Weitere Entscheidung unten: LG Memmingen, 24.10.1997

Rechtsprechung
   LG Limburg, 01.12.1997 - 7 T 225/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10573
LG Limburg, 01.12.1997 - 7 T 225/97 (https://dejure.org/1997,10573)
LG Limburg, Entscheidung vom 01.12.1997 - 7 T 225/97 (https://dejure.org/1997,10573)
LG Limburg, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - 7 T 225/97 (https://dejure.org/1997,10573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten für Schlüsseldienst bei Öffnen der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BtPrax 1998, 116
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04

    Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde

    nach der Kostenordnung und im Kostenansatzverfahren an den Verpflichteten weiter gegeben werden können, § 33 Abs. 2 Satz 4 FGG, §§ 1, 137 Nr. 14, 12 b KO ( so auch die vom Beschwerdegericht zitierte überwiegende Literaturmeinung: HK-BUR-Bauer, 2001, FGG, § 68 Rdz. 162, § 70 g FGG Rdz. 37; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., FGG § 68 Rdz. 58/51 a.E., § 68 b Rdz.26; Knittel: Betreuungsgesetz, FGG § 70 g, Bemerkung 19; a.A: Bassenge/Herbst FGG, 9. Aufl., § 70 g Rdz. 14; LG Limburg BtPrax 1998, 116).
  • LG Freiburg, 14.10.2002 - 4 T 212/02

    Betreuung: Kein Auslagenersatz der auf gerichtliche Anordnung zur Vorbereitung

    Die Beschwerde war deshalb als unbegründet zurückzuweisen (vgl. auch LG Limburg, BtPrax 1998, 116).
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Rechtsprechung
   LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3548
LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97 (https://dejure.org/1997,3548)
LG Memmingen, Entscheidung vom 24.10.1997 - 4 T 1775/97 (https://dejure.org/1997,3548)
LG Memmingen, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 - 4 T 1775/97 (https://dejure.org/1997,3548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreuers auf Vergütung im Fall der Teilnahme an Terminen in Strafsachen; Betreuung in den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung einschließlich der Entscheidung über die Unterbringung und Vermögenssorge

  • Bt-Recht

    Zeitaufwand für die Wahrnehmung gerichtlicher Termine im Strafverfahren des Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1227
  • FamRZ 1998, 508
  • Rpfleger 1998, 71
  • BtPrax 1998, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des

    Auszug aus LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97
    Zwar hat nun ein Betreuer im Strafverfahren anders als im Zivilverfahren keine vom Prozeßrecht in irgendeiner Weise hervorgehobene Funktion (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 f.).
  • OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01

    Kostenfestsetzung

    Ihm steht hierfür nach dem Willen des Gesetzgebers nicht bloß - wie dem Zeugen - eine Entschädigung, sondern eine Vergütung, d. h. eine Gegenleistung für die für den Betreuten geleisteten Besorgungen, zu (OLG Celle, FamRZ 1998, 1534; LG Memmingen, FamRZ 1998, 508/509).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Der Betreuer nahm auch nicht etwa auf ausdrückliche Aufforderung des Gerichts an den Terminen teil (vgl. LG Memmingen BtPrax 1998, 116 ).
  • OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01

    Betreuervergütung Teilnahme Strafverhandlung

    Die Vergütungsfähigkeit einer Hauptverhandlungsteilnahme richtet sich daher zunächst danach, welcher Aufgabenkreis dem Betreuer übertragen ist und welche konkrete Straftat dem Betreuten vorgeworfen wird; steht danach der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in sachlichem Zusammenhang mit dem Grund der Betreuungsanordnung, so steht dem Betreuer für seinen Zeitaufwand ein Anspruch auf Vergütung aus beruflicher Tätigkeit jedenfalls dann zu, wenn seine Teilnehme der Erfüllung einer der Zielvorstellungen des § 1897 Abs. 1 BGB dienlich ist und er deshalb vom Strafrichter ausdrücklich in seiner beruflichen Funktion als Betreuer zum Termin geladen ist (ähnlich Landgericht Memmingen, BTPrax 1998, 116 = FamRZ 1998, 508; vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; zustimmend Deinert in: Bauer/Klie/Rink, Heidelberger Komm. zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Losebl. Stand Dez. 2001, § 1836 BGB Rdn. 89 und Anlage II ebendort S. 6; MünchKomm-Wagenitz, 4. Aufl. 2002, § 1836 BGB Rdn. 46 und FN 69; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl. 2001, § 1836a BGB Rdn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    (vgl. insoweit BayObLG FamRZ aaO; LG Memmingen FamRZ 1998, 508, 509; LG. Koblenz FamRZ 1999, 464, 465).
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