Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.10.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96   

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BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96 (https://dejure.org/1996,2589)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 3Z BR 178/96 (https://dejure.org/1996,2589)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 3Z BR 178/96 (https://dejure.org/1996,2589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer deklaratorischen Feststellung, dass "eine Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet" sei; Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft für alle Angelegenheiten; Voraussetzungen einer Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten; Bestellung eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuer für alle Angelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FGG § 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 834
  • FamRZ 1997, 388
  • Rpfleger 1997, 161
  • Rpfleger 1997, 162
  • BayObLGZ 1996 Nr. 56
  • BayObLGZ 1996, 262
  • BtPrax 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1994, 209, 1995, 146/148, je m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn. 7; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Nach § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer außerdem nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1994, 209, 1995, 146/148, je m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn. 7; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Die Beschränkung eines Rechtsmittels ist zulässig, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden wurde (BayObLGZ 1995, 220 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 122/93

    Beschwerdegericht; Beschluß; Vormundschaftsgericht; Aufrechterhalten;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist zwingend, wenn Gegenstand des Verfahrens die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers auf alle Angelegenheiten ist (§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FGG ; BayObLG BtPrax 1994, 28 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93

    Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist zwingend, wenn Gegenstand des Verfahrens die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers auf alle Angelegenheiten ist (§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FGG ; BayObLG BtPrax 1994, 28 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451 ).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93

    Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Dies gilt gemäß § 69g Abs. 5 S. 1 FGG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ).
  • OLG Hamburg, 19.05.1987 - 2 W 31/87

    Sorgerechtsverhältnis; Nichteheliches Kind; Ausländische Mutter; Amtspflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Zwar sind feststellende Verfügungen des Vormundschaftsgerichts nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1976, 198/202; 1988, 76/77; OLG Hamburg FamRZ 1987, 974 ).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Nach § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer außerdem nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 15.03.1988 - BReg. 1 Z 67/87
    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Zwar sind feststellende Verfügungen des Vormundschaftsgerichts nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1976, 198/202; 1988, 76/77; OLG Hamburg FamRZ 1987, 974 ).
  • BayObLG, 23.07.1976 - BReg. 1 Z 20/76
    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
    Zwar sind feststellende Verfügungen des Vormundschaftsgerichts nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1976, 198/202; 1988, 76/77; OLG Hamburg FamRZ 1987, 974 ).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11

    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven

    Hinzutreten muss ein konkreter Bedarf für die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1997, 388; BtPrax 1995, 64, 65; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 748, 749; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 39; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 9).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" ist vom Gesetz anerkannt (vgl. z.B. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m. w. N.).

    Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen BayObLGZ 1996, 262/263 f.).

  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" ist vom Gesetz anerkannt (vgl. z.B. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m. w. N.).

    Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen (BayObLGZ 1996, 262/263 f.).

  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Die Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten des Betroffenen ist vom Gesetz anerkannt (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 09.07.2002 - 9-VII-01

    Wahlrechtsausschluss

    Die Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten ist damit schon im Hinblick auf den Erforderlichkeitsgrundsatz die Ausnahme (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m.w.N.; Diederichsen in Palandt, BGB, 61. Aufl. 2002, RdNr. 18 zu § 1896; Schwab in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl. 2002, RdNrn. 20, 107 zu § 1896 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen (BayObLGZ 1996, 262, 263 f.).
  • OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im

    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96   

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https://dejure.org/1996,3147
BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96 (https://dejure.org/1996,3147)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1996 - 3Z BR 249/96 (https://dejure.org/1996,3147)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 3Z BR 249/96 (https://dejure.org/1996,3147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts wegen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung; Bestellung eines Betreuers für den Betroffenen von Amts wegen bei fehlender ...

  • Bt-Recht

    Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post als Aufgabenkreis

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 4; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 10

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 268
  • FamRZ 1997, 244
  • BayObLGZ 1996, 253
  • BtPrax 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG Rpfleger 1996, 245, 246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn. 7; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG Rpfleger 1996, 245, 246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Insbesondere konnte die Kammer aus der Beurteilung der Sachverständigen, der Beschwerdeführer sei geschäftsunfähig folgern, er sei auch nicht in der Lage, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Die Qualifikation der Sachverständigen als Nervenärztin steht außer Zweifel (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1993, 63, 65).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Zwingend brauchen sie nicht zu sein (BayObLG FamRZ 1994, 1617, 1618; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Dies führt aber nicht zur Zurückverweisung an das Landgericht, da der Senat ohne weitere Ermittlungen in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 88, 93 m.w.N).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn. 7; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919).
  • LG Köln, 20.02.1992 - 1 T 32/92
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Sie ist nur zulässig, wenn sie notwendig ist, damit der Betreuer die ihm übertragene Aufgabe zum Wohle des Betreuten erfüllen kann (HK-BUR/Bauer a.a.O.; Jürgen/Kröger/Marschner/Winterstein a.a.O.), wenn also, würde sie unterbleiben, Rechtsgüter des Betroffenen gefährdet wären (LG Köln NJW 1993, 207, 208; Knittel § 1896 BGB Rn. 42; MünchKomm/Schwab a.a.O.; Jürgens a.a.O.).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 14.02.2001 - 3Z BR 40/01

    Befugnis des Betreuers zur Kontrolle von Post und Fernmeldeverkehr

    Eine dahingehende vormundschaftsgerichtliche Maßnahme ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da sie einen schweren Eingriff in das Grundrecht des Brief-Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) sowie in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Betreuten darstellt (vgl. BayObLGZ 1996, 253/254 f. in.w.N.).

    Sie setzt voraus, dass der Betreuer ansonsten ihm übertragene Aufgaben nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLGZ 1996, 253/256; Bauer in HK-BUR § 1896 BGB Rn 267; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 42).

  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    Eine dahingehende vormundschaftsgerichtliche Maßnahme ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da sie einen schweren Eingriff in das Grundrecht des Brief-Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) sowie in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Betreuten darstellt (vgl. BayObLGZ 1996, 253/254 f. m.w.N.).

    Sie setzt voraus, dass der Betreuer ansonsten ihm übertragene Aufgaben nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLGZ 1996, 253/256; Bauer in HK-BUR 1896 BGB Rn.267; Knittel BtG § 1896 BGB Rn.42).

  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Die von der Kammer gezogene Schlußfolgerung ist zumindest möglich; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH FGPrax 2000, 1130; BayObLGZ 1996, 253/255; Keidel/Kahl § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines

    Der Aufgabenkreis Postverkehr darf nur übertragen werden, wenn der Betreuer andernfalls seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten nicht erfüllen kann (BayObLGZ 1996, 253).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

    Die von der Kammer gezogene Schlußfolgerung ist zumindest möglich; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1996, 253/255; Keidel/Kahl § 27 Rn. 12).
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