Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 26.08.1998

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2775
OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 2 W 95/98 (https://dejure.org/1998,2775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vergütung für Antrag auf Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836
    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 241/98
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 462
  • BtPrax 1998, 238
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Saarbrücken, 16.01.1997 - 5 T 593/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Diese Zeit kann er nicht abrechnen, weil er hier seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen dient und nicht Angelegenheiten des Betreuten wahrnimmt (LG Saarbrücken, BtPrax 1997, 124 ; LG Koblenz, FamRZ 1995, 1019 ; LG Berlin FamRZ 1992, 223 , Dodegge, NJW 1997, 2435).
  • LG Koblenz, 28.06.1994 - 2 T 428/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Diese Zeit kann er nicht abrechnen, weil er hier seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen dient und nicht Angelegenheiten des Betreuten wahrnimmt (LG Saarbrücken, BtPrax 1997, 124 ; LG Koblenz, FamRZ 1995, 1019 ; LG Berlin FamRZ 1992, 223 , Dodegge, NJW 1997, 2435).
  • BezG Meiningen, 07.05.1993 - 3 T 89/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • LG Hamburg, 23.10.1995 - 314 T 174/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage ist ein vor der Bestellung geleisteter Zeitaufwand auch dann nicht aus dem Vermögen des Betreuten erstattungsfähig, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts getätigt worden ist (a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76 ; BezG Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524).
  • LG Duisburg, 19.01.1996 - 22 (2) T 226/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Demzufolge ist auch eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (LG Duisburg, Rpfleger 1996, 288 ).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98
    Der Zeitaufwand vor Bestellung zum Betreuer ist - wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 20.5.1998 - 2 W 55/98 - entschieden hat - nicht vergütungsfähig.
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

    Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags benötigt wurde, ist hierbei - wie der Beteiligte zu 2.) gegenüber dem Amtsgericht ausdrücklich anwaltlich versichert hat - nicht berücksichtigt worden (sh. dazu Senat, Beschluß vom 25.6.1998 - 2 W 95/98 - in FGPrax 1998, 223 = BtPrax 1998, 238 = NJWE-FER 1999, 11 = OLG Report für Bremen, Hamburg, Schleswig, 1998, 391 f = SchlHA 1999, 50).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Die Zeit für das Erstellen des Vergütungsantrags einschließlich der Dokumentation der Tätigkeiten eines Betreuers im Hinblick auf seinen Vergütungsantrag ist nicht zu vergüten (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 m.w.N.; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 7; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1836 Rn. 16; Dodegge NJW 1997, 2425; a.A. Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836a Rn. 21; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 34.).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02

    Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers

    Der Betreuer wird insoweit nicht im Rahmen der ihm vom Gericht übertragenen Aufgabenkreise für den Betreuten tätig (BayObLG, BT-Prax 2001, 76; OLG Naumburg, 8. ZS, Entscheidung vom 11.04.2001 - 8 Wx 1/01 - OLG Schleswig FamRZ 1999, 462; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1836 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2002 - 11 Wx 7/02

    Vergütung für Zeitaufwand zur "Dokumentation"

    Der Betreuer wird insoweit nicht im Rahmen der ihm vom Gericht übertragenen Aufgabenkreise für den Betreuten tätig (BayObLG, BT-Prax 2001, 96; OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.04.2001, 8 Wx 1/01; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 462; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1836 Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 11.04.2001 - 8 Wx 1/01

    Vergütung des Betreuers - Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

    Es durfte den Zeitaufwand des Betreuers für die Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig ansehen (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1233 f., 1606 f.; OLG Schleswig, FamRZ 1999, 462 [jeweils zu § 1836 BGB a.F.]).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99

    Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs

    Zu Recht hat es den Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig angesehen (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 ; LG Saarbrücken BtPrax 1997, 124 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 25 Wx 129/03

    Feststellung der Mittellosigkeit eines Betreuten

    Zu Recht hat das Landgericht die Tätigkeiten der Betreuerin im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihres Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse nicht als Betreuungsgeschäfte, sondern als Handlungen im eigenen Interesse der Betreuerin angesehen, die als solche nicht vergütungsfähig sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233, 1234 und 1606; OLG Schleswig FamRZ 1999, 462).
  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

    Aktivitäten, die der Betreuer außerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises entfaltet, haben bei der Bemessung der kraft Gesetzes geschuldeten Vergütung außer Betracht zu bleiben (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 391 (392); BayObLG OLGR 1998, 78; BayObLG BtPrax 2001, 76).
  • BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

    c) Gründe, die für ein Verbleiben des Beteiligten zu 1 im Amt sprechen (vgl. BayObLGZ 1977, 1/12 und OLG Oldenburg NJWE-FER 1999, 11 ), liegen nicht vor.
  • BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99

    Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2651
OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98 (https://dejure.org/1998,2651)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.08.1998 - 2 W 153/98 (https://dejure.org/1998,2651)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. August 1998 - 2 W 153/98 (https://dejure.org/1998,2651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 4 XIV 23418
  • LG Kiel - 3 T 393/98
  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 222
  • NVwZ 1999, 218 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 105
  • BtPrax 1998, 238
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    »Jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von längstens 2 Wochen ist nach dem Beschluß des BVerfG vom 10. Mai 1998 (NJW 1998, 2432 ) die sofortige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung zulässig, auch wenn die Unterbringungsmaßnahme während der Rechtsmittelfrist endete.«.

    Nach einem Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10.5.1998 (NJW 1998, 2432 ) stellt auch eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme gemäß § 70 h FGG einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar, so daß im Einzelfall ein Interesse der Feststellung der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Maßnahme bestehen kann.

    Ob daran im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.5.1998 (NJW 1998, 2432 ), in der das Bundesverfassungsgericht bei vorläufigen, auf längstens 6 Wochen begrenzten Unterbringungsmaßnahmen durch einstweilige Anordnung nach § 70 h FGG eine andere Ansicht vertreten hat, festgehalten werden kann, kann dahinstehen, wie im vorliegenden Fall die Unterbringungsdauer auf längstens 2 Wochen begrenzt war.

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    Diese Auffassung, die darauf beruhte, daß es nach der bisherigen Rechtsprechung der Bundesverfassungsgericht (NJW 1979, 154 ff.) mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu gewährleisten, grundsätzlich vereinbar gewesen ist, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur so lange als gegeben ansehen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Gefahr auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen, kann nach dem oben zu der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Gesagten für Fälle der vorliegenden Art nicht aufrechterhalten werden.
  • OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95

    Unzulässigkeit einer vor Beendigung der geschlossenen Unterbringung eingelegten

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    Dem steht die vom Senat bislang vertretene Ansicht entgegen, daß im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Erledigung der Hauptsache - insbesondere nach endgültiger Beendigung der geschlossenen Unterbringung - keine Fortsetzung des Verfahrens zwecks Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung stattfindet, sondern das Rechtsmittel, soweit es nicht in zulässiger Weise auf den Kostenpunkt beschränkt worden ist, als unzulässig zu verwerfen gewesen ist (z. B. Beschl. v. 4.3.1996, FamRZ 1996, 1344 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2163, 2164; NStZ-RR 1997, 330 ; EuGRZ 1997, 374; NJW 1998, 2131, 2132) verbietet es die von Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Effektivität des Rechtsschutzes den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer"leerlaufen" zu lassen.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2163, 2164; NStZ-RR 1997, 330 ; EuGRZ 1997, 374; NJW 1998, 2131, 2132) verbietet es die von Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Effektivität des Rechtsschutzes den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer"leerlaufen" zu lassen.
  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2163, 2164; NStZ-RR 1997, 330 ; EuGRZ 1997, 374; NJW 1998, 2131, 2132) verbietet es die von Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Effektivität des Rechtsschutzes den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer"leerlaufen" zu lassen.
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    Durch Art. 104 Abs. 1 GG wird die Beachtung der sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebenden freiheitschützenden Formen zur Verfassung deren Einhaltung durch den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde abgesichert wird (BVerfG, NJW 1982, 691 ff = JZ 1982, 64 ff).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1997 - 11 Wx 62/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 13.10.1997 (FGPrax 1998, 34 f = BtPrax 1998, 34 f), in der das Oberlandesgericht Karlsruhe daran festgehalten hat, daß das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde unzulässig wird, wenn eine Erledigung der Hauptsache eingetreten ist, betraf einen Sachverhalt, in dem der Betroffene für die Dauer von 6 Wochen vorläufig untergebracht worden war.
  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2163, 2164; NStZ-RR 1997, 330 ; EuGRZ 1997, 374; NJW 1998, 2131, 2132) verbietet es die von Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Effektivität des Rechtsschutzes den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer"leerlaufen" zu lassen.
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    OLG, FGPrax 1998, S. 244 und LG Köln NJW 1998, S. 1323 jeweils zur Unterbringung; OLG Köln, NJW 1998, S. 462 zur Abschiebungshaft; vgl. auch OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 145 - mit ablehnender Anm. Demharter, FGPrax 2003, S. 237 - zum Grundsatz der "wohlwollenden" Auslegung der gegenüber dem Gericht gestellten Anträge im FGG-Verfahren, in dem Beschwerde und sofortige Beschwerde überhaupt keines förmlichen Antrags oder einer Begründung bedürfen).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Die Zivilgerichte haben diese Rechtsprechung übernommen, wie u.a. die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 1999 (Az. 3 Z BR 54/99) und der Oberlandesgerichte Karlsruhe vom 4. April 2000 (Az. 11 Wx 28/00), Hamm vom 29. Mai 2001 (Az. 15 W 139/01) und Schleswig vom 26. August 1998 (Az. 2 W 153/98) belegen.
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).

    Verstößt das Beschwerdegericht gegen das Gebot der mündlichen Anhörung, so drückt dies Unterlassen der gleichwohl aufrechterhaltenen Unterbringung den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. OLG Schleswig FamRZ 1999, 105, 106).

  • OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04

    Versorgungsausgleich: Nichtberücksichtigung von individuellen Auswirkungen, die

    Mit dem Halbteilungsgrundsatz wäre es nicht vereinbar, wenn die Antragstellerin nach Durchführung des ungekürzten Versorgungsausgleichs eine deutlich höhere Nettoversorgung hätte als der Antragsgegner (vgl. BGH FamRZ 1999, 105).
  • BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01

    Anfechtbarkeit einer Anordnung, den Betroffenen zur Untersuchung für ein

    Jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von sechs Wochen kann kaum davon ausgegangen werden, dass die gegen die gerichtliche Entscheidung eröffneten Instanzen innerhalb dieses Zeitraums durchlaufen werden können (vgl. BVerfG NJW 1997, 2432; BayObLGZ 1999, 24; 2000, 220; ebenso OLG Schleswig NJW 1999, 222 für eine Unterbringungsdauer von zwei Wochen).
  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

    Insbesondere ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10.05.1998 in NJW 1998, 2432 ) jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von - wie vorliegend - längstens zwei Wochen das Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung gegeben, wenn die Unterbringungsmaßnahme während der Rechtsmittelfrist endet und das Verfahren in der Hauptsache dadurch erledigt ist (Senatsbeschluß vom 26.08.1998 in NJW 1999, 222 ; weitergehend für 6 Wochen BayObLG FGPrax 1999, 120 ).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von sechs Wochen kann kaum davon ausgegangen werden, daß die gegen die gerichtliche Entscheidung eröffneten Instanzen innerhalb dieses Zeitraums durchlaufen werden können (vgl. BVerfG NJW 1997, 2432; ebenso OLG Schleswig NJW 1999, 222 für eine Unterbringungsdauer von zwei Wochen).
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).
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