerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1360
  • BtPrax 1997, 200
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
    Deshalb genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt (BayObLG BtPrax 1996, 67, 68).

    Die Beurteilung des Tatrichters, daß die Eignung des Betreuers nicht mehr gegeben ist oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung vorliegt, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG , BayObLG FamRZ 1996, 1105, 1106; BtPrax 1996, 67, 68).

  • BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92

    Voraussetzungen; Prüfungsumfang; Betreuer; Interessenkonflikt; Entlassung;

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
    Der Senat hat das früher, ersichtlich ohne Einschränkung, für zulässig erachtet (BayObLGZ 1993, 226).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
    Soweit die weitere Beschwerde den Sachverhalt anders darstellt, kann dies im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden (§ 27 Abs. 1 FGG . §§ 550, 561 ZPO ; BayObLGZ 1993, 248, 252).
  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
    Die mangelnde Eignung ist ein vom Gesetz besonders hervorgehobener wichtiger Grund für die Entlassung und bezieht sich sowohl auf die physischen als auch psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
    Eine Nichtberücksichtigung des Vorgeschlagenen setzt die konkrete Gefahr voraus, daß dieser die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (vgl. BayObLGZ 1996, 136, 138).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
    In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch zu berücksichtigen, ob der Vorschlag dem tatsächlichen Willen des Betroffenen entspricht oder auf den Einfluß eines Dritten zurückgeht, der damit etwa ein erhebliches wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108, 109).
  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
    Die Beurteilung des Tatrichters, daß die Eignung des Betreuers nicht mehr gegeben ist oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung vorliegt, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG , BayObLG FamRZ 1996, 1105, 1106; BtPrax 1996, 67, 68).
  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    Für diese Anhörung gelten nicht die strengen Vorschriften des § 69i Abs. 7 Satz 1 FGG zur persönlichen Anhörung und damit die Beschränkungen für eine Anhörung durch den beauftragten Richter (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1360).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Dies kann angenommen werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sich der Betroffene durch einen unbedachten oder von schlechten Ratgebern beeinflussten Vorschlag letztlich selbst schädigt (Palandt/ Diederichsen a.a.O. § 1897 Rn. 20; Bay ObLG FamRZ 1997, 1360).
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04

    Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor

    Zur Ablehnung eines Vorgeschlagenen bedarf es der Feststellung einer konkreten Gefahr für das Wohl des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1997, 1360; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1897 Rn. 20).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02

    Amtsermittlung im Betreuungsverfahren bei Hinweis auf Vorsorgevollmacht - Auswahl

    Vielmehr ist der Vorschlag vorrangig zu berücksichtigen; nur soweit eine konkrete Gefahr für das Wohl der Betroffenen besteht, kann von dem Vorschlag abgewichen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1374/1375; 1997, 1360/1361; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 17 und 20).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f., BayObLGZ FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99

    Entlassung des Betreuers

    Ein entgegenstehender Wille des Betreuten oder verwandtschaftliche und sonstige persönliche Bindungen hindern die Entlassung nicht, da es dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen würde, bliebe der Betreuer trotz fehlender Gewährleistung seiner Eignung im Amt (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ; BayObLG FamRZ 1997, 1360 ; Knittel BtG § 1908b BGB Rn. 2 ).
  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

    Es muss die konkrete Gefahr (BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04

    Verlängerung einer Betreuerbestellung

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das Landgericht, wenn es die Anhörung einem beauftragten Richter überträgt, dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache zu begründen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715; BayObLG FamRZ 1997, 1360; 2002, 1362 [LS]).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

  • BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99

    Entlassung des Betreuers

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